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   BFH, 21.12.2001 - VII S 13/01   

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https://dejure.org/2001,1202
BFH, 21.12.2001 - VII S 13/01 (https://dejure.org/2001,1202)
BFH, Entscheidung vom 21.12.2001 - VII S 13/01 (https://dejure.org/2001,1202)
BFH, Entscheidung vom 21. Dezember 2001 - VII S 13/01 (https://dejure.org/2001,1202)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Strafurteil wegen Schmuggels - Hauptzollamt - Einfuhrabgaben - Prozeßkostenhilfe - Summarische Prüfung

  • Judicialis

    TabStG § 21; ; FGO § 62a; ; StGB § 27; ; UStG § 21 Abs. 2 Halbsatz 1; ; AO 1977 § 370 Abs. 1 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PKH; vorschriftwidriges Verbringen von Zigaretten in das Zollgebiet der Gemeinschaft

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2002, 692
 
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Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 07.07.1992 - VI B 124/91

    Zulässigkeit der Revision bei mangelnder Postulationsfähigkeit

    Auszug aus BFH, 21.12.2001 - VII S 13/01
    Für den beim Bundesfinanzhof (BFH) als Prozessgericht zu stellenden Antrag auf PKH besteht kein Vertretungszwang nach § 62a FGO (vgl. Senatsbeschluss vom 24. März 1992 VII S 52/91, BFH/NV 1993, 118).

    Da der Antragsteller innerhalb der Revisionsfrist (§ 120 Abs. 1 Satz 1 FGO) beim BFH den Antrag auf PKH gestellt und die Erklärung über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse (§ 142 Abs. 1 FGO i.V.m. § 117 Abs. 2 ZPO) vorgelegt hat, müsste ihm, wenn der PKH-Antrag Erfolg hätte, wegen der Versäumung der Rechtsmittelfrist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 56 FGO) zum Zwecke der Einlegung der Revision durch einen der nach § 62a FGO befugten Vertreter gewährt werden (vgl. Senatsbeschluss in BFH/NV 1993, 118).

  • BGH, 24.10.1989 - 5 StR 314/89

    Voraussetzungen für die Beendigung der Einfuhr von Betäubungsmitteln

    Auszug aus BFH, 21.12.2001 - VII S 13/01
    Während das vorschriftswidrige Verbringen in den ersten drei Fällen erst durch Erreichen des Hofes als des ersten Bestimmungsortes beendet worden ist, wurde es im vierten Fall schon durch die Beschlagnahme seitens der Zollfahndung beendet, weil die Waren damit ihren endgültigen Bestimmungsort erreicht hatten (vgl. BGH, Urteil vom 24. Oktober 1989 5 StR 314/89, NJW 1990, 654).
  • BVerfG, 07.04.2000 - 1 BvR 81/00

    Verletzung von GG Art 3 iVm dem Rechtsstaatsprinzip durch Ablehnung von

    Auszug aus BFH, 21.12.2001 - VII S 13/01
    Es dürfen deshalb bei der Prüfung der Erfolgsaussicht des Rechtsmittels keine allzu großen Anforderungen gestellt werden, insbesondere dürfen im PKH-Verfahren keine schwierigen bisher nicht hinreichend geklärten Rechts- und Tatsachenfragen entschieden werden, deren Entscheidung grundsätzlich dem Hauptsacheverfahren vorbehalten ist (Bundesverfassungsgericht, Beschlüsse vom 13. März 1990 2 BvR 94, 802, 887, 997, 1094, 1158, 1247, 1274, 1439, 1513/88, BVerfGE 81, 347, und vom 7. April 2000 1 BvR 81/00, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 2000, 1936).
  • BFH, 28.01.1988 - IV S 8/86

    Voraussetzungen eines Erfolgs der Gewährung von Prozesskostenhilfe -

    Auszug aus BFH, 21.12.2001 - VII S 13/01
    Denn dieser Zulassungsgrund enthält keine Aussage darüber, ob das Rechtsmittel erfolgreich sein wird, sondern nur darüber, dass ein Interesse der Allgemeinheit an der Klärung einer bestimmten Rechtsfrage besteht (vgl. BFH, Beschluss vom 28. Januar 1988 IV S 8/86, BFH/NV 1988, 730).
  • BFH, 05.02.1998 - VII B 192/97
    Auszug aus BFH, 21.12.2001 - VII S 13/01
    Damit ist die Haupttat jeweils vollendet, wenn auch noch nicht beendet worden, weil die Zigaretten noch nicht ihren Bestimmungsort erreicht hatten (vgl. dazu Bundesgerichtshof --BGH--, Urteil vom 24. Juni 1952 1 StR 316/51, BGHSt 4, 41 [richtig: BGHSt 3, 40 - d. Red.] ; BFH, Beschluss vom 5. Februar 1998 VII B 192/97, BFH/NV 1998, 1393).
  • BFH, 24.03.1992 - VII S 52/91

    Einreichung eine Antrags auf Prozesskostenhilfe (PKH) zur Durchführung eines noch

    Auszug aus BFH, 21.12.2001 - VII S 13/01
    Für den beim Bundesfinanzhof (BFH) als Prozessgericht zu stellenden Antrag auf PKH besteht kein Vertretungszwang nach § 62a FGO (vgl. Senatsbeschluss vom 24. März 1992 VII S 52/91, BFH/NV 1993, 118).
  • BGH, 24.06.1952 - 1 StR 316/51

    Verhältnis von Freiheitsstrafe und Ersatzfreiheitsstrafe bei ein und derselben

    Auszug aus BFH, 21.12.2001 - VII S 13/01
    Damit ist die Haupttat jeweils vollendet, wenn auch noch nicht beendet worden, weil die Zigaretten noch nicht ihren Bestimmungsort erreicht hatten (vgl. dazu Bundesgerichtshof --BGH--, Urteil vom 24. Juni 1952 1 StR 316/51, BGHSt 4, 41 [richtig: BGHSt 3, 40 - d. Red.] ; BFH, Beschluss vom 5. Februar 1998 VII B 192/97, BFH/NV 1998, 1393).
  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus BFH, 21.12.2001 - VII S 13/01
    Es dürfen deshalb bei der Prüfung der Erfolgsaussicht des Rechtsmittels keine allzu großen Anforderungen gestellt werden, insbesondere dürfen im PKH-Verfahren keine schwierigen bisher nicht hinreichend geklärten Rechts- und Tatsachenfragen entschieden werden, deren Entscheidung grundsätzlich dem Hauptsacheverfahren vorbehalten ist (Bundesverfassungsgericht, Beschlüsse vom 13. März 1990 2 BvR 94, 802, 887, 997, 1094, 1158, 1247, 1274, 1439, 1513/88, BVerfGE 81, 347, und vom 7. April 2000 1 BvR 81/00, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 2000, 1936).
  • BGH, 15.07.1999 - 5 StR 155/99

    Gemeinschaftlicher, gewerbsmäßiger und bandenmäßiger Schmuggel; Mittäterschaft;

    Auszug aus BFH, 21.12.2001 - VII S 13/01
    Das vorschriftswidrige Verbringen der Waren ist bereits durch die vorher erteilte Zustimmung zur Nutzung des Hofes so gefördert worden, dass es nicht mehr darauf ankommt, ob nach Vollendung des vorschriftswidrigen Verbringens von der zugesagten Unterstützung noch Gebrauch gemacht worden ist (vgl. BGH, Urteil vom 15. Juli 1999 5 StR 155/99, Steuerrechtsprechung in Karteiform, Abgabenordnung, § 373, Rechtsspruch 8).
  • BFH, 13.10.2005 - VII S 13/04

    PKH: keine Erfolgsaussicht trotz Zulassung der Revision

    Denn dieser Zulassungsgrund enthält keine Aussage darüber, ob das Rechtsmittel erfolgreich sein wird, sondern nur darüber, dass ein Interesse der Allgemeinheit an der Klärung einer bestimmten Rechtsfrage besteht (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 28. Januar 1988 IV S 8/86, BFH/NV 1988, 730; vom 21. Dezember 2001 VII S 13/01, BFH/NV 2002, 692).

    Das kann sowohl der Ort sein, an dem die Umladung der Waren in das Fahrzeug eines Erwerbers erfolgt (Senatsbeschluss in BFH/NV 1998, 1393) oder auch der Ort, an dem die als Tarnung dienende Holzladung aus dem Transportmittel entladen und auseinander genommen werden soll (Senatsbeschluss in BFH/NV 2002, 692, zur Beteiligung am vorschriftswidrigen Verbringen).

    Die Ausführungen des Senats in seinem Beschluss in BFH/NV 2002, 692, nach dem eine Beteiligung am vorschriftswidrigen Verbringen auch durch das Zur-Verfügung-Stellen von Räumen erfolgen könne, in denen die Waren nach Vollendung der Haupttat, aber noch vor deren Beendigung entladen werden könnten, enthalten keine Aussage über die Dauer des vorschriftswidrigen Verbringens.

    Der Tatbestand der Beteiligung schließt demnach jedenfalls denjenigen ein, der i.S. des § 27 des Strafgesetzbuches (StGB) Beihilfe zu dem vorschriftswidrigen Verbringen leistet (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2002, 692; FG München, Urteil vom 17. März 2004 3 K 4114/01, ZfZ 2004, 309).

    Da die zugesagte Unterstützung zu einer Zeit stattfinden sollte, in der das vorschriftswidrige Verbringen bereits beendet war, und weil die Zusage einer bloßen Hilfstätigkeit bei der Entladung der Waren nicht ohne weiteres eine solche Bedeutung für die Ausführung der eigentlichen Tat hat, dass sie --wie z.B. das Zur-Verfügung-Stellen der Halle als Umladeort, vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2002, 692-- als wesentlicher Teil der Logistik für die Ausführung der Tat selbst angesehen werden kann, bedurfte es ergänzender Feststellungen dafür, dass die vom Kläger in den vorangegangenen Absprachen erbrachten Unterstützungsleistungen so gewichtig waren, dass sie dem Haupttäter in seinem schon gefassten Tatenschluss bestärkt und ihm für die Begehung der eigentlichen Tat ein erhöhtes Gefühl der Sicherheit vermittelt haben.

  • BFH, 02.12.2003 - VII R 17/03

    Haftung - Zur Auswahl des Haftungsschuldners nach einer vorsätzlichen

    Da es dem Kläger bekannt war, dass J mit unversteuerten Zigaretten handelte, ihm bei der Transportfahrt klar wurde, dass etwas nicht in Ordnung war, und er es daher für möglich hielt, unversteuerte Zigaretten zu befördern, hätte er vernünftigerweise wissen müssen, dass die von ihm beförderte Fracht vorschriftswidrig in das Zollgebiet verbracht worden war (vgl. Senatsbeschluss vom 21. Dezember 2001 VII S 13/01, BFH/NV 2002, 692).
  • BFH, 13.10.2005 - VII S 46/05

    PKH - keine Erfolgsaussicht trotz Zulassung der Revision; Beteiligung am

    Denn dieser Zulassungsgrund enthält keine Aussage darüber, ob das Rechtsmittel erfolgreich sein wird, sondern nur darüber, dass ein Interesse der Allgemeinheit an der Klärung einer bestimmten Rechtsfrage besteht (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 28. Januar 1988 IV S 8/86, BFH/NV 1988, 730; vom 21. Dezember 2001 VII S 13/01, BFH/NV 2002, 692).

    Das kann sowohl der Ort sein, an dem die Umladung der Waren in das Fahrzeug eines Erwerbers erfolgt (Senatsbeschluss in BFH/NV 1998, 1393) oder auch der Ort, an dem die als Tarnung dienende Holzladung aus dem Transportmittel entladen und auseinander genommen werden soll (Senatsbeschluss in BFH/NV 2002, 692, zur Beteiligung am vorschriftswidrigen Verbringen).

    Die Ausführungen des Senats in seinem Beschluss in BFH/NV 2002, 692, nach dem eine Beteiligung am vorschriftswidrigen Verbringen auch durch das Zurverfügungstellen von Räumen erfolgen könne, in denen die Waren nach Vollendung der Haupttat aber noch vor deren Beendigung entladen werden könnten, enthalten keine Aussage über die Dauer des vorschriftswidrigen Verbringens.

    Der Senat hat bereits entschieden, dass sich auch derjenige an dem vorschriftswidrigen Verbringen beteiligt, der Räume bereitstellt, in denen die Waren aus dem für das vorschriftswidrige Verbringen genutzten Transportmittel entladen werden können, weil hiermit ein wesentlicher Teil der Logistik für die Ausführung der Tat bereitgestellt und die Tat in der beabsichtigten Art und Weise erst ermöglicht wird (Senatsbeschluss in BFH/NV 2002, 692).

  • BFH, 07.03.2006 - VII R 30/04

    Vorschriftswidriges Verbringen von Ware

    Dass der Senat in seiner bisherigen Rechtsprechung das Nichterlöschen der Zollschuld gemäß Art. 233 Buchst. d ZK vornehmlich damit begründet hat, dass die betroffenen Waren ihren (ersten) Bestimmungsort erreicht hätten und deshalb die Beschlagnahme nach dem vorschriftswidrigen Verbringen erfolgt sei (Senatsbeschlüsse vom 5. Februar 1998 VII B 192/97, BFH/NV 1998, 1393; vom 21. Dezember 2001 VII S 13/01, BFH/NV 2002, 692; in BFH/NV 2006, 628, und vom 13. Oktober 2005 VII S 46/05 (PKH), BFH/NV 2006, 631), bedeutet nicht, dass das jeweilige Verbringen bis zu diesem Zeitpunkt und Ort tatsächlich angedauert hat.

    Der Tatbestand der Beteiligung schließt demnach jedenfalls denjenigen ein, der i.S. des § 27 des Strafgesetzbuches (StGB) Beihilfe zu dem vorschriftswidrigen Verbringen leistet (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- in BFH/NV 2002, 692; FG München, Urteil vom 17. März 2004 3 K 4114/01, ZfZ 2004, 309).

    Da die zugesagte Unterstützung zu einer Zeit stattfinden sollte, in der das vorschriftswidrige Verbringen bereits beendet war, und weil die Zusage einer bloßen Hilfstätigkeit bei der Entladung der Waren nicht ohne weiteres eine solche Bedeutung für die Ausführung der eigentlichen Tat hat, dass sie --wie z.B. das Zur-Verfügung-Stellen einer Halle als Umladeort, vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2002, 692-- als wesentlicher Teil der Logistik für die Ausführung der Tat selbst angesehen werden kann, bedurfte es ergänzender Feststellungen dafür, dass die vom Kläger in den vorangegangenen Absprachen erbrachten Unterstützungsleistungen so gewichtig waren, dass sie den Haupttäter in seinem schon gefassten Tatentschluss bestärkt und ihm für die Begehung der eigentlichen Tat ein erhöhtes Gefühl der Sicherheit vermittelt haben.

  • BFH, 31.08.2010 - VIII R 36/08

    Wirkungsloser Verzicht auf mündliche Verhandlung - Auslegung und Wirkung der

    Dürfen danach im PKH-Verfahren keine schwierigen, bislang noch nicht hinreichend geklärten Rechts- oder Tatsachenfragen entschieden werden, deren Entscheidung grundsätzlich dem Hauptsacheverfahren vorbehalten ist (BFH-Beschluss vom 21. Dezember 2001 VII S 13/01, BFH/NV 2002, 692; ferner Kammerbeschlüsse des BVerfG vom 13. Juli 2005  1 BvR 175/05, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 2005, 3489; vom 26. Juni 2003  1 BvR 1152/02, NJW 2003, 3190, jeweils m.w.N.), so hätte angesichts der Anberaumung des Erörterungstermins sowie der Anordnung des persönlichen Erscheinens des Klägers und damit angesichts des ersichtlich vom FG bejahten Aufklärungsbedarfs eine Bewilligung von PKH nahe gelegen.
  • BFH, 07.03.2006 - VII R 24/04

    Erlöschen von durch vorschriftswidriges Verbringen entstandenen Einfuhrabgaben

    Dass der Senat in seiner bisherigen Rechtsprechung das Nichterlöschen der Zollschuld gemäß Art. 233 Buchst. d ZK vornehmlich damit begründet hat, dass die betroffenen Waren ihren (ersten) Bestimmungsort erreicht hätten und deshalb die Beschlagnahme nach dem vorschriftswidrigen Verbringen erfolgt sei (Senatsbeschlüsse vom 5. Februar 1998 VII B 192/97, BFH/NV 1998, 1393; vom 21. Dezember 2001 VII S 13/01, BFH/NV 2002, 692; vom 13. Oktober 2005 VII S 13/04 (PKH), BFH/NV 2006, 628, und VII S 46/05 (PKH), BFH/NV 2006, 631), bedeutet nicht, dass das jeweilige Verbringen bis zu diesem Zeitpunkt und Ort tatsächlich angedauert hat.

    a) Der Senat hat bereits entschieden, dass sich auch derjenige an dem vorschriftswidrigen Verbringen beteiligt, der Räume bereitstellt, in denen die Waren aus dem für das vorschriftswidrige Verbringen benutzten Transportmittel entladen werden können, weil hiermit ein wesentlicher Teil der Logistik für die Ausführung der Tat bereitgestellt und die Tat in der beabsichtigten Art und Weise erst ermöglicht wird (Senatsbeschluss in BFH/NV 2002, 692).

  • FG München, 30.05.2006 - 14 K 2469/03

    Einfuhrabgaben wegen vorschriftswidriger Einfuhr von Zigaretten

    Diese Unterstützungshandlungen sind somit kausal für die Ausführung der Tat (vgl. BFH-Beschluss vom 21. Dezember 2001 VII S 13/01, ZfZ 2002, 168).

    Für die Beteiligung am vorschriftswidrigen Verbringen reicht nämlich, so der BFH im Beschluss vom 21. Dezember 2001 VII S 13/01, die Zustimmung des Klägers zu der im Zusammenhang mit der Beendigung der Tat geplanten Nutzung der von ihm gemieteten Lagerräume aus.

    Bisher hatte sich der BFH zwar nur dahin gehend geäußert, dass das vorschriftswidrige Verbringen spätestens dann beendet ist, wenn der (erste) Bestimmungsort erreicht ist (vgl. BFH-Beschluss VII S 13/01 vom 21. Dezember 2001, ZfZ 2002, 168).

  • BFH, 07.03.2006 - VII R 23/04

    Vorschriftswidriges Verbringen; Erlöschen von Einfuhrabgaben durch Beschlagnahme

    Dass der Senat in seiner bisherigen Rechtsprechung das Nichterlöschen der Zollschuld gemäß Art. 233 Buchst. d ZK vornehmlich damit begründet hat, dass die betroffenen Waren ihren (ersten) Bestimmungsort erreicht hätten und deshalb die Beschlagnahme nach dem vorschriftswidrigen Verbringen erfolgt sei (Senatsbeschlüsse vom 5. Februar 1998 VII B 192/97, BFH/NV 1998, 1393; vom 21. Dezember 2001 VII S 13/01, BFH/NV 2002, 692; vom 13. Oktober 2005 VII S 13/04 (PKH), BFH/NV 2006, 628, und VII S 46/05 (PKH), BFH/NV 2006, 631), bedeutet nicht, dass das jeweilige Verbringen bis zu diesem Zeitpunkt und Ort tatsächlich angedauert hat.
  • FG Baden-Württemberg, 07.11.2019 - 1 K 1939/18

    Steuerfreiheit innergemeinschaftlicher Lieferungen

    Der Beschluss des Senats vom 21. August 2019, mit dem der Antrag des Klägers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe abgelehnt worden ist, ist nicht unvereinbar mit der Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache (BFH-Beschlüsse vom 28. Januar 1988 IV S 8/86, BFH/NV 1988, 730; vom 21. Dezember 2001 VII S 13/01, BFH/NV 2002, 692).
  • FG Düsseldorf, 09.02.2005 - 4 K 5532/03

    Einfuhr; Zigaretten; Beschlagnahme; Verbringen; Zollschuld - Auch bei subjektiver

    So kann eine Beteiligung beim Verbringen beispielsweise in einem Fall angenommen werden, wo nur eine Halle zur Zwischenlagerung der Ware zur Verfügung gestellt worden ist (vgl. Finanzgericht Düsseldorf (FG) Düsseldorf, Urteil vom 6. April 2001 - 4 K 4702/99 - Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern (ZfZ) 2001, 244 (245) und BFH, Beschluss vom 21. Dezember 2001 - VII S 13/01 - ZfZ 2002, 168 (169 f.) sowie Witte, Zollkodex.

    Ein solches Verständnis liegt offenbar ebenfalls dem Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 21. Dezember 2001 - VII S 13/01 - ZfZ 2002, 168 (170) zur Frage der Beteiligung beim Verbringen zu Grunde, wonach das vorschriftswidrige Verbringen mit der fehlenden Gestellung der Ware vollendet, aber noch nicht beendet ist, weil die Ware noch nicht ihren Bestimmungsort erreicht hat.

  • BFH, 18.12.2003 - III S 19/03

    Anforderungen an die Darlegung der hinreichenden Erfolgsaussichten bei Antrag auf

  • BFH, 30.07.2004 - XI S 20/03

    Betriebsveräußerung - Auflösung Ansparrücklage

  • FG Brandenburg, 29.10.2003 - 4 K 2981/00

    Zollschuldnerschaft des Gehilfen bei einem Zigarettenschmuggel; Erlöschen der

  • BFH, 07.10.2010 - II S 26/10

    Voraussetzungen der Gewährung von Prozesskostenhilfe im Verfahren der

  • BFH, 12.08.2008 - X S 35/08

    Begrenzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch die prozessuale

  • BFH, 12.08.2008 - X S 29/08

    Pflichten eines Antragstellers im Prozesskostenhilfe-Verfahren

  • BFH, 12.07.2007 - IX S 10/07

    Kein Vertretungszwang für einen Antrag auf Prozesskostenhilfe beim

  • BFH, 17.01.2006 - VIII S 6/05

    PKH

  • BFH, 16.07.2008 - X S 28/08

    Neuregelung des Vertretungszwangs - Prozesskostenhilfe - Vorliegen der

  • BFH, 26.06.2008 - V S 3/08

    Zu den Voraussetzungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe für eine

  • BFH, 29.10.2008 - III S 32/08

    Prozesskostenhilfe für einzulegende Nichtzulassungsbeschwerde bei Untätigkeit des

  • LSG Berlin-Brandenburg, 13.03.2009 - L 14 B 2368/08

    Sozialgerichtliches Verfahren - Prozesskostenhilfe - hinreichende

  • BFH, 02.06.2008 - VIII S 1/08

    Keine Prozesskostenhilfe für eine Nichtzulassungsbeschwerde wegen unterlassener

  • FG Düsseldorf, 08.05.2009 - 4 K 3971/08

    Versandhandel mit Waren aus China; vorschriftswidrige Einfuhr zu kommerziellen

  • BFH, 17.04.2008 - III S 12/08

    Prozesskostenhilfe (PKH) für eine beabsichtige Rechtsmitteleinlegung beim BFH -

  • BFH, 04.10.2006 - VII S 16/06

    Voraussetzungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe - Wiedereinsetzung in

  • BFH, 16.08.2006 - VII S 25/06

    Haftungsbescheid - Verjährung

  • BFH, 16.08.2006 - VII S 24/06

    Anspruch auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Anforderungen an eine

  • BFH, 28.03.2006 - VII S 57/05

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe (PKH) im

  • BFH, 18.03.2005 - XI S 31/04

    Gewerblicher Grundstückshandel

  • BFH, 24.02.2005 - X S 3/05

    Antrag auf Verlegung eines Gerichtstermins wegen Reiseunfähigkeit; Anforderungen

  • BFH, 04.10.2006 - VII S 17/06

    Prozessurteil; PKH für NZB

  • FG Brandenburg, 29.10.2003 - 4 K 2922/00

    Vorschriftswidriges Verbringen von Zigaretten; Ort und Zeitpunkt des Verbringens;

  • BFH, 08.07.2003 - III S 6/03

    Vorlage der Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse

  • BFH, 26.05.2004 - III S 4/04

    Antrag auf PKH für die Durchführung eines NZB-Verfahrens

  • BFH, 25.02.2003 - III S 5/03

    Kein Vertretungszwang für einen Antrag auf PKH

  • BFH, 25.02.2003 - III S 1/03

    Antrag auf PKH für NZB; kein Vertretungszwang für einen Antrag auf PKH

  • LSG Berlin-Brandenburg, 16.11.2006 - L 14 B 1367/05

    Prozesskostenhilfe bei Rechtsstreit über Höhe der Regelleistung nach § 20 SGB 2

  • FG Hamburg, 08.11.2002 - IV 58/00

    Kostenentscheidung nach Erledigung der Hauptsache:

  • FG München, 15.10.2003 - 3 K 3870/02

    Beilhilfe als Beteiligung an vorschriftswidrigem Verbringen; Einfuhrabgaben wegen

  • FG München, 17.03.2004 - 3 K 4114/01

    Keine Beteiligung an "vorschriftswidrigem Verbringen" bei Verweigerung der

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