Rechtsprechung
BFH, 21.12.2001 - VII R 24/01 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
- Jurion
Forderungspfändung bei Steuerrückständen - Säumniszuschlag - Vollstreckung - Nichtzulassungsbeschwerde - Zulassungsfreie Revision - Schlüssigkeit der Klägerbehauptung - Selbstständiges Verteidigungsmittel
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zulassungsfreie Revision
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFH/NV 2002, 660
Wird zitiert von ... (11)
- BFH, 16.12.2009 - V B 23/08
Keine Gesamtnichtigkeit des UStG - Anwendung des § 68 FGO bei Ersatz von …
Von einem derartigen Urteil wäre nur dann auszugehen, wenn Urteilsgründe entweder überhaupt fehlen oder das FG ein selbständiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel mit Stillschweigen übergangen hat oder wenn die gegebene Begründung so substanzlos ist, dass sie die maßgeblichen Feststellungen und Erwägungen des FG nicht erkennen lässt (…BFH-Urteil vom 2. Oktober 2001 IX R 25/99, BFH/NV 2002, 363;… BFH-Beschlüsse vom 2. Februar 1999 II R 91/97, BFH/NV 1999, 1106; vom 21. Dezember 2001 VII R 24/01, BFH/NV 2002, 660). - BFH, 09.01.2009 - V B 23/08
Nichtigkeit des UStG - Umsatzsteuer-Nachschau - Abhängigkeit der Zulässigkeit der …
Von einem derartigen Urteil wäre nur dann auszugehen, wenn Urteilsgründe entweder überhaupt fehlen oder das FG ein selbständiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel mit Stillschweigen übergangen hat oder wenn die gegebene Begründung so substanzlos ist, dass sie die maßgeblichen Feststellungen und Erwägungen des FG nicht erkennen lässt (…BFH-Urteil vom 2. Oktober 2001 IX R 25/99, BFH/NV 2002, 363;… BFH-Beschlüsse vom 2. Februar 1999 II R 91/97, BFH/NV 1999, 1106; vom 21. Dezember 2001 VII R 24/01, BFH/NV 2002, 660). - BFH, 30.10.2008 - VIII B 163/08
Beschwerde gegen die Ablehnung eines Tatbestandsberichtigungsantrags - Begründung …
Erforderlich ist vielmehr, dass es entweder an Entscheidungsgründen überhaupt fehlt, das FG ein selbständiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel mit Stillschweigen übergangen hat oder die gegebene Begründung wegen ihrer Substanzlosigkeit die maßgeblichen Feststellungen und Erwägungen des FG nicht erkennen lässt (…BFH-Urteil vom 2. Oktober 2001 IX R 25/99, BFH/NV 2002, 363;… BFH-Beschlüsse vom 2. Februar 1999 II R 91/97, BFH/NV 1999, 1106; vom 21. Dezember 2001 VII R 24/01, BFH/NV 2002, 660).
- BFH, 18.06.2003 - I B 172/02
"Nicht mit Gründen versehenes" Urteil
Er ist vielmehr nur dann gegeben, wenn es entweder an Urteilsgründen überhaupt fehlt oder das FG ein selbständiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel mit Stillschweigen übergangen hat oder wenn die gegebene Begründung so substanzlos ist, dass es die maßgeblichen Feststellungen und Erwägungen des FG nicht erkennen lässt (…BFH-Urteil vom 2. Oktober 2001 IX R 25/99, BFH/NV 2002, 363;… BFH-Beschlüsse vom 2. Februar 1999 II B 91/97, BFH/NV 1999, 1106; vom 21. Dezember 2001 VII R 24/01, BFH/NV 2002, 660). - BFH, 12.05.2003 - V B 252/02
Richterablehnung; Verletzung des Rechts auf Gehör; Überraschungsentscheidung
b) Im Streitfall kann offen bleiben, ob seit In-Kraft-Treten des Zweiten Gesetzes zur Änderung der Finanzgerichtsordnung und anderer Gesetze (2.FGOÄndG) vom 19. Dezember 2000 (BGBl 1, 1757) die Rüge, ein Ablehnungsgesuch sei vom Finanzgericht (FG) zu Unrecht zurückgewiesen worden, mit der Besetzungsrüge nach § 119 Nr. 1 FGO geltend gemacht werden kann (verneinend zu § 116 Abs. 1 Nr. 1, § 119 Nr. 1 FGO i.d.F. vor dem 2.FGOÄndG die ständige BFH-Rechtsprechung seit der Entscheidung des Großen Senats vom 30. November 1981 GrS 1/80, BFHE 134, 525, BStBl II 1982; vgl. zuletzt BFH-Urteil vom 21. Dezember 2001 VII R 24/01, BFH/NV 2002, 660;… für die Rechtslage nach In-Kraft-Treten des 2.FGOÄndG z.B. Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., § 119 Rz. 9, m.w.N.); im Streitfall fehlt es insoweit schon an einer schlüssigen Rüge, denn die pauschale Ablehnung aller Richter eines Spruchkörpers ist grundsätzlich unstatthaft (…z.B. BFH-Beschlüsse vom 10. Dezember 1997 IX B 85/97, BFH/NV 1998, 718, …und vom 15. Dezember 2000 VII B 201/00, BFH/NV 2001, 637). - BFH, 11.05.2005 - IV B 140/03
