Rechtsprechung
BFH, 20.08.2002 - IX R 10/02 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Werbungskostenüberschüsse - Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung - Erhaltungsaufwendungen - Anschaffungs- oder Herstellungskosten - Baumaßnahmen
- Judicialis
FGO § 74; ; HGB § 255; ; HGB § 255 Abs. 1; ; HGB § 255 Abs. 2; ; HGB § 255 Abs. 2 Satz 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 9 Abs. 1 S. 1; HGB § 255
Anschaffungsnaher Aufwand; Reparaturarbeiten - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Gebäude, anschaffungsnahe Herstellungskosten oder Erhaltungsaufwand
- Sachlicher Anwendungsbereich
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Münster, 23.01.2002 - 8 K 6315/99
- BFH, 20.08.2002 - IX R 10/02
Papierfundstellen
- BFH/NV 2003, 35
Wird zitiert von ... (8) Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 12.09.2001 - IX R 39/97
Anschaffungsnaher Aufwand; Divergenzanfrage
Auszug aus BFH, 20.08.2002 - IX R 10/02
Welche Aufwendungen zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten zählen, bestimmt sich für die Gewinneinkünfte und Überschusseinkünfte, mithin auch für die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, nach § 255 HGB (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 12. September 2001 IX R 39/97, BFHE 198, 74, BFH/NV 2002, 968, zu II. 1.).Baumaßnahmen führen nicht allein wegen ihrer Höhe und Anschaffungsnähe zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten (BFH in BFHE 198, 74, BFH/NV 2002, 968, zu II. 3. b).
Ein Vermögensgegenstand (Wirtschaftsgut, hier: Wohnhaus) ist betriebsbereit, wenn er entsprechend seiner Zweckbestimmung genutzt werden kann (vgl. BFH in BFHE 198, 74, BFH/NV 2002, 968, zu II. 2. b).
Nutzt er es tatsächlich bereits ab dem Zeitpunkt des Erwerbs, erwirbt er z.B. ein vermietetes Gebäude und erzielt daraus Mieterträge, dann hat er eine Zweckbestimmung getroffen; das genutzte Wirtschaftsgut befindet sich bereits in einem betriebsbereiten Zustand und kann insoweit nicht mehr in diesen Zustand versetzt werden (BFH in BFHE 198, 74, BFH/NV 2002, 968, zu II. 2. b).
Eine wesentliche Verbesserung ist danach immer dann gegeben, wenn der Gebrauchswert eines Gebäudes von einem sehr einfachen auf einen mittleren oder von einem mittleren auf einen sehr anspruchsvollen Standard gehoben wird (vgl. dazu im Einzelnen BFH in BFHE 198, 74, BFH/NV 2002, 968, zu II. 3.).
Nach Ergehen der beiden Grundsatzentscheidungen in BFHE 198, 74, BFH/NV 2002, 968, und in BFHE 198, 85, BFH/NV 2002, 966 bestand kein Anlass mehr, das Verfahren gemäß § 74 FGO auszusetzen.
- BFH, 12.09.2001 - IX R 52/00
Die Begriffsbestimmung der Anschaffungskosten
Auszug aus BFH, 20.08.2002 - IX R 10/02
Zu den Anschaffungskosten zählen die Aufwendungen, die erforderlich sind, um den erworbenen Vermögensgegenstand (hier: das Wohngebäude) bestimmungsgemäß nutzen zu können (vgl. dazu im Einzelnen BFH-Urteil vom 12. September 2001 IX R 52/00, BFHE 198, 85, BFH/NV 2002, 966).Ist das der Fall, sind die Kosten der Baumaßnahmen sowie der damit bautechnisch verbundenen Baumaßnahmen Anschaffungskosten i.S. des § 255 Abs. 1 HGB (vgl. im Einzelnen BFH in BFHE 198, 85, BFH/NV 2002, 966).
Nach Ergehen der beiden Grundsatzentscheidungen in BFHE 198, 74, BFH/NV 2002, 968, und in BFHE 198, 85, BFH/NV 2002, 966 bestand kein Anlass mehr, das Verfahren gemäß § 74 FGO auszusetzen.
- BFH, 09.05.1995 - IX R 116/92
Gebrauchswert - Herstellungkosten - Aufwendungen - Erhaltungsaufwand
Auszug aus BFH, 20.08.2002 - IX R 10/02
Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die für sich allein noch als Erhaltungsaufwendungen zu beurteilen wären, könnten in ihrer Gesamtheit zu einer wesentlichen Verbesserung i.S. des § 255 Abs. 2 HGB führen, wenn dadurch der Gebrauchswert (das Nutzungspotenzial) des Gebäudes gegenüber dem ursprünglichen Zustand, d.h. dem Zustand im Zeitpunkt des Erwerbs, deutlich erhöht wird (BFH-Urteil vom 9. Mai 1995 IX R 116/92, BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632, zu I. 2. c und 3. b, cc).
- BFH, 18.05.2004 - IX R 57/01
Aufwendungen zur Zwangsräumung eines besetzten Grundstücks
Der Kläger hat das Grundstück während der Zeit der Besetzung nicht tatsächlich zur Erzielung von Einkünften genutzt (vgl. zur Weiternutzung durch den Voreigentümer BFH-Urteil vom 20. August 2002 IX R 10/02, BFH/NV 2003, 35, unter II. 2.). - BFH, 22.01.2003 - X R 29/98
Anschaffungsnaher Aufwand
Ob Baumaßnahmen an einem Wohngebäude zu einer wesentlichen Verbesserung i.S. des § 255 Abs. 2 Satz 1 HGB geführt haben, ist mithin im Wesentlichen nach den gleichen Maßstäben zu entscheiden, nach denen die Betriebsbereitschaft gemäß § 255 Abs. 1 HGB zu beurteilen ist (BFH-Urteil vom 20. August 2002 IX R 10/02, BFH/NV 2003, 35). - BFH, 22.01.2003 - X R 13/00
Anschaffungsnaher Aufwand; Vorkostenabzug nach § 10 e Abs. 6 EStG
Ob Baumaßnahmen an einem Wohngebäude zu einer wesentlichen Verbesserung i.S. des § 255 Abs. 2 Satz 1 HGB geführt haben, ist mithin im Wesentlichen nach den gleichen Maßstäben zu entscheiden, nach denen die Betriebsbereitschaft gemäß § 255 Abs. 1 HGB zu beurteilen ist (BFH-Urteil vom 20. August 2002 IX R 10/02, BFH/NV 2003, 35).
- BFH, 22.01.2003 - X R 45/99
Vorkostenabzug nach § 10 e Abs. 6 EStG; Disagio
Ob Baumaßnahmen an einem Wohngebäude zu einer wesentlichen Verbesserung i.S. des § 255 Abs. 2 Satz 1 HGB führen, ist mithin im Wesentlichen nach den gleichen Maßstäben zu entscheiden, nach denen auch die Herstellung der Betriebsbereitschaft nach § 255 Abs. 1 HGB zu beurteilen ist (BFH-Urteil vom 20. August 2002 IX R 10/02, BFH/NV 2003, 35). - BFH, 22.01.2003 - X R 69/01
Vorkostenabzug nach § 10 e Abs. 6 EStG; anschaffungsnaher Aufwand
Ob Baumaßnahmen an einem Wohngebäude zu einer wesentlichen Verbesserung i.S. des § 255 Abs. 2 Satz 1 HGB geführt haben, ist mithin im Wesentlichen nach den gleichen Maßstäben zu entscheiden, nach denen die Betriebsbereitschaft gemäß § 255 Abs. 1 HGB zu beurteilen ist (BFH-Urteil vom 20. August 2002 IX R 10/02, BFH/NV 2003, 35). - FG Düsseldorf, 04.12.2008 - 12 K 2080/05
Steuerpflicht der Zinsen aus Kapitallebensversicherungen; Umschuldung; …
Auch die Höhe der Aufwendungen - die Richtigkeit der klägerischen Angaben unterstellt - indiziert nicht das Vorliegen von Herstellungskosten (vgl. BFH-Urteil vom 20.8.2002, IX R 10/02, BFH/NV 2003, 35). - BFH, 24.06.2003 - IX B 228/02
AfA gem. § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7 i.V.m. § 7 EStG
Das Geltendmachen von AfA gemäß § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7 i.V.m. § 7 des Einkommensteuergesetzes (EStG) setzt das Vorliegen von Anschaffungs- oder Herstellungskosten voraus; dagegen sind Erhaltungsaufwendungen gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG im Veranlagungszeitraum sofort abziehbare Werbungskosten (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 20. August 2002 IX R 10/02, BFH/NV 2003, 35). - FG Hamburg, 06.05.2003 - II 368/01
Überschusserzielungsabsicht bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
Dies kann der Fall sein bei Baumaßnahmen, deren Schwerpunkt nicht die Reparatur und Ersetzung des Vorhandenen, sondern die funktionserweiternde Ergänzung wesentlicher Bereiche der Wohnungsausstattung betreffend Heizung, Sanitär- und Elektroinstallation und Fenster ist und durch die der Nutzungswert in wenigstens drei der genannten Bereiche und damit der Wohnungsstandard deutlich gesteigert wird (BFH, Urteile vom 12.09.2001 IX R 52/00 und IX R 39/97, NV 2002, 966, 968; vom 25.02.2003 IX R 31/02, n.v.; vom 22.01.2003 X R 20/01, n.v.; vom 20.08.2002 IX R 10/02, NV 2003, 35; vom 20.08.2002 IX R 70/00, BB 2003, 342 ).
Rechtsprechung
BFH, 20.08.2002 - IX R 43/00 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Umbaumaßnahmen in Einfamilienhaus - Abzug von Erhaltungsaufwendungen - Erstmalige Nutzung einer Wohnung zu eigenen Wohnzwecken - Vorkosten - Herstellungskosten - Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
- Judicialis
FördG § 7; ; EStG § 10i; ; EStG § ... 10i Abs. 1; ; EStG § 10i Abs. 1 Nr. 2; ; EStG § 10i Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a; ; EStG § 10i Abs. 1 Nr. 2 Satz 2; ; HGB § 255; ; HGB § 255 Abs. 1; ; HGB § 255 Abs. 2 Satz 1
- rechtsportal.de
EStG § 10i Abs. 1 S. 2; HGB § 255
Anschaffungsnaher Aufwand; Erhöhung des Nutzungswerts - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Gebäude, anschaffungsnahe Herstellungskosten oder Erhaltungsaufwand
- Sachlicher Anwendungsbereich
- Aufwendungen zur Hebung des Gebäudestandards stellen Herstellungskosten dar
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Thüringen, 24.02.2000 - III 1269/99
- BFH, 20.08.2002 - IX R 43/00
Papierfundstellen
- BFH/NV 2003, 35
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 12.09.2001 - IX R 39/97
Anschaffungsnaher Aufwand; Divergenzanfrage
Auszug aus BFH, 20.08.2002 - IX R 43/00
Die Höhe von Aufwendungen und ihre Nähe zur Anschaffung können allein weder zu Anschaffungs- noch zu Herstellungskosten führen (zur Begründung vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 12. September 2001 IX R 39/97, BFHE 198, 74, BFH/NV 2002, 968, zu II. 3. b).Welche Aufwendungen zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten zählen, bestimmt sich für die Gewinneinkünfte und Überschusseinkünfte, mithin auch für die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, nach § 255 des Handelsgesetzbuchs --HGB-- (vgl. BFH-Urteil in BFHE 198, 74, BFH/NV 2002, 968, zu II. 1.).
Voraussetzung ist jedoch, dass eine derartige deutliche Steigerung der Nutzungsmöglichkeit bei mindestens drei der genannten vier Kernbereiche der Wohnungsausstattung eingetreten ist (vgl. dazu BFH-Urteil in BFHE 198, 74, BFH/NV 2002, 968, zu II. 3. a cc).
- BFH, 12.09.2001 - IX R 52/00
Die Begriffsbestimmung der Anschaffungskosten
Auszug aus BFH, 20.08.2002 - IX R 43/00
Herstellungskosten scheiden in diesem Fall aus (vgl. BFH-Urteil vom 12. September 2001 IX R 52/00, BFHE 198, 85, BFH/NV 2002, 966, zu II. 2. b).Zu den Anschaffungskosten zählen daher die Aufwendungen, die erforderlich sind, um den erworbenen Vermögensgegenstand bestimmungsgemäß nutzen zu können (vgl. dazu im Einzelnen BFH-Urteil in BFHE 198, 85, BFH/NV 2002, 966, zu II. 2. b aa).
- FG Thüringen, 24.02.2000 - III 1269/99
Kein Abzug von anschaffungsnahen Aufwand als Vorkosten nach § 10i EStG
Auszug aus BFH, 20.08.2002 - IX R 43/00
Nach erfolglosem Einspruch erhoben die Kläger Klage, die das Finanzgericht (FG) als unbegründet abwies (Entscheidungen der Finanzgerichte 2000, 1243).
- BFH, 22.09.2009 - IX R 21/08
Zur Abgrenzung von Herstellungskosten und Erhaltungsaufwendungen, keine …
Das ist der Fall, wenn die Maßnahmen bei mindestens drei der Kern-Bereiche (Heizung, Sanitär, Elektro und Fenster) jeweils zu einer Standarderhöhung geführt haben (…BFH-Urteile vom 20. August 2002 IX R 61/99, BFH/NV 2003, 148;… IX R 21/00, BFH/NV 2003, 33; IX R 43/00, BFH/NV 2003, 34, und IX R 69/00, BFH/NV 2003, 149). - FG Köln, 19.01.2007 - 10 K 3821/03
Sofortige Abziehbarkeit von Aufwendungen für ein zur Einkunftserzielung …
a) Welche Aufwendungen zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten zählen, bestimmt sich für die Gewinneinkünfte und Überschusseinkünfte nach § 255 HGB, der seit seiner Geltung allein maßgeblich ist für die steuerrechtliche Inhaltsbestimmung der Begriffe Anschaffungs- und Herstellungskosten (BFH-Urteile vom 12. September 2001 IX R 39/97, BFHE 198, 74, BStBl II 2003, 569, vom 25. Februar 2003 IX R 31/02, BFH/NV 2003, 775, vom 20. August 2002 IX R 43/00, BFH/NV 2003, 34, vom 12. September 2001 IX R 52/00, BFHE 198, 85, BStBl II 2003, 574).aaa) Nach § 255 Abs. 1 HGB sind unter Anschaffungskosten solche Aufwendungen zu verstehen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen, soweit sie dem Vermögensgegenstand einzeln zugeordnet werden können, ferner die Nebenkosten und nachträgliche Anschaffungskosten; hingegen sind Aufwendungen in zeitlichem Zusammenhang mit dem Erwerb eines Gebäudes nicht bereits deshalb Anschaffungskosten sind, weil sie im Verhältnis zum Kaufpreis hoch sind (BFH-Urteile vom 12. September 2001 IX R 39/97, BFHE 198, 74, BStBl II 2003, 569, vom 20. August 2002 IX R 43/00, BFH/NV 2003, 34, vom 25. Februar 2003 IX R 31/02, BFH/NV 2003, 775).
- BFH, 25.02.2003 - IX R 31/02
Anschaffungsnaher Aufwand; Renovierung vor Vermietung
Herstellungskosten scheiden in diesem Fall aus (vgl. BFH-Urteile vom 12. September 2001 IX R 52/00, BFHE 198, 85, zu II. 2. b aa, und vom 20. August 2002 IX R 43/00, BFH/NV 2003, 34). - BFH, 19.11.2003 - IX R 50/02
Anschaffungsnaher Aufwand
Herstellungskosten scheiden in diesem Fall aus (vgl. BFH-Urteile vom 12. September 2001 IX R 52/00, BFHE 198, 85, BStBl II 2003, 574, zu II. 2. b aa; vom 20. August 2002 IX R 43/00, BFH/NV 2003, 34, …und vom 25. Februar 2003 IX R 31/02, BFH/NV 2003, 775). - FG Saarland, 17.03.2004 - 1 K 196/01
Dacherneuerung als fraglicher Begünstigungstatbestand im Sinne des § 10e EStG
Geschieht dies von Vornherein nach einem einheitlichen Plan können sich die Standard verbessernden Maßnahmen gegebenenfalls auch über den gesamten achtjährigen Begünstigungszeitraum des § 10e EStG hinziehen (…vgl. zu allem BFH-Urteile vom 12. September 2001 IX R 39/97, BFH/NV 2002, 968;… IX R 52/00, BFH/NV 2002, 966; vom 20. August 2002 IX R 43/00, IX R 95/00 und IX R 2/01, BFH/NV 2003, 34, 301 bzw. 452;… vom 22. Januar 2003 X R 9/99, BFH/NV 2003, 706).