Rechtsprechung
BFH, 23.04.2003 - I B 11/03 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- IWW
- Judicialis
FördG § 4; ; EStG § 7 Abs. 1; ; EStG § 7 Abs. 2; ; EStG § 7 Abs. 3 Satz 1; ; EStG § 7 Abs. 4; ; EStG § 7a Abs. 4; ; FGO § 69 Abs. 2 Satz 2; ; FGO § 69 Abs. 3 Satz 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Sonder-AfA
- datenbank.nwb.de
Inanspruchnahme der Sonder-AfA nach § 4 FördG nach Wechsel von der degressiven zur linearen Abschreibung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Sonderabschreibung nach § 7g EStG
Papierfundstellen
- BFH/NV 2003, 1053
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 10.02.1967 - III B 9/66
Aussetzung der Vollziehung eines angefochtenen Steuerbescheids
Auszug aus BFH, 23.04.2003 - I B 11/03
Eine überwiegende Erfolgsaussicht des Rechtsmittels ist für die AdV nicht erforderlich (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 10. Februar 1967 III B 9/66, BFHE 87, 447, BStBl III 1967, 182, seitdem ständige Rechtsprechung). - FG Brandenburg, 17.08.2005 - 2 K 2188/02
Aussetzung der Vollziehung; SonderAfA nach Fördergebietsgesetz nach Wechsel von …
Auszug aus BFH, 23.04.2003 - I B 11/03
Sie beantragt, die Vollziehung des geänderten Bescheides für 2000 über Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag vom 21. März 2002 insoweit bis einen Monat nach Bekanntgabe einer das finanzgerichtliche Verfahren 2 K 2188/02 abschließenden Entscheidung unter Aufhebung des angefochtenen FG-Beschlusses auszusetzen, als die Inanspruchnahme der Sonderabschreibung in Höhe von 360 000 DM abgelehnt wurde. - FG Brandenburg, 04.12.2002 - 2 V 2282/02
Auszug aus BFH, 23.04.2003 - I B 11/03
Der FG-Beschluss ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2003, 217 abgedruckt.
- BFH, 14.03.2006 - I R 83/05
Übergang von degressiver AfA zu Sonderabschreibung - Voraussetzungen einer …
b) Nach einer verbreiteten Ansicht (vgl. die Nachweise im Senatsbeschluss vom 23. April 2003 I B 11/03, BFH/NV 2003, 1053) bleibt im Anschluss an einen Übergang von der degressiven zur linearen AfA die Inanspruchnahme von Sonderabschreibungen für das betreffende Wirtschaftsgut weiterhin durch § 7a Abs. 4 EStG ausgeschlossen.Dass eine vergleichbare Formulierung in § 7a Abs. 4 EStG fehlt, legt deshalb den Schluss nahe, dass im Rahmen dieser Norm nur eine auf den einzelnen Veranlagungszeitraum bezogene Betrachtung maßgeblich sein soll (ebenso schon Senatsbeschluss in BFH/NV 2003, 1053).
- FG Brandenburg, 17.08.2005 - 2 K 2188/02
Wechsel von der degressiven zur linearen AfA, um Sonderabschreibungen nach dem …
Die Vollziehung des angefochtenen Bescheides ist durch Beschluss des Bundesfinanzhofes (BFH) vom 23. April 2003 (Az. I B 11/03, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFH/NV - 2003, 1053) insoweit ausgesetzt worden, als die Inanspruchnahme der Sonderabschreibung in Höhe von DM 360 000 abgelehnt wurde.Der Senat kann dabei offen lassen, ob § 7a Abs. 4 EStG so zu verstehen ist, dass bei der Wahl von degressiver AfA im Jahr der Anschaffung oder Herstellung eines Wirtschaftsgutes die Geltendmachung von Sonderabschreibungen endgültig, also auch nach einem nach § 7 Abs. 3 EStG zulässigen Wechsel von degressiver zur linearen AfA, ausgeschlossen ist oder ob degressive AfA und Sonderabschreibungen nacheinander geltend gemacht werden können (zum Streitstand vgl. BFH-Beschluss vom 23. April 2003 I B 11/03, BFH/NV 2003, 1053, m.w.N.).
- BFH, 27.11.2003 - I S 119/03
Rechtmäßigkeit innerdienstlicher Prüfungsaufträge - Mitteilung der zu Grunde …
Volltext siehe unter: BFH - 27.11.2003 - AZ: I B 11/03.