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   BFH, 25.06.2003 - XI B 186/02   

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BFH, 25.06.2003 - XI B 186/02 (https://dejure.org/2003,6113)
BFH, Entscheidung vom 25.06.2003 - XI B 186/02 (https://dejure.org/2003,6113)
BFH, Entscheidung vom 25. Juni 2003 - XI B 186/02 (https://dejure.org/2003,6113)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    ZPO § 85 Abs. 2; ; FGO § ... 56; ; FGO § 56 Abs. 1; ; FGO § 56 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 1; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 2; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 116 Abs. 5 Satz 2; ; FGO § 155

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 56 Abs. 2
    Wiedereinsetzung; Büroversehen

  • datenbank.nwb.de

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Büroversehen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2003, 1589
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 24.07.2002 - VII B 150/02

    Wiedereinsetzung; Büroversehen

    Auszug aus BFH, 25.06.2003 - XI B 186/02
    Die Tatsachen, die eine Wiedereinsetzung rechtfertigen können, sind innerhalb dieser Frist vollständig, substantiiert und in sich schlüssig darzulegen (vgl. § 56 Abs. 2 FGO, ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschluss vom 24. Juli 2002 VII B 150/02, BFH/NV 2002, 1489).

    b) Beruft sich ein durch einen Prozessbevollmächtigten vertretener Beteiligter --wie im Streitfall die Kläger-- auf ein (nicht zu vertretendes) Büroversehen, so ist darzulegen, dass kein Organisationsfehler vorliegt, d.h. dass der Prozessbevollmächtigte alle Vorkehrungen dafür getroffen hat, die nach vernünftigem Ermessen die Versäumung von Fristen auszuschließen geeignet sind, und dass er durch regelmäßige Belehrung und Überwachung seiner Bürokräfte für die Einhaltung seiner Anordnungen Sorge getragen hat (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2002, 1489).

    Dazu gehört auch der Vortrag, wann und wie er seine Bürokräfte entsprechend belehrt und wie er die Einhaltung dieser Belehrungen überwacht hat (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2002, 1489).

  • BFH, 03.09.2019 - IX R 17/18

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Glaubhaftmachung des fehlenden

    Die Tatsachen, die eine Wiedereinsetzung rechtfertigen können, sind innerhalb dieser Frist vollständig, substantiiert und in sich schlüssig darzulegen (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschluss vom 25.06.2003 - XI B 186/02, BFH/NV 2003, 1589, m.w.N.).
  • BFH, 15.05.2019 - XI R 14/17

    Zum Beweiswert eines "Freistempler"-Aufdrucks mit Datumsanzeige

    Die Tatsachen, die eine Wiedereinsetzung rechtfertigen können, sind innerhalb dieser Frist vollständig (alle entscheidungserheblichen Umstände), substantiiert und in sich schlüssig darzulegen (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 25. Juni 2003 XI B 186/02, BFH/NV 2003, 1589, unter 2.a; vom 15. Dezember 2011 II R 16/11, BFH/NV 2012, 593, unter II.1., m.w.N.; vom 13. September 2012 XI R 13/12, BFH/NV 2013, 60, Rz 13; BFH-Urteil vom 31. Januar 2017 IX R 19/16, BFH/NV 2017, 885, Rz 21).
  • BFH, 24.01.2005 - III R 43/03

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Büroversehen

    Die Tatsachen, die eine Wiedereinsetzung rechtfertigen können, sind innerhalb dieser Frist vollständig, substantiiert und in sich schlüssig darzulegen (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschlüsse vom 24. Juli 2002 VII B 150/02, BFH/NV 2002, 1489, und vom 25. Juni 2003 XI B 186/02, BFH/NV 2003, 1589).

    Es ist insbesondere darzulegen, dass kein Organisationsfehler vorliegt, d.h. dass der Prozessbevollmächtigte alle Vorkehrungen getroffen hat, die geeignet sind, die Nichtbeachtung von Fristen auszuschließen, und dass er durch regelmäßige Belehrung und Überwachung seiner Bürokräfte für die Einhaltung seiner Anordnungen Sorge getragen hat (BFH-Beschlüsse vom 28. April 2003 V B 241/02, nicht veröffentlicht --n.v.--, juris, und in BFH/NV 2003, 1589).

  • BFH, 24.06.2008 - X R 38/07

    Erfolgloser Antrag des Finanzamts auf Wiedereinsetzung wegen Versäumung der

    Die Tatsachen, die eine Wiedereinsetzung rechtfertigen können, sind innerhalb dieser Frist vollständig, substantiiert und in sich schlüssig darzulegen (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschluss vom 25. Juni 2003 XI B 186/02, BFH/NV 2003, 1589, m.w.N.).
  • BFH, 08.02.2008 - X B 95/07

    Glaubhaftmachung der Voraussetzungen für eine Wiedereinsetzung in den vorigen

    Die Tatsachen, die eine Wiedereinsetzung rechtfertigen können, sind innerhalb dieser Frist vollständig, substantiiert und in sich schlüssig darzulegen (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschluss vom 25. Juni 2003 XI B 186/02, BFH/NV 2003, 1589, m.w.N.).

    Dazu gehört auch der Vortrag, wann und wie er seine Bürokräfte entsprechend belehrt und wie er die Einhaltung dieser Belehrungen überwacht hat (vgl. BFH-Beschlüsse vom 7. Februar 2002 VII B 150/01, BFH/NV 2002, 795; vom 24. Januar 2005 III R 43/03, BFH/NV 2005, 1312; in BFH/NV 2003, 1589).

  • BFH, 13.09.2012 - XI R 40/11

    Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei unterlassener anwaltlicher

    Die Tatsachen, die eine Wiedereinsetzung rechtfertigen können, sind innerhalb dieser Frist vollständig, substantiiert und in sich schlüssig darzulegen (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. BFH-Beschlüsse vom 24. Juli 2002 VII B 150/02, BFH/NV 2002, 1489; vom 25. Juni 2003 XI B 186/02, BFH/NV 2003, 1589; vom 24. Januar 2005 III R 43/03, BFH/NV 2005, 1312; vom 24. Juni 2008 X R 38/07, BFH/NV 2008, 1517; vom 15. Dezember 2011 II R 16/11, BFH/NV 2012, 593, unter II.1.).
  • BFH, 18.01.2007 - III R 65/05

    Wiedereinsetzung; Revisionsbegründungsfrist

    Die Tatsachen, die eine Wiedereinsetzung rechtfertigen können, sind innerhalb dieser Frist vollständig, substantiiert und in sich schlüssig darzulegen (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschluss vom 25. Juni 2003 XI B 186/02, BFH/NV 2003, 1589, m.w.N.).

    Es ist insbesondere auch darzulegen, dass kein Organisationsfehler vorliegt, d.h. dass der Prozessbevollmächtigte alle Vorkehrungen getroffen hat, die geeignet sind, die Nichtbeachtung der Fristen auszuschließen, und dass er durch regelmäßige Belehrung und Überwachung seiner Bürokräfte für die Einhaltung seiner Anordnungen Sorge getragen hat (BFH-Beschlüsse vom 24. Januar 2005 III R 43/03, BFH/NV 2005, 1312, und in BFH/NV 2003, 1589).

  • BFH, 18.05.2006 - III R 47/05

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Fristversäumnis seitens FA

    Die Tatsachen, die eine Wiedereinsetzung rechtfertigen können, sind innerhalb dieser Frist vollständig, substantiiert und in sich schlüssig darzulegen (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschlüsse vom 24. Juli 2002 VII B 150/02, BFH/NV 2002, 1489; vom 25. Juni 2003 XI B 186/02, BFH/NV 2003, 1589, und vom 24. Januar 2005 III R 43/03, BFH/NV 2005, 1312).
  • FG Münster, 16.09.2020 - 13 K 94/18

    Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für häusliches Arbeitszimmer

    Die Tatsachen, die eine Wiedereinsetzung rechtfertigen können, sind innerhalb dieser Frist vollständig, substantiiert und in sich schlüssig darzulegen (ständige Rechtsprechung, BFH-Beschlüsse vom 3.9.2019 IX R 17/18, BFH/NV 2020, 27, Rz. 14; vom 25.6.2003 XI B 186/02, BFH/NV 2003, 1589, m.w.N.).
  • BFH, 19.12.2006 - VII R 63/02

    Ausfuhrerstattung; Frachtbrief

    Beruft sich ein durch einen Prozessbevollmächtigten vertretener Beteiligter auf ein (nicht zu vertretendes) Büroversehen, so muss er allerdings auch darlegen, dass kein Organisationsmangel vorliegt, d.h. dass alle Vorkehrungen getroffen worden sind, die nach vernünftigem Ermessen die Nichtbeachtung von Fristen auszuschließen geeignet sind, und dass durch regelmäßige Belehrung und Überwachung der Bürokräfte für die Einhaltung diesbezüglicher Anordnungen Sorge getragen worden ist (vgl. Senatsbeschluss vom 24. Juli 2002 VII B 150/02, BFH/NV 2002, 1489; BFH-Beschluss vom 25. Juni 2003 XI B 186/02, BFH/NV 2003, 1589).
  • BFH, 13.09.2012 - XI R 13/12

    Fristversäumung durch angestellten Steuerberater; Wiedereinsetzung

  • BFH, 20.05.2015 - XI R 48/13

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei versäumter Frist zur

  • BFH, 13.09.2012 - XI R 48/10

    Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei unzureichender anwaltlicher

  • BFH, 22.09.2023 - IX R 29/22

    Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • BFH, 17.08.2010 - X B 190/09

    Unterschriftserfordernis - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • BFH, 11.02.2009 - VI R 45/07

    Hinreichende Darlegung der eine Wiedereinsetzung begründenden Tatsachen -

  • BFH, 14.05.2007 - VIII B 47/07

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Büroversehen

  • BFH, 07.12.2006 - IX B 44/06

    NZB: Begründungsfrist

  • BFH, 22.02.2006 - IV B 10/05

    Hochschullehrer: Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit

  • BFH, 07.11.2005 - III B 1/05

    Anforderungen an die Darlegung eines Verfahrensmangels

  • BFH, 04.09.2007 - VIII B 77/07

    Anforderungen und Darlegung für den Ausschluss eines Organisationsverschuldens

  • BFH, 13.06.2005 - III R 3/04

    Wiedereinsetzung bei plötzlich aufgetretener Erkrankung des

  • FG Berlin-Brandenburg, 26.04.2021 - 4 K 4253/19

    Familienleistungsausgleich Oktober 2016 bis Januar 2019 für das Kind Julian

  • FG Münster, 29.04.2021 - 5 K 79/21

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen einer Versäumiung der Klagefrist

  • FG München, 10.03.2017 - 12 K 2612/14

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumnis der Klagefrist

  • VG München, 10.03.2017 - M 12 K 14.2612

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumnis der Klagefrist

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