Weitere Entscheidung unten: BFH, 15.07.2003

Rechtsprechung
   BFH, 16.07.2003 - III B 77/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,15760
BFH, 16.07.2003 - III B 77/03 (https://dejure.org/2003,15760)
BFH, Entscheidung vom 16.07.2003 - III B 77/03 (https://dejure.org/2003,15760)
BFH, Entscheidung vom 16. Juli 2003 - III B 77/03 (https://dejure.org/2003,15760)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 128 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 62 Abs. 3 § 128 Abs. 2
    Beschwerde; Anforderung Prozessvollmacht

  • datenbank.nwb.de

    Keine Beschwerde gegen prozessleitende Verfügungen (hier: Anforderung einer Prozessvollmacht mit einfacher Frist)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2003, 1443
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 16.07.1986 - VIII B 105/85

    Beschwerde gegen prozozeßleitenden Verfügungen des Vorsitzenden die nicht Urteil

    Auszug aus BFH, 16.07.2003 - III B 77/03
    Zu diesen prozessleitenden Verfügungen gehört auch die Anforderung einer Prozessvollmacht mit einfacher Frist (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 16. Juli 1986 VIII B 105/85, BFH/NV 1988, 570; Offerhaus in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 10. Aufl., § 128 FGO, Rz. 50).
  • BFH, 06.04.2011 - IX B 54/11

    Keine Anfechtbarkeit prozessleitender Verfügungen mit der Beschwerde -

    Zu solchen Verfügungen zählt auch --wie im Streitfall-- die Anforderung einer Prozessvollmacht mit einfacher Frist durch den Berichterstatter (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 16. Juli 2003 III B 77/03, BFH/NV 2003, 1443; vom 12. November 2009 VIII B 167/09, Zeitschrift für Steuern & Recht 2010, R 167).
  • BFH, 12.11.2009 - VIII B 167/09

    Anforderung der Prozessvollmacht - Rechtsanwalt als vollmachtloser Vertreter -

    Die Anforderung der Vollmacht durch das Gericht ist als prozessleitende Verfügung nicht mit der Beschwerde und auch nicht mit anderen gesonderten Rechtsbehelfen anfechtbar (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 16. Juli 2003 III B 77/03, BFH/NV 2003, 1443).
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Rechtsprechung
   BFH, 15.07.2003 - X B 81/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,18046
BFH, 15.07.2003 - X B 81/03 (https://dejure.org/2003,18046)
BFH, Entscheidung vom 15.07.2003 - X B 81/03 (https://dejure.org/2003,18046)
BFH, Entscheidung vom 15. Juli 2003 - X B 81/03 (https://dejure.org/2003,18046)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Begründung der Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision - Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand hinsichtlich einer versäumten Beschwerdebegründungsfrist

  • Judicialis

    FGO § 56 Abs. 1; ; FGO § 56 Abs. 2 Satz 1; ; FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 155; ; ZPO § 85 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    FGO §§ 56 115 Abs. 2 § 116 Abs. 3
    Wiedereinsetzung; Beschwerdebegründungsfrist

  • datenbank.nwb.de

    Antrag auf Wiedereinsetzung für versäumte Beschwerdebegründungsfrist

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2003, 1443
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 10.09.1999 - IX B 57/99

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus BFH, 15.07.2003 - X B 81/03
    Von einem Rechtsanwalt muss erwartet werden, dass er die oben dargelegten Voraussetzungen und Anforderungen für ein von ihm einzulegendes Rechtsmittel kennt oder sich zumindest die Kenntnis davon verschafft (vgl. BFH-Beschluss vom 10. September 1999 IX B 57/99, BFH/NV 2000, 445).
  • AG Hamburg-Altona, 15.12.2006 - 316 C 244/06

    Nach ordnungsgemäßer Absendung einer Faxnachricht spricht der Anscheinsbeweis für

    Dass es sich so verhalten hat, ist jedoch vom Empfänger des Faxes unschwer zu beweisen, weil er in diesem Falle lediglich den entsprechenden Leerausdruck in Verbindung mit dem Empfangsjournal vorlegen müsste (vgl. z. B. die Fälle bei KG, B. v. 23.1. 2006, KGR 2006, S. 266; LAG München, Urt. v. 13.7. 2003, 10 Sa 904/02; BFH, B. v. 15.7. 03, BFH/NV 2003, S. 1443; OLG Frankfurt, B. v. 5.7. 1996, FamRZ 1997, S. 1407, alle zitiert nach juris).
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