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Rechtsprechung
   BFH, 17.12.2001 - IX B 56/01   

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https://dejure.org/2001,8119
BFH, 17.12.2001 - IX B 56/01 (https://dejure.org/2001,8119)
BFH, Entscheidung vom 17.12.2001 - IX B 56/01 (https://dejure.org/2001,8119)
BFH, Entscheidung vom 17. Dezember 2001 - IX B 56/01 (https://dejure.org/2001,8119)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde - Vorkostenpauschale - Rückwirkung - Treu und Glauben - Vertrauensschutz

  • Judicialis

    EStG § 10i; ; EStG § 10i Abs. 1; ; EStG § 52 Abs. 29; ; FGO § 115 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 10 i EStG; rückwirkende Abschaffung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2002, 492
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • FG Münster, 16.04.2002 - 1 K 6164/01

    Ausgestaltung der Verfassungsmäßigkeit der auf den 01.01.1999 zurückwirkenden

    c) Bei einer Abwägung der genannten Einzel- und Gemeinwohlinteressen und -belange hält der Senat den Eingriff in die Vertrauensschutzposition der Kl. für gerechtfertigt (ebenso BFH-Beschluss vom 17.12.2001 IX B 56/01, Juris, für einen Fall, in dem das Grundstück bereits am 28.12.1998 erworben worden war).

    Denn der BFH hat mit dem - erst nach Durchführung des Erörterungstermins in dieser Sache bekannt gewordenen - Beschluss vom 17.12.2001 IX B 56/01, Juris, entschieden, dass die hier im Mittelpunkt stehende Rechtsfrage keine grundsätzliche Bedeutung hat.

  • FG Niedersachsen, 10.04.2008 - 14 K 211/07

    Wohnmobil; Kombinationskraftwagen; Wohnmobilbesteuerung; Unzulässige Rückwirkung

    Eine verfassungsrechtlich unzulässige Rückwirkung liegt regelmäßig dann nicht vor, wenn der Steuerbürger auf den Fortbestand einer geltenden Rechtslage nicht vertrauen durfte (BFH-Beschluss vom 17. Dezember 2001 IX B 56/01, BFH-NV 2002, 492).
  • FG Hamburg, 02.07.2004 - I 178/04

    Körperschaftsteuer: Keine rückwirkende Begründung von Organschaften bei

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  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 08.06.2009 - 1 K 323/07

    Rückwirkende Erhöhung der Kraftfahrzeugsteuer für Wohnmobile

    Eine verfassungsrechtlich unzulässige Rückwirkung liegt regelmäßig dann nicht vor, wenn der Steuerbürger auf den Fortbestand einer geltenden Rechtslage nicht vertrauen durfte (vgl. BFH-Beschluss vom 17. Dezember 2001 IX B 56/01, BFH/NV 2002, 492).
  • FG Niedersachsen, 07.02.2008 - 14 V 301/07

    Zulässigkeit der Besteuerung eines Wohnmobiles mit der Kraftfahrzeugsteuer ab dem

    Eine verfassungsrechtlich unzulässige Rückwirkung liegt regelmäßig dann nicht vor, wenn der Steuerbürger auf den Fortbestand einer geltenden Rechtslage nicht vertrauen durfte (BFH-Beschluss vom 17. Dezember 2001 IX B 56/01, BFH/NV 2002, 492).
  • FG Niedersachsen, 06.02.2008 - 14 V 273/07

    Besteuerung von Kraftfahrzeugen als Wohnmobil i.S.d. § 2 Absatz 2b

    Eine verfassungsrechtlich unzulässige Rückwirkung liegt regelmäßig dann nicht vor, wenn der Steuerbürger auf den Fortbestand einer geltenden Rechtslage nicht vertrauen durfte (BFH-Beschluss vom 17. Dezember 2001 IX B 56/01, BFH/NV 2002, 492).
  • FG Niedersachsen, 30.01.2008 - 14 V 391/07

    Zulässigkeit der Besteuerung eines Wohnmobiles mit der Kraftfahrzeugsteuer ab dem

    Eine verfassungsrechtlich unzulässige Rückwirkung liegt regelmäßig dann nicht vor, wenn der Steuerbürger auf den Fortbestand einer geltenden Rechtslage nicht vertrauen durfte (BFH-Beschluss vom 17.12.2001 IX B 56/01, BFH-NV 2002, 492).
  • FG München, 10.04.2002 - 1 K 3075/01

    Abschaffung des Sonderausgabenabzugs für Nachzahlungszinsen; Einkommensteuer 1999

    Ab diesem Zeitpunkt konnten die Kläger daher nicht mehr auf den Fortbestand der alten Regelung über den 31.12.1998 hinaus vertrauen (vgl. beigefügten BFH-Beschluss vom 17.12.2001 IX B 56/01, NV Tipke/Kruse, a.a.O., § 4 Tz. 20 mit Rechtsprechungshinweisen; Wermeckes. Deutsche Steuerzeitung 1999, 479).
  • FG Hessen, 30.08.2002 - 8 K 844/01

    Nachträgliche Gewährung der Vorkostenpauschale bei einem bestandskräftigem

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Rechtsprechung
   BFH, 20.12.2001 - VI B 123/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,9665
BFH, 20.12.2001 - VI B 123/99 (https://dejure.org/2001,9665)
BFH, Entscheidung vom 20.12.2001 - VI B 123/99 (https://dejure.org/2001,9665)
BFH, Entscheidung vom 20. Dezember 2001 - VI B 123/99 (https://dejure.org/2001,9665)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2002, 492
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • FG Rheinland-Pfalz, 09.08.1999 - 5 K 2610/98
    Auszug aus BFH, 20.12.2001 - VI B 123/99
    Das gesetzliche Erfordernis, dass das Kind "der Arbeitsvermittlung im Inland zur Verfügung steht", ist gemäß der in § 103 des Arbeitsförderungsgesetzes bzw. ab 1998 in § 119 Abs. 2 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch gegebenen Begriffsbestimmung dahin zu verstehen, dass der Arbeitsuchende arbeitsfähig, d.h. nicht an der Aufnahme und Ausübung einer Beschäftigung gehindert ist (vgl. Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 9. August 1999 5 K 2610/98, Entscheidungen der Finanzgerichte 1999, 1295).
  • BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvR 489/66

    Verfassungskonforme Auslegung des § 25Nr. 2c GVG

    Auszug aus BFH, 20.12.2001 - VI B 123/99
    Die von der Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) gerügte Abweichung der Vorentscheidung von dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 19. Juli 1967 2 BvR 489/66 (Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1967, 2151) liegt offensichtlich nicht vor.
  • FG Baden-Württemberg, 30.03.2011 - 2 K 5243/09

    Kein Anspruch auf Kindergeld für die Zeit der einjährigen Untersuchungshaft des

    Ein ausbildungsplatzsuchendes Kind darf nicht an der Aufnahme der Ausbildung durch Untersuchungshaft gehindert sein (Beschluss des BFH vom 20. Dezember 2001 VI B 123/99, BFH/NV 2002, 492).
  • FG Münster, 14.10.2004 - 3 K 6350/03

    Untersuchungshaft während der Berufsausbildung

    Soweit ersichtlich, ist höchstrichterlich bisher nur entschieden, dass kein Kindergeldanspruch für ein arbeitsloses Kind in Untersuchungshaft besteht (vgl. BFH-Beschluss vom 20.12.2001 VI B 123/99, BFH/NV 2002, 492).
  • FG Sachsen-Anhalt, 12.02.2008 - 4 K 435/06

    Anspruch eines volljährigen Kindes auf Zahlung von Kindergeld; Fehlen der

    Ein arbeitssuchend gemeldetes Kind darf nicht an der Aufnahme einer Beschäftigung gehindert sein (Glanegger in Schmidt EStG Rn. 36; BFH Beschluss vom 20. Dezember 2001 VI B 123/99, BFH/NV 2002, 492), was bei einer Strafhaft jedoch der Fall ist.
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