Rechtsprechung
BFH, 20.08.2002 - IX R 68/00 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
EStG § 7 Abs. 4; ; EStG § 10e Abs. 1; ; EStG § 10e Abs. 2; ; EStG § 10e Abs. 6; ; FGO § 68; ; HGB § 255 Abs. 1 Satz 1; ; WertV §§ 13 f.; ; WertV § 14 Satz 1; ; WertV § 21 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 10e Abs. 6 § 21 Abs. 1; HGB § 255
Anschaffungsnaher Aufwand; Umgestaltung von Wohnräumen zu Büroräumen - datenbank.nwb.de
Abgrenzung der AK von den sog. Vorkosten; AK bei Umgestaltung von Wohnräumen zu Büroräumen nach Erwerb eines Wohnhauses
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Abgrenzung: Anschaffungskosten / sofort abziehbare Werbungskosten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Rheinland-Pfalz, 28.10.1999 - 6 K 1660/96
- BFH, 20.08.2002 - IX R 68/00
Papierfundstellen
- BFH/NV 2003, 595
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (5)
- BFH, 12.09.2001 - IX R 52/00
Die Begriffsbestimmung der Anschaffungskosten
Auszug aus BFH, 20.08.2002 - IX R 68/00
Allein die Höhe der Aufwendungen und ihre Nähe zur Anschaffung des Gebäudes führen noch nicht zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten (…BFH-Urteile in BFHE 198, 74, BFH/NV 2002, 968, und vom 12. September 2001 IX R 52/00, BFHE 198, 85, BFH/NV 2002, 966).Herstellungskosten scheiden in diesem Fall aus (vgl. BFH-Urteil in BFHE 198, 85, BFH/NV 2002, 966, zu II.2.b aa).
Zu den Anschaffungskosten zählen daher die Aufwendungen, die erforderlich sind, um den erworbenen Vermögensgegenstand bestimmungsgemäß nutzen zu können (vgl. dazu im Einzelnen BFH-Urteil in BFHE 198, 85, BFH/NV 2002, 966, zu II.2.b aa).
Ist das der Fall, ist eine Standarderhöhung anzunehmen; die Aufwendungen für diese und die damit bautechnisch zusammenhängenden Baumaßnahmen sind Anschaffungskosten i.S. des § 255 Abs. 1 HGB (vgl. im Einzelnen BFH in BFHE 198, 85, BFH/NV 2002, 966, zu II.2.b aa).
- BFH, 12.09.2001 - IX R 39/97
Anschaffungsnaher Aufwand; Divergenzanfrage
Auszug aus BFH, 20.08.2002 - IX R 68/00
Welche Aufwendungen zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten zählen, bestimmt sich für die Gewinneinkünfte und Überschusseinkünfte, mithin auch für die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nach § 255 HGB (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 12. September 2001 IX R 39/97, BFHE 198, 74, BFH/NV 2002, 968).Allein die Höhe der Aufwendungen und ihre Nähe zur Anschaffung des Gebäudes führen noch nicht zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten (BFH-Urteile in BFHE 198, 74, BFH/NV 2002, 968, …und vom 12. September 2001 IX R 52/00, BFHE 198, 85, BFH/NV 2002, 966).
- BFH, 20.08.2002 - IX R 70/00
Zum anschaffungsnahen Aufwand
Auszug aus BFH, 20.08.2002 - IX R 68/00
Reparaturen, vor allem Schönheitsreparaturen, die das Vorhandene in seiner Funktion nicht ändern, machen einen Raum oder ein Gebäude auch in diesem Fall nicht betriebsbereit, es sei denn, die Reparaturen stellen die Funktionsfähigkeit des Gebäudes wieder her (vgl. dazu Urteil vom heutigen Tage IX R 70/00, DB 2003, 314). - BFH, 23.09.1992 - X R 10/92
Nichtigkeit eines Vorläufigkeitsvermerks
Auszug aus BFH, 20.08.2002 - IX R 68/00
bb) Für die Abgrenzung der Anschaffungskosten von den sog. Vorkosten gemäß § 10e Abs. 6 EStG gelten diese Grundsätze entsprechend (vgl. allgemein zu den Begriffen Anschaffungs- und Herstellungskosten in § 10e EStG BFH-Urteil vom 23. September 1992 X R 10/92, BFHE 169, 331, 334, BStBl II 1993, 338). - BFH, 10.10.2000 - IX R 86/97
Gesamtkaufpreis
Auszug aus BFH, 20.08.2002 - IX R 68/00
Anders als die Kläger in ihrer Einkommensteuererklärung 1989 haben FA und FG die Aufteilung des Kaupreises zu Recht nicht nach der sog. Restwertmethode vorgenommen (vgl. dazu BFH-Urteil vom 10. Oktober 2000 IX R 86/97, BFHE 193, 326, BStBl II 2001, 183, m.w.N.).
- BFH, 15.09.2004 - I R 7/02
Renovierungskosten als "anschaffungsnaher Aufwand" - unentgeltliche Übertragung …
Anschaffungskosten (§ 255 Abs. 1 HGB) liegen hiernach vor, wenn die Maßnahme das Gebäude in einen betriebsbereiten Zustand versetzen soll, wobei die Voraussetzungen der "Betriebsbereitschaft" von der Zweckbestimmung durch den Erwerber abhängen (dazu näher BFH-Urteile in BFHE 198, 85, BStBl II 2003, 574; vom 20. August 2002 IX R 70/00, BFHE 200, 227, BStBl II 2003, 585;… IX R 69/00, BFH/NV 2003, 149; IX R 68/00, BFH/NV 2003, 595; vom 22. Januar 2003 X R 9/99, BFHE 201, 256, BStBl II 2003, 596). - BFH, 25.05.2005 - IX R 46/04
Aufteilung der Werbungskosten nach dem Verhältnis der Verkehrswerte
Damit wird der Tatsache Rechnung getragen, dass die Gesamtaufwendungen zwei im unterschiedlichen Nutzungszusammenhang stehenden Wirtschaftsgütern zuzuordnen sind und diese Zuordnung nach dem jeweiligen Verhältnis der Verkehrswerte der betroffenen Wirtschaftsgüter zu erfolgen hat (…vgl. BFH-Urteile vom 31. Mai 2000 IX R 50, 51/97, BFH/NV 2000, 1396;… vom 31. Juli 2001 IX R 15/98, BFH/NV 2002, 324; vom 20. August 2002 IX R 68/00, BFH/NV 2003, 595). - BFH, 18.05.2004 - IX R 57/01
Aufwendungen zur Zwangsräumung eines besetzten Grundstücks
bb) Zu den Anschaffungskosten zählen danach die Aufwendungen, die erforderlich sind, um das erworbene Wirtschaftsgut bestimmungsgemäß nutzen zu können (…BFH-Urteile vom 25. Februar 2003 IX R 31/02, BFH/NV 2003, 775;… vom 22. Januar 2003 X R 29/98, BFH/NV 2003, 755, jeweils unter II. 2. a), z.B. Kosten zur Herstellung eines vermietbaren Zustands (BFH-Urteil vom 20. August 2002 IX R 70/00, BFHE 200, 227, BStBl II 2003, 585, unter II. 2. a aa), der Umgestaltung (BFH-Urteil vom 20. August 2002 IX R 68/00, BFH/NV 2003, 595, unter II. 1. a cc; vom 14. November 1985 IV R 170/83, BFHE 145, 67, BStBl II 1986, 60, unter 1.;… Adler/Düring/Schmaltz, Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, 6. Aufl., § 255 HGB Rn. 14), oder der Baureifmachung (…BFH-Urteil vom 16. Juli 1996 IX R 55/94, BFH/NV 1997, 178, unter 2., m.w.N.). - BFH, 31.10.2007 - IX B 34/07
Verletzung von Denkgesetzen und Erfahrungssätzen; Verletzung der …
Die vom Kläger angesprochene "Standarderhöhung" durch zusätzliche Baumaßnahmen führt in Erwerbsfällen zwar regelmäßig zur Annahme der Betriebsbereitschaft i.S. des § 255 Abs. 1 des Handelsgesetzbuches, diese setzt aber nicht zwingend eine Standarderhöhung voraus (vgl. BFH-Urteil vom 20. August 2002 IX R 68/00, BFH/NV 2003, 595, unter II. 1. a cc); vielmehr orientiert sich die Beurteilung der Baumaßnahmen entscheidend an der bestimmungsgemäßen zukünftigen Nutzung. - FG Sachsen, 09.07.2008 - 8 K 322/05
Zulässigkeit der Berücksichtigung von durch eine GmbH vereinnahmenden Mieten als …
Davon abzugrenzen sind Baumaßnahmen, die mit den vorgenannten Maßnahmen nicht untrennbar bautechnisch im Zusammenhang stehen und weder die Funktionsfähigkeit des Gebäudes als solches wiederherstellen, noch Voraussetzung für eine andere Nutzungsart sind, noch den Standard innerhalb eines Nutzungszusammenhangs erhöhen, wie z.B. typische Instandsetzungsmaßnahmen und Schönheitsreparaturen (vgl. BFH-Urteil vom 20. August 2002 IX R 68/00, BFH/NV 2003, 595).
Rechtsprechung
BFH, 25.02.2003 - VII B 176/02 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
FGO § 115 Abs. 2; ; AO 1977 § 173 Abs. 1; ; AO 1977 § 173 Abs. 1 Nr. 1
- rechtsportal.de
AO § 173 Abs. 1 Nr. 1
Unzutreffende verkehrsrechtliche Einstufung eines Kfz; rückwirkende Änderung - datenbank.nwb.de
Rückwirkende Änderung eines KraftSt-Bescheids bei unzutreffender verkehrsbehördlicher Einstufung eines sog. Pick-up
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFH/NV 2003, 595
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 12.07.2001 - VII R 68/00
Neue Tatsachen und Verletzung der Ermittlungspflicht
Auszug aus BFH, 25.02.2003 - VII B 176/02
Unter welchen Voraussetzungen das FA gehindert ist, einen Kraftfahrzeugsteuerbescheid --wie im Falle des Klägers geschehen-- nach § 173 Abs. 1 der Abgabenordnung (AO 1977) zu ändern, weil es nachträglich feststellt, dass das ihm von der Verkehrsbehörde im Datenträgeraustausch als LKW gemeldete Fahrzeug in Wahrheit als PKW zu besteuern ist, hat der Senat insbesondere in seinem Urteil vom 12. Juli 2001 VII R 68/00 (BFHE 196, 317, BStBl II 2002, 44) eingehend erörtert; er hat dabei hervorgehoben, dass die Anwendbarkeit des § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO 1977 in solchen Fällen eine im Wesentlichen auf tatsächlichem Gebiet liegende Würdigung verlangt, ob und ggf. ab welchem Zeitpunkt dem FA --bei entsprechenden organisatorischen Vorkehrungen der vorgesetzten Behörden der Finanzverwaltung-- bei routinemäßigem Erlass von Kraftfahrzeugsteuerbescheiden die richtige Einordnung des betreffenden Kfz mit zumutbarem Aufwand möglich war, anderenfalls eine nachträglich als unzutreffend erkannte, auf verkehrsbehördlichen Einstufungen beruhende Steuerfestsetzung von dem FA nicht mit Rücksicht auf das Vertrauen des Steuerpflichtigen in den Kraftfahrzeugsteuerbescheid hinzunehmen, sondern die Steuerfestsetzung (auch rückwirkend) zu ändern sei.