Weitere Entscheidung unten: BFH, 09.07.2002

Rechtsprechung
   BFH, 25.04.2002 - II R 57/00   

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https://dejure.org/2002,5498
BFH, 25.04.2002 - II R 57/00 (https://dejure.org/2002,5498)
BFH, Entscheidung vom 25.04.2002 - II R 57/00 (https://dejure.org/2002,5498)
BFH, Entscheidung vom 25. April 2002 - II R 57/00 (https://dejure.org/2002,5498)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Notare Bayern PDF, S. 70 (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    § 3 MaBV; §§ 8, 9 GrEStG
    Grunderwerbsteuer auf Kapitalnutzungsvorteil bei Bauträgervertrag

  • Wolters Kluwer

    Grunderwerbsteuer - Wohnungseigentum - Kaufvertrag - Kaufpreis - Gegenleistung - Kapitalnutzungsmöglichkeit - Abschlagszahlung - Preisnachlass

  • Judicialis

    BGB § 320; ; BGB § 322; ; BGB § 632a; ; MaBV § 3 Abs. 2; ; BewG § 15 Abs. 1; ; GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 1; ; GrEStG § 9 Abs. 1 Nr. 1

Besprechungen u.ä.

  • Notare Bayern PDF, S. 70 (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    § 3 MaBV; §§ 8, 9 GrEStG
    Grunderwerbsteuer auf Kapitalnutzungsvorteil bei Bauträgervertrag

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    GrEStG § 8 Abs 1, GrEStG § 9 Abs 1, BewG § 12 Abs 1, BewG § 12 Abs 3, BewG § 15 Abs 1
    Bemessungsgrundlage; Gegenleistung; Kaufpreiszahlung; Zinsvorteil

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2002, 1612
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 12.10.1994 - II R 4/91

    Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer

    Auszug aus BFH, 25.04.2002 - II R 57/00
    Nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 12. Oktober 1994 II R 4/91 (BFHE 176, 56, BStBl II 1995, 69) kann eine als sonstige Leistung zu qualifizierende Gewährung eines geldwerten Vorteils vorliegen, wenn sich der Käufer eines Grundstücks zu einer Vorleistung des Kaufpreises verpflichtet.

    Gemessen daran, was im Rechtsverkehr aufgrund der MaBV üblich ist, entspricht die Leistung von Abschlagszahlungen nach Baufortschritten dem bürgerlich-rechtlichen Modellfall im Sinne des Urteils in BFHE 176, 56, BStBl II 1995, 69.

  • FG Berlin, 30.03.2000 - 1 K 1374/99

    Zur Einbeziehung eines Kapitalnutzungsvorteils in die grunderwerbsteuerliche

    Auszug aus BFH, 25.04.2002 - II R 57/00
    Das FG gab mit seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2000, 1027 veröffentlichten Urteil der Klage teilweise statt.
  • FG Köln, 17.10.2017 - 5 K 2297/16

    Grunderwerbsteuer: Minderung der Bemessungsgrundlage um die übernommene

    Als sonstige Leistungen sind alle Verpflichtungen des Käufers anzusehen, die zwar nicht unmittelbar Kaufpreis für das Grundstück im bürgerlich-rechtlichen Sinne sind, aber gleichwohl Entgelt für den Erwerb des Grundstücks (st. Rspr., BFH-Urteile vom 25.04.2002 II R 57/00, BFH/NV 2002, 1612; vom 27.10.2004 II R 22/03, BFHE 208, 55, BStBl II 2005, 301 und vom 14.06.2006 II R 12/05, BFH/NV 2006, 2126).
  • BFH, 08.06.2005 - II R 26/03

    Nicht zur Gegenleistung gehörende "auf dem Grundstück ruhende dauernde Last" i.S.

    Unter diesen Begriff fallen alle Verpflichtungen des Käufers, die zwar nicht unmittelbar Kaufpreis für das Grundstück im bürgerlich-rechtlichen Sinne, aber gleichwohl Entgelt für den Erwerb des Grundstücks sind (BFH-Urteil vom 25. April 2002 II R 57/00, BFH/NV 2002, 1612, m.w.N.).
  • BFH, 14.06.2006 - II R 12/05

    Kapitalnutzungsmöglichkeit als sonstige Leistung

    Als sonstige Leistungen sind alle Verpflichtungen des Käufers anzusehen, die zwar nicht unmittelbar Kaufpreis für das Grundstück im bürgerlich-rechtlichen Sinne, aber gleichwohl Entgelt für den Erwerb des Grundstücks sind (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25. April 2002 II R 57/00, BFH/NV 2002, 1612; vom 27. Oktober 2004 II R 22/03, BFHE 208, 55, BStBl II 2005, 301).

    Der geldwerte Vorteil besteht in der vorzeitigen Kapitalnutzungsmöglichkeit (BFH-Urteile vom 12. Oktober 1994 II R 4/91, BFHE 176, 56, BStBl II 1995, 69; in BFH/NV 2002, 1612).

