Weitere Entscheidung unten: BFH, 29.05.2002

Rechtsprechung
   BFH, 27.05.2002 - XI E 2/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,10334
BFH, 27.05.2002 - XI E 2/02 (https://dejure.org/2002,10334)
BFH, Entscheidung vom 27.05.2002 - XI E 2/02 (https://dejure.org/2002,10334)
BFH, Entscheidung vom 27. Mai 2002 - XI E 2/02 (https://dejure.org/2002,10334)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,10334) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Erinnerung - Einkommensteuer - Kostenschuldner - Erinnerungsführer - Gesonderte Feststellung - Einheitliche Feststellung - Einkünfte - Selbständige Arbeit - Kostenrechnung - Streitwert - Grenzsteuersatz - Halber Steuersatz - Kostenbeamter

  • Judicialis

    GKG § 5 Abs. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG §§ 4 13
    Mitunternehmer; Streitwertermittlung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2002, 1323
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 28.09.2001 - XI B 86/00

    Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung

    Auszug aus BFH, 27.05.2002 - XI E 2/02
    Mit Beschluss vom 28. September 2001 XI B 86/00 hatte der Senat die Beschwerde der Kostenschuldner und Erinnerungsführer (Kostenschuldner) wegen Nichtzulassung der Revision (gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte aus selbständiger Arbeit 1995) als unzulässig verworfen und die Kosten des Verfahrens den Kostenschuldnern auferlegt.
  • BFH, 28.02.2001 - VIII E 5/00

    Erinnerung - Kosten - Streitwert - Nichtzulassungsbeschwerde - Gewinnfeststellung

    Auszug aus BFH, 27.05.2002 - XI E 2/02
    Eine genaue Ermittlung der einkommensteuerrechtlichen Auswirkungen bei den einzelnen Mitunternehmern ist auch dann nicht vorzunehmen, wenn diese Auswirkungen im Einzelfall vorgetragen worden sind (vgl. im Einzelnen BFH-Beschluss vom 28. Februar 2001 VIII E 5/00, BFH/NV 2001, 1035).
  • BFH, 10.10.2006 - VIII B 177/05

    Zur Höhe des Streitwerts in Feststellungsverfahren nach In-Kraft-Treten des

    An der pauschalen Ermittlung des Streitwerts ist selbst dann festzuhalten, wenn im Verfahren über die gesonderte und einheitliche Gewinnfeststellung die tatsächlichen einkommensteuerlichen Auswirkungen bei den Feststellungsbeteiligten bekannt geworden sind (BFH-Beschluss vom 27. Mai 2002 XI E 2/02, BFH/NV 2002, 1323).
  • BFH, 29.09.2005 - IV E 5/05

    Gewinnfeststellungsbescheid; Streitwert

    An der pauschalen Ermittlung des Streitwerts ist selbst dann festzuhalten, wenn im Verfahren über die gesonderte und einheitliche Gewinnfeststellung die tatsächlichen einkommensteuerlichen Auswirkungen bei den Feststellungsbeteiligten bekannt geworden sind (Senatsbeschlüsse vom 16. Dezember 1998 IV E 1/98, BFH/NV 1999, 807, m.w.N., und vom 18. Dezember 2000 IV E 3/00, juris, sowie BFH-Beschluss vom 27. Mai 2002 XI E 2/02, BFH/NV 2002, 1323).
  • BFH, 31.07.2014 - IV E 2/14

    Erinnerung: Abweichung von der typisierenden 25 v. H.-Regel bei

    Diese ist grundsätzlich --im Sinne einer Vereinfachungsregelung-- mit 25 v.H. des streitigen Gewinns oder Verlusts zu bemessen (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschlüsse vom 28. Februar 2001 VIII E 5/00, BFH/NV 2001, 1035; vom 27. Mai 2002 XI E 2/02, BFH/NV 2002, 1323; vom 29. September 2005 IV E 5/05, BFH/NV 2006, 315; vom 10. Oktober 2006 VIII B 177/05, BFHE 214, 208, BStBl II 2007, 54; vom 10. November 2005 VIII E 5/05, BFH/NV 2006, 576; vom 26. September 2011 VIII E 2/11, BFH/NV 2012, 444; vom 29. Februar 2012 IV E 1/12, BFH/NV 2012, 1153, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 26.11.2002 - IV E 2/02

    NZB, Streitwert

    An der pauschalen Ermittlung des Streitwerts ist selbst dann festzuhalten, wenn im Verfahren über die einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellung die tatsächlichen einkommensteuerlichen Auswirkungen bei den Feststellungsbeteiligten bekannt geworden sind (Senatsbeschlüsse vom 16. Dezember 1998 IV E 1/98, BFH/NV 1999, 807, m.w.N., und vom 18. Dezember 2000 IV E 3/00, juris, sowie BFH-Beschluss vom 27. Mai 2002 XI E 2/02, BFH/NV 2002, 1323).
  • FG Thüringen, 02.03.2007 - IV 70082/06

    Streitwertberechnung bei einheitlicher und gesonderter Feststellung

    An dieser pauschalen Bestimmung des Streitwerts halten diese Stimmen selbst dann fest, wenn im Verfahren über die gesonderte und einheitliche Gewinnfeststellung die tatsächlichen einkommensteuerlichen Auswirkungen bei den Feststellungsbeteiligten bekannt geworden sind (Beschluss des BFH vom 27. Mai 2002 XI E 2/02, BFH/NV 2002, 1323).
  • FG Düsseldorf, 06.12.2004 - 16 K 8275/99

    Streitwert; Einheitliche Gewinnfeststellung; Regelpauschsatz; Gewinnanteile;

    Bei der Streitwertermittlung ist grundsätzlich ein pauschaler Prozentsatz anzusetzen, auch wenn die genaue ertragssteuerliche Auswirkung mitgeteilt wird vgl. zuletzt den BFH Beschluss vom 27. Mai 2002, XI E 2/02, BFH/NV 2002, 1323.
  • FG Niedersachsen, 26.08.2010 - 2 KO 3/10

    Vornahme einer Aufteilung von anrechenbaren Gewerbesteuermessbeträgen; Berechnung

    An der pauschalen Ermittlung des Streitwerts ist selbst dann festzuhalten, wenn im Verfahren über die gesonderte und einheitliche Gewinnfeststellung die tatsächlichen einkommenssteuerlichen Auswirkungen bei den Feststellungsbeteiligten bekannt geworden sind (BFH-Beschluss vom 27. Mai 2002, XI E 2/02, BFH/NV 2002, 1323).
  • FG Düsseldorf, 05.03.2019 - 13 K 2520/17

    Festsetzung des Streitwerts im Verfahren der einheitlichen und gesonderten

    An der pauschalen Ermittlung des Streitwerts ist selbst dann festzuhalten, wenn im Verfahren über die gesonderte und einheitliche Feststellung der Besteuerungsgrundlagen die tatsächlichen einkommensteuerlichen Auswirkungen bei den Feststellungsbeteiligten bekannt geworden sind (BFH-Beschluss vom 10.10.2006 VIII B 177/05, Bundessteuerblatt II 2007, 54, unter II.3.; BFH-Beschluss vom 27.05.2002 XI E 2/02, BFH/NV 2002, 1323, unter II.1.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BFH, 29.05.2002 - VII B 8/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,12702
BFH, 29.05.2002 - VII B 8/02 (https://dejure.org/2002,12702)
BFH, Entscheidung vom 29.05.2002 - VII B 8/02 (https://dejure.org/2002,12702)
BFH, Entscheidung vom 29. Mai 2002 - VII B 8/02 (https://dejure.org/2002,12702)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,12702) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassungsbeschwerde - Zölle - Steinkohle - Abgabenbegünstigte Versuchszwecke - Externes gemeinschaftliches Versandverfahren - Schubverband - Versandschein - Hauptzollamt - Zollkodex - Beschwerdebegründung - Verfahrensfehler - Sachaufklärungspflicht

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 119 Nr. 6; ; FGO § 76 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2

  • rechtsportal.de

    FGO § 76 Abs. 1 § 115 Abs. 2 § 119 Nr. 6
    Begründungsmangel des FG-Urteils; Abweichung von EuGH -Rspr.

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2002, 1323
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 20.05.1994 - VI R 10/94

    Nicht mit Gründen versehenes FG-Urteil (§ 96 FGO )

    Auszug aus BFH, 29.05.2002 - VII B 8/02
    Das ist aber nicht schon dann der Fall, wenn das Urteil nur lückenhaft begründet ist oder einzelne Tatbestandsmerkmale, die das FG --wie im Streitfall die zweckbegünstigte Verwendung-- als gegeben erachtet, nicht durch ausreichende tatsächliche Feststellungen getragen werden (vgl. z.B. BFH, Urteil vom 20. Mai 1994 VI R 10/94, BFHE 174, 391, BStBl II 1994, 707).
  • BFH, 08.09.2000 - VII B 92/00

    Bestimmung des Einspruchsführers

    Auszug aus BFH, 29.05.2002 - VII B 8/02
    Aus diesem Vortrag ergibt sich aber nicht der behauptete Verfahrensfehler, sondern der materielle Fehler, dass die Entscheidung des FG nicht auf ausreichenden Feststellungen beruht (vgl. Bundesfinanzhof --BFH--, Beschluss vom 8. September 2000 VII B 92/00, BFH/NV 2001, 605).
  • BFH, 01.02.2007 - III B 165/05

    NZB: unterschiedliche Auslegung der "Scheinselbstständigkeit"; Divergenz

    Eine kurze oder auch lückenhafte und den Beteiligten nicht überzeugende Begründung ist nicht verfahrensfehlerhaft (BFH-Beschluss vom 29. Mai 2002 VII B 8/02, BFH/NV 2002, 1323).
  • BFH, 13.03.2003 - VII B 153/02

    NZB: Anwendung des § 68 FGO im NZB-Verfahren

    Ausführungen, wonach das erstinstanzliche Gericht die Rechtsprechung des EuGH nicht richtig auf den Fall angewandt haben soll, reichen nicht aus (vgl. BFH, Beschluss vom 29. Mai 2002 VII B 8/02, BFH/NV 2002, 1323).
  • BFH, 24.10.2006 - III S 4/06

    Abgrenzung selbstständige/unselbstständige Tätigkeit; Divergenz

    Eine kurze oder auch lückenhafte und den Beteiligten nicht überzeugende Begründung ist nicht verfahrensfehlerhaft (BFH-Beschluss vom 29. Mai 2002 VII B 8/02, BFH/NV 2002, 1323).
  • BFH, 07.03.2005 - III B 138/03

    Darlegung von Revisionszulassungsgründen; kurze oder lückenhafte

    Eine kurze oder auch lückenhafte und den Beteiligten nicht überzeugende Begründung ist nicht verfahrensfehlerhaft (BFH-Beschluss vom 29. Mai 2002 VII B 8/02, BFH/NV 2002, 1323).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht