Rechtsprechung
BFH, 25.03.2003 - IX R 106/00 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
AO 1977 § 173 Abs. 2; ; AO 1977 § 194 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 133; ; EStG § 21; ; EStG § 22 Nr. 3; ; HGB § 255 Abs. 1 Satz 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AO § 173 Abs. 2
Änderungssperre nach § 173 Abs. 2 AO; Prüfungsanordnung - datenbank.nwb.de
Umfang der Änderungssperre gem. § 173 Abs. 2 AO bei Anordnung einer Bp. betreffend die Einkünfte aus VuV einer GbR
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Auslegung einer Prüfungsanordnung; Enger wirtschaftlicher Zusammenhang der Provisionszahlungen mit der Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung; Zurechnung der Provision zum von der Prüfungsanordnung umfassten Lebenssachverhalt "Vermietung und ...
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Münster, 18.09.2000 - 4 K 6019/99
- BFH, 25.03.2003 - IX R 106/00
Papierfundstellen
- BFH/NV 2004, 1379
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (13)
- BFH, 11.11.1987 - X R 54/82
Änderungssperre - Umsatzsteuer-Sonderprüfung - Umsatzsteuervoranmeldung - …
Auszug aus BFH, 25.03.2003 - IX R 106/00
Dies erfordert eine Auslegung der --der Außenprüfung zugrunde liegenden-- Prüfungsanordnung in entsprechender Anwendung des § 133 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und damit maßgeblich danach, wie der Steuerpflichtige nach den ihm bekannten Umständen den materiellen Gehalt der Erklärung unter Berücksichtigung von Treu und Glauben verstehen konnte (BFH-Urteil vom 11. November 1987 X R 54/82, BFHE 152, 166, BStBl II 1988, 307 unter Bezugnahme auf BFH-Beschluss vom 25. August 1981 VII B 3/81, BFHE 134, 97, BStBl II 1982, 34, m.w.N.). - BFH, 18.04.1991 - IV R 127/89
GmbH & Co. KG - Gewinnfeststellungserklärung - Verspätete Abgabe - …
Auszug aus BFH, 25.03.2003 - IX R 106/00
Die dem FG im Streitfall obliegende Auslegung der Prüfungsanordnung unterliegt der revisionsgerichtlichen Prüfung dahin gehend, ob sie nach den vom FG festgestellten objektiven Umständen den Auslegungsregeln entspricht (vgl. zu diesem Kriterium für die Auslegung von Verwaltungsakten BFH-Urteil vom 18. April 1991 IV R 127/89, BFHE 164, 185, BStBl II 1991, 675) und nicht gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstößt; bei einem Verstoß nimmt der BFH nach ständiger Rechtsprechung die Auslegung selbst vor, wenn die dazu notwendigen tatsächlichen Feststellungen dem FG-Urteil zu entnehmen sind (…BFH-Urteil vom 29. August 1985 IV R 154/84, BFH/NV 1987, 7;… Beermann, Steuerliches Verfahrensrecht, § 118 FGO Rz. 28, m.w.N.). - BFH, 29.08.1985 - IV R 154/84
Prüfungsanordnung für Einkommensteuerbescheide eines Landwirts
Auszug aus BFH, 25.03.2003 - IX R 106/00
Die dem FG im Streitfall obliegende Auslegung der Prüfungsanordnung unterliegt der revisionsgerichtlichen Prüfung dahin gehend, ob sie nach den vom FG festgestellten objektiven Umständen den Auslegungsregeln entspricht (vgl. zu diesem Kriterium für die Auslegung von Verwaltungsakten BFH-Urteil vom 18. April 1991 IV R 127/89, BFHE 164, 185, BStBl II 1991, 675) und nicht gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstößt; bei einem Verstoß nimmt der BFH nach ständiger Rechtsprechung die Auslegung selbst vor, wenn die dazu notwendigen tatsächlichen Feststellungen dem FG-Urteil zu entnehmen sind (BFH-Urteil vom 29. August 1985 IV R 154/84, BFH/NV 1987, 7;… Beermann, Steuerliches Verfahrensrecht, § 118 FGO Rz. 28, m.w.N.).
