Rechtsprechung
   BFH, 17.12.2002 - IX R 23/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,6563
BFH, 17.12.2002 - IX R 23/00 (https://dejure.org/2002,6563)
BFH, Entscheidung vom 17.12.2002 - IX R 23/00 (https://dejure.org/2002,6563)
BFH, Entscheidung vom 17. Dezember 2002 - IX R 23/00 (https://dejure.org/2002,6563)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,6563) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    AO 1977 § 42; ; AO 1977 § 42 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 42; EStG § 21 Abs. 1
    Mietverträge zwischen nahen Angehörigen

  • datenbank.nwb.de

    Voraussetzungen für steuerrechtliche Anerkennung eines Mietverhältnisses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    FGO § 96, EStG § 21 Abs 1 Nr 1, AO 1977 § 42
    Angehörige; Gestaltungsmissbrauch; Mietverhältnis

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2003, 612
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 26.06.2001 - IX R 68/97

    Einkommensteuererklärung - Werbekostenüberschuss - Einkünfte aus Vermietung und

    Auszug aus BFH, 17.12.2002 - IX R 23/00
    Dies setzt nach der neueren Rechtsprechung des BFH zumindest voraus, dass die Hauptpflichten der Vertragsparteien, wie das Überlassen einer bestimmten Mietsache zur Nutzung und die Höhe der zu entrichtenden Miete (vgl. § 535 des Bürgerlichen Gesetzbuchs), klar und eindeutig vereinbart und entsprechend dem Vereinbarten durchgeführt werden (z.B. BFH-Urteil vom 26. Juni 2001 IX R 68/97, BFH/NV 2001, 1551, m.w.N.).
  • BFH, 19.10.1999 - IX R 39/99

    Mietverträge mit unterhaltsberechtigten Kindern

    Auszug aus BFH, 17.12.2002 - IX R 23/00
    Darüber hinaus darf das Vermieten der Wohnung kein Missbrauch von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten i.S. des § 42 Abs. 1 AO 1977 sein; hierbei ist unschädlich, wenn die Miete ganz oder teilweise aus vom Vermieter geschuldeten Barunterhalt gezahlt wird (s. dazu z.B. BFH-Urteil vom 19. Oktober 1999 IX R 39/99, BFHE 190, 173, BStBl II 2000, 224, auf dessen Gründe der Senat zur Vermeidung von Wiederholungen verweist).
  • BFH, 28.01.1997 - IX R 23/94

    Zur steuerlichen Anerkennung eines Mietvertrages zwischen Angehörigen, wenn die

    Auszug aus BFH, 17.12.2002 - IX R 23/00
    Ein Beweisanzeichen hierfür kann insbesondere sein, dass der Mieter wirtschaftlich nicht oder nur schwer in der Lage ist, die Miete aufzubringen (z.B. BFH-Urteil vom 28. Januar 1997 IX R 23/94, BFHE 182, 542, BStBl II 1997, 655, m.w.N.).
  • FG Berlin-Brandenburg, 08.03.2012 - 9 K 9009/08

    Nichtanerkennung eines nicht fremdüblich vereinbarten und durchgeführten

    Ein Beweisanzeichen hierfür kann insbesondere sein, dass der Mieter wirtschaftlich nicht oder nur schwer in der Lage ist, die Miete aufzubringen (vgl. dazu allgemein BFH-Urteil vom 17. Dezember 2002 IX R 23/00, Sammlung der amtlich nicht veröffentlichten Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 2003, 612 sowie Fischer, in: Hübschmann/Hepp/Spitaler, Abgabenordnung - Finanzgerichtsordnung , 10. AufW., § 41 AO Rz. 260, jeweils m. w. N., BFH - Urteil vom 21. September 2004 IX R 5/03, BFH/NV 2004, 498).

    Das setzt nach der neueren Rechtsprechung des BFH zumindest voraus, dass die Hauptpflichten der Vertragsparteien, wie das Überlassen einer bestimmten Mietsache zur Nutzung und die Höhe der zu entrichtenden Miete (vgl. § 535 des Bürgerlichen Gesetzbuches - BGB -), klar und eindeutig vereinbart und entsprechend dem Vereinbarten durchgeführt werden (z. B. BFH in BFH/NV 2003, 612 sowie BFH-Urteil vom 31. Juli 2007 IX R 8/07, BFH/NV 2008, 350 , jeweils m. w. N.).

  • BFH, 27.07.2004 - IX R 73/01

    Mietvertrag zwischen nahen Angehörigen

    Ein Beweisanzeichen hierfür kann insbesondere sein, dass der Mieter wirtschaftlich nicht oder nur schwer in der Lage ist, die Miete aufzubringen (z.B. BFH-Urteil vom 17. Dezember 2002 IX R 23/00, BFH/NV 2003, 612, m.w.N.; ferner BFH-Urteil vom 17. Dezember 2003 IX R 7/98, BFH/NV 2004, 1270).
  • BFH, 06.08.2013 - VIII R 33/11

    Kein Betriebsausgabenabzug bei Überlassung eines nicht näher bezeichneten Pkw als

    a) Die steuerrechtliche Berücksichtigung eines Mietverhältnisses, wie es hier nach dem Revisionsvortrag zwischen den klagenden Eheleuten bestanden haben soll, setzt zunächst voraus, dass es nicht zum Schein abgeschlossen ist (§ 41 Abs. 2 der Abgabenordnung; vgl. dazu Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 17. Dezember 2002 IX R 23/00, BFH/NV 2003, 612, und vom 17. Dezember 2003 IX R 7/98, BFH/NV 2004, 1270).
  • BFH, 21.09.2004 - IX R 5/03

    Scheingeschäft - Kaufvertrag unter Ehegatten

    Ein Scheingeschäft liegt vor, wenn die Vertragsparteien --offenkundig-- die notwendigen Folgerungen aus dem Vertrag bewusst nicht gezogen haben, z.B. der Vermieter (in Verwirklichung eines gemeinsam gefassten Gesamtplanes) die Miete nach dem Eingang auf seinem Konto alsbald wieder an den Mieter zurückzahlt, ohne aus anderen --z.B. unterhaltsrechtlichen-- Rechtsgründen verpflichtet zu sein (z.B. BFH-Urteile vom 17. Dezember 2002 IX R 23/00, BFH/NV 2003, 612, und vom 28. Januar 1997 IX R 23/94, BFHE 182, 542, BStBl II 1997, 655, m.w.N.).
  • BFH, 24.08.2004 - IX R 28/03

    Einkünfteerzielungsabsicht: verbilligte Vermietung

    a) Die Voraussetzungen für ein Scheingeschäft i.S. des § 41 Abs. 2 AO 1977, das gegeben ist, wenn die Vertragsparteien die notwendigen Folgerungen aus dem Vertrag nicht gezogen haben (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 17. Dezember 2002 IX R 23/00, BFH/NV 2003, 612), liegen hier schon deshalb nicht vor, weil die Tochter der Kläger nach den insoweit nicht angegriffenen und den BFH nach § 118 Abs. 2 FGO bindenden Feststellungen des FG die Miete tatsächlich gezahlt hat.
  • BFH, 28.07.2004 - IX B 50/04

    Mietvertrag zwischen nahen Angehörigen; Fremdvergleich

    Auch eine Abweichung von den BFH-Urteilen vom 17. Dezember 2002 IX R 23/00 (BFH/NV 2003, 612), vom 17. Februar 1998 IX R 30/96 (BFHE 185, 397, BStBl II 1998, 349) und vom 28. Juni 2002 IX R 68/99 (BFHE 199, 380, BStBl II 2002, 699) liegt nicht vor.
  • BFH, 17.12.2003 - IX R 7/98

    VuV: Mietvertrag zwischen nahen Angehörigen; Gestaltungsmissbrauch

    Ein Scheingeschäft liegt nur vor, wenn die Vertragsparteien --offenkundig-- die notwendigen Folgerungen aus dem Vertrag bewusst nicht gezogen haben, z.B. der Vermieter dem Mieter die Miete im Vorhinein zur Verfügung stellt oder sie nach dem Eingang auf seinem Konto alsbald wieder an den Mieter zurückzahlt, ohne aus anderen --z.B. unterhaltsrechtlichen-- Rechtsgründen verpflichtet zu sein (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 28. Januar 1997 IX R 23/94, BFHE 182, 542, BStBl II 1997, 655; vom 17. Dezember 2002 IX R 23/00, BFH/NV 2003, 612, m.w.N.).
  • BFH, 01.03.2005 - IX R 70/03

    EigZul; Darlehensverträge zwischen nahen Angehörigen

    Ein Scheingeschäft i.S. von § 41 Abs. 2 Satz 1 AO 1977 liegt vor, wenn die Vertragsparteien --offenkundig-- die notwendigen Folgerungen aus dem Vertrag bewusst nicht gezogen haben (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteile in BFH/NV 2005, 192 unter II.3.; vom 17. Dezember 2002 IX R 23/00, BFH/NV 2003, 612; vom 17. Dezember 2003 IX R 7/98, BFH/NV 2004, 1270).
  • BFH, 17.08.2005 - IX R 69/03

    Gesamtplanrechtsprechung - Kaufvertrag zwischen Angehörigen

    Insbesondere ergeben die Feststellungen der Vorinstanz nicht, ob und inwieweit die Vertragsparteien die notwendigen Rechtsfolgen aus dem Kaufvertrag gezogen haben und eine die Voraussetzungen eines Scheingeschäfts gemäß § 41 Abs. 2 Satz 1 AO 1977 i.V.m. § 15 Abs. 1 Satz 1 EigZulG, § 1 Abs. 1 Satz 1 AO 1977 erfüllende (teilweise) Rückzahlung des Kaufpreises in Verwirklichung eines gemeinsamen Gesamtplans gegeben sein könnte (vgl. zu den Voraussetzungen eines Scheingeschäfts z.B. BFH-Urteile vom 28. Januar 1997 IX R 23/94, BFHE 182, 542, BStBl II 1997, 655; vom 17. Dezember 2002 IX R 23/00, BFH/NV 2003, 612; vom 27. Juli 2004 IX R 73/01, BFH/NV 2005, 192, und vom 21. September 2004 IX R 5/03, BFH/NV 2005, 498) oder ob der Erwerb der Klägerin im Zusammenhang mit einem gegenläufigen Rechtsgeschäft (hier Schenkung) rechtsmissbräuchlich und deshalb wegen § 42 Abs. 1 AO 1977 nicht der Besteuerung zugrunde zu legen ist (vgl. dazu BFH-Urteil vom 17. Dezember 2003 IX R 56/03, BFHE 205, 70, BStBl II 2004, 648).
  • FG Hessen, 15.09.2011 - 12 K 1960/06

    Vermietung zweier Wohnungen eines Mehrfamilienhauses an die volljährigen Söhne

    Ein Beweisanzeichen für eine solche Voraus- oder Rückzahlung kann sich insbesondere daraus ergeben, dass der Mieter wirtschaftlich nicht oder nur schwer in der Lage ist, die Miete aufzubringen (vgl. dazu die BFH-Urteile vom 28.1.1997 IX R 23/94, Bundessteuerblatt - BStBl- II 1997, 655; vom 17.12.2002 IX R 23/00; Sammlung der Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 2003, 612).
  • FG Düsseldorf, 25.06.2010 - 1 K 292/09

    Keine Anerkennung eines Ehegattenmietverhältnisses bei zeitnaher Rückgewährung

  • FG Hamburg, 09.03.2004 - VI 161/01

    Fehlende Durchführung eines Mietvertrages

  • FG Düsseldorf, 21.05.2010 - 1 K 292/09

    Angehörigenvertragsverhältnis: Mietvertrag zwischen Eheleuten

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht