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   BFH, 28.05.2003 - VII B 106/03   

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https://dejure.org/2003,12208
BFH, 28.05.2003 - VII B 106/03 (https://dejure.org/2003,12208)
BFH, Entscheidung vom 28.05.2003 - VII B 106/03 (https://dejure.org/2003,12208)
BFH, Entscheidung vom 28. Mai 2003 - VII B 106/03 (https://dejure.org/2003,12208)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer
  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; AnfG § 2 a.F.; ; AO 1977 § 5; ; AO 1977 § 284

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    NZB: Duldungsbescheid, grundsätzliche Bedeutung

  • datenbank.nwb.de

    Verfahrensrechtliche Voraussetzung für Geltendmachung eines Anfechtungsanspruchs durch Duldungsbescheid

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2003, 1146
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 09.02.1988 - VII R 62/86

    Anforderungen an die Verpflichtung zur Duldung der Zwangsvollstreckung -

    Auszug aus BFH, 28.05.2003 - VII B 106/03
    Insbesondere mit den Voraussetzungen der Anfechtungsberechtigung nach § 2 AnfG a.F. und zu der hierzu vorliegenden Rechtsprechung des BFH (vgl. das Senatsurteil vom 9. Februar 1988 VII R 62/86, BFH/NV 1988, 752) hat sich der Kläger nicht auseinander gesetzt.

    In dieser Hinsicht könnte sich im Streitfall sogar die Frage stellen, ob das FG die nach dem Ergehen der Einspruchsentscheidung, aber vor der letzten mündlichen Verhandlung beim FG, von der Vollstreckungsschuldnerin abgegebene eidesstattliche Versicherung im Klageverfahren noch zu Lasten des Klägers hätte berücksichtigen müssen (vgl. BFH in BFH/NV 1988, 752, wo der BFH allerdings den Zeitpunkt, zu dem die Anfechtungsvoraussetzungen vorliegen müssen, offen gelassen hat).

  • BFH, 27.06.1985 - I B 23/85

    Grundsätzliche Bedeutung - Betriebsausgaben - Körperschaftsteuer - Zinsen -

    Auszug aus BFH, 28.05.2003 - VII B 106/03
    Es muss sich um eine aus rechtssystematischen Gründen bedeutsame und auch für die einheitliche Rechtsanwendung wichtige Frage handeln (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27. Juni 1985 I B 23/85, BFHE 144, 133, BStBl II 1985, 605), die klärungsbedürftig und im konkreten Streitfall auch klärungsfähig ist (ständige Rechtsprechung, vgl. die Hinweise bei Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl. 2002, § 115 Rz. 23).
  • BFH, 30.03.1983 - I B 9/83

    Begründungserfordernis - Nichtzulassungsbeschwerde - Divergenz - Beschwerde wegen

    Auszug aus BFH, 28.05.2003 - VII B 106/03
    Dazu ist erforderlich, dass der Beschwerdeführer konkret auf die Rechtsfrage, ihre Klärungsbedürftigkeit und ihre über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung sowie darauf eingeht, weshalb von der Beantwortung der Rechtsfrage die Entscheidung über die Rechtssache abhängt (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschluss vom 30. März 1983 I B 9/83, BFHE 138, 152, BStBl II 1983, 479; Gräber/Ruban, a.a.O., § 116 FGO Rz. 32).
  • BFH, 28.11.1996 - VIII B 107/95

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Festsetzung von

    Auszug aus BFH, 28.05.2003 - VII B 106/03
    Wird die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage geltend gemacht, die darauf abzielt, ob die Finanzbehörde das ihr in einer Rechtsvorschrift eingeräumte Ermessen pflichtgemäß ausgeübt hat, muss sich der Beschwerdeführer in dem aufgezeigten Rahmen nach der Rechtsprechung des BFH jedenfalls mit den vom Gesetzgeber in der betreffenden Vorschrift festgelegten Vorgaben zur Ermessensausübung und mit der hierzu ergangenen Rechtsprechung des BFH auseinander setzen (vgl. BFH-Beschluss vom 28. November 1996 VIII B 107/95, BFH/NV 1997, 578).
  • BFH, 30.06.2020 - VII R 63/18

    Zur Duldungsinanspruchnahme des Kontoinhabers im Fall einer "Kontoleihe"

    Dies wird im Streitfall auch dadurch belegt, dass der Steuerschuldner eine eidesstattliche Versicherung abgegeben hat (was nicht erforderlich ist, vgl. Senatsbeschluss vom 28.05.2003 - VII B 106/03, BFH/NV 2003, 1146; Jatzke, a.a.O., § 191 Rz 14).
  • BFH, 23.08.2022 - VII R 21/21

    Zur Verfassungsmäßigkeit von Säumniszuschlägen und Duldungsinanspruchnahme des

    Dies wird im Streitfall auch dadurch belegt, dass der Steuerschuldner eine Vermögensauskunft nach § 284 AO abgegeben hat (vgl. Senatsbeschluss vom 28.05.2003 - VII B 106/03, BFH/NV 2003, 1146).
  • BFH, 10.11.2020 - VII R 55/18

    Zur Duldungspflicht des Rechtsnachfolgers gemäß § 15 AnfG

    (1) Nach dieser Vorschrift ist jeder Gläubiger zur Anfechtung berechtigt, der einen vollstreckbaren Schuldtitel erlangt hat und dessen Forderung fällig ist, wenn die Zwangsvollstreckung in das Vermögen des Schuldners nicht zu seiner vollständigen Befriedigung geführt hat oder wenn anzunehmen ist, dass sie nicht dazu führen würde (vgl. Senatsbeschluss vom 28.05.2003 - VII B 106/03, BFH/NV 2003, 1146, Rz 8; Senatsurteil vom 09.02.1988 - VII R 62/86, BFH/NV 1988, 752, unter 2.).
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