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   BFH, 30.10.2002 - IX R 13/99   

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https://dejure.org/2002,9652
BFH, 30.10.2002 - IX R 13/99 (https://dejure.org/2002,9652)
BFH, Entscheidung vom 30.10.2002 - IX R 13/99 (https://dejure.org/2002,9652)
BFH, Entscheidung vom 30. Oktober 2002 - IX R 13/99 (https://dejure.org/2002,9652)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 126 Abs. 2; ; EStDV § 82k; ; EStDV ... § 82i; ; EStDV § 82i Abs. 1; ; EStDV § 82i Abs. 1 Satz 1; ; EStDV § 82i Abs. 2; ; AO 1977 § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; EStG § 7h; ; EStG § 51 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. y Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStDV § 82i
    Grundlagenbescheid; Bescheinigung der Denkmalschutzbehörde

  • datenbank.nwb.de

    Bindungswirkung einer Bescheinigung der Denkmalbehörde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStDV § 82 i
    Teilabbruch; Wiederaufbau

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2003, 744
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 13.09.2001 - IX R 62/98

    Baukindergeld für behindertes Kind bei Heimunterbringung

    Auszug aus BFH, 30.10.2002 - IX R 13/99
    Nach § 82i EStDV sind allerdings nur Herstellungskosten an denkmalgeschützten bestehenden Gebäuden begünstigt, nicht hingegen deren Wiederaufbau (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 13. September 2001 IX R 62/98, BFHE 196, 550, m.w.N.).

    Über das Vorliegen der übrigen Tatbestandsmerkmale haben die Finanzbehörden in eigener Zuständigkeit zu entscheiden (BFH-Urteil in BFHE 196, 550, m.w.N.).

    Im Zweifel ist das den Betroffenen weniger belastende Auslegungsergebnis vorzuziehen, da er als Empfänger einer auslegungsbedürftigen Willenserklärung der Verwaltung durch etwaige Unklarheiten aus ihrer Sphäre nicht benachteiligt werden darf (BFH-Urteil in BFHE 196, 550, m.w.N.).

    Die Denkmalschutzbehörde hat insoweit auch zum Ausdruck gebracht, dass das instandgesetzte Gebäude mit dem ursprünglichen Gebäude identisch ist; steuerrechtlich handelt es sich mithin nicht um einen Neubau (vgl. BFH-Urteil in BFHE 196, 550).

  • BFH, 21.08.2001 - IX R 20/99

    Erhöhte Absetzungen für Maßnahmen i.S. des § 177 BauGB

    Auszug aus BFH, 30.10.2002 - IX R 13/99
    Erfasst die Bescheinigung Tatbestandsmerkmale, die zugleich denkmalschutzrechtliche und steuerrechtliche Bedeutung haben, so ist die in der Bescheinigung zum Ausdruck kommende denkmalschutzrechtliche Beurteilung auch steuerrechtlich bindend, weil andernfalls der Normzweck des § 82i EStDV, denkmalschutzrechtlich erforderliche Investitionen zu begünstigen, durch eine abweichende steuerrechtliche Beurteilung der Finanzbehörden unterlaufen werden könnte (vgl. auch das zu § 7h EStG ergangene BFH-Urteil vom 21. August 2001 IX R 20/99, BFHE 196, 191).
  • BFH, 15.10.1996 - IX R 47/92

    Zur Bindungswirkung der Bescheinigung nach § 82i Abs. 2 EStDV

    Auszug aus BFH, 30.10.2002 - IX R 13/99
    c) Entgegen der Auffassung des FA ergibt sich aus dem BFH-Urteil vom 15. Oktober 1996 IX R 47/92 (BFHE 181, 312, BStBl II 1997, 176) nichts anderes.
  • FG Köln, 22.10.1998 - 14 K 1827/98

    Gemeinsame Veranlagung von Eheleuten zur Einkommensteuer; Erzielung von

    Auszug aus BFH, 30.10.2002 - IX R 13/99
    Das Finanzgericht (FG) ging in seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1999, 644 veröffentlichten Urteil davon aus, dass die von der Denkmalschutzbehörde erteilte Bescheinigung hinsichtlich der Frage bindend sei, ob die vom Kläger geltend gemachten Aufwendungen nach Art und Umfang zur Erhaltung des Gebäudes als Baudenkmal und zu seiner sinnvollen Nutzung erforderlich gewesen seien.
  • BFH, 14.01.2004 - X R 19/02

    Zu eigenen Wohnzwecken genutztes Baudenkmal

    b) Erfasst die Bescheinigung Tatbestandsmerkmale, die zugleich denkmalschutzrechtliche und steuerrechtliche Bedeutung haben, so ist nach dem Urteil des IX. Senats des BFH (in BFHE 196, 550, BStBl II 2003, 912) die in der Bescheinigung zum Ausdruck kommende denkmalschutzrechtliche Beurteilung auch steuerrechtlich bindend, weil andernfalls der Normzweck des § 82i EStDV, denkmalschutzrechtlich erforderliche Investitionen zu begünstigen, durch eine abweichende steuerrechtliche Beurteilung der Finanzbehörden unterlaufen werden könnte (vgl. auch BFH-Urteil vom 30. Oktober 2002 IX R 13/99, BFH/NV 2003, 744).
  • FG Hessen, 12.12.2011 - 8 K 1754/08

    Keine Bindungswirkung der gemeindlichen Bescheinigung für Steuerbegünstigung nach

    Ein Verständnis, dass bei in beiden Rechtsbereichen relevanten Begriffen die Gemeinde oder Denkmalbehörden zu spezifisch steuerlichen Voraussetzungen von Fördertatbeständen verbindlich entscheiden könnten (so BFH-Urteil vom 30. Oktober 2002 IX R 13/99, BFH/NV 2003, 744), verstieße gegen die verfassungsmäßig vorgenommene Aufgabenzuweisung.
  • FG Hamburg, 24.06.2008 - 6 K 157/06

    Einkommensteuer: Erhöhte Absetzungen bei Baudenkmalen: Bindungswirkung der

    Unklarheiten gehen dabei im Zweifel zu Lasten der Verwaltung (BFH-Urteile vom 13.09.2001, IX R 62/98, BStBl. II 2003, 912; vom 30.10.2002 IX R 13/99, BFH/NV 2003, 744; vom 14.01.2004 X R 19/02, BStBl. II 2004, 711).

    Daraus folgt: Erfasst die Bescheinigung Tatbestandsmerkmale, die zugleich denkmalschutzrechtliche und steuerrechtliche Bedeutung haben, ist die in der Bescheinigung zum Ausdruck kommende Beurteilung auch steuerrechtlich bindend, weil andernfalls der Normzweck des § 7i Abs. 1 EStG, denkmalschutzrechtlich erforderliche Investitionen zu begünstigen, durch eine abweichende steuerrechtliche Beurteilung der Finanzbehörde unterlaufen werden könnte (vgl. BFH-Urteile vom 30.10.2002 IX R 13/99, BFH/NV 2003, 744; vom 14.01.2004 X R 19/02, BStBl. II 2004, 711).

  • BFH, 06.04.2005 - IX B 174/04

    NZB: Revisionszulassungsgründe

    Nach ständiger Rechtsprechung geht der BFH davon aus, dass die Prüfung, ob die bescheinigten Aufwendungen steuerrechtlich zu den Herstellungskosten, Anschaffungskosten oder Werbungskosten gehören, den Finanzbehörden obliegt (vgl. BFH-Urteile vom 15. Oktober 1996 IX R 47/92, BFHE 181, 312, BStBl II 1997, 176; vom 5. November 1996 IX R 42/94, BFHE 181, 482, BStBl II 1997, 244; vom 21. August 2001 IX R 20/99, BFHE 196, 191, BStBl II 2003, 910; vom 13. September 2001 IX R 62/98, BFHE 196, 550, BStBl II 2003, 912; vom 30. Oktober 2002 IX R 13/99, BFH/NV 2003, 744; vom 14. Januar 2004 X R 19/02, BFHE 205, 87, BStBl II 2004, 711; so auch R 83a Abs. 5 der Einkommensteuer-Richtlinien --EStR--).
  • FG Baden-Württemberg, 26.10.2012 - 10 K 4743/10

    Sanierungskosten eines Baudenkmals: Bindung an Feststellung der

    Erfasst demnach die Bescheinigung Tatbestandsmerkmale, die zugleich denkmalschutzrechtliche und steuerrechtliche Bedeutung haben, ist die in der Bescheinigung zum Ausdruck kommende Beurteilung auch steuerrechtlich bindend, weil andernfalls der Normzweck des § 7i Abs. 1 EStG, denkmalschutzrechtlich erforderliche Investitionen zu begünstigen, durch eine abweichende steuerrechtliche Beurteilung der Finanzbehörde unterlaufen werden könnte (vgl. BFH-Urteile vom 30. Oktober 2002 IX R 13/99, BFH/NV 2003, 744; vom 14. Januar 2004 X R 19/02, BStBl. II 2004, 711).
  • LG Berlin, 15.10.2009 - 28 O 291/08

    Selbstständiger Beratungsvertrag

    Insbesondere reicht hierfür der Verweis der Beklagten auf den Grundlagenbescheid des Regierungspräsidiums Leipzig vom 7.8.2006 nicht aus, da allein die in diesem zum Ausdruck kommende denkmalschutzrechtliche Beurteilung auch steuerrechtlich bindend ist (BFH vom 30.10.2002 zum Az. IX R 13/99) und insoweit keine abweichende Beurteilung durch die Finanzbehörde erfolgte.
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