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   BFH, 28.08.2002 - V B 65/02   

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https://dejure.org/2002,9543
BFH, 28.08.2002 - V B 65/02 (https://dejure.org/2002,9543)
BFH, Entscheidung vom 28.08.2002 - V B 65/02 (https://dejure.org/2002,9543)
BFH, Entscheidung vom 28. August 2002 - V B 65/02 (https://dejure.org/2002,9543)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Bürogemeinschaft - Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten - Steuerbescheid unter Vorbehalt der Nachprüfung - Schätzung der Besteuerungsgrundlagen - Formelle Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung - Zulassung zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung

  • Judicialis

    UStG 1991/1993 § 20; ; UStG 1991/1993 § 20 Abs. 1; ; UStG 1991/1993 § 20 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 116 Abs. 5 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStG (1991) § 20 Abs. 1 S. 1
    Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2003, 210
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 11.12.1996 - X R 228/93

    Unterscheidung zwischen der Erledigung eines Rechtsstreits durch Urteil

    Auszug aus BFH, 28.08.2002 - V B 65/02
    Mit der Beschwerde begehrt die Klägerin die Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung und wegen Abweichung von dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 11. Dezember 1996 X R 228/93 (BFH/NV 1997, 407).

    Das FG hat die Änderung der geänderten unter dem Vorbehalt der Nachprüfung ergangenen Steuerfestsetzungen (§ 164 Abs. 2 AO 1977) nicht aus Gründen ausgeschlossen, die im Gegensatz zu dem bezeichneten BFH-Urteil in BFH/NV 1997, 407 stehen.

  • BFH, 11.12.1997 - V R 50/94

    Vorsteuerbeträge nach Durchschnittsätzen

    Auszug aus BFH, 28.08.2002 - V B 65/02
    Vielmehr hat das FG dies aus anderen auf den Streitfall angewendeten Grundsätzen gemäß dem Urteil des BFH vom 11. Dezember 1997 V R 50/94 (BFHE 185, 82, BStBl II 1998, 420) abgelehnt.
  • BFH, 20.01.2000 - V B 163/99

    Berechnung der Steuer nach vereinnahmten Entgelten

    Auszug aus BFH, 28.08.2002 - V B 65/02
    Dementsprechend hat der BFH bereits entschieden (Beschluss vom 20. Januar 2000 V B 163/99, BFH/NV 2000, 897), dass der Steuerpflichtige die Gestattung des FA, die Steuer nach vereinnahmten Entgelten zu berechnen, nicht allein daraus ableiten kann, dass er einen Antrag an das FA auf Gestattung gestellt hat.
  • BFH, 14.08.2001 - XI B 57/01

    Unzulässige Nichtzulassungsbeschwerde - Fehlerhafte Begründung -

    Auszug aus BFH, 28.08.2002 - V B 65/02
    Die Rechtsfrage muss in dem angestrebten Revisionsverfahren klärungsbedürftig und im Streitfall auch klärbar sein (Beschlüsse des BFH vom 25. Juli 2000 XI B 122/99, BFH/NV 2000, 1495; vom 14. August 2001 XI B 57/01, BFH/NV 2002, 51).
  • BFH, 25.07.2000 - XI B 122/99

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Divergenz

    Auszug aus BFH, 28.08.2002 - V B 65/02
    Die Rechtsfrage muss in dem angestrebten Revisionsverfahren klärungsbedürftig und im Streitfall auch klärbar sein (Beschlüsse des BFH vom 25. Juli 2000 XI B 122/99, BFH/NV 2000, 1495; vom 14. August 2001 XI B 57/01, BFH/NV 2002, 51).
  • BFH, 18.11.2015 - XI R 38/14

    Zur konkludenten Gestattung der Istbesteuerung (§ 20 UStG)

    Dieser Verwaltungsakt muss nicht ausdrücklich, sondern kann auch stillschweigend bekanntgegeben werden (vgl. BFH-Beschlüsse vom 28. August 2002 V B 65/02, BFH/NV 2003, 210, unter II.2.b, Rz 15; in BFH/NV 2011, 1406, Rz 4).