    Beim Erwerb eines Grundstücks mit noch zu errichtendem Gebäude kommt allerdings hinsichtlich der Teilzahlungsbeträge, die bei Werkverträgen als Abschlagszahlungen nach der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) vereinbart werden, der Ansatz einer sonstigen Leistung in Gestalt der Überlassung der Kapitalnutzungsmöglichkeit an den Unternehmer nicht in Betracht (BFH in BFH/NV 2002, 1612).

  • BFH, 30.03.2009 - II R 62/06

    Sanierungskosten als Gegenleistung bei vertraglich übernommener Verpflichtung zur

    Unter "sonstige Leistungen" fallen nämlich alle Verpflichtungen des Käufers, die zwar nicht unmittelbar Kaufpreis für das Grundstück im bürgerlich-rechtlichen Sinne, aber gleichwohl Entgelt für den Erwerb des Grundstücks sind (BFH-Urteil vom 25. April 2002 II R 57/00, BFH/NV 2002, 1612, m.w.N.).
  • BFH, 27.10.2004 - II R 22/03

    Grunderwerbsteuer: Gegenleistung durch Baulandsausweisung - revisionsrechtliche

    Als sonstige Leistungen sind alle Verpflichtungen des Käufers anzusehen, die zwar nicht unmittelbar Kaufpreis für das Grundstück im bürgerlich-rechtlichen Sinne, aber gleichwohl Entgelt für den Erwerb des Grundstücks sind (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25. April 2002 II R 57/00, BFH/NV 2002, 1612).
  • BFH, 05.07.2006 - II R 37/04

    Kapitalnutzungsmöglichkeit als sonstige Leistung

    Es hat dabei insbesondere auch die Grundsätze des BFH-Urteils vom 25. April 2002 II R 57/00 (BFH/NV 2002, 1612) beachtet und bei der Zinsberechnung den Baufortschritt berücksichtigt.
  • FG Berlin-Brandenburg, 26.06.2015 - 15 K 4021/13

    Grunderwerbsteuer

    Als sonstige Leistungen sind alle Verpflichtungen des Käufers anzusehen, die zwar nicht unmittelbar Kaufpreis für das Grundstück im bürgerlich-rechtlichen Sinne, aber gleichwohl Entgelt für den Erwerb des Grundstücks sind (Bundesfinanzhof [BFH], Urteil vom 14.06.2006 - II R 12/05 -, Sammlung der Entscheidungen des BFH [BFH/NV] 2006, 2126; BFH, Urteil vom 25.04.2002 - II R 57/00 -, BFH/NV 2002, 1612).
  • FG München, 24.10.2012 - 4 K 691/10

    Städtebaulicher Folgekostenbeitrag als Gegenleistung

    Unter diesen Begriff fallen alle Verpflichtungen des Käufers, die zwar nicht unmittelbar Kaufpreis für das Grundstück im bürgerlich-rechtlichen Sinne, aber - weil vertraglich übernommen - gleichwohl Entgelt für den Erwerb des Grundstücks sind (BFH-Urteile vom 25. April 2002 II R 57/00, BFH/NV 2002, 1612; und vom 8. Juni 2005 II R 26/03, BFHE 210, 372, BStBl II 2005, 613; jew. m. w. N.).
  • BFH, 27.10.2004 - II R 23/03

    Baulandausweisung durch die Gemeinde als Gegenleistung

    Als sonstige Leistungen sind alle Verpflichtungen des Käufers anzusehen, die zwar nicht unmittelbar Kaufpreis für das Grundstück im bürgerlich-rechtlichen Sinne, aber gleichwohl Entgelt für den Erwerb des Grundstücks sind (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25. April 2002 II R 57/00, BFH/NV 2002, 1612).
  • FG Berlin, 16.12.2004 - 1 K 1192/04

    Grundlagen für die Berechnung der Grunderwerbssteuer; Anrechnung von

    Der in der MaBV getroffenen Regelung kommt für das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung Leitbildfunktion in der Weise zu, dass - nach den Maßstäben der MaBV - insoweit nicht von Vorleistungen des Bestellers gesprochen werden kann, als der Unternehmer seinerseits bereits die in der MaBV genannten (Teil-) Bauleistungen erbracht hat (s. BFH, Urteil vom 25. April 2002 II R 57/00, BFH/NV 2002, 1612).
  • FG Sachsen, 05.05.2004 - 7 K 2162/02

    Grunderwerbsteuer; Vertragliches Wahlrecht des Käufers, bereits vor Übereignung

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 05.06.2014 - 3 K 413/12

    Grunderwerbsteuerliche Bemessungsgrundlage bei ergänzendem Flächenerwerb nach dem

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Rechtsprechung
   BFH, 09.07.2002 - IV B 7/01   

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https://dejure.org/2002,11986
BFH, 09.07.2002 - IV B 7/01 (https://dejure.org/2002,11986)
BFH, Entscheidung vom 09.07.2002 - IV B 7/01 (https://dejure.org/2002,11986)
BFH, Entscheidung vom 09. Juli 2002 - IV B 7/01 (https://dejure.org/2002,11986)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2002, 1612
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 14.03.1991 - IV R 135/90

    Eine dem beratenden Betriebswirt ähnliche Tätigkeit setzt Nachweis der

    Auszug aus BFH, 09.07.2002 - IV B 7/01
    Das FG hat dem Senatsurteil vom 14. März 1991 IV R 135/90 (BFHE 164, 408, BStBl II 1991, 769) zutreffend den Rechtssatz entnommen, dass Bescheide unter dem Vorbehalt der Nachprüfung keinen Vertrauensschutz nach den Grundsätzen der Verwirkung hervorrufen können.