- BFH, 18.10.1994 - IX R 128/92
Eine Außenprüfung kann mehr als drei Besteuerungszeiträume umfassen
Auszug aus BFH, 25.03.2003 - IX R 106/00
Denn nach § 194 Abs. 1 Satz 2 AO 1977 kann eine Außenprüfung mehrere Steuerarten und Besteuerungszeiträume umfassen, sie kann sich aber auch auf bestimmte Sachverhalte beschränken (…BFH-Urteil vom 28. Juni 2000 I R 20/99, BFH/NV 2000, 1447); diese Bestimmung des Umfangs der Außenprüfung steht im nur eingeschränkt überprüfbaren Ermessen des zuständigen FA (BFH-Urteil vom 18. Oktober 1994 IX R 128/92, BFHE 176, 298, BStBl II 1995, 291, m.w.N.). - BFH, 12.10.1994 - XI R 75/93
Ob Steuerbescheide aufgrund einer Außenprüfung i. S. von § 173 Abs. 2 AO ergangen …
Auszug aus BFH, 25.03.2003 - IX R 106/00
Ob dieser Bescheid auch i.S. von § 173 Abs. 2 AO 1977 "auf Grund" einer Außenprüfung ergangen ist und damit die Sperrwirkung der Vorschrift gegen eine spätere Änderung der Besteuerungsgrundlagen ausgelöst wird, muss nach dem Inhalt der Prüfungsanordnung beurteilt werden (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 12. Oktober 1994 XI R 75/93, BFHE 176, 208, BStBl II 1995, 289). - BFH, 25.08.1981 - VII B 3/81
Entsprechende Auswertung des § 133 BGB bei der Auslegung von Verwaltungsakten und …
Auszug aus BFH, 25.03.2003 - IX R 106/00
Dies erfordert eine Auslegung der --der Außenprüfung zugrunde liegenden-- Prüfungsanordnung in entsprechender Anwendung des § 133 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und damit maßgeblich danach, wie der Steuerpflichtige nach den ihm bekannten Umständen den materiellen Gehalt der Erklärung unter Berücksichtigung von Treu und Glauben verstehen konnte (BFH-Urteil vom 11. November 1987 X R 54/82, BFHE 152, 166, BStBl II 1988, 307 unter Bezugnahme auf BFH-Beschluss vom 25. August 1981 VII B 3/81, BFHE 134, 97, BStBl II 1982, 34, m.w.N.). - BFH, 11.05.1989 - IV R 56/87
Prämien für eine auf das Leben eines Gesellschafters abgeschlossene …
Auszug aus BFH, 25.03.2003 - IX R 106/00
Ob die Provisionszahlungen rechtlich schon aufgrund dieses engen wirtschaftlichen Zusammenhangs mit dem Immobilienobjekt der GbR bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung i.S. des § 21 EStG zu erfassen sind, weil sie z.B. ebenso wie Provisionsnachlässe auf Eigenkapitalvermittlungsprovisionen nach § 255 Abs. 1 Satz 3 des Handelsgesetzbuchs (HGB) als Anschaffungspreisminderungen angesehen werden könnten (vgl. zu Provisionsnachlässen BFH-Urteil vom 26. Februar 2002 IX R 20/98, BFHE 198, 425, BStBl II 2002, 796), oder ob eine solche Zurechnung deshalb ausscheidet, weil die (Prämien-)Aufwendungen für die Lebensversicherungen aufgrund des Versicherungsgegenstandes (privates Lebensrisiko) trotz ihrer Veranlassung durch die Einkünfteerzielung nach der Rechtsprechung des BFH nicht zu den Betriebsausgaben oder wie im Streitfall zu den Werbungskosten gehören (vgl. BFH-Urteile vom 11. Mai 1989 IV R 56/87, BFHE 157, 152, BStBl II 1989, 657; vom 10. April 1990 VIII R 63/88, BFHE 161, 440, BStBl II 1990, 1017), kann deshalb offen bleiben. - BFH, 28.06.2000 - I R 20/99
Beschränkung der Ap auf bestimmte Sachverhalte?