    Da die Gestattung einer Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten (§ 20 UStG) und die hierauf beruhende Umsatzsteuerfestsetzung (§ 155 AO) zwei verschiedene Verfahren betreffen, kann die Umsatzsteuerfestsetzung nur dann als konkludente Gestattung der Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten ausgelegt werden, wenn mit ihr nach außen erkennbar auch eine Entscheidung über den entsprechenden Antrag getroffen wurde (vgl. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2003, 210, unter II.2.b, Rz 15; in BFH/NV 2011, 1406, Rz 4; in BFH/NV 2013, 984, Rz 13).

    d) Das FG hat zwar zutreffend entschieden, dass die Klägerin nicht allein deshalb von einer Gestattung durch das FA ausgehen konnte, weil sie im "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung", der von der Finanzverwaltung eigens hierfür vorgesehen ist, einen eindeutigen Antrag gestellt hatte (vgl. BFH-Beschlüsse vom 20. Januar 2000 V B 163/99, BFH/NV 2000, 897; in BFH/NV 2003, 210, unter II.2.b, Rz 15; in BFH/NV 2013, 984, Rz 13).

  • BFH, 18.08.2015 - V R 47/14

    Anforderungen an einen konkludenten Antrag auf Ist-Besteuerung (§ 20 UStG)

    Dieser Verwaltungsakt muss nicht ausdrücklich, sondern kann auch stillschweigend bekanntgegeben werden (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2011, 1406; vom 28. August 2002 V B 65/02, BFH/NV 2003, 210; vom 20. Januar 2000 V B 163/99, BFH/NV 2000, 897).

    Da die Gestattung einer Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten (§ 20 UStG) und die hierauf beruhende Umsatzsteuerfestsetzung (§ 155 AO) zwei verschiedene Verfahren betreffen, kann die Umsatzsteuerfestsetzung nur dann als konkludente Gestattung der Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten ausgelegt werden, wenn mit ihr nach außen erkennbar auch eine Entscheidung über den entsprechenden Antrag getroffen wurde (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2013, 984; in BFH/NV 2011, 1406; in BFH/NV 2003, 210).

  • BFH, 10.12.2008 - XI R 1/08

    Rückwirkender Wechsel von der Istbesteuerung zur Sollbesteuerung bis zur

    Für Letztere ist jedoch allgemein anerkannt, dass sie jedenfalls dann nicht mehr zulässig ist, wenn sie sich auf einen Besteuerungszeitraum erstreckt, der bereits durch eine bestandskräftige Umsatzsteuerfestsetzung abgeschlossen ist (vgl. Wagner in Sölch/Ringleb, a.a.O., § 20 Rz 30; Reiß in Reiß/Kraeusel/Langer, UStG § 20 Rz 18; Zeuner in Bunjes/Geist, a.a.O., § 20 Rz 16; Korn, Umsatzsteuer-Kongress-Bericht 1988/1989, S. 15, 28; Devermann in Offerhaus/ Söhn/Lange, § 20 UStG Rz 106; im Ergebnis auch Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 28. August 2002 V B 65/02, BFH/NV 2003, 210; weitergehend --bis zur Änderbarkeit nach § 164 AO-- Flückiger in Plückebaum/Malitzky/Widmann, a.a.O., § 20 Rz 107).
  • BFH, 22.02.2013 - V B 72/12

    Einseitige Erledigungserklärung, Übergang vom Sach- zum Feststellungsantrag,

    Zwar entspricht es höchstrichterlicher Rechtsprechung, dass die Gestattung der Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten konkludent ausgesprochen werden kann (BFH-Beschlüsse vom 11. Mai 2011 V B 93/10, BFH/NV 2011, 1406; vom 28. August 2002 V B 65/02, BFH/NV 2003, 210; vom 20. Januar 2000 V B 163/99, BFH/NV 2000, 897).

    Wie der Senat bereits entschieden hat, kann der Steuerpflichtige die Gestattung des FA auf Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten nicht allein daraus ableiten, dass er einen Antrag an das FA auf Gestattung gestellt hat (BFH-Beschluss in BFH/NV 2003, 210).

  • BFH, 11.05.2011 - V B 93/10

    Konkludenter Antrag auf Ist-Besteuerung durch Abgabe einer Erklärung nach

    Wie der BFH bereits entschieden hat, fehlt eine Gestattung, wenn das FA keine oder keine nach außen erkennbare Entscheidung getroffen hat (BFH-Beschluss vom 28. August 2002 V B 65/02, BFH/NV 2003, 210, mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
  • FG Berlin-Brandenburg, 18.06.2014 - 2 K 2149/11

    Keine Genehmigung der Ist-Versteuerung bei Gefährdung des Steueraufkommens

    Die Klägerin beruft sich insoweit auf die Beschlüsse des BFH V B 93/10 und V B 65/02.

    Der bloße Umstand, dass das Finanzamt einen Antrag auf Gestattung der Ist-Versteuerung nicht abgelehnt hat, stellt noch keine hinreichend eindeutige Genehmigung dar (vgl. BFH-Beschluss vom 28.08.2002 V B 65/02, BFH/NV 2003, 210 , Urteil des Niedersächsischen FG vom 21.02.2008 16 K 385/06, EFG 2008, 1077 ).

  • FG Niedersachsen, 21.02.2008 - 16 K 385/06

    Besteuerung von Umsätzen nach vereinbarten oder nach vereinnahmten Entgelten;

    Der Kläger weist zwar zutreffend darauf hin, dass sowohl der Antrag auf Gestattung der Ist-Versteuerung, als auch die Genehmigung durch die Finanzbehörde durch schlüssiges Handeln erfolgen können (ebenso BFH Beschluss vom 28. August 2002 V B 65/02, BFH NV 2003, 210; Offerhaus/Söhn/Lange, Kommentar zum UStG, § 20 Rz. 107).

    Erforderlich ist jedoch, dass das Finanzamt eine nach außen hin erkennbare Entscheidung trifft; der bloße Umstand, dass es einen Antrag auf Gestattung der Ist-Versteuerung nicht abgelehnt hat, stellt für sich noch keine Genehmigung dar (BFH Beschluss vom 28. August 2002 V B 65/02, a.a.O.; Sölch/Ringleb, Kommentar zum UStG, § 20 Rz. 35).

  • FG Berlin-Brandenburg, 23.02.2015 - 7 V 7309/14

    Einstweiliger Rechtsschutz hinsichtlich der Genehmigung der Ist Besteuerung

    Die Entscheidung über die Gestattung wird durch formlosen Verwaltungsakt (§ 118 S. 1 AO) getroffen (BFH v. 28.08.2002 - V B 65/02, BFH/NV 2003, 210, II. 2. b) der Gründe).

    Dementsprechend kann der Steuerpflichtige die Gestattung des Finanzamts, die Steuer nach vereinnahmten Entgelten zu berechnen, nicht allein daraus ableiten kann, dass er einen Antrag an das FA auf Gestattung gestellt hat (BFH v. 28.08.2002 - V B 65/02, BFH/NV 2003, 210, II. 2. b) der Gründe, bestätigt durch BFH v. 11.05.2011 - V B 93/10, BFH/NV 2011, 1406, 2. der Gründe).

  • FG Niedersachsen, 28.04.2014 - 16 K 128/12

    Rechtmäßigkeit einer konkludenten Gestattung der Ist-Besteuerung durch das

    Wenn das FA keine oder keine nach außen erkennbare Entscheidung getroffen hat, fehlt es an einer Gestattung (BFH-Beschluss vom 28. August 2002 V B 65/02, BFH/NV 2003, 210).
  • FG Nürnberg, 23.09.2015 - 2 K 917/14

    Erstreckung eines Einspruchs auf die mit der Steuerfestsetzung verbundene

    Die Gestattung der Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten kann auch konkludent ausgesprochen werden (BFH-Beschlüsse vom 11.05.2011 V B 93/10, BFH/NV 2011, 1406; vom 28.08.2002 V B 65/02, BFH/NV 2003, 210; und vom 20.01.2000 V B 163/99, BFH/NV 2000, 897).

    Der bloße Umstand, dass das Finanzamt einen Antrag auf Gestattung der Ist-Versteuerung nicht abgelehnt hat, stellt noch keine hinreichend eindeutige Genehmigung dar (vgl. BFH-Beschluss vom 28.08.2002 V B 65/02, BFH/NV 2003, 210).

  • FG Niedersachsen, 22.12.2010 - 16 K 303/10

    Möglichkeit einer Rückkehr von der Ist-Versteuerung zur Sollversteuerung durch

  • FG Berlin-Brandenburg, 03.09.2012 - 2 V 2230/12

    Ist-Versteuerung nur bei nach außen erkennbarer Genehmigung durch die

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