Rechtsprechung
BFH, 18.12.2002 - I R 12/02 |
Zitiervorschläge
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
- Wolters Kluwer
Verkaufsstand auf Weihnachtsmarkt als Betriebsstätte gemäß § 12 Abgabenordnung (AO) - Auf Dauer angelegter Bezug der Geschäftseinrichtung oder Anlage zu einem bestimmten Teil der Erdoberfläche - Antrag auf Zerlegung von festgesetzten oder noch festzusetzenden ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 60 Abs. 3 §§ 121 123 Abs. 1 S. 2
Notwendige Beiladung, Nachholung im Revisionsverfahren - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Köln, 17.12.2001 - 3 K 2338/01
- BFH, 18.12.2002 - I R 12/02
- BFH, 17.09.2003 - I R 12/02
Papierfundstellen
- BFH/NV 2003, 636
Wird zitiert von ... (11)
- BFH, 05.11.2014 - IV R 30/11
Mehrere Geschäftsleitungsbetriebsstätten bei mehreren Geschäftsführern mit …
Die von der Klägerin beantragten Beiladungen hat der Senat nicht vorgenommen, da die von der Klägerin benannten Gemeinden nicht am Verfahren beteiligt waren (vgl. BFH-Beschluss vom 18. Dezember 2002 I R 12/02, BFH/NV 2003, 636). - BFH, 17.09.2003 - I R 12/02
Verkaufsstelle als Betriebsstätte
Die vom erkennenden Senat zum Verfahren beigeladene Gemeinde L (s. Senatsbeschluss vom 18. Dezember 2002 I R 12/02, BFH/NV 2003, 636) hat keinen Antrag gestellt. - BFH, 05.06.2008 - IV R 79/05
Wegfall der Prozessstandschaft nach § 48 Abs. 1 Nr. 1 FGO - Beiladung einer …
Auch kann der BFH --im Rahmen des ihm zustehenden und an dem Gesichtspunkt der Verfahrensökonomie auszurichtenden Ermessens (BFH-Beschluss vom 18. Dezember 2002 I R 12/02, BFH/NV 2003, 636; Bergkemper in Hübschmann/Hepp/Spitaler --HHSp--, § 123 FGO Rz 18)-- eine vom FG zu Unrecht unterlassene Beiladung gemäß § 123 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 126 Abs. 3 Satz 2 FGO (in der Fassung des Zweiten Gesetzes zur Änderung der FGO und anderer Gesetze vom 19. Dezember 2000, BGBl I 2000, 1757) nachholen und bei Unsicherheiten darüber, ob die Voraussetzungen der notwendigen Beiladung erfüllt sind, den Sachverhalt nach dem Untersuchungsgrundsatz des § 76 FGO selbst aufklären, um die nach § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO gebotene Überzeugung zum Vorliegen der in § 48 FGO i.V.m. § 60 Abs. 3 FGO genannten Tatbestände der notwendigen Beiladung zu erlangen (…Gräber/Stapperfend, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 60 Rz 29, 31).
- BFH, 21.10.2014 - VIII R 22/11
VGA bei mittelbarer Anteilseignerstellung - Nahestehende Person ist kein …
Der Zweck einer Beiladung im Revisionsverfahren, eine Zurückverweisung der Sache an die Vorinstanz zu vermeiden und das Verfahren zu beschleunigen (vgl. BFH-Entscheidungen vom 18. Dezember 2002 I R 12/02, BFH/NV 2003, 636, m.w.N.;… in BFH/NV 2009, 1427;… in BFH/NV 2010, 1096), kann im Streitfall nicht erreicht werden, da das FG noch Feststellungen zu treffen hat (siehe unter II.3.c). - BFH, 22.01.2015 - IV R 38/10
Zurechnung des Ertrags aus einem Schulderlass im Zusammenhang mit einem …
Dafür spricht, dass der Zweck einer Beiladung im Revisionsverfahren, eine Zurückverweisung der Sache an die Vorinstanz aus Gründen der Verfahrensökonomie und der Verfahrensbeschleunigung zu vermeiden (vgl. BFH-Beschluss vom 18. Dezember 2002 I R 12/02, BFH/NV 2003, 636, m.w.N.), im Streitfall nicht erreicht werden kann. - BFH, 14.01.2010 - IV R 86/06
GmbH-Anteile notwendiges Sonderbetriebsvermögen II bei Vermietung von Wohnungen …
Denn der Zweck einer Beiladung im Revisionsverfahren, eine Zurückverweisung der Sache an die Vorinstanz zu vermeiden (vgl. BFH-Beschluss vom 18. Dezember 2002 I R 12/02, BFH/NV 2003, 636, m.w.N.), kann im Streitfall nicht erreicht werden, da das angefochtene Urteil schon aus anderen Gründen aufzuheben und die Sache an das FG zurückzuverweisen ist. - BFH, 23.04.2009 - IV R 24/08
Auslegung der Klageschrift - Bestimmung des Klägers - Nachholung einer fehlerhaft …
Denn der Zweck einer Beiladung im Revisionsverfahren, eine Zurückverweisung der Sache an die Vorinstanz zu vermeiden (vgl. BFH-Beschluss vom 18. Dezember 2002 I R 12/02, BFH/NV 2003, 636, m.w.N.), kann im Streitfall nicht erreicht werden, da das angefochtene Urteil schon aus anderen Gründen aufzuheben und die Sache an das FG zurückzuverweisen ist. - BFH, 16.10.2008 - IV R 74/06
Prozessstandschaft einer Personengesellschaft - Vollbeendigung - Beiladung des …
Der Senat übt jedoch das ihm hiernach zustehende und an dem Gesichtspunkt der Verfahrensökonomie auszurichtende Ermessen (BFH-Beschluss vom 18. Dezember 2002 I R 12/02, BFH/NV 2003, 636; Bergkemper in Hübschmann/Hepp/ Spitaler, § 123 FGO Rz 18) dahin aus, dass er den Rechtsstreit an die Vorinstanz zurückverweist. - BFH, 07.11.2006 - VIII R 5/04
Stille Gesellschaft: Mitunternehmerstellung
Der Senat übt das ihm nach dieser Vorschrift eingeräumte Ermessen (dazu BFH-Beschluss vom 18. Dezember 2002 I R 12/02, BFH/NV 2003, 636;… Gräber/Ruban, a.a.O., § 123 Rz 5) jedoch dahin aus, dass er die Sache an die Vorinstanz zurückverweist. - BFH, 16.05.2013 - IV R 21/10
Notwendige Beiladung eines Gesellschafters bei Streit um Veräußerungsgewinn - …
Dafür spricht, dass der Zweck einer Beiladung im Revisionsverfahren, eine Zurückverweisung der Sache an die Vorinstanz aus Gründen der Verfahrensökonomie und der Verfahrensbeschleunigung zu vermeiden (vgl. BFH-Beschluss vom 18. Dezember 2002 I R 12/02, BFH/NV 2003, 636, m.w.N.), im Streitfall nicht erreicht werden kann. - BFH, 14.02.2012 - I B 50/11
Beiladung einer Gemeinde im Zuteilungsverfahren - Anforderungen an eine …
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