Rechtsprechung
BFH, 18.12.2001 - IX R 24/98 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Wohnhausgrundstück - Renovierungsarbeiten - Einkommensteuererklärung - Werbungskosten - Aufwendungen
- judicialis
EStG § 9 Abs. 1; ; EStG § 19 Abs. 1 Nr. 1; ; EStG § 19; ; EStG § 23; ; LStDV § 2 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VuV; Renovierungsaufwendungen nach Mieterauszug; Arbeitslohn bei nicht handelbaren Optionsrechten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
§§ 9, 21 EStG
Einkommensteuer; Renovierungsaufwendungen nach Auszug des Mieters
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Gebäude, Ausbau/Umbau
- Einzelheiten bei Vermietungseinkünften
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 13.02.1998 - I 464/96
- BFH, 18.12.2001 - IX R 24/98
Papierfundstellen
- BFH/NV 2002, 904
Wird zitiert von ... (20)
- BFH, 09.07.2013 - IX R 43/11
Anschaffungsnebenkosten bei unentgeltlichem Erwerb
Sie müssen mit der auf Vermietung und Verpachtung gerichteten Tätigkeit zusammenhängen und zur Förderung der Nutzungsüberlassung gemacht werden (…ständige Rechtsprechung, z.B. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 7. Februar 2012 IX R 27/10, BFH/NV 2012, 736; vom 18. Dezember 2001 IX R 24/98, BFH/NV 2002, 904, m.w.N.). - BFH, 14.12.2004 - IX R 34/03
Instandsetzungsaufwendungen während der Vermietungszeit als Veräußerungskosten
Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) liegt eine derartige Veranlassung vor, wenn (objektiv) ein wirtschaftlicher Zusammenhang mit der auf Vermietung und Verpachtung gerichteten Tätigkeit besteht und (subjektiv) die Aufwendungen zur Förderung der Nutzungsüberlassung gemacht werden (z.B. BFH-Urteile vom 20. Dezember 1994 IX R 122/92, BFHE 177, 50, BStBl II 1995, 534; vom 18. Dezember 2001 IX R 24/98, BFH/NV 2002, 904, m.w.N.). - BFH, 31.07.2007 - IX R 51/05
Abrisskosten und AfaA: nachträgliche Werbungskosten bei V+V
a) Nach der Rechtsprechung des BFH liegt eine derartige Veranlassung vor, wenn (objektiv) ein wirtschaftlicher Zusammenhang mit der auf Vermietung und Verpachtung gerichteten Tätigkeit besteht und (subjektiv) die Aufwendungen zur Förderung der Nutzungsüberlassung gemacht werden (z.B. BFH-Urteile vom 20. Dezember 1994 IX R 122/92, BFHE 177, 50, BStBl II 1995, 534; vom 18. Dezember 2001 IX R 24/98, BFH/NV 2002, 904, m.w.N.).
- BFH, 18.10.2011 - IX R 15/11
Einbringung einer privaten Verbindlichkeit in eine vermögensverwaltende …
Sie müssen also mit der auf Vermietung und Verpachtung gerichteten Tätigkeit zusammenhängen und zur Förderung der Nutzungsüberlassung gemacht werden (ständige Rechtsprechung, z.B. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 20. Dezember 1994 IX R 122/92, BFHE 177, 50, BStBl II 1995, 534, und vom 18. Dezember 2001 IX R 24/98, BFH/NV 2002, 904, m.w.N.). - BFH, 17.12.2002 - IX R 6/99
VuV; Schönheitsreparaturen nach Vermietung aber vor Selbstnutzung
Sind Aufwendungen nicht (fast) ausschließlich durch die Einkünfteerzielung, sondern daneben auch, und zwar nicht unerheblich, durch die private Lebensführung veranlasst (§ 12 Nr. 1 EStG), können sie insgesamt nicht als Werbungskosten abgezogen werden; eine Aufteilung ist grundsätzlich nicht möglich (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 18. Dezember 2001 IX R 24/98, BFH/NV 2002, 904;… vom 7. November 1995 IX R 81/93, BFH/NV 1996, 533;… vom 29. Juli 1997 IX R 70/95, BFH/NV 1997, 850).Das gilt auch dann, wenn vertragsgemäß der Mieter die Reparaturen sowie allgemein Schönheitsreparaturen hätte durchführen müssen (vgl. BFH-Urteile in BFHE 192, 311, BStBl II 2001, 784, und in BFH/NV 2002, 904).
Ebenfalls sind Aufwendungen für Reparaturen als Werbungskosten zu berücksichtigen, wenn sie zur Beseitigung eines Schadens getätigt wurden, der die mit dem gewöhnlichen Gebrauch der Mietsache verbundene Abnutzung deutlich übersteigt, wie insbesondere bei mutwilligen Schäden (vgl. BFH-Urteile in BFHE 192, 311, BStBl II 2001, 784, unter II. 2. b, und in BFH/NV 2002, 904, unter II. 1. c).
Gerade Aufwendungen für Schönheitsreparaturen werden erfahrungsgemäß mit Rücksicht auf den persönlichen Geschmack und die Qualitätsanforderungen des Steuerpflichtigen hinsichtlich der beabsichtigten Selbstnutzung getätigt (BFH-Urteile in BFHE 192, 311, BStBl II 2001, 784, und in BFH/NV 2002, 904).
- BFH, 07.02.2012 - IX R 27/10
Volle degressive Jahres-AfA bei Rechtsnachfolge
Sie müssen also mit der auf Vermietung und Verpachtung gerichteten Tätigkeit zusammenhängen und zur Förderung der Nutzungsüberlassung gemacht werden (ständige Rechtsprechung, z.B. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 20. Dezember 1994 IX R 122/92, BFHE 177, 50, BStBl II 1995, 534, und vom 18. Dezember 2001 IX R 24/98, BFH/NV 2002, 904, m.w.N.). - BFH, 17.07.2007 - IX R 2/05
Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung: …
Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) liegt eine derartige Veranlassung vor, wenn (objektiv) ein wirtschaftlicher Zusammenhang mit der auf Vermietung und Verpachtung gerichteten Tätigkeit besteht und (subjektiv) die Aufwendungen zur Förderung der Nutzungsüberlassung gemacht werden (z.B. BFH-Urteile vom 20. Dezember 1994 IX R 122/92, BFHE 177, 50, BStBl II 1995, 534; vom 18. Dezember 2001 IX R 24/98, BFH/NV 2002, 904, m.w.N.). - BFH, 15.10.2002 - IX R 58/01
Zweitwohnungssteuer als Werbungskosten
Nach der Rechtsprechung des BFH liegt eine derartige Veranlassung vor, wenn (objektiv) ein wirtschaftlicher Zusammenhang mit der auf Vermietung und Verpachtung gerichteten Tätigkeit besteht und (subjektiv) die Aufwendungen zur Förderung der Nutzungsüberlassung gemacht werden (z.B. BFH-Urteil vom 18. Dezember 2001 IX R 24/98, BFH/NV 2002, 905, m.w.N.). - BFH, 11.03.2003 - IX R 16/99
VuV: Vermietereigenschaft bei Miteigentum; Aufwendungen vor Veräußerung nach …
Aufwendungen, die danach anfallen, werden regelmäßig mit Rücksicht auf die künftige Verwendung getätigt und sind mithin nicht mehr durch die frühere Vermietung veranlasst (…vgl. u.a. BFH-Urteile vom 17. Dezember 2002 IX R 6/99, BFH/NV 2003, 610; vom 18. Dezember 2001 IX R 24/98, BFH/NV 2002, 904). - BFH, 13.12.2005 - IX R 24/03
Aufwendungen für die Ablösung von Erbbaurechten als Herstellungskosten
Eine derartige Veranlassung liegt vor, wenn (objektiv) ein wirtschaftlicher Zusammenhang mit der auf Vermietung und Verpachtung gerichteten Tätigkeit besteht und (subjektiv) die Aufwendungen zur Förderung der Nutzungsüberlassung gemacht werden (z.B. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 20. Dezember 1994 IX R 122/92, BFHE 177, 50, BStBl II 1995, 534; vom 18. Dezember 2001 IX R 24/98, BFH/NV 2002, 904, m.w.N.). - BFH, 26.01.2011 - IX R 24/10
Zahlungen wegen der Ablösung eines Erbbaurechts als Anschaffungskosten oder als …
- FG Köln, 27.05.2003 - 8 K 155/00
Abfindungszahlungen an Mieter als Werbungskosten
- BFH, 23.09.2003 - IX R 26/99
Erbfall; Eintritt in Mietverträge
- FG Köln, 27.05.2003 - 6 K 155/00
Abstandszahlungen für die Wohnungsräumung bei anschließender Selbstnutzung
- FG Hamburg, 17.12.2013 - 6 K 147/12
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung bei verbilligter Vermietung an nahe …
- FG Baden-Württemberg, 30.10.2007 - 4 K 292/04
Zuordnung von Renovierungskosten eines zunächst vermieteten und danach verkauften …
- BFH, 30.10.2002 - IX R 103/00
Ferienwohnung; Zweitwohnungssteuer als WK
- FG Hessen, 04.10.2007 - 10 K 1471/02
Steuerbarkeit von Ausgleichzahlungen wegen außerordentlicher Kündigung von …
- FG Münster, 09.05.2003 - 11 K 6754/01
Zufluss geldwerter Vorteile aus handelbaren Optionsrechten mit Optionsausübung
- FG Köln, 12.05.1999 - 1 K 6206/97
Erhaltungsaufwand als vorweggenommene Werbungskosten
Rechtsprechung
BFH, 28.11.2001 - X R 132/98 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Notarieller Kaufvertrag - Ferienwohnung - Allgemeines Wohngebiet - Vermietung - Nutzung zu eigenen Wohnzwecken
- judicialis
BGB § 903; ; EStG § ... 7c; ; EStG § 10e; ; EStG § 21; ; EStG § 21a; ; EStG § 34f; ; EStG § 10e Abs. 1; ; EStG § 7 Abs. 5 Satz 2; ; EStG § 10e Abs. 1 Satz 2; ; EStG § 10e Abs. 1 Satz 4; ; EStG § 10e Abs. 1 Satz 2 1. Halbsatz
- rechtsportal.de
Ferienwohnung; keine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken bei Vermietung an ständig wechselnde Feriengäste
- datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Münster, 25.09.1998 - 4 K 4764/97
- BFH, 28.11.2001 - X R 132/98
Papierfundstellen
- BFH/NV 2002, 904
Wird zitiert von ...
- FG Köln, 20.03.2014 - 3 K 3397/10
Nutzung eines Weinkellers zu eigenen Wohnzwecken nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 …
Danach wird eine Wohnung zu eigenen Wohnzwecken genutzt, wenn sie dazu bestimmt und geeignet ist, Menschen auf Dauer Unterkunft und Aufenthalt zu ermöglichen und der Eigentümer diese Möglichkeit selbst in Anspruch nimmt (BFH, Urteil vom 28.11.2001 X R 132/98, BFH/NV 2002, 904).