    Soweit der Kläger vorträgt, in dem der Senatsentscheidung in BFHE 164, 408, BStBl II 1991, 769 zugrunde liegenden Fall sei Vorbehaltsfestsetzungen diese Wirkung zuerkannt worden, trifft dies nicht zu.

  • BFH, 30.03.1994 - I R 54/93

    1. Zur Gewerblichkeit eines Restaurationsbetriebes - 2. Bloße Anwendung

    Auszug aus BFH, 09.07.2002 - IV B 7/01
    Wenn der Beschwerdeführer im Klageverfahren --wie hier-- sachkundig vertreten war, sind mit der Beschwerde insoweit auch Ausführungen dazu zu machen, dass entweder die Nichterhebung der angebotenen Beweise in der mündlichen Verhandlung gerügt worden ist oder aber warum die Rüge nicht rechtzeitig erhoben werden konnte (vgl. BFH-Urteil vom 30. März 1994 I R 54/93, BFHE 175, 40, BStBl II 1994, 864, Abschn. II. B. Nr. 1 b; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl. 1997, § 120 Anm. 40, m.w.N.).
  • BFH, 11.02.1987 - II B 140/86

    Revision - Nichtzulassung - Beschwerde - Begründetheit

    Auszug aus BFH, 09.07.2002 - IV B 7/01
    Der Senat braucht den diesbezüglich vom FA geäußerten Bedenken nicht weiter nachzugehen, da die Beschwerde insoweit jedenfalls unbegründet ist (vgl. BFH-Beschluss vom 11. Februar 1987 II B 140/86, BFHE 148, 494, BStBl II 1987, 344).
  • BFH, 31.01.1989 - VII B 162/88

    Revision - Übergangener Beweisantrag

    Auszug aus BFH, 09.07.2002 - IV B 7/01
    Denn das Übergehen eines Beweisantrags stellt einen verzichtbaren Verfahrensmangel dar (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 31. Januar 1989 VII B 162/88, BFHE 155, 498, BStBl II 1989, 372, m.w.N.).
  • BFH, 13.09.1991 - IV B 105/90

    Grundsätzlich keine Verfassungs- und Rechtswidrigkeit des angefochtenen

    Auszug aus BFH, 09.07.2002 - IV B 7/01
    Die schlüssige Rüge eines Verfahrensmangels erfordert, dass die Tatsachen, die den Mangel ergeben, im Einzelnen angeführt werden und dargelegt wird, weshalb die Entscheidung des Finanzgerichts (FG) auf dem Mangel beruhen kann (Senatsbeschluss vom 13. September 1991 IV B 105/90, BFHE 165, 469, BStBl II 1992, 148).
  • BFH, 21.02.2017 - VIII R 45/13

    Zur Qualifizierung der Tätigkeit einer Personengesellschaft, die auf technische

    bb) Bei objektiver Beurteilung konnte die Klägerin auch nicht aufgrund der für die Streitjahre 2003 und 2004, 2006 und 2007 ergangenen Feststellungsbescheide darauf vertrauen, nicht mehr zur Gewerbesteuer herangezogen zu werden, denn diese Bescheide standen unter dem Vorbehalt der Nachprüfung und konnten deshalb keinen Vertrauensschutz nach den Grundsätzen der Verwirkung begründen (z.B. BFH-Beschluss vom 9. Juli 2002 IV B 7/01, BFH/NV 2002, 1612).
  • BFH, 14.10.2009 - X R 37/07

    Betriebsaufspaltung und Option auf Erwerb aller Geschäftsanteile an der

    Damit sind im Allgemeinen seine Festsetzungen in vollem Umfang mit der Folge offengelassen worden, dass von ihnen kein schutzwürdiges Vertrauen ausgehen konnte (vgl. BFH-Beschluss vom 9. Juli 2002 IV B 7/01, BFH/NV 2002, 1612).
  • FG Köln, 26.07.2017 - 3 K 1384/14

    Gewerbesteuer: Tätigkeit als Personalberater unterliegt der Gewerbesteuer

    (a) Für den Einkommensteuerbescheid 2007 folgt dies bereits daraus, dass er bis zum Ergehen der Gewerbesteuermessbescheide 2007 bis 2011 im Mai 2013 noch unter dem Vorbehalt der Nachprüfung stand und schon deswegen keinen Vertrauensschutz nach den Grundsätzen der Verwirkung begründen konnte (vgl. z.B. BFH 21.02.2017 - VIII R 45/13, BFH/NV 2017, 1116; BFH 09.07.2002 - IV B 7/01, BFH/NV 2002, 1612).
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