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   BFH, 29.01.2003 - VIII R 77/99   

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https://dejure.org/2003,12472
BFH, 29.01.2003 - VIII R 77/99 (https://dejure.org/2003,12472)
BFH, Entscheidung vom 29.01.2003 - VIII R 77/99 (https://dejure.org/2003,12472)
BFH, Entscheidung vom 29. Januar 2003 - VIII R 77/99 (https://dejure.org/2003,12472)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    SGB VIII § 34; ; EStG § 32 Abs. 1; ; EStG § 32 Abs. 1 Nr. 1; ; EStG § 32 Abs. 1 Nr. 2; ; EStG § 62 Abs. 1; ; EStG § 63 Abs. 1; ; FGO § 118 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 32 Abs. 1 Nr. 2
    Kindergeld; Pflegekinder; sog. Familiennest

  • datenbank.nwb.de

    Berücksichtigung eines Kindes als Pflegekind bei Unterbringung des Pflegekindes in einem sog. "Familiennest"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 32 Abs 1 Nr 2, EStG § 63 Abs 1 Nr 1
    Kindergeld; Kostenbeteiligung; Pflegekind

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2003, 1294
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 29.01.2003 - VIII R 71/00

    Anerkennung eines Pflegekindschaftsverhältnisses

    Auszug aus BFH, 29.01.2003 - VIII R 77/99
    Wie der erkennende Senat mit Urteil vom 29. Januar 2003 VIII R 71/00 (BStBl II 2003, 469) im Einzelnen dargelegt hat, bedarf es nach der Neuregelung des Familienleistungsausgleichs ab 1996 für die Berücksichtigung eines Kindes als Pflegekind der Prüfung des Einzelfalls, ob die den Pflegeeltern entstandenen --und grundsätzlich nur in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen der Pflegeeltern zu berücksichtigenden-- Unterhaltskosten (einschließlich der Kosten für die Betreuung, Ausbildung und Erziehung) die Aufwandserstattungen mit der Folge überschreiten, dass die Pflegeeltern zumindest 20 v.H. --und damit einen nicht unwesentlichen Teil (§ 32 Abs. 1 Nr. 2 EStG 1996)-- der gesamten (angemessenen) Unterhaltskosten des Pflegekindes tragen.

    Der Einwand verkennt, dass nach den Grundsätzen des Urteils vom 29. Januar 2003 VIII R 71/00 die Berücksichtigung der Kinder als Pflegekinder nicht danach zu beurteilen ist, ob der Steuerpflichtige für die Betreuung der Kinder ein nach marktwirtschaftlichen Grundsätzen ausgehandeltes Entgelt erhält.

  • BFH, 30.06.2005 - III R 80/03

    Kindergeld für ein behindertes, zeitweise im Heim untergebrachtes Kind

    Nach der Rechtsprechung des BFH war diese Voraussetzung nur erfüllt, wenn die Eltern nach Abzug der Erstattung ihrer Aufwendungen mindestens 20 v.H. der tatsächlich entstandenen, angemessenen Unterhaltskosten (einschließlich der Kosten für Betreuung, Ausbildung und Erziehung) getragen haben (BFH-Urteile in BFHE 201, 292, BStBl II 2003, 469, und vom 29. Januar 2003 VIII R 77/99, BFH/NV 2003, 1294).
  • FG Saarland, 06.02.2003 - 2 K 212/01

    Einkommensteuer: Kind im häuslichen Pflegenest

    Im Hinblick darauf, dass die Ehefrau des Klägers eigens für die Betreuung von A. angestellt und entlohnt wurde und sie für die Zeit der Haushaltsaufnahme vom 20. Juni bis 4. September 2000 von der Kreisverwaltung für ihre Tätigkeit finanzielle Zuwendungen erhielt, ist von einer erwerbswirtschaftlichen Tätigkeit auszugehen (gleicher Ansicht für sog. Pflegenestfamilien: Finanzgericht - FG - Köln, Urteil vom 10. Juni 1999 2 K 6655/98, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2000, 78; Revision VIII R 77/99; Greite in Korn, Einkommensteuergesetz, § 32 Rz. 16).

    Im Hinblick auf das Revisionsverfahren VIII R 77/99 erschien es dem Senat angemessen, die Revision gemäß § 115 Abs. 1 und 2 Nr. 2 FGO zuzulassen.

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