Begründungsanforderungen an eine Nichtzulassungsbeschwerde zur steuerlichen …
Er ist vielmehr nur dann gegeben, wenn es entweder an Urteilsgründen überhaupt fehlt oder das FG ein selbständiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel mit Stillschweigen übergangen hat oder wenn die gegebene Begründung so substanzlos ist, dass sie die maßgeblichen Feststellungen und Erwägungen des FG nicht erkennen lässt (…BFH-Urteil vom 2. Oktober 2001 IX R 25/99, BFH/NV 2002, 363;… BFH-Beschlüsse vom 2. Februar 1999 II R 91/97, BFH/NV 1999, 1106, und vom 21. Dezember 2001 VII R 24/01, BFH/NV 2002, 660). - BFH, 17.06.2010 - X B 218/09
Keine verfassungsgerichtliche Überprüfung der Abzugsfähigkeit von …
Er ist vielmehr nur dann gegeben, wenn es entweder an Urteilsgründen überhaupt fehlt oder das FG ein selbständiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel mit Stillschweigen übergangen hat oder wenn die gegebene Begründung so substanzlos ist, dass es die maßgeblichen Feststellungen und Erwägungen des FG nicht erkennen lässt (…BFH-Urteil vom 2. Oktober 2001 IX R 25/99, BFH/NV 2002, 363;… BFH-Beschlüsse vom 2. Februar 1999 II R 91/97, BFH/NV 1999, 1106; vom 21. Dezember 2001 VII R 24/01, BFH/NV 2002, 660). - BFH, 17.07.2008 - I B 27/08
Fehlende Urteilsgründe
Er ist vielmehr nur dann gegeben, wenn es entweder an Urteilsgründen überhaupt fehlt oder das FG ein selbständiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel mit Stillschweigen übergangen hat oder wenn die gegebene Begründung so substanzlos ist, dass es die maßgeblichen Feststellungen und Erwägungen des FG nicht erkennen lässt (…BFH-Urteil vom 2. Oktober 2001 IX R 25/99, BFH/NV 2002, 363;… BFH-Beschlüsse vom 2. Februar 1999 II R 91/97, BFH/NV 1999, 1106; vom 21. Dezember 2001 VII R 24/01, BFH/NV 2002, 660). - BFH, 08.10.2008 - I B 72/08
Bemessung von Pensionsrückstellungen - Fehlen von Entscheidungsgründen
Er ist vielmehr nur dann gegeben, wenn es entweder an Urteilsgründen überhaupt fehlt oder das FG ein selbständiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel mit Stillschweigen übergangen hat oder wenn die gegebene Begründung so substanzlos ist, dass sie die maßgeblichen Feststellungen und Erwägungen des FG nicht erkennen lässt (…BFH-Urteil vom 2. Oktober 2001 IX R 25/99, BFH/NV 2002, 363;… BFH-Beschlüsse vom 2. Februar 1999 II R 91/97, BFH/NV 1999, 1106; vom 21. Dezember 2001 VII R 24/01, BFH/NV 2002, 660). - BFH, 24.02.2009 - I B 187/08
Nichtzulassungsbeschwerde: Pflege eines Sportplatzes als Zweckbetrieb - …
Er ist vielmehr nur dann gegeben, wenn es entweder an Urteilsgründen überhaupt fehlt oder das FG ein selbständiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel mit Stillschweigen übergangen hat oder wenn die gegebene Begründung so substanzlos ist, dass es die maßgeblichen Feststellungen und Erwägungen des FG nicht erkennen lässt (…BFH-Urteil vom 2. Oktober 2001 IX R 25/99, BFH/NV 2002, 363;… BFH-Beschlüsse vom 2. Februar 1999 II R 91/97, BFH/NV 1999, 1106; vom 21. Dezember 2001 VII R 24/01, BFH/NV 2002, 660). - FG Baden-Württemberg, 29.07.2009 - 7 K 215/06
Erbteilspfändung des FA: Behauptung des Ausscheidens des Vollstreckungsschuldners …