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   BFH, 28.02.2002 - V B 31/01   

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BFH, 28.02.2002 - V B 31/01 (https://dejure.org/2002,2810)
BFH, Entscheidung vom 28.02.2002 - V B 31/01 (https://dejure.org/2002,2810)
BFH, Entscheidung vom 28. Februar 2002 - V B 31/01 (https://dejure.org/2002,2810)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Lehrer - Einzelfallhelfer - Familienhelfer - Kostenübernahme - Steuerpflichtige Umsätze

  • Judicialis

    BSHG § 39; ; BSHG § 40; ; SGB VIII § 74; ; SGB I § ... 11 Satz 2; ; SGB V § 37 Buchst. a; ; SGB V § 43 Buchst. a; ; SGB V § 27 Abs. 1 Nr. 1; ; UStG § 2 Abs. 1; ; UStG § 4 Nr. 14; ; UStG § 4 Nr. 25; ; UStG § 2 Abs. 2 Nr. 1; ; UStG § 4 Nr. 14 Satz 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; ; FGO § 116 Abs. 5 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Grundsätzliche Bedeutung; Umsätze einer selbständig tätigen Einzelfall- und Familienhelferin

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Arbeitnehmer
    Arbeitnehmerbegriffe in ABC-Form
    Familienhelferin
    Unternehmer
    Selbstständigkeit
    Selbstständigkeit natürlicher Personen
    Allgemeine Ausführungen

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2002, 957
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 02.12.1998 - X R 83/96

    Zum Begriff der Selbständigkeit im Steuerrecht

    Auszug aus BFH, 28.02.2002 - V B 31/01
    Durch die Rechtsprechung ist bereits geklärt, dass die Frage, ob jemand eine Tätigkeit selbständig oder nichtselbständig ausübt, anhand einer Vielzahl in Betracht kommender Kriterien nach dem Gesamtbild der Verhältnisse zu beurteilen ist und die sozial- und arbeitsrechtliche Einordnung der Tätigkeit als selbständig oder unselbständig nicht ausschlaggebend ist (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 2. Dezember 1998 X R 83/96, BFHE 188, 101, BStBl II 1999, 534, m.w.N.).

    a) Das FG weicht nicht von dem zitierten BFH-Urteil in BFHE 188, 101, BStBl II 1999, 534 ab.

  • BAG, 06.05.1998 - 5 AZR 347/97

    Arbeitnehmereigenschaft einer Familienhelferin

    Auszug aus BFH, 28.02.2002 - V B 31/01
    Das FG kann deshalb im Einzelfall ohne Rechtsverstoß zu dem Ergebnis kommen, dass eine Familienhelferin im steuerrechtlichen Sinn selbständig war, auch wenn Familienhelferinnen nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 6. Mai 1998 5 AZR 347/97 (BAGE 88, 327) regelmäßig Arbeitnehmer im arbeitsrechtlichen Sinn sind.
  • BFH, 13.04.2000 - V R 78/99

    Umsatzsteuerbefreiung für Heileurythmisten

    Auszug aus BFH, 28.02.2002 - V B 31/01
    b) Die Klägerin meint weiter, das FG weiche vom BFH-Urteil vom 13. April 2000 V R 78/99 (BFH/NV 2000, 1431) ab; nach der zitierten Entscheidung komme es nur darauf an, ob Sozialversicherungsträger grundsätzlich Leistungen dieser Art bezahlten.
  • BFH, 24.08.2000 - V R 7/99

    USt; Umsätze einer Familienhelferin

    Auszug aus BFH, 28.02.2002 - V B 31/01
    Der BFH hat im Urteil vom 24. August 2000 V R 7/99 (BFH/NV 2001, 651) die Umsätze einer Familienhelferin nicht als nach § 4 Nr. 14 UStG beurteilt mit der Begründung, es handele sich bei der Tätigkeit einer Familienhelferin nach § 31 Satz 1 SGB VIII nicht um eine heilhilfsberufliche Tätigkeit, weil es nicht zu ihren Aufgaben gehöre, Krankheiten bei bestimmten Menschen festzustellen, zu lindern oder zu heilen, sondern sie einer Familie in einer sozialen Notlage Hilfe leisten solle.
  • FG Baden-Württemberg, 30.11.2000 - 14 K 185/99

    Tatsächliche Rückgewähr des Entgelts als Voraussetzung für Entgeltsminderung

    Auszug aus BFH, 28.02.2002 - V B 31/01
    Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2001, 597 abgedruckt.
  • EuGH, 07.09.1999 - C-216/97

    Gregg

    Auszug aus BFH, 28.02.2002 - V B 31/01
    c) Keine grundsätzliche Bedeutung hat die Rechtsfrage, "ob natürliche Personen nach Maßgabe richtlinienkonformer Auslegung unter Berücksichtigung von Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. h der Richtlinie 77/388/EWG steuerfreie Leistungen nach § 4 Nr. 25 UStG erbringen können", denn diese Frage ist bereits durch das Urteil des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) vom 7. September 1999 Rs. C-216/97 -Gregg- (Slg. 1999, I-4947) geklärt; danach können, soweit durch Art. 13 Teil A Abs. 1 der Richtlinie 77/388/EWG "Einrichtungen" begünstigt sind, diese auch von natürlichen Personen betrieben werden.
  • BFH, 08.11.2007 - V R 2/06

    Steuerbefreiung der Umsätze eines Sozialarbeiters, der im Auftrag eines

    Diese Einschränkung ist zwar grundsätzlich mit Art. 13 Teil A Abs. 2 Buchst. a der Richtlinie 77/388/EWG vereinbar, denn danach können die Mitgliedstaaten u.a. auch die Gewährung der unter Abs. 1 Buchst. h vorgesehenen Befreiungen für Einrichtungen, die keine Einrichtungen des öffentlichen Rechts sind, von Fall zu Fall von der Erfüllung einer oder mehrerer der näher bezeichneten Bedingungen --u.a. auch vom Fehlen einer systematischen Gewinnerzielungsabsicht-- abhängig machen (BFH-Beschlüsse vom 28. Februar 2002 V B 31/01, BFH/NV 2002, 957, unter 2. d; vom 12. Mai 2005 V B 146/03, BFHE 209, 105, BStBl II 2005, 714).

    Soweit dem BFH-Beschluss in BFH/NV 2002, 957, auf den sich das FA beruft, anderes zu entnehmen sein könnte, wäre dies jedenfalls durch die späteren Entscheidungen des EuGH und des erkennenden Senats überholt.

  • BFH, 27.09.2007 - V R 75/03

    Steuerbefreiung nach Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. j der Richtlinie 77/388/EWG

    Zwar können, soweit durch Art. 13 Teil A Abs. 1 der Richtlinie 77/388/EWG "Einrichtungen" begünstigt sind, diese auch von natürlichen Personen betrieben werden (vgl. EuGH-Urteile vom 7. September 1999 C-216/97, Gregg, Slg. 1999, I-4947, UR 1999, 419; vom 26. Mai 2005 Rs. C-498/03, Kingscrest Associates Ltd. und Montecello Ltd., BFH/Beilage 205, 310 Randnr. 35, 40 und 43; BFH-Beschluss vom 28. Februar 2002 V B 31/01, BFH/NV 2002, 957; BFH-Urteil in BFH/NV 2007, 1604, unter II.2.c dd (1)).
  • BFH, 25.06.2009 - V R 37/08

    Unternehmereigenschaft eines "festen freien Mitarbeiters" einer Rundfunkanstalt -

    Auch wenn keine Bindung an die sozial- und arbeitsrechtliche Beurteilung besteht (BFH-Urteil in BFHE 209, 162, BStBl II 2005, 730, unter II. a, und BFH-Beschlüsse vom 28. Februar 2002 V B 31/01, BFH/NV 2002, 957; vom 9. Januar 2004 V B 140/03, BFH/NV 2004, 543; vom 17. Februar 2006 V B 103/05, BFH/NV 2006, 1361), muss das FG feststellen, aufgrund welcher Umstände im Einzelnen ein Unternehmer sozialversicherungspflichtig sein kann.
  • BFH, 23.08.2007 - V R 4/05

    Nur unmittelbare Unterrichtsleistungen selbständiger Lehrer für allgemein- oder

    Auch habe sich der BFH für andere Befreiungstatbestände des § 4 UStG der neueren Auffassung des EuGH angeschlossen, dass unter den Begriff "Einrichtung" auch natürliche Personen fallen könnten (Hinweis auf BFH-Beschluss vom 28. Februar 2002 V B 31/01, BFH/NV 2002, 957).

    Zwar können, soweit durch Art. 13 Teil A Abs. 1 der Richtlinie 77/388/EWG "Einrichtungen" begünstigt sind, diese auch von natürlichen Personen betrieben werden (vgl. EuGH-Urteile in Slg. 1999, I-4947, UR 1999, 419; vom 26. Mai 2005 Rs. C-498/03, Kingscrest Associates Ltd. und Montecello Ltd., BFH/NV Beilage 2005, 310 Rz 35, 40 und 43; BFH-Beschluss in BFH/NV 2002, 957; BFH-Urteil in BFH/NV 2007, 1604, unter II.2.c, dd (1)).

  • BFH, 26.11.2014 - XI R 25/13

    Keine Umsatzsteuerbefreiung für Umsätze eines "Reiterhofs"

    b) Eine Steuerbefreiung der Leistungen des Jahres 2007 nach dieser Vorschrift scheidet aus, weil die (nicht gemeinnützige) Klägerin keine Trägerin der (öffentlichen oder freien) Jugendhilfe war (vgl. dazu BFH-Beschluss vom 28. Februar 2002 V B 31/01, BFH/NV 2002, 957, unter II.2.d; BFH-Urteil vom 8. November 2007 V R 2/06, BFHE 219, 428, BStBl II 2008, 634, unter II.1.c; sowie § 74 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, § 75 Abs. 1 Nr. 2 des Achten Buches Sozialgesetzbuch --SGB VIII-- i.d.F. der Streitjahre).
  • FG Köln, 29.01.2007 - 7 K 6072/04

    Anspruch eines Sozialarbeiters auf Befreiung von der Umsatzsteuer bei

    Mit dieser Beschränkungsbefugnis steht im Einklang, dass das nationale Umsatzsteuerrecht die betreffende Umsatzsteuerbefreiung nur den insoweit gemeinnützig handelnden Trägern der öffentlichen und freien Jugendhilfe vorbehält (vgl. BFH-Entscheidung vom 28. Februar 2002 V B 31/01, BFH/NV 2002, 957).

    Insoweit ist es zwar zutreffend, dass der Bundesfinanzhof in seiner Entscheidung vom 28. Februar 2002 (V B 31/01, BFH/NV 2002, 957) darauf hingewiesen hat, dass die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 25 UStG nur für Leistungen der förderungswürdigen Träger und Einrichtungen der freien Jugendhilfe und der Organe der öffentlichen Jugendhilfe gelte.

    Zudem würde der Senat für den Fall, dass die vom Kläger erbrachten Leistungen doch noch der nationalen Steuerbefreiungsvorschrift des § 4 Nr. 25 UStG zugeordnet werden könnten, von der Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 28.02.2002 (V B 31/01, a.a.O.) abweichen, so dass bereits aus diesem Grunde die Zulassung der Revision geboten ist.

  • FG Münster, 14.01.2014 - 15 K 4674/10

    Frage der Steuerbefreiung von Leistungen einer Pflegehelferin

    Maßgebend ist anhand einer Vielzahl in Betracht kommender Kriterien das Gesamtbild der Verhältnisse (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 02.12.1998 X R 83/96, BStBl II 1999, 534 m.w.N. und BFH-Beschlüsse vom 28.02.2002 V B 31/01, BFH/NV 2002, 957 und vom 20.12.2004 VI B 137/03, BFH/NV 2005, 552).
  • FG Hessen, 13.12.2005 - 6 K 4053/04

    Steuerbefreiung der Umsätze eines Sozialarbeiters, der im Auftrag eines

    Ob die Steuerbefreiung des § 4 Nr. 25 UStG auch deshalb ausscheidet, weil diese nach dem BFH-Beschluss vom 28.02.2002 (V B 31/01, BFH/NV 2002, 957) nicht für Subunternehmer von gemeinnützigen Einrichtungen gilt, kann dahinstehen, weil es bereits an den genannten weiteren Tätigkeitsmerkmalen fehlt.

    Das Gericht lässt die Revision wegen Divergenz zu, da es möglicherweise von dem BFH Beschluss vom 28.02.2002 V B 31/01, BFH/NV 2002, 957 abweicht, der nach Ansicht des Gerichts jedoch durch die jüngste Rechtsprechung des EuGH in der Sache "Kingscrest" überholt ist, sowie wegen grundsätzlicher Bedeutung, da nach Auskunft des Bevollmächtigten die Handhabung der Umsatzsteuerpflicht bei Einschaltung Selbständiger durch gemeinnützige, umsatzsteuerbefreite Vereine in den Bundesländern unterschiedlich gehandhabt wird.

  • FG Niedersachsen, 15.05.2003 - 5 K 6/01

    Umsatzsteuerbefreiung wegen der Verfolgung gemeinnütziger Zwecke; Steuerbefreiung

    Der BFH sieht es nunmehr als geklärt an, dass durch Art. 13 Teil A Abs. 1 der Richtlinie 77/388/EWG auch "Einrichtungen" begünstigt sind, die von natürlichen Personen betrieben werden (Beschluss vom 28.02.2002 V B 31/01, BFH/NV 2002, 957).

    Soweit § 4 UStG eine Steuerbefreiung nur für Umsätze solcher Unternehmer gewährt, die gemeinnützigen Zwecken dienen, hat dies somit zur Folge, dass natürliche Personen, die selbständig Vorleistungen für derartige gemeinnützige Träger erbringen, nicht in den Genuss der Steuerbefreiung kommen (vgl. BFH-Beschluss vom 28.02.2002 V B 31/01, BFH/NV 2002, 957 - Ziff. II. 2 d aE).

  • OLG Celle, 23.02.2011 - 3 U 174/10

    Pflichten des Steuerberaters i.R.e. Beratungsmandats; Beginn der Verjährung von

    Diese Rechtsprechung hat der Bundesfinanzhof später weiter bekräftigt (BFH, Beschluss vom 28. Februar 2002 - V B 31/01, BFH/NV 2002, 957 ff.).
  • BFH, 29.05.2006 - V B 159/05

    Selbständigkeit oder Unselbständigkeit eines Beraters

  • BFH, 19.02.2008 - XI B 205/07

    Selbständigkeit des leistenden Unternehmers - Beiladung des Leistungsempfängers -

  • BFH, 29.10.2002 - V B 186/01

    Beiladung

  • BFH, 11.03.2014 - V B 30/13

    Divergenz zu Entscheidungen der Arbeit- und Sozialgerichte in Fragen der

  • FG Nürnberg, 26.10.2004 - II 264/02

    Steuerfreiheit der Umsätze aus unterrichtender Tätigkeit

  • FG Berlin-Brandenburg, 05.11.2014 - 2 K 2274/10

    Beherbergungs- und Beköstigungsleistungen einer von privater, nicht

  • BFH, 30.03.2004 - V B 62/03

    Gesamtbild der Verhältnisse maßgebend für die Einordnung eines Kraftfahrers als

  • FG Niedersachsen, 03.06.2010 - 5 K 78/09

    Die Vereinnahmung von Honoraren für Vorträge und Beratungsleistungen ist bei

  • FG Niedersachsen, 16.10.2002 - 5 K 56/98

    Voraussetzungen einer ähnlichen heilberuflichen Tätigkeit i.S.v. § 4 Nr. 14 UStG

  • FG Sachsen, 15.07.2009 - 5 K 695/03

    Vorsteuerabzug aus Gutschriften bei fehlender Selbstständigkeit bzw. mangelndem

  • FG Niedersachsen, 28.09.2006 - 16 K 76/05

    Steuerfreiheit von Umsätzen aus der psychotherapeutischen Beratung und Betreuung

  • FG Nürnberg, 11.08.2009 - 2 K 471/09

    Abgrenzung zwischen selbständiger und scheinselbständiger Fahrtätigkeit

  • FG Baden-Württemberg, 03.08.2011 - 1 K 338/09

    Umsatzsteuerfreiheit der Umsätze des Betreuers eines Jugendlichen bei

  • FG München, 14.01.2010 - 14 V 2234/09

    Vorsteuerabzug aus Gutschriften - Abgrenzung selbständige oder nichtselbständige

  • FG Niedersachsen, 31.03.2011 - 16 K 353/10

    Die ad hoc Übernahme von Aufträgen in Form eines Pilotenbetriebs spricht für die

  • FG Hessen, 07.10.2005 - 6 V 1222/05

    Umsatzsteuerbefreiung; Selbstständige Sozialpädagogin - Umsatzsteuerpflicht von

  • FG Schleswig-Holstein, 29.11.2005 - 4 K 44/05

    Zur Umsatzsteuerbefreiung der Umsätze aus der Tätigkeit eines Familien- und

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