Rechtsprechung
   BFH, 05.07.2002 - XI B 165/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,11728
BFH, 05.07.2002 - XI B 165/01 (https://dejure.org/2002,11728)
BFH, Entscheidung vom 05.07.2002 - XI B 165/01 (https://dejure.org/2002,11728)
BFH, Entscheidung vom 05. Juli 2002 - XI B 165/01 (https://dejure.org/2002,11728)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,11728) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Fristversäumnis - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Prozeßbevollmächtigter - Krankheit - Erkrankung - Nachholung - Rechtshandlung - Begründungsfrist

  • Judicialis

    FGO § 56 Abs. 1; ; FGO § 116 Abs. 1; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 56
    Wiedereinsetzung; NZB-Begründungsfrist

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2002, 1480
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 01.12.1986 - GrS 1/85

    Revision - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Frist - Antrag auf

    Auszug aus BFH, 05.07.2002 - XI B 165/01
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kommt insoweit nicht in Betracht; die Frist zur Stellung des Antrags auf Verlängerung der Beschwerdebegründungsfrist ist keine gesetzliche Frist i.S. des § 56 Abs. 1 FGO (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 1. Dezember 1986 GrS 1/85, BStBl II 1987, 264).
  • BFH, 13.05.2011 - VIII B 120/10

    Verlängerung der Begründungsfrist - Wiedereinsetzung

    Eine Wiedereinsetzung in die Frist zur Stellung des Antrags auf Verlängerung der Begründungsfrist nach § 116 Abs. 3 Satz 4 FGO kommt nach der Rechtsprechung des BFH nicht in Betracht, weil es sich insoweit nicht um eine gesetzliche Frist handelt (vgl. Beschluss des Großen Senats des BFH vom 1. Dezember 1986 GrS 1/85, BFHE 148, 414, BStBl II 1987, 264; BFH-Beschluss vom 5. Juli 2002 XI B 165/01, BFH/NV 2002, 1480).
  • BFH, 29.12.2010 - IV B 50/10

    Keine Wiedereinsetzung bei unzureichender Nachprüfung des Ablaufs der

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kommt nicht in Betracht, denn die Frist zur Stellung des Antrags auf Verlängerung der Beschwerdebegründungsfrist ist keine gesetzliche Frist i.S. des § 56 Abs. 1 FGO (BFH-Beschluss vom 5. Juli 2002 XI B 165/01, BFH/NV 2002, 1480, m.w.N.).
  • BFH, 01.12.2009 - VI B 75/09

    Wiedereinsetzung bei Problemen mit der EDV- und Telekommunkationsanlage

    Auch eine Wiedereinsetzung wegen des versäumten Antrags auf Verlängerung der Beschwerdebegründungsfrist (vgl. § 116 Abs. 3 Satz 4 FGO) kommt nicht in Betracht (vgl. auch BFH-Beschlüsse vom 1. Dezember 1986 GrS 1/85, BFHE 148, 414, BStBl II 1987, 264, und vom 5. November 1996 VII R 55/96, BFH/NV 1997, 251); denn die Frist zur Stellung des Antrags auf Verlängerung der Beschwerdebegründungsfrist ist keine gesetzliche Frist i.S. des § 56 Abs. 1 FGO (BFH-Beschluss vom 5. Juli 2002 XI B 165/01, BFH/NV 2002, 1480, m.w.N.).
  • BFH, 21.08.2009 - IX B 69/09

    Keine Wiedereinsetzung in die Frist zur Stellung des Antrags auf Verlängerung der

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kommt insoweit jedoch nicht in Betracht; denn die Frist zur Stellung des Antrags auf Verlängerung der Beschwerdebegründungsfrist ist keine gesetzliche Frist i.S. des § 56 Abs. 1 FGO (Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 5. Juli 2002 XI B 165/01, BFH/NV 2002, 1480, m.w.N.).
  • BFH, 10.10.2003 - VII B 236/03

    NZB: Beschwerdebegründungsfrist, Wiedereinsetzung

    Es reicht daher nicht, wenn der Beschwerdeführer --wie im Streitfall der Kläger-- innerhalb der für den Wiedereinsetzungsantrag nach § 56 Abs. 2 Satz 1 FGO vorgeschriebenen Frist die Wiedereinsetzungsgründe vorträgt und den bisher versäumten Antrag auf Verlängerung der Begründungsfrist stellt (Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 5. Juli 2002 XI B 165/01, BFH/NV 2002, 1480; Senatsbeschluss vom 16. Dezember 2002 VII B 99/02, BFHE 200, 491, BStBl II 2003, 316).
  • BFH, 16.10.2003 - VIII B 161/03

    Wiedereinsetzung bei Erkrankung eines Angehörigen der rechts- und

    Im Übrigen würde eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gemäß § 56 Abs. 2 Satz 1 FGO auch voraussetzen, dass die versäumte Rechtshandlung --hier: die Einreichung der Beschwerdebegründung-- nachgeholt worden wäre (vgl. dazu BFH-Beschlüsse vom 1. Dezember 1986 GrS 1/85, BFHE 148, 414, BStBl II 1987, 264; vom 5. Juli 2002 XI B 165/01, BFH/NV 2002, 1480).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht