Weitere Entscheidung unten: BFH, 30.03.2004

Rechtsprechung
   BFH, 14.04.2004 - VI R 43/02   

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https://dejure.org/2004,8116
BFH, 14.04.2004 - VI R 43/02 (https://dejure.org/2004,8116)
BFH, Entscheidung vom 14.04.2004 - VI R 43/02 (https://dejure.org/2004,8116)
BFH, Entscheidung vom 14. April 2004 - VI R 43/02 (https://dejure.org/2004,8116)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Kriterien hinsichtlich der Verfügung eines Arbeitnehmers über einen betrieblichen Arbeitsplatz - Anerkennung von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer als Werbungskosten

  • Judicialis

    EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 b Satz 2 Alternative 2; ; FGO § 118 Abs. 2; ; FGO § 126a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6 lit. b S. 2
    Häusliches Arbeitszimmer: anderer Arbeitsplatz

  • datenbank.nwb.de

    Verfügbarkeit eines anderen Arbeitsplatzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 4 Abs 4 S 1 Nr 6b, EStG § 9 Abs 5
    Arbeitsplatz; Arbeitszimmer; Dienstverhältnis; Mehrarbeit

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2004, 1102
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 22.02.2017 - III R 9/16

    Häusliches Arbeitszimmer eines Selbständigen

    Nach dem BFH-Beschluss vom 14. April 2004 VI R 43/02 (BFH/NV 2004, 1102) stehe der andere Arbeitsplatz auch dann zur Verfügung, wenn sich der Arbeitnehmer den Zugang am Wochenende oder nach Feierabend zumutbar verschaffen könne.

    Entsprechendes gilt auch für das vom FA herangezogene Urteil des BFH in BFH/NV 2005, 1541, wonach einem Selbständigen grundsätzlich zumutbar sei, Unterlagen, Geschäftspapiere und Literatur jeweils aus dem häuslichen Arbeitszimmer in die Praxis zu schaffen, sowie für die BFH-Urteile in BFH/NV 2004, 1102 und in BFHE 235, 372, BStBl II 2012, 127, nachdem ein anderer Arbeitsplatz auch dann zur Verfügung stehen kann, wenn die Arbeiten im häuslichen Arbeitszimmer nach Feierabend oder am Wochenende im häuslichen Arbeitszimmer verrichtet werden, obwohl sie auch an dem anderen Arbeitsplatz verrichtet werden könnten.

  • BFH, 14.12.2004 - XI R 13/04

    Umfang des Betriebsausgabenabzugs bei Nutzung eines häuslichen Arbeitzimmers zur

    In diesem Fall kann der andere Arbeitsplatz aber auch dann zu diesen Zeiten zur Verfügung stehen, wenn der Arbeitnehmer die Möglichkeit hat, eine Zugangsberechtigung zu beantragen, dies aber unterlassen hat (vgl. BFH-Beschluss vom 14. April 2004 VI R 43/02, BFH/NV 2004, 1102).
  • BFH, 10.02.2005 - VI B 113/04

    Zur Bindung an tatsächliche Feststellungen hinsichtlich eines anderen

    Nach Ansicht des FG habe die Bescheinigung im Wesentlichen nur die Aufgabenbereiche des Klägers als Bürgermeister umschrieben; sie habe jedoch nichts darüber ausgesagt, dass der Kläger in seinem häuslichen Arbeitszimmer getrennt zu beurteilende, abgrenzbare Aufgabenbereiche (vgl. hierzu BFH-Urteile in BFHE 203, 119, BStBl II 2004, 80; vom 14. Januar 2004 VI R 1/02, BFH/NV 2004, 943) zu erledigen gehabt habe, die er nicht in seinem Amtszimmer hätte erledigen können (vgl. auch BFH-Urteil vom 14. April 2004 VI R 43/02, BFH/NV 2004, 1102).
  • FG München, 07.10.2008 - 13 K 1037/06

    Abgrenzung zwischen Arbeitslohn und Einkünften aus Vermietung bei entgeltlicher

    In diesem Fall kann der andere Arbeitsplatz aber auch dann zu diesen Zeiten zur Verfügung stehen, wenn der Arbeitnehmer die Möglichkeit hat, eine Zugangsberechtigung zu beantragen, dies aber unterlassen hat (BFH-Beschluss vom 14. April 2004 VI R 43/02, BFH/NV 2004, 1102).
  • FG München, 08.09.2004 - 5 K 4929/01

    Voraussetzungen für das Vorliegen von Einkunftserzielungsabsicht; Möglichkeit

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Rechtsprechung
   BFH, 30.03.2004 - XI B 209/03   

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https://dejure.org/2004,11860
BFH, 30.03.2004 - XI B 209/03 (https://dejure.org/2004,11860)
BFH, Entscheidung vom 30.03.2004 - XI B 209/03 (https://dejure.org/2004,11860)
BFH, Entscheidung vom 30. März 2004 - XI B 209/03 (https://dejure.org/2004,11860)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache - Verfassungsmäßigkeit der beschränkten Abziehbarkeit von Vorsorgeaufwendungen

  • Judicialis

    EStG § 10 Abs. 3; ; EStG § 10 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2 Buchst. a; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3

  • rechtsportal.de

    Beschränkte Abzugsfähigkeit von Vorsorgeaufwendungen: Verfassungsmäßigkeit

  • datenbank.nwb.de

    Kein Klärungsbedarf hinsichtlich der Frage nach der Verfassungsmäßigkeit der beschränkten Abzug von Vorsorgeaufwendungen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2004, 1102
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 11.12.2002 - XI R 17/00

    Abzugsbeschränkung für Vorsorgeaufwendungen

    Auszug aus BFH, 30.03.2004 - XI B 209/03
    Über die Frage der Verfassungsmäßigkeit der beschränkten Abziehbarkeit von Vorsorgeaufwendungen nach § 10 Abs. 3 EStG hat der erkennende Senat mit Urteilen vom 16. Oktober 2002 XI R 41/99 (BFHE 200, 529, BStBl II 2003, 179) und vom 11. Dezember 2002 XI R 17/00 (BFHE 201, 437, BStBl II 2003, 650) --für vergleichbare Sachverhalte-- entschieden und die Verfassungsmäßigkeit des beschränkten Abzugs von Vorsorgeaufwendungen bejaht.
  • BVerfG, 06.03.2002 - 2 BvL 17/99

    Pensionsbesteuerung

    Auszug aus BFH, 30.03.2004 - XI B 209/03
    Anstatt --wie bei Angestellten und Arbeitern-- Beiträge einzubehalten, zahlt der Arbeitgeber entsprechend geringere Bezüge aus (Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 6. März 2002 2 BvL 17/99, BStBl II 2002, 618/633).
  • BFH, 16.10.2002 - XI R 41/99

    Sonderausgabenvorwegabzug: Kürzung nicht verfassungswidrig

    Auszug aus BFH, 30.03.2004 - XI B 209/03
    Über die Frage der Verfassungsmäßigkeit der beschränkten Abziehbarkeit von Vorsorgeaufwendungen nach § 10 Abs. 3 EStG hat der erkennende Senat mit Urteilen vom 16. Oktober 2002 XI R 41/99 (BFHE 200, 529, BStBl II 2003, 179) und vom 11. Dezember 2002 XI R 17/00 (BFHE 201, 437, BStBl II 2003, 650) --für vergleichbare Sachverhalte-- entschieden und die Verfassungsmäßigkeit des beschränkten Abzugs von Vorsorgeaufwendungen bejaht.
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