Rechtsprechung
BAG, 25.06.2002 - 9 AZR 155/01 |
Zitiervorschläge
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
Steuerlicher Progressionsvorbehalt und Altersteilzeitvereinbarung
- Judicialis
Steuerlicher Progressionsvorbehalt und Altersteilzeitvereinbarung
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Steuerlicher Progressionsvorbehalt - Altersteilzeitvereinbarung - Aufstockungsvereinbarung hinsichtlich der gesetzlichen Abzüge - Steuerliche Mehrbelastungen
- archive.org (Volltext/Leitsatz)
Steuerlicher Progressionsvorbehalt und Altersteilzeitvereinbarung
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Bei Zusage von Aufstockungszahlungen im Rahmen der Altersteilzeit keine Verpflichtung zum Ausgleich progressionsbedingter steuerlicher Mehrbelastungen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Altersteilzeitrecht - Steuerlicher Progressionsvorbehalt; Altersteilzeitvereinbarung; Verletzung von Aufklärungspflichten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Altersteilzeitvereinbarung und steuerlicher Progressionsvorbehalt
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Arbeitsrecht - Altersteilzeitvereinbarung und steuerlicher Progressionsvorbehalt
- gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)
Altersteilzeit und Steuerprogression
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Arbeitsrecht; Altersteilzeitvereinbarung und steuerlicher Progressionsvorbehalt
Besprechungen u.ä.
- ewir-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 3,90 €) (Entscheidungsbesprechung)
EStG § 3 Nr. 28, § 32b Abs. 1 Nr. 1g, Abs. 2, § 46; AltersTzG § 3 Abs. 1 Nr. 1a
Keine Verpflichtung zum Ausgleich progressionsbedingter steuerlicher Mehrbelastungen bei Zusage von Aufstockungszahlungen im Rahmen der Altersteilzeit
Verfahrensgang
- ArbG Darmstadt, 03.05.2000 - 9 Ca 57/00
- LAG Hessen, 23.01.2001 - 7 Sa 902/00
- BAG, 25.06.2002 - 9 AZR 155/01
Papierfundstellen
- BAGE 101, 351
- ZIP 2003, 181
- MDR 2003, 35
- NZA 2003, 859
- BB 2002, 2605
- DB 2002, 2491
- BFH/NV 2003, 147
Wird zitiert von ... (15)
- LAG Hamm, 06.12.2017 - 4 Sa 852/17
Hinweis- und Aufklärungspflichten der Arbeitgeberin bei der Zusage einer …
Ihn treffend gesteigert Informationspflichten, wenn der Abschluss eines Vertrags auf seine Initiative zurückgeht und er den Eindruck erweckt, er werde die Interessen des Arbeitnehmers wahren und ihn nicht ohne ausreichende Aufklärung erheblichen atypischen Risiken aussetzen (BAG, Urteil vom 15.06.2010 - 3 AZR 861/08 = AP Nr. 32 zu § 1 TVG Tarifverträge: Luftfahrt; BAG, Urteil vom 25.06.2002 - 9 AZR 155/01 = NZA 2003, 859 ff.). - BAG, 24.06.2003 - 9 AZR 302/02
Betriebliche Übung - Schriftformklausel
Soweit in arbeitsrechtlichen Regelungen die Begriffe "Bruttobetrag" oder "Nettobetrag" sowie "Abzüge" verwendet werden, wird üblicherweise unter "Bruttobetrag" das Arbeitsentgelt vor den gesetzlichen Abzügen, unter "Abzügen" die gesetzlichen Abzüge, soweit sie im regelmäßigen Abzugsverfahren erfolgen ohne Berücksichtigung sonstiger steuerlicher Vor- und Nachteile und unter "Nettobetrag" der Bruttobetrag nach Abzug der gesetzlichen Abzüge verstanden (Senat 28. März 2003 - 9 AZR 61/02 - BuW 2003, 571; 1. Oktober 2002 - 9 AZR 298/01 - 25. Juni 2002 - 9 AZR 155/01 - AP ATG § 3 Nr. 4 = EzA ATG § 3 Nr. 2;… 8. September 1998 - 9 AZR 255/97 - aaO). - BAG, 01.10.2002 - 9 AZR 298/01
Steuerlicher Progressionsvorbehalt und Altersteilzeitvereinbarung
Indem dem steuerlichen Einkommen eines in Altersteilzeit befindlichen Arbeitnehmers der steuerfreie Aufstockungsbetrag zur Berechnung des Steuersatzes hinzugerechnet wird, erhöht sich der Steuersatz für das steuerpflichtige Einkommen (vgl. BAG 25. Juni 2002 - 9 AZR 155/01 - DB 2002, 2491, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).Dies gilt insbesondere für solche, die sich erst bei der jährlichen, vom Arbeitnehmer vorzunehmenden Einkommenssteuerveranlagung auswirken (BAG 25. Juni 2002 - 9 AZR 155/01 - aaO).
Für die Annahme eines weitergehenden Verpflichtungswillens bedarf es nach der Verkehrsauffassung in jedem Einzelfall greifbarer Anhaltspunkte (Senat 25. Juli 2002 - 9 AZR 155/01 - aaO).
Dann kann der Arbeitgeber den Eindruck erwecken, er werde auch die Interessen des Arbeitnehmers wahren und ihn nicht ohne ausreichende Aufklärung erheblichen, atypischen Risiken aussetzen (BAG 25. Juli 2002 - 9 AZR 155/01 - aaO; 17. Oktober 2000 - 3 AZR 605/99 - NZA 2001, 206).
Zudem geht es nicht um außerordentliche Risiken, sondern um vorübergehende verhältnismäßig geringfügige Beeinträchtigungen (vgl. Senat 25. Juli 2002 - 9 AZR 155/01 - aaO).
- BAG, 22.01.2009 - 8 AZR 161/08
Schadensersatzanspruch - Aufklärungspflicht - Doppelbesteuerung
Da im Streitfalle die ab dem 1. Januar 2002 geltende Neufassung des BGB für die Zeit des Bestehens des Arbeitsverhältnisses vor diesem Zeitpunkt noch nicht heranzuziehen ist, sind für die Zeit vom 5. März 2001 (Abschluss des Anstellungsvertrages) bis zum 31. Dezember 2001 die Regeln über die positive Vertragsverletzung des Arbeitsvertrags der Parteien bzw. des Verschuldens beim Vertragsschluss anzuwenden (vgl. BAG 25. Juni 2002 - 9 AZR 155/01 - BAGE 101, 351 = AP ATG § 3 Nr. 4 = EzA ATG § 3 Nr. 2). - BAG, 09.09.2003 - 9 AZR 554/02
Lohnsteuerklassenwechsel bei Altersteilzeit
Er wirkt sich steuerlich erst bei der jährlichen Einkommenssteuerveranlagung aus, weil bei der Berechnung der Einkommenssteuer das nach § 32a Abs. 1 EStG zu versteuernde Einkommen um den Aufstockungsbetrag vermehrt wird (Senat 25. Juni 2002 - 9 AZR 155/01 - BAGE 101, 351). - LAG Hessen, 26.06.2007 - 13 Sa 1977/06
Altersteilzeit - Aufstockungsbetrag - Progressionsvorbehalt
Dieser erhöhte Steuersatz wirkt sich regelmäßig erst bei der jährlichen Einkommenssteuerveranlagung aus, zu deren Beantragung der Arbeitnehmer grundsätzlich verpflichtet ist (§ 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG; vgl. dazu BAG vom 08. September 1998 - 9 AZR 255/97 - AP BGB § 611 Nettolohn Nr. 10; BAG vom 20. Mai 1999 - 6 AZR 451/97 - BAGE 91, 358; BAG vom 25. Juni 2002 - 9 AZR 155/01 - AP Nr. 4 zu § 3 ATG).Die sich daraus eventuell ergebende nachzuzahlende Steuer gehört nicht zu den "Abzügen", deren Ausgleich der Arbeitgeber mit der Altersteilzeitvereinbarung und der entsprechenden Nettolohnabrede übernommen hat (BAG vom 25. Juni 2002, a. a. O.; BAG vom 18. März 2003 - 9 AZR 61/02 - ZTR 2003, 451; Hess. LAG vom 23. Januar 2001 - 7 Sa 902/00 - LAGE § 3 ATG Nr. 2;… Schmidt/ Glanegger/Heinicke, EStG, 25. Aufl. 2006, § 32 b Rz 1;… Nimscholz/Oppermann/Ostrowicz, ATG, 4. Aufl. 2004, S. 83; Rittweger/.../, § 3 Rz 68 entgegen Vorauflage).
Eine solche Verpflichtung ergibt sich nur, wenn dies der Arbeitgeber in der Altersteilzeitvereinbarung ausdrücklich zugesagt hat (BAG vom 25. Juni 2002, a. a. O.;… BAG vom 01. Oktober 2002, a. a. O.;… Nimscholz/.../, a. a. O., S. 83; ähnlich BAG vom 29. Juli 2003 - 9 AZR 100/02 - AP Nr. 15 zu § 611 BGB Nettolohn).
Der Kläger hat auch nichts vorgetragen, was einen eventuellen Schadenersatzanspruch in Höhe des "Progressionsschadens" wegen Verletzung von Aufklärungspflichten rechtfertigen könnte (vgl. dazu BAG vom 25. Juni 2002, a. a. O.;… BAG vom 01. Oktober 2002, a. a. O.).
- BAG, 27.07.2010 - 3 AZR 615/08
Zulässigkeit der Klage - Streitgegenstand - Nettoabfindung
Verlangt ein Arbeitnehmer einen Nettobetrag, so geht es darum, ob der Arbeitgeber im Innenverhältnis verpflichtet ist, den Arbeitnehmer von Abzügen, hier der im Lohnsteuerabzugsverfahren (§§ 38 ff. EStG) einzubehaltenden Steuern, freizustellen (BAG 25. Juni 2002 - 9 AZR 155/01 - zu I 1 a der Gründe, BAGE 101, 351).Der erhöhte Steuersatz wirkt sich nicht im Lohnsteuerabzugsverfahren durch den Arbeitgeber aus, sondern erst im Rahmen der jährlichen Veranlagung zur Einkommensteuer, zu deren Beantragung der Arbeitnehmer verpflichtet ist (§ 46 Abs. 2 Nr. 1, § 38a Abs. 1 Satz 1 EStG; vgl. zur Systematik BAG 25. Juni 2002 - 9 AZR 155/01 - zu I 1 b bb (1) der Gründe, BAGE 101, 351 sowie 20. Mai 1999 - 6 AZR 451/97 - zu B I 2 der Gründe, BAGE 91, 358).
- LAG Niedersachsen, 23.09.2002 - 17 Sa 609/02
Insolvenz - Aussonderungsrecht - Wertguthaben aus Arbeitszeitkonto
Soweit ein Anspruch auf Insolvenzgeld nicht besteht (vgl. hierzu BSG Urt. v. 25.06.2002 - B 11 AL 90/01 R - SozR - 3 - 0000 = AuA 2002, 374 Kurzwiedergabe und LSG Nds. Urt. v. 27.09.2001 - L 8 AL 125/00 - ZinsO 2002, 392 red. Leitsatz) und das Wertguthaben des Beschäftigten einschließlich des darauf entfallenden Arbeitgeberanteils am Gesamtsozialversicherungsbeitrag einen Betrag in Höhe des Dreifachen der monatlichen Bezugsgröße und der vereinbarte Zeitraum, in dem das Wertguthaben auszugleichen ist, 27 Kalendermonate nach der ersten Gutschrift übersteigt, besteht eine gesetzliche Verpflichtung, das Wertguthaben für den Insolvenzfall zu schützen (§ 7 d SGB IV). - LAG Hamm, 11.12.2007 - 14 Sa 1420/07
Fürsorgepflicht; Aufklärungspflicht; Auslandstätigkeit
In der Regel muss sich der Arbeitnehmer, bevor er eine Vereinbarung in Bezug auf sein Arbeitsverhältnis abschließt, über die Folgen einer solchen Vereinbarung Klarheit verschaffen (vgl. BAG, Urt. v. 25. Juni 2002 - 9 AZR 155/01 = AP Nr. 4 zu § 3 ATG).Bei steuerrechtlichen Fragen ist z. B. der Arbeitgeber nicht verpflichtet, dem Arbeitnehmer einen am Ende des Jahres bei der Berechnung der Einkommenssteuer aufgrund des § 32 EStG sich ergebenden Progressionsschaden zu ersetzen, der sich aufgrund der Gewährung eines Aufstockungsbetrages im Rahmen eines Altersteilzeitvertrags ergibt (…vgl. LAG Bremen, a.a.O., bestätigt durch BAG, Urt. v. 18. März 2003 - 9 AZR 61/02 = ZTR 2003, S. 451; vgl. auch BAG, Urt. v. 25. Juni 2002, a. a. O.).
- BAG, 18.03.2003 - 9 AZR 61/02
Altersteilzeit - Aufstockungsbetrag - Steuerprogression
Hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf einen Nettobetrag, so heißt das nichts anderes, als daß vom Bruttoentgelt die vom Arbeitgeber üblicherweise abzuführenden Beträge abzuziehen sind und der Anspruch des Arbeitnehmers sich auf den danach geschuldeten Auszahlungsbetrag richtet (vgl. Senat 1. Oktober 2002 - 9 AZR 298/01 - nv.; 25. Juni 2002 - 9 AZR 155/01 - AP ATG § 3 Nr. 4 = EzA ATG § 3 Nr. 2; 8. September 1998 - 9 AZR 255/97 - AP BGB § 611 Nettolohn Nr. 10 = EzA BGB § 611 Aufhebungsvertrag Nr. 32). - LAG Rheinland-Pfalz, 30.09.2008 - 13 Sa 64/08
Aufklärungspflicht des Arbeitgebers über reduzierte Beihilfeansprüche bei …
- LAG Hessen, 21.02.2006 - 8 Sa 743/05
Abfindung - Nettolohnzusage - Sozialplanleistungen
- LAG Berlin-Brandenburg, 22.12.2016 - 10 Sa 1541/16
Altersteilzeit - Steuerzinsschaden - Progressionsvorbehalt - Hinweispflicht des …
- LAG Niedersachsen, 14.06.2004 - 8 Sa 130/04
Altersteilzeit - Aufstockungsbetrag - Freibetrag
- LAG Sachsen-Anhalt, 03.06.2003 - 8 Sa 686/02
Ausgleich von Steuernachteilen bei arbeitsvertraglicher Zusage eines Zuschusses …
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Rechtsprechung
BFH, 19.08.2002 - IX B 190/01 |
Zitiervorschläge
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
- Wolters Kluwer
Abziehbarkeit von vorab entstandenen Werbungskosten - Einkünften aus Vermietung und Verpachtung - Entschluss zur Einkunftserzielung - Verzichtbare Verfahrensmängel - Rügerecht - Rüge der Verletzung der Sachaufklärungspflicht
- rechtsportal.de
NZB; Klärungsbedürftigkeit; vorab entstandene WK
- datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFH/NV 2003, 147
Wird zitiert von ... (9)
- BFH, 20.07.2006 - VI R 26/05
Aufwendungen für ein Erststudium
Dies verlangt weder einen unmittelbaren (zutreffend Söhn, Steuer und Wirtschaft --StuW-- 2002, 97, 101) noch einen bestimmten zeitlichen Zusammenhang mit Einnahmen (BFH-Beschluss vom 19. August 2002 IX B 190/01, BFH/NV 2003, 147). - BFH, 04.03.2008 - IX R 11/07
Zur Vermietung von Messezimmern oder Messewohnungen
Für die Feststellung des Bestehens der Einkünfteerzielungsabsicht als innere Tatsache können äußere Umstände als Indizien herangezogen werden, wie z.B. der zeitliche Zusammenhang zwischen Aufwendungen und späterer Vermietung wie auch deren Absehbarkeit; auch spätere Tatsachen und Ereignisse sind zu berücksichtigen (vgl. BFH-Beschluss vom 19. August 2002 IX B 190/01, BFH/NV 2003, 147;… BFH-Urteil vom 31. Juli 2007 IX R 30/05, BFH/NV 2008, 202, m.w.N.). - FG Baden-Württemberg, 25.04.2017 - 5 K 763/15
Vorweggenommene Werbungskosten des Eigentümers nach Kauf eines …
Im BFH-Beschluss vom 19.08.2002 (IX B 190/01) werde dem zeitlichen Zusammenhang nur indizielle Wirkung zugeschrieben.Auch nach der Rechtsprechung des BFH kommt dem zeitlichen Zusammenhang zwischen den Aufwendungen und der späteren Vermietung lediglich indizielle Bedeutung zu (s. neben den bereits genannten BFH-Entscheidungen auch BFH-Beschluss vom 19.08.2002 IX B 190/01, BFH/NV 2003, 147 und BFH-Urteil vom 20.07.2006 VI R 26/05, BStBl II 2006, 764).
- BFH, 31.07.2007 - IX R 30/05
Längerer Leerstand eines Ferienhauses und Einkünfteerzielungsabsicht
b) Für die Feststellung des Bestehens oder der Aufgabe der Einkünfteerzielungsabsicht als innere Tatsache können äußere Umstände als Indizien herangezogen werden (vgl. BFH-Urteile vom 8. Februar 1983 VIII R 130/79, BFHE 138, 195, BStBl II 1983, 554;… in BFH/NV 2007, 406; BFH-Beschluss vom 19. August 2002 IX B 190/01, BFH/NV 2003, 147), wie z.B. der zeitliche Zusammenhang zwischen Aufwendungen und späterer Vermietung, die Dauer der Renovierung zur Vorbereitung einer Vermietung wie auch, ob absehbar ist, wann die Räume ggf. im Rahmen der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung genutzt werden sollen (…vgl. BFH-Urteile vom 13. November 1990 IX R 63/86, BFH/NV 1991, 303; in BFHE 161, 479, BStBl II 1990, 1030). - FG Saarland, 23.05.2006 - 1 K 443/02
Einkunftserzielungsabsicht bei Vermietungseinkünften trotz längerem Leerstand (§§ …
Aufwendungen für eine leerstehende Wohnung könnten als vorab entstandene Werbungskosten nur abgezogen werden, wenn der Entschluss zur Einkunftserzielung endgültig gefasst und später nicht wieder weggefallen sei (…BFH vom 21. September 2000, BFH/NV 2001 S. 585; vom 19. August 2002 IX B 190/01, BFH/NV 2003, 147). - FG Nürnberg, 26.09.2013 - 6 K 325/13
Vermietungsabsicht bezüglich einer leerstehenden Wohnung
Für die Feststellung des Bestehens oder der Aufgabe der Einkünfteerzielungsabsicht als innere Tatsache können äußere Umstände als Indizien herangezogen werden (vgl. BFH-Urteile vom 08.02.1983 VIII R 130/79, BStBl II 1983, 554;… in BFH/NV 2007, 406; BFH-Beschluss vom 19.08.2002 IX B 190/01, BFH/NV 2003, 147), wie z. B. der zeitliche Zusammenhang zwischen Aufwendungen und späterer Vermietung, die Dauer der Renovierung zur Vorbereitung einer Vermietung wie auch, ob absehbar ist, wann die Räume ggf. im Rahmen der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung genutzt werden sollen (…BFH-Urteile vom 13.11.1990 IX R 63/86, BFH/NV 1991, 303;… vom 31.07.2007 IX R 30/05, BFH/NV 2008, 202). - FG München, 22.04.2009 - 9 K 162/07
Prüfung der Einkünfteerzielungsabsicht durch Totalüberschussprognose bei …
Für die Feststellung des Bestehens oder der Aufgabe der Einkünfteerzielungsabsicht als innere Tatsache können äußere Umstände als Indizien herangezogen werden (vgl. BFH-Urteile vom 8. Februar 1983 VIII R 130/79, BFHE 138, 195, BStBl II 1983, 554; BFH-Beschluss vom 19. August 2002 IX B 190/01, BFH/NV 2003, 147). - FG Nürnberg, 11.10.2012 - 6 K 680/11
Keine Vermietungsabsicht bei jahrelangem Leerstand
Für die Feststellung des Bestehens oder der Aufgabe der Einkünfteerzielungsabsicht als innere Tatsache können äußere Umstände als Indizien herangezogen werden (vgl. BFH-Urteile vom 08.02.1983 VIII R 130/79, BStBl II 1983, 554;… in BFH/NV 2007, 406; BFH-Beschluss vom 19.08.2002 IX B 190/01, BFH/NV 2003, 147), wie z. B. der zeitliche Zusammenhang zwischen Aufwendungen und späterer Vermietung, die Dauer der Renovierung zur Vorbereitung einer Vermietung wie auch, ob absehbar ist, wann die Räume ggf. im Rahmen der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung genutzt werden sollen (…BFH-Urteile vom 13.11.1990 IX R 63/86, BFH/NV 1991, 303;… vom 31.07.2007 IX R 30/05, BFH/NV 2008, 202). - FG Baden-Württemberg, 19.08.2008 - 4 K 98/07
Aufwendungen für das Erststudium als vorweggenommene Werbungskosten aus …
Dies verlangt weder einen unmittelbaren noch einen bestimmten zeitlichen Zusammenhang mit Einnahmen (BFH-Beschluss vom 19. August 2002 IX B 190/01, BFH/NV 2003, 147;… BFH-Urteile vom 20. Juli 2006 VI R 26/05,BFHE 214, 370, BStBl II 2006, 764 und vom26. Juli 2006 VI R 63/05, BFH/NV 2006, 2250).
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