Auszug aus BFH, 25.03.2003 - IX R 106/00
Denn nach § 194 Abs. 1 Satz 2 AO 1977 kann eine Außenprüfung mehrere Steuerarten und Besteuerungszeiträume umfassen, sie kann sich aber auch auf bestimmte Sachverhalte beschränken (BFH-Urteil vom 28. Juni 2000 I R 20/99, BFH/NV 2000, 1447); diese Bestimmung des Umfangs der Außenprüfung steht im nur eingeschränkt überprüfbaren Ermessen des zuständigen FA (BFH-Urteil vom 18. Oktober 1994 IX R 128/92, BFHE 176, 298, BStBl II 1995, 291, m.w.N.). - BFH, 21.06.1989 - VI R 31/86
Der Erlaß eines weiteren Haftungsbescheids auf Grund einer erneuten Außenprüfung …
Auszug aus BFH, 25.03.2003 - IX R 106/00
Denn aus der maßgeblichen Sicht der GbR und ihrer Gesellschafter als Adressaten der Prüfungsanordnung konnte diese nur so verstanden werden, dass sie alle einkommensteuerrechtlich erheblichen Sachverhalte im Zusammenhang mit der Vermietung und Verpachtung des von ihnen errichteten Immobilienobjekts erfassen sollte (vgl. zu diesem maßgeblichen Kriterium des Sachverhaltsbezugs BFH-Urteil vom 21. Juni 1989 VI R 31/86, BFHE 157, 377, BStBl II 1989, 909). - BFH, 10.04.1990 - VIII R 63/88
Eine auf das Leben des Gesellschafters abgeschlossene Versicherung gehört nicht …
Auszug aus BFH, 25.03.2003 - IX R 106/00
Ob die Provisionszahlungen rechtlich schon aufgrund dieses engen wirtschaftlichen Zusammenhangs mit dem Immobilienobjekt der GbR bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung i.S. des § 21 EStG zu erfassen sind, weil sie z.B. ebenso wie Provisionsnachlässe auf Eigenkapitalvermittlungsprovisionen nach § 255 Abs. 1 Satz 3 des Handelsgesetzbuchs (HGB) als Anschaffungspreisminderungen angesehen werden könnten (vgl. zu Provisionsnachlässen BFH-Urteil vom 26. Februar 2002 IX R 20/98, BFHE 198, 425, BStBl II 2002, 796), oder ob eine solche Zurechnung deshalb ausscheidet, weil die (Prämien-)Aufwendungen für die Lebensversicherungen aufgrund des Versicherungsgegenstandes (privates Lebensrisiko) trotz ihrer Veranlassung durch die Einkünfteerzielung nach der Rechtsprechung des BFH nicht zu den Betriebsausgaben oder wie im Streitfall zu den Werbungskosten gehören (vgl. BFH-Urteile vom 11. Mai 1989 IV R 56/87, BFHE 157, 152, BStBl II 1989, 657; vom 10. April 1990 VIII R 63/88, BFHE 161, 440, BStBl II 1990, 1017), kann deshalb offen bleiben. - BFH, 05.04.1984 - IV R 244/83
Auskunftsverlangen - Finanzamt - Anfechtungsklage - Außenprüfung
- BFH, 26.02.2002 - IX R 20/98
Geschlossene Fonds - Eigenkapitalvermittlungsprovisionen
- FG Münster, 18.09.2000 - 4 K 6019/99
Einkommensteuerliche Qualifizierung einer an einen geschlossenen Immobilienfond …
- FG Hamburg, 21.07.2014 - 6 K 273/13
Einkommensteuer: GmbH-Geschäftsanteile weder notwendiges noch gewillkürtes …
Maßgebend für die Frage, ob ein Bescheid aufgrund einer Außenprüfung ergangen ist, ist, welche Steuerarten und Besteuerungszeiträume nach der Prüfungsanordnung umfasst sein sollten (BFH-Urteil vom 25.03.2003 IX R 106/00 BFH/NV 2004, 1379;… Loose in Tipke/Kruse, AO/FGO, § 173 Rz. 93 m. w. N.). - FG Niedersachsen, 17.05.2022 - 13 K 254/20
Keine Änderung von Feststellungsbescheiden
Dabei gilt Rechtsfriede für den Steuerpflichtigen und den Staat gleichermaßen (BFH, Urteil vom 19. Januar 1987 - IV R 96/85, BStBl II 1987, 410; Urteil vom 25. März 2003 - IX R 106/00, BFH/NV 2004, 1379;… Loose, in: Tipke/Kruse, AO/FGO, § 173 AO Rn. 89). - FG Hamburg, 04.11.2010 - 3 K 65/10
Prüfungsanordnung bei vollbeendeter Schifffahrtsgellschaft: Adressierung, …
Welche Prüfungsmaßnahmen von der Prüfungsanordnung abgedeckt werden sollen und damit von der Steuerpflichtigen zu dulden sind, ist in entsprechender Anwendung des § 133 BGB und damit maßgeblich danach zu ermitteln, wie der Steuerpflichtige den materiellen Gehalt der Erklärung nach den ihn bekannten Umständen unter Berücksichtigung von Treu und Glauben verstehen konnte (BFH vom 25. März 2003 IX R 106/00, BFH/NV 2004, 1379; vom 11. November 1987 X R 54/82, BFHE 152, 166, BStBl II 1988, 307; vom 25. August 1981 VII B 3/81, BFHE 134, 97, BStBl II 1982, 34).