Weitere Entscheidung unten: BFH, 04.04.2003

Rechtsprechung
   BFH, 18.12.2002 - II R 82/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,9603
BFH, 18.12.2002 - II R 82/00 (https://dejure.org/2002,9603)
BFH, Entscheidung vom 18.12.2002 - II R 82/00 (https://dejure.org/2002,9603)
BFH, Entscheidung vom 18. Dezember 2002 - II R 82/00 (https://dejure.org/2002,9603)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,9603) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    GrEStG 1983 § 1 Abs. 1 Nr. 1; ; GrEStG 1983 § 3 Nr. 4; ; GrEStG 1983 § 5 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GrEStG (1983) § 3 Nr. 4 § 5 Abs. 1
    Grundstücksübertragung auf eine GbR

  • datenbank.nwb.de

    GrESt-Befreiung bei Einbringung eines Ehegatten je zur Hälfte gehörenden Grundstücks in eine aus ihnen bestehende Gesamthandsgemeinschaft

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Eheleute veräußern Grundstück an eine von ihnen gegründete GbR

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    GrEStG § 1 Abs 1 Nr 1, GrEStG § 5 Abs 1, GrEStG § 3 Nr 4, GrEStG § 3 Nr 6
    Aufnahme; Bauherrengemeinschaft; Ehegattenerwerb; Gesellschafter; Grunderwerbsteuer; Grundstückserwerb; Steuerbefreiung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2003, 940
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 16.01.1991 - II R 78/88

    Gleiche Anforderungen an die tatbestandsmäßigen Voraussetzungen der

    Auszug aus BFH, 18.12.2002 - II R 82/00
    Nach der genannten Vorschrift unterbleibt trotz des Rechtsträgerwechsels eine Besteuerung insoweit, als sich die uneingeschränkte Berechtigung des bisherigen (Mit-)Eigentümers am Grundstück in Höhe seines Anteils am Gesellschaftsvermögen fortsetzt (BFH-Urteil vom 16. Januar 1991 II R 78/88, BFHE 163, 249, 251, BStBl II 1991, 374, m.w.N.).
  • BFH, 30.10.1996 - II R 72/94

    Versagung der Steuervergünstigung nach § 5 GrEStG

    Auszug aus BFH, 18.12.2002 - II R 82/00
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Senats, dass die Steuervergünstigung nach § 5 Abs. 1 GrEStG 1983 trotz (formaler) Beteiligung der Grundstücksveräußerer am Vermögen der Gesamthand im Einbringungszeitpunkt u.a. dann nicht vorliegt, wenn und soweit die Einbringenden entsprechend einer bereits zum Einbringungszeitpunkt zwischen den an der Gesamthand Beteiligten getroffenen Absprache in sachlichem und zeitlichem Zusammenhang mit der Grundstücksübertragung auf die Gesamthand ihre Gesellschafterstellung auf einen anderen übertragen bzw. sich durch eine Neuaufnahme von Gesellschaftern ihre vermögensmäßigen Beteiligungen verringern (vgl. statt vieler Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 30. Oktober 1996 II R 72/94, BFHE 181, 344, BStBl II 1997, 87, m.w.N., sowie Beschluss vom 4. August 1999 II B 3/99, BFHE 189, 547, BStBl II 1999, 834).
  • BFH, 04.08.1999 - II B 3/99

    Grunderwerbsteuer: Übergang auf eine Gesamthand

    Auszug aus BFH, 18.12.2002 - II R 82/00
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Senats, dass die Steuervergünstigung nach § 5 Abs. 1 GrEStG 1983 trotz (formaler) Beteiligung der Grundstücksveräußerer am Vermögen der Gesamthand im Einbringungszeitpunkt u.a. dann nicht vorliegt, wenn und soweit die Einbringenden entsprechend einer bereits zum Einbringungszeitpunkt zwischen den an der Gesamthand Beteiligten getroffenen Absprache in sachlichem und zeitlichem Zusammenhang mit der Grundstücksübertragung auf die Gesamthand ihre Gesellschafterstellung auf einen anderen übertragen bzw. sich durch eine Neuaufnahme von Gesellschaftern ihre vermögensmäßigen Beteiligungen verringern (vgl. statt vieler Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 30. Oktober 1996 II R 72/94, BFHE 181, 344, BStBl II 1997, 87, m.w.N., sowie Beschluss vom 4. August 1999 II B 3/99, BFHE 189, 547, BStBl II 1999, 834).
  • FG Berlin, 31.08.2000 - 1 K 1212/97

    Ehegatten: Grundstücksveräußerung an Personengesellschaft

    Auszug aus BFH, 18.12.2002 - II R 82/00
    Das Finanzgericht (FG) hat mit seiner in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2001, 92 veröffentlichten Entscheidung die Klage als unbegründet abgewiesen.
  • BFH, 11.06.2008 - II R 58/06

    Steuerbefreiung bei Übertragung eines Gesamthandsgrundstücks auf einen der

    Die vermögensmäßige Beteiligung des Klägers am Grundstück setzt sich in seinem Miteigentum fort; daher fehlen für eine Interpolation der beiden Befreiungstatbestände der §§ 3 Nr. 4 und 6 Abs. 1 GrEStG (vgl. zur Interpolation Pahlke/ Franz, a.a.O., § 8 Rz 91, Vorbemerkung zu §§ 3 bis 7 Rz 20) mit dem Ergebnis eines teilweisen vermögensmäßigen Erwerbs vom Kläger auch auf Seiten der Ehefrau die Voraussetzungen (ähnlich --wenn auch einen anderen Sachverhalt betreffend--: BFH-Urteil vom 18. Dezember 2002 II R 82/00, BFH/NV 2003, 940, a.E.).
  • BFH, 20.12.2011 - II R 42/10

    Grunderwerbsteuerbefreiung bei Erwerb eines Grundstücks durch eine GbR im Rahmen

    Dies folgt aus der grunderwerbsteuerrechtlichen Selbständigkeit der GbR (vgl. BFH-Urteil vom 18. Dezember 2002 II R 82/00, BFH/NV 2003, 940).
  • FG Nürnberg, 20.05.2010 - 4 K 1011/09

    Grunderwerbsteuerfreiheit des Grundstückserwerbs einer GbR anlässlich der

    (3) Das vom Finanzamt angeführte Urteil des BFH vom 18.12.2002 II R 82/00 (BFH/NV 2003, 940) ist im Streitfall nicht beachtlich.
  • FG Berlin, 31.08.2000 - 1 K 1212/97
    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BFH, 04.04.2003 - V B 242/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,10925
BFH, 04.04.2003 - V B 242/02 (https://dejure.org/2003,10925)
BFH, Entscheidung vom 04.04.2003 - V B 242/02 (https://dejure.org/2003,10925)
BFH, Entscheidung vom 04. April 2003 - V B 242/02 (https://dejure.org/2003,10925)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,10925) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 116 Abs. 6; ; FGO § 119 Nr. 3; ; UStG 1993 § 12 Abs. 2 Nr. 3

  • rechtsportal.de

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3
    NZB; Verletzung des rechtlichen Gehörs; Entscheidung vor Ablauf einer Schriftsatzfrist

  • datenbank.nwb.de

    Verletzung des Rechts auf Gehör bei Entsch. vor Ablauf einer Schriftsatzfrist durch das Gericht

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2003, 940
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 22.01.2004 - V R 41/02

    Kein ermäßigter Steuersatz für Betreuung von Pferden, die dem Freizeitsport

    Auszug aus BFH, 04.04.2003 - V B 242/02
    Wegen der Frage, ob die Tätigkeit des Klägers als "Halten von Vieh" i.S. des § 12 Abs. 2 Nr. 3 des Umsatzsteuergesetzes 1993 beurteilt werden kann, weist der Senat darauf hin, dass ähnliche Fragen auch Gegenstand der Revisionsverfahren V R 38/02, V R 39/02 und V R 41/02 sind, bei denen in absehbarer Zeit mit einer Entscheidung zu rechnen sein dürfte.
  • BFH, 19.03.2002 - IX R 100/00

    Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Auszug aus BFH, 04.04.2003 - V B 242/02
    Das Gericht verletzt das rechtliche Gehör, wenn es durch Urteil im schriftlichen Verfahren entscheidet, bevor eine von ihm gesetzte Frist zur Stellungnahme verstrichen ist (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 19. März 2002 IX R 100/00, BFH/NV 2002, 945).
  • BFH, 03.09.2001 - GrS 3/98

    Verletzung des Rechts auf Gehör

    Auszug aus BFH, 04.04.2003 - V B 242/02
    Da die anheim gestellte Stellungnahme nicht auf bestimmte Streitpunkte beschränkt war, erforderte die schlüssige Rüge der Verletzung des Rechts auf Gehör keine Ausführungen darüber, was bei ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs noch vorgetragen worden wäre (vgl. BFH-Beschluss vom 3. September 2001 GrS 3/98, BFHE 196, 39, BStBl II 2001, 802).
  • BFH, 04.09.2003 - V R 38/02

    Umsätze von Vereinen aus Pensionspferdehaltung - Beitrittsaufforderung an BMF

    Auszug aus BFH, 04.04.2003 - V B 242/02
    Wegen der Frage, ob die Tätigkeit des Klägers als "Halten von Vieh" i.S. des § 12 Abs. 2 Nr. 3 des Umsatzsteuergesetzes 1993 beurteilt werden kann, weist der Senat darauf hin, dass ähnliche Fragen auch Gegenstand der Revisionsverfahren V R 38/02, V R 39/02 und V R 41/02 sind, bei denen in absehbarer Zeit mit einer Entscheidung zu rechnen sein dürfte.
  • BFH, 19.02.2004 - V R 38/02

    USt: Steuersatz für Pensions-Pferdehaltung

    Auszug aus BFH, 04.04.2003 - V B 242/02
    Wegen der Frage, ob die Tätigkeit des Klägers als "Halten von Vieh" i.S. des § 12 Abs. 2 Nr. 3 des Umsatzsteuergesetzes 1993 beurteilt werden kann, weist der Senat darauf hin, dass ähnliche Fragen auch Gegenstand der Revisionsverfahren V R 38/02, V R 39/02 und V R 41/02 sind, bei denen in absehbarer Zeit mit einer Entscheidung zu rechnen sein dürfte.
  • BFH, 23.05.2011 - III B 178/10

    Gehörsverletzung durch vorzeitige Sachentscheidung

    In einem solchen Fall gilt die Kausalitätsvermutung des § 119 Nr. 3 FGO einschränkungslos (vgl. Beschluss des Großen Senats des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 3. September 2001 GrS 3/98, BFHE 196, 39, BStBl II 2001, 802; BFH-Beschlüsse vom 4. April 2003 V B 242/02, BFH/NV 2003, 940, und vom 24. Januar 2005 VIII B 116/03, BFH/NV 2005, 1108).

    Das Gericht verletzt demnach den Anspruch eines Beteiligten auf rechtliches Gehör, wenn es im schriftlichen Verfahren entscheidet, bevor eine von ihm gesetzte Frist zur Stellungnahme verstrichen ist (BFH-Urteil vom 19. März 2002 IX R 100/00, BFH/NV 2002, 945; BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2003, 940, und in BFH/NV 2005, 1108).

  • BFH, 15.05.2009 - III B 99/08

    Gehörsverletzung durch verfrühte Sachentscheidung

    In einem solchen Fall gilt die Kausalitätsvermutung des § 119 Nr. 3 FGO einschränkungslos (vgl. Beschluss des Großen Senats des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 3. September 2001 GrS 3/98, BFHE 196, 39, BStBl II 2001, 802; BFH-Beschlüsse vom 4. April 2003 V B 242/02, BFH/NV 2003, 940; vom 24. Januar 2005 VIII B 116/03, BFH/NV 2005, 1108).

    Das Gericht verletzt demnach den Anspruch eines Beteiligten auf rechtliches Gehör, wenn es im schriftlichen Verfahren entscheidet, bevor eine von ihm gesetzte Frist zur Stellungnahme verstrichen ist (BFH-Beschlüsse vom 19. März 2002 IX R 100/00, BFH/NV 2002, 945; in BFH/NV 2003, 940, und in BFH/NV 2005, 1018).

  • BFH, 24.01.2005 - VIII B 116/03

    Rechtliches Gehör: Entscheidung vor Ablauf der Stellungnahmefrist

    In einem solchen Fall gilt die Kausalitätsvermutung des § 119 Nr. 3 FGO einschränkungslos (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 3. September 2001 GrS 3/98, BFHE 196, 39, BStBl II 2001, 802; vom 4. April 2003 V B 242/02, BFH/NV 2003, 940).

