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   BFH, 26.06.2003 - IV B 195/01   

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BFH, 26.06.2003 - IV B 195/01 (https://dejure.org/2003,1716)
BFH, Entscheidung vom 26.06.2003 - IV B 195/01 (https://dejure.org/2003,1716)
BFH, Entscheidung vom 26. Juni 2003 - IV B 195/01 (https://dejure.org/2003,1716)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 76 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 116 Abs. 1; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO §§ 76 96 115 Abs. 2 Nr. 3
    NZB: Sachaufklärungspflicht

  • datenbank.nwb.de

    Rüge des Verstoßes gegen die Sachaufklärungspflicht; Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Erlass einer Überraschungsentsch.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2003, 1437
 
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Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 26.01.2000 - IV B 12/99

    Eigenverantwortlichkeit eines Laborarztes

    Auszug aus BFH, 26.06.2003 - IV B 195/01
    Jedenfalls konnte er insoweit nicht mit einer Tatsachenwürdigung überrascht werden, die von keiner Seite als möglich vorausgesehen werden konnte (Senatsbeschluss vom 26. Januar 2000 IV B 12/99, BFH/NV 2000, 837, Nr. 3 c der Gründe, m.w.N.).
  • BFH, 28.02.2003 - IV B 200/02

    Liebhaberei bei schriftstellerischer Tätigkeit

    Auszug aus BFH, 26.06.2003 - IV B 195/01
    b) Wird ein Verstoß gegen die Sachaufklärungspflicht mit der Begründung gerügt, das FG hätte auch ohne entsprechenden Beweisantritt von Amts wegen den Sachverhalt weiter aufklären müssen, so ist vorzutragen, welche Tatsachen hätten aufgeklärt oder welche Beweise hätten erhoben werden müssen, aus welchen Gründen sich die Beweiserhebung auch ohne Antrag hätte aufdrängen müssen, welche entscheidungserheblichen Tatsachen sich bei weiterer Sachaufklärung oder Beweisaufnahme voraussichtlich ergeben hätten und inwiefern sich daraus auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Standpunkts des Gerichts eine andere Entscheidung hätte ergeben können (vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 28. Februar 2003 IV B 200/02, BFH/NV 2003, 625; auch Gräber/ Ruban, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl. 2002, § 120 Rz. 70, m.w.N.).
  • BFH, 25.09.2002 - IV B 138/00

    Richterliche Hinweispflicht - Verletzung rechtlichen Gehörs durch

    Auszug aus BFH, 26.06.2003 - IV B 195/01
    Dem FG obliegt nämlich keine allgemeine Hinweispflicht in dem Sinne, dass es seine mögliche Beurteilung irgendwie andeuten müsse (Senatsbeschluss vom 25. September 2002 IV B 138/00, juris).
  • BFH, 14.06.1988 - V B 38/88

    Begrünung der Revision mit einem Verfahrensmangel

    Auszug aus BFH, 26.06.2003 - IV B 195/01
    Es hätte u.a. vorgetragen werden müssen, aus welchem Grund ein Anlass zu einem Hinweis des Gerichts bestand (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 14. Juni 1988 V B 38/88, BFH/NV 1989, 373).
  • BVerwG, 29.07.1977 - 4 C 21.77

    Rechtliches Gehör - Überraschungsentscheidung

    Auszug aus BFH, 26.06.2003 - IV B 195/01
    Aber auch insoweit fehlt es an einer schlüssigen Rüge, denn der Kläger hat nicht dargetan, dass das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung gemacht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gegeben habe, mit der die Beteiligten nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchten (vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. Juli 1977 IV C 21/77, Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, 310, § 108 VwGO Nr. 98).
  • BFH, 01.03.2017 - VI B 74/16

    Doppelte Haushaltsführung - kein eigener Hausstand im Haushalt der Eltern

    a) Ein Beschwerdeführer, der sich auf eine Verletzung der Sachaufklärungspflicht durch das FG beruft, hat darzutun, welche Tatsachen noch hätten aufgeklärt oder welche Beweise noch hätten erhoben werden müssen, aus welchen Gründen sich die Beweiserhebung auch ohne Antrag hätte aufdrängen müssen, welche entscheidungserheblichen Tatsachen sich bei weiterer Aufklärung oder Beweisaufnahme voraussichtlich ergeben hätten und inwiefern sich daraus auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Standpunkts des Gerichts eine andere Entscheidung hätte ergeben können (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 26. Juni 2003 IV B 195/01, BFH/NV 2003, 1437; vom 16. Juni 2008 V B 75/07, nicht veröffentlicht, juris; jeweils m.w.N.).
  • BFH, 06.12.2011 - XI B 44/11

    Beweiskraft der Postzustellungsurkunde und Fristbeginn bei geheilten

    Der Beschwerdeführer hat darzutun, welche Tatsachen noch hätten aufgeklärt oder welche Beweise noch hätten erhoben werden müssen, aus welchen Gründen sich die Beweiserhebung auch ohne Antrag hätte aufdrängen müssen, welche entscheidungserheblichen Tatsachen sich bei weiterer Aufklärung oder Beweisaufnahme voraussichtlich ergeben hätten und inwiefern sich daraus auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Standpunkts des Gerichts eine andere Entscheidung hätte ergeben können (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 26. Juni 2003 IV B 195/01, BFH/NV 2003, 1437; vom 16. Juni 2008 V B 75/07, n.v., juris, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 17.10.2012 - III B 68/12

    Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses verwitweter Alleinerziehender aus dem

    Dem FG obliegt jedoch keine allgemeine Hinweispflicht in dem Sinne, dass es seine mögliche Beurteilung irgendwie andeuten müsse (z.B. BFH-Beschlüsse vom 26. Juni 2003 IV B 195/01, BFH/NV 2003, 1437; vom 6. August 2004 II B 69/03, BFH/NV 2004, 1666).
  • BFH, 20.07.2007 - V B 150/06

    Fehlerhafte Würdigung von Tatsachen kein Verfahrensmangel; Verstoß gegen die

    Ein solcher behaupteter Fehler ist dem materiellen Recht zuzuordnen und kann daher keinen Verfahrensfehler begründen (BFH-Beschluss vom 26. Juni 2003 IV B 195/01, BFH/NV 2003, 1437, mit Nachweisen).

    Wird --wie hier-- ein Verstoß gegen die Sachaufklärungspflicht gerügt, so ist vorzutragen, welche Tatsachen hätten aufgeklärt oder welche Beweise hätten erhoben werden müssen, aus welchen Gründen sich die Beweiserhebung auch ohne Antrag hätte aufdrängen müssen, welche entscheidungserheblichen Tatsachen sich bei weiterer Aufklärung oder Beweisaufnahme voraussichtlich ergeben hätten und inwiefern sich daraus auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Standpunkts des Gerichts eine andere Entscheidung hätte ergeben können (BFH-Urteil vom 23. Mai 1990 V R 167/84, BFHE 161, 191, BStBl II 1990, 1095; BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2003, 1437; vom 29. Mai 2006 V B 159/05, BFH/NV 2006, 1892; vom 4. August 2006 V B 98/04, juris).

    Wird die Verletzung rechtlichen Gehörs durch Erlass einer Überraschungsentscheidung gerügt, muss dargelegt werden, dass das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung gemacht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gegeben habe, mit der die Beteiligten nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchten (BFH-Beschluss in BFH/NV 2003, 1437).

  • BFH, 10.10.2007 - IV B 130/06

    Verletzung der Sachaufklärungspflicht; Verzicht auf die Einholung eines

    Denn weder § 76 Abs. 2 FGO noch der Anspruch auf rechtliches Gehör verpflichten das FG, darauf hinzuweisen, dass es den Sachverhalt anders beurteilt als ein Beteiligter (vgl. BFH-Beschlüsse vom 26. Juni 2003 IV B 195/01, BFH/NV 2003, 1437, und vom 29. April 2004 V B 43/03, BFH/NV 2004, 1303, unter II.5. der Gründe).
  • BFH, 22.12.2006 - V B 46/06

    Recht auf Gehör; Hinweispflicht

    Im Übrigen gibt es keine allgemeine Hinweispflicht des Gerichts, auch dann nicht, wenn es den Sachverhalt anders beurteilt als ein Beteiligter (BFH-Beschlüsse vom 26. Juni 2003 IV B 195/01, BFH/NV 2003, 1437; vom 27. April 2005 X B 130/04, BFH/NV 2005, 1596).

    Wollte der Kläger mit seiner Rüge einen Verstoß des FG gegen die Sachaufklärungspflicht geltend machen, so hätte er vortragen müssen, welche Tatsachen hätten aufgeklärt werden müssen, aus welchen Gründen sich die Beweiserhebung auch ohne Antrag hätte aufdrängen müssen, welche entscheidungserheblichen Tatsachen sich bei weiterer Aufklärung oder Beweisaufnahme voraussichtlich ergeben hätten und inwiefern sich daraus auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Standpunkts des Gerichts eine andere Entscheidung hätte ergeben können (BFH-Urteil vom 23. Mai 1990 V R 167/84, BFHE 161, 191, BStBl II 1990, 1095; BFH-Beschluss in BFH/NV 2003, 1437).

  • BFH, 11.08.2023 - VI B 74/22

    Übermittlung elektronischer Dokumente durch Steuerberater ab dem 01.01.2023

    aa) Ein Beschwerdeführer, der sich --wie die Kläger-- auf eine Verletzung der Sachaufklärungspflicht durch das FG beruft, hat darzutun, welche Tatsachen noch hätten aufgeklärt oder welche Beweise noch hätten erhoben werden müssen, aus welchen Gründen sich die Beweiserhebung auch ohne Antrag hätte aufdrängen müssen, welche entscheidungserheblichen Tatsachen sich bei weiterer Aufklärung oder Beweisaufnahme voraussichtlich ergeben hätten und inwiefern sich daraus auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Standpunkts des Gerichts eine andere Entscheidung hätte ergeben können (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 26.06.2003 - IV B 195/01, BFH/NV 2003, 1437 und vom 16.06.2008 - V B 75/07, juris, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 29.02.2008 - IV B 21/07

    Zur ordnungsgemäßen Darlegung von Verfahrensmängeln - Tatbestandsberichtigung

    Weder der Anspruch auf rechtliches Gehör noch § 76 Abs. 2 FGO verpflichten das FG, darauf hinzuweisen, dass es den Sachverhalt anders beurteilt als ein Beteiligter (vgl. BFH-Beschlüsse vom 26. Juni 2003 IV B 195/01, BFH/NV 2003, 1437, und vom 29. April 2004 V B 43/03, BFH/NV 2004, 1303).
  • BFH, 27.04.2005 - X B 130/04

    Terminsverlegung; Erkrankung; Urlaub

    Eine allgemeine Hinweispflicht besteht nämlich nicht (BFH-Beschluss vom 26. Juni 2003 IV B 195/01, BFH/NV 2003, 1437).
  • BFH, 29.04.2004 - V B 43/03

    Grundsätzliche Bedeutung

    Dem FG obliegt nämlich keine allgemeine Hinweispflicht in dem Sinne, dass es seine mögliche Beurteilung irgendwie andeuten müsse (BFH-Beschluss vom 26. Juni 2003 IV B 195/01, BFH/NV 2003, 1437).
  • BFH, 29.05.2006 - V B 159/05

    Selbständigkeit oder Unselbständigkeit eines Beraters

  • BFH, 16.11.2004 - I B 38/04

    Rüge von Verfahrensmängeln

  • BFH, 16.06.2009 - V B 154/08

    Ruhen des Verfahrens - Voraussetzungen einer Steuerhinterziehung - Bezeichnung

  • BFH, 11.05.2012 - V B 106/11

    Umsatzsteuerfreiheit von Heilbehandlungsleistungen - Auslegung von § 4 Nr. 14

  • BFH, 21.11.2008 - IV B 150/07

    Zum Verhältnis der gesonderten und einheitlichen Feststellung von

  • BFH, 28.03.2007 - V B 210/05

    NZB: USt, Anforderungen an Belegnachweis

  • BFH, 08.04.2005 - V B 116/03

    Alternative Begründung im Rahmen der Verweigerung der Gewährung der

  • BFH, 18.06.2008 - V B 173/07

    Rüge von Divergenz - Darlegung eines Besetzungsmangels

  • BFH, 07.05.2004 - IV B 221/02

    Schätzung: ungeklärte Bareinzahlungen eines Steuerberaters

  • BFH, 16.06.2008 - V B 75/07

    Fehlerhafte Beweiswürdigung bzw. fehlerhafte Rechtsanwendung kein Zulassungsgrund

  • BFH, 28.03.2008 - IV B 56/07

    Mangelnde Sachaufklärung durch übergehen von Beweisanträgen - Gehörsverletzung -

  • BFH, 10.06.2011 - V B 74/09

    Leistungen eines Partyservice unterliegen dem Regelsteuersatz - Keine

  • BFH, 05.07.2006 - X B 114/05

    Verletzung der Hinweispflicht und Sachaufklärungspflicht; Nichteinvernahme eines

  • BFH, 14.05.2007 - XI B 71/06

    Stichwort

  • BFH, 14.03.2012 - V B 89/11

    Beweiskraft einer Postzustellungsurkunde - Urlaub als erheblicher Grund für eine

  • BFH, 18.06.2008 - V B 175/07

    Anforderungen an die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung einer

  • BFH, 19.01.2007 - V B 18/06

    Begriff des Verfahrensmangels i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO

  • BFH, 18.08.2006 - V B 178/05

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer unternehmerischen Tätigkeit;

  • BFH, 05.07.2006 - X B 115/05

    Verletzung der Hinweispflicht und Sachaufklärungspflicht; Nichteinvernahme eines

  • BFH, 30.12.2008 - V B 31/08

    Zu den Anforderungen an eine Verfahrensrüge - unterlassene Beweiserhebung

  • BFH, 29.12.2008 - X B 94/08

    Nicht mit Gründen versehenes Urteil

  • BFH, 18.06.2008 - V B 176/07

    Darlegung einer Divergenz und eines Verfahrensmangels

  • BFH, 16.06.2008 - V B 79/07

    Darlegungsanforderungen der Nichtzulassungsbeschwerde

  • BFH, 24.08.2006 - V B 167/04

    NZB: USt, Einbringungsvorgänge

  • BFH, 25.06.2004 - V B 134/03

    NZB: Haftung des Leistungsempfängers - im Ausland ansässige Unternehmer

  • BFH, 29.12.2008 - X B 96/08

    Verletzung der Sachaufklärungspflicht

  • BFH, 24.11.2005 - V B 102/04

    NZB: grundsätzliche Bedeutung; Überraschungsentscheidung

  • BFH, 29.09.2008 - X S 25/08

    Darlegung der Verletzung der Sachaufklärungspflicht

  • BFH, 08.04.2005 - V B 117/03

    Alternative Begründung im Rahmen der Verweigerung der Gewährung der

  • BFH, 29.09.2008 - X S 23/08

    Nicht mit Gründen versehenes Urteil i.S. des § 119 Nr. 6 FGO

  • BFH, 23.03.2006 - V B 55/05

    Verfahrensmangel durch unterlassene Aussetzung?

  • BFH, 29.06.2004 - III B 176/03

    Erlass bestandskräftig festgesetzter ESt aus gewinnerhöhender Auflösung eines

  • BFH, 19.01.2007 - V B 68/06

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision auf der Grundlage mangelnder

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