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   BFH, 10.01.2003 - VIII B 81/02   

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https://dejure.org/2003,14487
BFH, 10.01.2003 - VIII B 81/02 (https://dejure.org/2003,14487)
BFH, Entscheidung vom 10.01.2003 - VIII B 81/02 (https://dejure.org/2003,14487)
BFH, Entscheidung vom 10. Januar 2003 - VIII B 81/02 (https://dejure.org/2003,14487)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kindergeld; arbeitsloses Kind

  • datenbank.nwb.de

    Kindergeld für ein arbeitsloses Kind, wenn es eine geringfügige Beschäftigung ausübt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2003, 897
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • FG Baden-Württemberg, 10.08.2000 - 4 K 35/99

    Arbeitsloses Kind: Zwangspause durch Einberufung zum Wehrdienst

    Auszug aus BFH, 10.01.2003 - VIII B 81/02
    Das angefochtene Urteil des FG weicht nicht von dem Urteil des FG Baden-Württemberg vom 10. August 2000 4 K 35/99 (Entscheidungen der Finanzgerichte 2000, 1256) ab.
  • BFH, 18.04.2002 - X B 186/01

    Nichtzulassungsbeschwerde - Zulässigkeit - Darlegungserfordernis - Grundsätzliche

    Auszug aus BFH, 10.01.2003 - VIII B 81/02
    Insbesondere muss vorgetragen werden, in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchen Gründen die Rechtsfrage umstritten ist (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 18. April 2002 X B 186/01, juris, und Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., § 115 Rz. 23, m.w.N.).
  • BFH, 18.12.2014 - III R 9/14

    Beschäftigungslosigkeit eines selbständig tätigen Kindes

    Denn § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EStG in der für die Jahre 2000 bis 2002 geltenden Fassung hatte ausdrücklich bestimmt, dass ein Kind zu berücksichtigen ist, wenn es "arbeitslos im Sinne des Dritten Buches Sozialgesetzbuch" ist (vgl. dazu BFH-Beschluss vom 10. Januar 2003 VIII B 81/02, BFH/NV 2003, 897, Rz 5).
  • FG Düsseldorf, 01.03.2012 - 14 K 1209/11

    Meldung bei der Arbeitsagentur ist Voraussetzung für Kindergeldanspruch gemäß §

    Arbeitslos i.S. des Kindergeldrechts kann auch sein, wer eine geringfügige Beschäftigung von regelmäßig weniger als 15 Stunden wöchentlich ausübt (Beschluss des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 10.01.2003 VIII B 81/02, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFH/NV - 2003, 897), so dass eine geringfügige Beschäftigung keine nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EStG schädliche Beschäftigung ist.
  • FG Münster, 04.07.2012 - 5 K 3809/10

    Kindergeldberechtigung für ein als arbeitssuchend gemeldetes, volljähriges Kind

    Arbeitslos i.S. des Kindergeldrechts kann auch sein, wer eine geringfügige Beschäftigung von regelmäßig weniger als 15 Stunden wöchentlich ausübt (vgl. BFH-Beschluss vom 10.01.2003 VIII B 81/02, BFH/NV 2003, 897).
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