Weitere Entscheidung unten: BFH, 17.10.2002

Rechtsprechung
   BFH, 17.10.2002 - VI B 58/02   

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https://dejure.org/2002,12500
BFH, 17.10.2002 - VI B 58/02 (https://dejure.org/2002,12500)
BFH, Entscheidung vom 17.10.2002 - VI B 58/02 (https://dejure.org/2002,12500)
BFH, Entscheidung vom 17. Oktober 2002 - VI B 58/02 (https://dejure.org/2002,12500)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Aussetzung des Verfahrens - Zweckdienlichkeit - Untätigkeitsklage - Ermessensfehler - Sachgerechte Erwägung - Abwarten des Lohnsteuer-Haftungsbescheids

  • Judicialis

    AO 1977 § 173 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 46 Abs. 1
    Aussetzung des Verfahrens nach § 46 FGO; Beschwerde

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2003, 79
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BFH, 17.08.2005 - IX R 35/04

    Gewinnerzielungsabsicht bei Erzielung von Verlusten aus gewerblichem

    a) Das FG wird zunächst im Rahmen seines richterlichen Ermessens zu prüfen haben, ob es das Verfahren nach Maßgabe des § 46 FGO bis zu einer Nachholung der Einspruchsentscheidung durch das FA über den Einspruch gegen die Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs auf den 31. Dezember 1999 aussetzt (vgl. BFH-Beschlüsse vom 9. Januar 2001 II B 36/00, BFH/NV 2001, 800; vom 17. Oktober 2002 VI B 58/02, BFH/NV 2003, 79) oder in der Sache verhandelt.
  • BFH, 06.10.2005 - V B 140/05

    Frist für Zustimmung nach § 168 AO

    Auch die in § 46 FGO genannte Sechsmonatsfrist erlaubt nur die Anrufung des Gerichts zur Prüfung, ob ein zureichender Grund für die Untätigkeit vorliegt; abhängig von den konkreten Umständen des Falles kann u.U. auch eine längere Untätigkeit gerechtfertigt sein (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 17. Oktober 2002 VI B 58/02, BFH/NV 2003, 79; Tipke/Kruse, a.a.O., § 46 Rz. 17, m.w.N.).
  • BFH, 20.07.2007 - VIII B 8/06

    Abrechnungsbescheid über Grund und Höhe von Säumniszuschlägen und deren Erlass;

    Das FG hat indes das Klageverfahren bereits nicht gemäß § 46 Abs. 1 Satz 3 Halbsatz 1 FGO ausgesetzt (vgl. dazu BFH-Beschlüsse vom 17. Oktober 2002 VI B 58/02, BFH/NV 2003, 79; vom 9. Januar 2001 II B 36/00, BFH/NV 2001, 800).
  • FG Niedersachsen, 21.04.2010 - 7 K 228/08

    Verpflichtung des Finanzamts zur Herausgabe von Originalbelegen auf Anforderung

    Auch die in § 46 FGO genannte Sechsmonatsfrist erlaubt nur die Anrufung des Gerichts zur Prüfung, ob ein zureichender Grund für die Untätigkeit vorliegt; abhängig von den konkreten Umständen des Falles kann u.U. auch eine längere Untätigkeit gerechtfertigt sein (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs -BFH-- vom 17. Oktober 2002 VI B 58/02, BFH/NV 2003, 79; Tipke/Kruse, a.a.O., § 46 Rz. 17, m.w.N. [jetzt: Tz. 7]).
  • BFH, 21.05.2007 - VI B 65/06

    Untätigkeitsklage; Aussetzung des Verfahrens

    Die im Beschluss des FG für die Aussetzung herangezogenen Erwägungen, dass nach einer möglichen Abweisung der Klage als unzulässig der Kläger nur auf eine erneute Klageerhebung verwiesen wäre und daher aus Gründen der Prozessökonomie das Verfahren auszusetzen sei, lassen ebenso wenig Ermessensfehler erkennen, wie die auf den BFH-Beschluss in BFHE 211, 433, BStBl II 2006, 430 gestützte Erwägung, dass die Untätigkeitsklage in die Zulässigkeit hineinwachsen könne (vgl. auch BFH-Beschluss vom 17. Oktober 2002 VI B 58/02, BFH/NV 2003, 79).
  • FG Köln, 05.06.2014 - 15 K 1958/13

    Zureichender Grund für behördliches Untätigbleiben, Aussetzung

    Das Verfahren war gemäß § 46 Abs. 1 Satz 3 FGO in Ausübung des dem Gericht in dieser Norm eingeräumten Ermessens (vgl. BFH-Beschluss vom 17.10.2002 VI B 58/02, BFH/NV 2003, 79) auszusetzen, und zwar bis zum 15.09.2014.
  • FG Köln, 18.01.2012 - 15 K 2297/10

    Kindergeld - und die Aussetzung des Verfahrens bei einer Untätigkeitsklage

    Das Verfahren war gemäß § 46 Abs. 1 Satz 3 FGO in Ausübung des dem Gericht in dieser Norm eingeräumten Ermessens (vgl. BFH-Beschluss vom 17.10.2002 VI B 58/02, BFH/NV 2003, 79) auszusetzen, und zwar bis zum 5.3.2012.
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Rechtsprechung
   BFH, 17.10.2002 - X B 15/02   

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https://dejure.org/2002,9870
BFH, 17.10.2002 - X B 15/02 (https://dejure.org/2002,9870)
BFH, Entscheidung vom 17.10.2002 - X B 15/02 (https://dejure.org/2002,9870)
BFH, Entscheidung vom 17. Oktober 2002 - X B 15/02 (https://dejure.org/2002,9870)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Substantiierter Vortrag - Schlüssigkeit - Anforderungen an die Beschwerdebegründung nach der Finanzgerichtsordnung - Zurechnung eventueller Fehler bei der Sachbverhaltsverwertung

  • Judicialis

    FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 116 Abs. 5 Satz 2 Halbsatz 2

  • rechtsportal.de

    Verletzung des rechtlichen Gehörs; Verletzung der Sachaufklärungspflicht

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2003, 79
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 15.03.1999 - VII B 182/98

    Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs und der Verletzung der

    Auszug aus BFH, 17.10.2002 - X B 15/02
    a) Der Kläger hat es versäumt, substantiiert und in sich schlüssig vorzutragen, was genau er --aus der materiell-rechtlichen Sicht des Finanzgerichts (FG)-- an Entscheidungserheblichem noch vorgetragen hätte, wenn es zu den gerügten Verfahrensfehlern nicht gekommen wäre (vgl. dazu Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 15. März 1999 VII B 182/98, BFH/NV 1999, 1229; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl. 2002, § 116 Rz. 48).
  • BFH, 13.01.2004 - X B 78/03

    Darlegung der Zulassungsgründe bei kumulativer Begr. des FG-Urt.; Verletzung des

    Sie haben es versäumt, substantiiert und in sich schlüssig darzulegen, was genau sie --aus der materiell-rechtlichen Sicht des FG-- an Entscheidungserheblichem noch vorgetragen hätten, wenn es zu dem gerügten Verfahrensfehler nicht gekommen wäre (Senatsentscheidung vom 17. Oktober 2002 X B 15/02, BFH/NV 2003, 79).

    Insoweit fehlt es jedenfalls an dem gebotenen schlüssigen Vortrag, inwiefern das angefochtene Urteil auf diesem (vermeintlichen) Verfahrensmangel beruhen könne, es also ohne den Verfahrensfehler möglicherweise anders ausgefallen wäre (Senatsentscheidung in BFH/NV 2003, 79).

  • BFH, 29.07.2003 - V B 211/01

    Tatbestandsberichtigung

    Da der geltend gemachte Verfahrensfehler nicht das Gesamtergebnis des Verfahrens betrifft (vgl. dazu BFH-Beschluss vom 3. September 2001 GrS 3/98, BFHE 196, 39, BStBl II 2001, 802), hätte die Klägerin nach § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO darlegen müssen, was sie bei ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs noch vorgetragen hätte (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 17. Oktober 2002 X B 15/02, BFH/NV 2003, 79, zu 1. a.).
  • BFH, 29.07.2003 - V B 210/01

    Verfahrensmangel; Aussetzung des Verfahrens

    Da die geltend gemachten Verfahrensfehler nicht das Gesamtergebnis des Verfahrens betreffen (vgl. dazu BFH-Beschluss vom 3. September 2001 GrS 3/98, BFHE 196, 39, BStBl II 2001, 802), hätte die Klägerin nach § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO darlegen müssen, was sie bei ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs noch vorgetragen hätte (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 17. Oktober 2002 X B 15/02, BFH/NV 2003, 79, zu 1. a.).
  • BFH, 19.04.2004 - X B 123/03

    Voraussetzungen für eine steuerbegünstigte Teilbetriebsveräußerung;

    Insoweit fehlt es jedenfalls an dem gebotenen schlüssigen Vortrag, inwiefern das angefochtene Urteil auf diesem (vermeintlichen) Verfahrensmangel beruhen könne, es also ohne den Verfahrensmangel möglicherweise anders ausgefallen wäre (Senatsbeschluss vom 17. Oktober 2002 X B 15/02, BFH/NV 2003, 79).
  • BFH, 29.07.2003 - V B 212/01

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung

    Da der geltend gemachte Verfahrensfehler nicht das Gesamtergebnis des Verfahrens betrifft (vgl. dazu BFH-Beschluss vom 3. September 2001 GrS 3/98, BFHE 196, 39, BStBl II 2001, 802), hätte die Klägerin nach § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO darlegen müssen, was sie bei ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs noch vorgetragen hätte (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 17. Oktober 2002 X B 15/02, BFH/NV 2003, 79, zu 1. a.).
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