    Das Gericht verletzt demnach den Anspruch eines Beteiligten auf rechtliches Gehör, wenn es im schriftlichen Verfahren entscheidet, bevor eine von ihm gesetzte Frist zur Stellungnahme verstrichen ist (vgl. BFH-Urteil vom 25. Februar 1999 IV R 48/98, BFHE 188, 273, BStBl II 1999, 531; BFH-Beschlüsse vom 21. September 2000 IX B 100/00, BFH/NV 2001, 311, und in BFH/NV 2003, 940).

  • VGH Bayern, 16.10.2018 - 9 CS 18.1415

    Wirksamkeit der öffentlichen Bekanntmachung einer Baugenehmigung bei mehr als 20

    Zwar ist die Verfahrensweise des Verwaltungsgerichts im Hinblick auf die Einräumung einer zweiwöchigen Schriftsatzfrist für den Antragsteller mit gerichtlichem Schreiben vom 1. Juni 2018 und die - unter Zugrundelegung des anwaltlich versicherten formlosen Zugangs dieses Schreibens am 4. Juni 2018 - vor Fristablauf erfolgte Entscheidung am 18. Juni 2018 nicht frei von Bedenken (vgl. BVerfG, B.v. 24.1.1961 - 2 BvR 402/60 - BVerfGE 12, 110 = juris Rn. 8; BFH, B.v. 4.4.2003 - V B 242/02 - juris Rn. 2 m.w.N.).
  • BFH, 03.02.2015 - V B 101/14

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Gerichtsentscheidung vor

    In einem solchen Fall gilt die Kausalitätsvermutung des § 119 Nr. 3 FGO einschränkungslos (vgl. Beschluss des Großen Senats des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 3. September 2001 GrS 3/98, BFHE 196, 39, BStBl II 2001, 802; BFH-Beschlüsse vom 4. April 2003 V B 242/02, BFH/NV 2003, 940; vom 24. Januar 2005 VIII B 116/03, BFH/NV 2005, 1108, und vom 15. Mai 2009 III B 99/08, nicht veröffentlicht).
  • BFH, 28.10.2004 - V B 244/03

    Entscheidung ohne mündliche Verhandlung; rechtliches Gehör

    Ein Gericht darf keine Entscheidung treffen, bevor eine von ihm gesetzte Frist zur Stellungnahme verstrichen ist (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 19. März 2002 IX R 100/00, BFH/NV 2002, 945; vom 4. April 2003 V B 242/02, BFH/NV 2003, 940), und zwar auch dann nicht, wenn dem Gericht die Sache vorher entscheidungsreif erscheint (vgl. Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 27. August 2003 1 BvR 1646/02, n.v.; vom 24. Januar 1961 2 BvR 402/60, BVerfGE 12, 110).
  • BFH, 01.09.2005 - IX B 44/05

    Verletzung des rechtlichen Gehörs; Schriftsatznachlass

    Das Gericht verletzt daher den Anspruch eines Beteiligten auf rechtliches Gehör, wenn es im schriftlichen Verfahren entscheidet, bevor eine vom ihm gesetzte Frist zur Stellungnahme verstrichen ist (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25. Februar 1999 IV R 48/98, BFHE 188, 273, BStBl II 1999, 531, unter 2. a; vom 19. März 2002 IX R 100/00, BFH/NV 2002, 945; BFH-Beschlüsse vom 4. April 2003 V B 242/02, BFH/NV 2003, 940; vom 28. Oktober 2004 V B 244/03, BFH/NV 2005, 376; vom 24. Januar 2005 VIII B 116/03, BFH/NV 2005, 1108), und zwar auch dann, wenn dem Gericht die Sache vorher bereits entscheidungsreif erscheint (vgl. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2005, 376 und 1108).
  • BFH, 23.07.2003 - V B 260/02

    Verletzung des Rechts auf Gehör

    Eine Verletzung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes, § 119 Nr. 3 FGO) kann zwar vorliegen, wenn das Gericht durch Urteil entscheidet, bevor eine von ihm gesetzte Frist zur Stellungnahme verstrichen ist (Bundesfinanzhof --BFH--, Urteil vom 19. März 2002 IX R 100/00, BFH/NV 2002, 945; Beschluss vom 4. April 2003 V B 242/02, BFH/NV 2003, 940).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht