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   BFH, 19.06.2002 - V B 113/01   

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https://dejure.org/2002,12651
BFH, 19.06.2002 - V B 113/01 (https://dejure.org/2002,12651)
BFH, Entscheidung vom 19.06.2002 - V B 113/01 (https://dejure.org/2002,12651)
BFH, Entscheidung vom 19. Juni 2002 - V B 113/01 (https://dejure.org/2002,12651)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassungsbeschwerde - Umsatzsteuer - Diamantenhandel - 10-Plus-Aktion - Kapitalanlage - Privatkunden - Werbemaßnahme - Umtauschaktion - Rückgängigmachung - Ursprüngliche Lieferung - Außenprüfung - Rücklieferung - Vorgespiegelte Wertsteigerung - Tatsächliche ...

  • Judicialis

    ZPO § 165; ; FGO § ... 94; ; FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 116 Abs. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 116 Abs. 5 Satz 2; ; UStG § 17 Abs. 2 Nr. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStG (1993) § 17 Abs. 2 Nr. 3
    USt; Abgrenzung Rücklieferung/Rückgängigmachung einer Lieferung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2002, 1353
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 27.06.1995 - V R 27/94

    1. Rücklieferung von nicht abgesetzten Erzeugnissen an den Hersteller - 2.

    Auszug aus BFH, 19.06.2002 - V B 113/01
    Dabei sei die Abgrenzung aus der Sicht des Empfängers der ursprünglichen Lieferung und nicht aus der Sicht des ursprünglichen Lieferers vorzunehmen (Hinweis auf Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27. Juni 1995 V R 27/94, BFHE 178, 277, BStBl II 1995, 756).

    Weder § 17 Abs. 2 Nr. 3 UStG noch der Rechtsprechung des Senats im Urteil in BFHE 178, 277, BStBl II 1995, 756 ist zu entnehmen, dass sich die Entscheidung, ob eine Rückgängigmachung einer Lieferung oder eine Rücklieferung vorliegt, nach unterschiedlichen Kriterien handelt, je nachdem ob der ursprüngliche Leistungsempfänger ein Unternehmer oder ein Nichtunternehmer war.

    Er hat auch keine Ausführungen dazu gemacht, ob das Urteil des Schleswig-Holsteinischen FG aus dem Jahre 1972 durch die nachfolgende Rechtsprechung des BFH in BFHE 178, 277, BStBl II 1995, 756 überholt ist.

  • FG Hessen, 23.05.2001 - 6 K 3717/98

    Abgrenzung Rücklieferung zu Rückgängigmachung

    Auszug aus BFH, 19.06.2002 - V B 113/01
    Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2001, 1244 abgedruckt.
  • BFH, 29.09.2000 - V B 16/00

    Vielzahl von Leistungen; einheitliche Leistung oder Einzelleistungen?

    Auszug aus BFH, 19.06.2002 - V B 113/01
    Auch dies steht einer Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung entgegen (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 29. September 2000 V B 16/00, BFH/NV 2001, 351).
  • BFH, 20.08.1999 - V B 74/99

    Praxisübernahmevertrag - Sozietät - Vorsteuerabzug - Steuerpflichtige Lieferung

    Auszug aus BFH, 19.06.2002 - V B 113/01
    An der Klärungsbedürftigkeit fehlt es, wenn sich die streitige Rechtsfrage ohne weiteres aus dem Gesetz beantworten lässt oder bereits aufgrund der Rechtsprechung geklärt ist (vgl. BFH-Beschluss vom 20. August 1999 V B 74/99, BFH/NV 2000, 243).
  • BFH, 05.12.2001 - XI B 64/00

    Grundsätzliche Bedeutung; Divergenz

    Auszug aus BFH, 19.06.2002 - V B 113/01
    Der Kläger hat nicht divergierende Rechtssätze der beiden FG-Entscheidungen so gegenübergestellt, dass daraus eine Abweichung erkennbar wäre (vgl. dazu BFH-Beschluss vom 5. Dezember 2001 XI B 64/00, BFH/NV 2002, 650).
  • BFH, 19.12.2000 - IX R 29/00

    Fehlerhafte Besetzung des Gerichts; Berichtigungsbeschluss

    Auszug aus BFH, 19.06.2002 - V B 113/01
    Der Vortrag des Klägers, das FG habe nach Schluss der mündlichen Verhandlung die Betriebsprüfer-Akte zu seinen Akten genommen, steht mithin im Widerspruch zum Sitzungsprotokoll, dem als öffentliche Urkunde gemäß § 94 FGO i.V.m. § 165 der Zivilprozessordnung erhöhte Beweiskraft zukommt (vgl. BFH-Beschluss vom 19. Dezember 2000 IX R 29/00, BFH/NV 2001, 638).
  • FG Schleswig-Holstein, 29.08.1972 - III 116/70
    Auszug aus BFH, 19.06.2002 - V B 113/01
    a) Der Kläger macht hierzu geltend, die Vorentscheidung stehe im Gegensatz zu dem rechtskräftigen Urteil des Schleswig-Holsteinischen FG vom 29. August 1972 III 116/70 (EFG 1973, 48).
  • BFH, 12.11.2008 - XI R 46/07

    Rücknahme verkaufter Umzugskartons gegen Entgelt - Keine Berichtigung der

    Diese Grundsätze gelten unabhängig davon, ob der Wiederverkäufer ein Unternehmer oder eine Privatperson ist (vgl. BFH-Beschluss vom 19. Juni 2002 V B 113/01, BFH/NV 2002, 1353).
  • BFH, 14.07.2015 - XI B 41/15

    Umsatzsteuer als Verbrauchsteuer i.S. des Unionsrechts und der Abgabeordnung

    So nehmen bereits die BFH-Urteile vom 24. Juni 1992 V R 130/89 (BFH/NV 1993, 201, unter II.3.c), vom 10. Dezember 1998 V R 58/97 (BFH/NV 1999, 987, unter II.1.), vom 22. Juli 1999 V R 51/98 (BFHE 189, 211, BStBl II 1999, 630, unter II.) und vom 29. November 2001 IV R 65/00 (BFHE 197, 228, BStBl II 2002, 149, unter 4.) sowie der BFH-Beschluss vom 19. Juni 2002 V B 113/01 (BFH/NV 2002, 1353, unter II.2.b) auf den Verbrauchsteuercharakter der Umsatzsteuer Bezug.
  • FG Berlin, 15.11.2006 - 2 K 5450/03

    Vergütungen eines Umzugsunternehmens für zurückgegebene Umzugskarton als

    Dagegen ist eine Rücklieferung gegeben, wenn die Beteiligten ein neues Umsatzgeschäft eingehen und der Empfänger der Hinlieferung dieses dadurch erfüllt, dass er dem ursprünglichen Lieferer die Verfügungsmacht an dem hingelieferten Gegenstand in Erwartung einer Gegenleistung überträgt (BFH, Urteile vom 27. Juni 1995 V R 27/94, BFHE 178, 277, BStBl II 1995, 756; Beschluss vom 19. Juni 2002 V B 113/01, Sammlung nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 2002, 1353; Urteil vom 28. November 2002 V R 51/01, UR 2003, 197 a. E.).
  • FG München, 09.11.2005 - 1 K 2004/03

    Einkünfteerzielungsabsicht bei geschlossenen Immobilienfonds

    Je kürzer der Abstand zwischen der Anschaffung oder der Errichtung des Objekts und der nachfolgenden Veräußerung ist, umso mehr spricht dies gegen eine auf Dauer angelegte Vermietungstätigkeit und für eine von Anfang an bestehende Veräußerungsabsicht (BFH-Urteile vom 9. Juli 2002 IX R 47/99, BStBI II 2003, 580, und IX R 33/01, BFH/NV 2002, 1353 ).
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