Weitere Entscheidung unten: BFH, 21.11.2002

Rechtsprechung
   BFH, 01.08.2002 - V R 19/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,11163
BFH, 01.08.2002 - V R 19/00 (https://dejure.org/2002,11163)
BFH, Entscheidung vom 01.08.2002 - V R 19/00 (https://dejure.org/2002,11163)
BFH, Entscheidung vom 01. August 2002 - V R 19/00 (https://dejure.org/2002,11163)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,11163) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Leistungsempfängereigenschaft eines Gemeinschafters für die Gemeinschaft - Beweislastentscheidung - Vorsteuerabzugfähigkeit von Baukosten - Ehegattengemeinschaft - Korrekte Adressierung einer Rechnung

  • Judicialis

    UStG § 14; ; UStG 1993 § 15 Abs. 1 Nr. 1; ; FGO § 120 Abs. 2 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStG (1993) § 15 Abs. 1 Nr. 1
    USt; Leistungsbezug durch Ehegattengemeinschaft

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    UStG § 15 Abs 1 Nr 1 J: 1993
    Ehegattengemeinschaft; Fehlende Unternehmereigenschaft; Vorsteuerabzug

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2003, 209
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 01.10.1998 - V R 31/98

    Vorsteuerabzug bei Bruchteilsberechtigten

    Auszug aus BFH, 01.08.2002 - V R 19/00
    Entsprechend dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 1. Oktober 1998 V R 31/98 (BFHE 187, 78, BFH/NV 1999, 575, Umsatzsteuer-Rundschau --UR-- 1999, 36 - bislang nicht im BStBl), das dem FG erst in der mündlichen Verhandlung vom 3. November 1999 durch den Prozessvertreter der Klägerin bekannt geworden sei, könne sie 50 % der Vorsteuerbeträge aus den Baukosten abziehen.

    Die sinngemäße Revisionsrüge der fehlenden Anwendung des Urteils in BFHE 187, 78 erfüllt noch diese Anforderungen.

    a) Im Urteil in BFHE 187, 78 hat der erkennende Senat (zu II. 2. a bb) ausgeführt, dass Gemeinschafter --entsprechend der zivilrechtlichen Rechtslage-- auch umsatzsteuerrechtlich dann Leistungsempfänger sind, wenn nur sie --und nicht die Gemeinschaft-- unternehmerisch tätig sind.

  • BFH, 07.11.2000 - V R 49/99

    Vorsteuerabzug bei Pachtverhältnissen

    Auszug aus BFH, 01.08.2002 - V R 19/00
    Er hat diese Auffassung im Urteil vom 7. November 2000 V R 49/99 (BFHE 194, 270, BFH/NV 2001, 402, UR 2001, 118 - ebenfalls bislang nicht im BStBl) bestätigt für einen Fall der Pacht einer Gaststätte durch ein Ehepaar, bei dem diese Gaststätte --wie hier-- nur durch einen Ehegatten betrieben wurde.
  • BFH, 27.07.2000 - VII R 113/98

    Revision, Mehrfacheinlegung

    Auszug aus BFH, 01.08.2002 - V R 19/00
    Zwar muss über den Wortlaut des --hier noch anwendbaren (vgl. Art. 4 des Zweiten Gesetzes zur Änderung der Finanzgerichtsordnung und anderer Gesetze vom 19. Dezember 2000, BGBl I, 1757)-- § 120 Abs. 2 Satz 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO) a.F. hinaus der Revisionskläger neben der Rüge eines konkreten Rechtsverstoßes die Gründe tatsächlicher oder rechtlicher Art angeben, die nach seiner Auffassung das erstinstanzliche Urteil als unrichtig erscheinen lassen (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 27. Juli 2000 VII R 113/98, BFH/NV 2001, 184, m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BFH, 21.11.2002 - VII B 230/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,11904
BFH, 21.11.2002 - VII B 230/02 (https://dejure.org/2002,11904)
BFH, Entscheidung vom 21.11.2002 - VII B 230/02 (https://dejure.org/2002,11904)
BFH, Entscheidung vom 21. November 2002 - VII B 230/02 (https://dejure.org/2002,11904)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,11904) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Widerruf der Anerkennung als Steuerberatungsgesellschaft - Zahl der Steuerberater unter den Geschäftsführern - Rechtsanwalt als Geschäftsführer

  • Judicialis

    FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; StBerG § 32 Abs. 3 Satz 2; ; StBerG § 50 Abs. 2; ; StBerG § 50 Abs. 4

  • rechtsportal.de

    Steuerberatungsgesellschaft; Rechtsanwalt als Geschäftsführer

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2003, 209
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 14.08.2001 - XI B 57/01

    Unzulässige Nichtzulassungsbeschwerde - Fehlerhafte Begründung -

    Auszug aus BFH, 21.11.2002 - VII B 230/02
    Insoweit hat sich durch die Neufassung der FGO (Bekanntmachung vom 28. März 2001, BGBl I 2001, 442) nichts geändert (vgl. BFH-Beschluss vom 14. August 2001 XI B 57/01, BFH/NV 2002, 51).
  • BFH, 29.03.1995 - II B 129/94

    Verwirklichung des grunderwerbsteuerbaren und grunderwerbsteuerpflichtigen

    Auszug aus BFH, 21.11.2002 - VII B 230/02
    Auch die Behauptung, dass die Frage, soweit ersichtlich, noch nicht höchstrichterlich geklärt und für eine große Anzahl weiterer Steuerberatungsgesellschaften von Bedeutung sei, reicht zur Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Sache nicht aus (vgl. Bundesfinanzhof --BFH--, Beschlüsse vom 29. März 1995 II B 129/94, BFH/NV 1995, 910, und vom 3. Mai 1994 VII B 22/94, BFH/NV 1995, 79).
  • BFH, 03.05.1994 - VII B 22/94

    Rechtscharakter der Referenzmengenfestsetzung von Molkereien

    Auszug aus BFH, 21.11.2002 - VII B 230/02
    Auch die Behauptung, dass die Frage, soweit ersichtlich, noch nicht höchstrichterlich geklärt und für eine große Anzahl weiterer Steuerberatungsgesellschaften von Bedeutung sei, reicht zur Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Sache nicht aus (vgl. Bundesfinanzhof --BFH--, Beschlüsse vom 29. März 1995 II B 129/94, BFH/NV 1995, 910, und vom 3. Mai 1994 VII B 22/94, BFH/NV 1995, 79).
  • FG München, 23.03.2015 - 4 K 1636/14

    Berufsrecht der Steuerberater: Anerkennung als Steuerberatungsgesellschaft

    Eine Gesellschaft, in der nur ein Rechtsanwalt einziger Geschäftsführer ist, erfüllt die Voraussetzungen für die Anerkennung als Steuerberatungsgesellschaft nicht (BFH Beschluss vom 21. November 2002 VII B 230/02, BFH/NV 2003, 209; Urteil vom 27. Juli 1993 VII R 21/93, BFHE 172, 266, BStBl II 1994, 262).
  • FG Hamburg, 17.12.2020 - 6 K 36/20

    Berufsrecht Steuerberater: Widerruf der Anerkennung einer

    Eine Gesellschaft, in der nur ein Rechtsanwalt einziger Geschäftsführer ist, erfüllt die Voraussetzungen für die Anerkennung als Steuerberatungsgesellschaft nicht (vgl. BFH, Beschluss vom 21. November 2002, VII B 230/02, BFH/NV 2003, 209, juris Rn. 6; FG München, Urteil vom 23. März 2015, 4 K 1636/14, EFG 2015, 1310, juris Rn. 11).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht