Rechtsprechung
   BFH, 01.07.2003 - III B 94/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,3875
BFH, 01.07.2003 - III B 94/02 (https://dejure.org/2003,3875)
BFH, Entscheidung vom 01.07.2003 - III B 94/02 (https://dejure.org/2003,3875)
BFH, Entscheidung vom 01. Juli 2003 - III B 94/02 (https://dejure.org/2003,3875)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,3875) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 93 Abs. 1; ; FGO § 96 Abs. 2; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 116 Abs. 5 Satz 2; ; FGO § 155; ; ZPO § 139 Abs. 2; ; ZPO § 278 Abs. 3; ; GG Art. 103 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    NZB: Recht auf Gehör, Überraschungsentscheidung

  • datenbank.nwb.de

    Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs und der Aufklärungspflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2003, 1591
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 15.06.2001 - VII B 45/01

    Beschwerde - Abweisung eines Berichterstatters - Überraschungsentscheidung -

    Auszug aus BFH, 01.07.2003 - III B 94/02
    Das rechtliche Gehör bezieht sich vor allem auf Tatsachen und Beweisergebnisse (vgl. § 96 Abs. 2 FGO); darüber hinaus darf das Finanzgericht (FG) seine Entscheidung auf einen rechtlichen Gesichtspunkt nur stützen, wenn die Beteiligten zuvor Gelegenheit hatten, dazu Stellung zu nehmen (§ 155 FGO i.V.m. § 278 Abs. 3 der Zivilprozessordnung --ZPO-- i.d.F. bis 31. Dezember 2001; jetzt: § 139 Abs. 2 ZPO; vgl. auch § 93 Abs. 1 FGO; Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 15. Juni 2001 VII B 45/01, BFH/NV 2001, 1580, und vom 28. Oktober 2002 III B 142/01, nicht amtlich veröffentlicht, juris).

    Dies kann z.B. der Fall sein, wenn ein bisher nicht erörterter Gesichtspunkt zur Grundlage der Entscheidung gemacht wird, der dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der auch ein kundiger Beteiligter nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht hat rechnen müssen (BFH-Beschluss in BFH/NV 2001, 1580).

  • BFH, 28.10.2002 - III B 142/01

    Rechtliches Gehör - Rüge fehlerhafter Beweiswürdigung - Beratungsgeheimnis -

    Auszug aus BFH, 01.07.2003 - III B 94/02
    Das rechtliche Gehör bezieht sich vor allem auf Tatsachen und Beweisergebnisse (vgl. § 96 Abs. 2 FGO); darüber hinaus darf das Finanzgericht (FG) seine Entscheidung auf einen rechtlichen Gesichtspunkt nur stützen, wenn die Beteiligten zuvor Gelegenheit hatten, dazu Stellung zu nehmen (§ 155 FGO i.V.m. § 278 Abs. 3 der Zivilprozessordnung --ZPO-- i.d.F. bis 31. Dezember 2001; jetzt: § 139 Abs. 2 ZPO; vgl. auch § 93 Abs. 1 FGO; Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 15. Juni 2001 VII B 45/01, BFH/NV 2001, 1580, und vom 28. Oktober 2002 III B 142/01, nicht amtlich veröffentlicht, juris).
  • BFH, 03.04.2001 - IV B 15/00

    Unterhaltungskünstler, künstlerische oder gewerbliche Tätigkeit? Verletzung der

    Auszug aus BFH, 01.07.2003 - III B 94/02
    Eine schlüssige Aufklärungsrüge hätte jedoch die Bezeichnung der einzelnen Beweisangebote erfordert sowie die Darlegung, inwieweit die Beweise zu einer anderen Entscheidung hätten führen können (BFH-Beschluss vom 3. April 2001 IV B 15/00, BFH/NV 2001, 1280, m.w.N.).
  • BFH, 16.12.2002 - IX B 104/02

    NZB: Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Auszug aus BFH, 01.07.2003 - III B 94/02
    Bei der Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs sind der durch das verfahrensfehlerhafte Verhalten angeblich abgeschnittene Sachvortrag, die unterbliebenen Nachweise sowie die Entscheidungserheblichkeit immer dann darzulegen, wenn sich die gerügte Verletzung rechtlichen Gehörs --wie im Streitfall-- nur auf einzelne Feststellungen oder rechtliche Gesichtspunkte bezieht (BFH-Beschluss vom 16. Dezember 2002 IX B 104/02, BFH/NV 2003, 499).
  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1934/93

    Fink

    Auszug aus BFH, 01.07.2003 - III B 94/02
    Deshalb kann eine Verletzung des Rechts auf Gehör vorliegen, wenn das Gericht die Beteiligten nicht auf einen rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt hinweist, den es seiner Entscheidung zugrunde legen will (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 8. Juli 1997 1 BvR 1934/93, BVerfGE 96, 189, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1997, 2305).
  • BFH, 29.09.2022 - VI R 34/20

    Kürzung des Werbungskostenabzugs bei steuerfreien Leistungen aus einem Stipendium

    Darüber hinaus darf das FG seine Entscheidung auf einen von den Beteiligten erkennbar übersehenen oder für unerheblich gehaltenen rechtlichen Gesichtspunkt nur stützen, wenn die Beteiligten zuvor Gelegenheit hatten, dazu Stellung zu nehmen (§ 155 FGO i.V.m. § 139 Abs. 2 der Zivilprozessordnung, z.B. BFH-Beschluss vom 01.07.2003 - III B 94/02, BFH/NV 2003, 1591).
  • BFH, 15.09.2006 - IX B 209/05

    Drei-Objekt-Grenze beim gewerblichen Grundstückshandel; Gewährung rechtlichen

    Eine unzulässige Überraschungsentscheidung und damit eine Verletzung des rechtlichen Gehörs liegt daher nicht vor (vgl. dazu BFH-Beschlüsse vom 1. Juli 2003 III B 94/02, BFH/NV 2003, 1591; vom 16. Februar 2006 X B 126/05, BFH/NV 2006, 1125).
  • BFH, 05.06.2007 - I R 1/06

    Besteuerungsrecht für Arbeitslohn bei doppelter Ansässigkeit des Arbeitgebers -

    Dies ist indessen nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) zur ordnungsgemäßen Erhebung einer Sachaufklärungsrüge erforderlich (BFH-Beschluss vom 1. Juli 2003 III B 94/02, BFH/NV 2003, 1591; Ruban in Gräber, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 120 Rz 69 ff.).
  • BFH, 11.06.2004 - VII B 218/03

    Abtretung steuerrechtlicher Forderungen; Aufrechnungserklärung im

    Dies kann z.B. der Fall sein, wenn ein bisher nicht erörterter Gesichtspunkt zur Grundlage der Entscheidung gemacht wird, der dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der auch ein kundiger Beteiligter nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht hat rechnen müssen (Senatsbeschluss vom 15. Juni 2001 VII B 45/01, BFH/NV 2001, 1580; Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 14. November 2002 XI B 69/02, BFH/NV 2003, 293; vom 1. Juli 2003 III B 94/02, BFH/NV 2003, 1591, jeweils m.w.N.).

    Darüber hinaus erfordert eine auf die Verletzung des rechtlichen Gehörs gestützte schlüssige Verfahrensrüge Darlegungen dazu, welcher Sachvortrag durch das angeblich verfahrensfehlerhafte Verhalten abgeschnitten wurde, was der Beteiligte bei ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs noch vorgetragen hätte und inwieweit bei Berücksichtigung des versagten Vorbringens das angefochtene Urteil hätte anders ausfallen können (ständige Rechtsprechung, vgl. Senatsbeschluss in BFH/NV 2001, 1580; BFH-Beschlüsse vom 16. Dezember 2002 IX B 104/02, BFH/NV 2003, 499, und in BFH/NV 2003, 1591).

  • BFH, 24.09.2014 - VII B 101/13

    Zur Versagung der (Wieder) Bestellung eines Steuerberaters wegen Besorgnis

    Wird --wie im Streitfall-- die Verletzung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG, § 96 Abs. 2 FGO) nur in Bezug auf einzelne Feststellungen bzw. rechtliche Gesichtspunkte gerügt, sind Darlegungen erforderlich, welcher Sachvortrag durch das angeblich verfahrensfehlerhafte Verhalten abgeschnitten wurde, was der Beteiligte bei ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs noch vorgetragen hätte und inwieweit bei Berücksichtigung des versagten Vorbringens das angefochtene Urteil hätte anders ausfallen können, d.h. inwieweit dieses Vorbringen entscheidungserheblich gewesen wäre (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschlüsse vom 16. Dezember 2002 IX B 104/02, BFH/NV 2003, 499; vom 1. Juli 2003 III B 94/02, BFH/NV 2003, 1591, 1592; vom 9. April 2008 I R 43/07, BFH/NV 2008, 1848, m.w.N.).
  • BFH, 21.12.2016 - III B 97/16

    Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Deshalb kann eine Verletzung des Rechts auf Gehör vorliegen, wenn das Gericht die Beteiligten nicht auf einen rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt hinweist, den es seiner Entscheidung zu Grunde legen will und der dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit dem auch ein kundiger Beteiligter nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht hat rechnen müssen (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 15. Juni 2001 VII B 45/01, BFH/NV 2001, 1580; vom 14. November 2002 XI B 69/02, BFH/NV 2003, 293; vom 1. Juli 2003 III B 94/02, BFH/NV 2003, 1591).
  • BFH, 27.07.2013 - III B 15/13

    Rüge der unzutreffenden Auslegung eines arbeitsgerichtlichen Vergleichs

    Deshalb kann eine Verletzung des Rechts auf Gehör vorliegen, wenn das Gericht die Beteiligten nicht auf einen rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt hinweist, den es seiner Entscheidung zu Grunde legen will und der dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der auch ein kundiger Beteiligter nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht hat rechnen müssen (z.B. Senatsbeschluss vom 1. Juli 2003 III B 94/02, BFH/NV 2003, 1591).
  • BFH, 19.01.2007 - VII B 171/06

    Rechtliches Gehör; Nichterscheinen zur mündlichen Verhandlung

    Eine auf die Verletzung des rechtlichen Gehörs (§ 96 Abs. 2 FGO) gestützte schlüssige Verfahrensrüge erfordert Darlegungen dazu, welcher Sachvortrag durch das angeblich verfahrensfehlerhafte Verhalten abgeschnitten wurde, was der Beteiligte bei ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs noch vorgetragen hätte und inwieweit bei Berücksichtigung des versagten Vorbringens das angefochtene Urteil hätte anders ausfallen können (ständige Rechtsprechung, vgl. Senatsbeschluss vom 15. Juni 2001 VII B 45/01, BFH/NV 2001, 1580; Beschlüsse des Bundesfinanzhofs vom 16. Dezember 2002 IX B 104/02, BFH/NV 2003, 499, und vom 1. Juli 2003 III B 94/02, BFH/NV 2003, 1591).
  • BFH, 19.07.2007 - XI B 188/06

    Inhalt einer Betriebsaufgabeerklärung

    Rügt ein Beteiligter die Verletzung des rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG, § 96 Abs. 2 FGO) durch eine sog. Überraschungsentscheidung, muss er substantiiert darlegen, zu welchen Sach- oder Rechtsfragen er sich vor dem FG nicht habe äußern können, dass das Urteil auf einen rechtlichen tatsächlichen Gesichtspunkt gestützt ist, mit dem auch ein Kundiger nach dem bisherigen Verfahren nicht zu rechnen brauchte und was er bei rechtzeitiger Gewährung des rechtlichen Gehörs Entscheidungserhebliches vorgetragen hätte (ständige Rechtsprechung; vgl. z.B. Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 119 Rz 14, m.w.N.; BFH-Beschlüsse vom 1. Juli 2003 III B 94/02, BFH/NV 2003, 1591; vom 29. Juli 2003 X B 135/02, BFH/NV 2003, 1574; vom 30. November 2001 III B 107/01, BFH/NV 2002, 526).
  • BFH, 11.01.2007 - XI B 22/06

    NZB: Überraschungsentscheidung

    Überraschend ist eine Entscheidung nur dann, wenn sie auf einen rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt gestützt ist, mit dem auch ein Kundiger nach dem bisherigen Verfahren nicht zu rechnen braucht (BFH-Beschlüsse vom 1. Juli 2003 III B 94/02, BFH/NV 2003, 1591; vom 30. September 2005 XI B 183/04, BFH/NV 2006, 318).
  • BFH, 22.04.2008 - VII B 128/07

    Abgelehnte Einfuhr nicht zugelassener Arzneimittel

  • BFH, 02.11.2012 - III B 88/12

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Überraschungsentscheidung

  • BFH, 10.07.2006 - VIII B 194/05

    Verstoß gegen den Grundsatz der Amtsermittlung; Vorliegen einer

  • BFH, 02.07.2009 - X B 236/08

    Gehörsverletzung wegen Nichtvernehmung eines Zeugen nach ausdrücklichem Hinweis

  • BFH, 16.07.2008 - I B 185/07

    Begründeter Verfahrensmangel: Verletzung des rechtlichen Gehörs,

  • BFH, 15.10.2007 - VII B 332/06

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung; Verstoß gegen Denkgesetze und allgemeine

  • BFH, 07.07.2005 - IV B 101/03

    Verfahrensmangel; fehlerhafte Beweiswürdigung

  • BFH, 30.05.2005 - VII B 293/04

    Widerruf der Bestellung als Steuerberater; Vermögensverfall

  • BFH, 17.01.2013 - IX B 74/12

    Darlegung eines Gehörsverstoßes - Mietvertrag unter nahen Angehörigen -

  • BFH, 24.08.2006 - II B 112/05

    NZB: Gehörsrüge, Gesamtergebnis des Verfahrens

  • BFH, 07.11.2005 - III B 1/05

    Anforderungen an die Darlegung eines Verfahrensmangels

  • BFH, 30.09.2005 - XI B 183/04

    Vorweggenommene Beweiswürdigung als Verfahrensmangel

  • BFH, 25.07.2005 - VII B 35/05

    Verletzung des rechtlichen Gehörs

  • BFH, 20.04.2009 - I B 67/08

    Überraschungsentscheidung als Verfahrensfehler - Pächter als ständiger Vertreter

  • BFH, 25.07.2005 - VII B 6/05

    Anforderungen an eine Nichtzulassungsbeschwerde in einem finanzgerichtlichen

  • BFH, 05.07.2005 - VII B 14/05

    Wiedereinsetzung; Beschwerdeschrift per Telefax

  • BFH, 24.09.2004 - II B 134/03

    Rüge eines Verfahrensmangels wegen mangelnder Sachverhaltsaufklärung; Anspruch

  • BFH, 18.08.2004 - II B 99/03

    Zahlungen des Grundstückserwerbers an den Pächter zur Räumung des Grundstücks als

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht