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   BFH, 15.04.2004 - IV R 51/02   

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https://dejure.org/2004,5014
BFH, 15.04.2004 - IV R 51/02 (https://dejure.org/2004,5014)
BFH, Entscheidung vom 15.04.2004 - IV R 51/02 (https://dejure.org/2004,5014)
BFH, Entscheidung vom 15. April 2004 - IV R 51/02 (https://dejure.org/2004,5014)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Anerkennung eines materiellen Wirtschaftsgutes (hier: Zuckerrübenlieferrecht) - Selbständige Verkehrsfähigkeit - Selbständige Bewertungsfähigkeit - Vertrauensschutz auf Rechtsansicht in unter Vorbehalt der Nachprüfung ergangenem Steuerbescheid

  • Judicialis

    AO 1977 § 164 Abs. 1; ; AO 1977 § 164 Abs. 2; ; AO 1977 § 176; ; AO 1977 § 176 Abs. 1; ; AO 1977 § 176 Abs. 2; ; BewG § 13 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 176; BewG § 13; EStG § 5 § 13 § 14 § 16 § 55
    Zuckerrübenlieferungsrecht - immaterielles WG

  • datenbank.nwb.de

    Ansatz eines Aufgabegewinns für ein an den Betrieb oder die Fläche gebundenes Zuckerrübenlieferrecht bei Aufgabe eines landwirtschaftlichen Betriebs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 13, EStG § 14, AO 1977 § 164, AO 1977 § 176
    Änderung; Immaterielles Wirtschaftsgut; Landwirtschaft; Zuckerrübenlieferrecht

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2005, 10
  • BFH/NV 2004, 1393
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 24.06.1999 - IV R 33/98

    Zuckerrübenlieferrecht bei Bodengewinnbesteuerung

    Auszug aus BFH, 15.04.2004 - IV R 51/02
    Durch Urteil vom 24. Juni 1999 IV R 33/98 (BFHE 189, 132, BStBl II 2003, 58) hat der erkennende Senat entschieden, dass die Zuckerrübenlieferrechte, die ein Kläger im Jahr 1989 veräußert hatte, immaterielle Wirtschaftsgüter waren.

    Dabei wäre zu berücksichtigen, dass dann, wenn zum Betriebsaufgabezeitpunkt (1. Januar 1987) für solche Lieferrechte bereits Marktpreise gezahlt wurden, eine Bewertung mit dem Neunfachen des Jahreswertes (§ 13 Abs. 1 und 2 des Bewertungsgesetzes --BewG-- in der damals geltenden Fassung; s. dazu das Senatsurteil in BFHE 189, 132, BStBl II 2003, 58, zu 2.b der Entscheidungsgründe) nicht möglich ist.

  • BFH, 11.09.2003 - IV R 53/02

    Zuckerrübenlieferrecht als immaterielles Wirtschaftsgut

    Auszug aus BFH, 15.04.2004 - IV R 51/02
    Nach dem Senatsurteil vom 11. September 2003 IV R 53/02 (BFHE 203, 454) ist auch nicht auszuschließen, dass von dem auf die Lieferrechte entfallenden Aufgabegewinn zur Vermeidung einer grundsätzlich unzulässigen steuerlichen Mehrbelastung ein vom Pauschalwert des Grund und Bodens (§ 55 Abs. 1 EStG) abzuspaltender Buchwert abzusetzen ist.

    Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die Entscheidung des Senats in BFHE 203, 454 verwiesen.

  • BFH, 05.03.1998 - IV R 23/96

    Verlustklausel nach § 55 Abs. 6 EStG bei Milchreferenzmengen

    Auszug aus BFH, 15.04.2004 - IV R 51/02
    Es genügt vielmehr, dass es zusammen mit dem Betrieb übertragen werden kann, sofern es nur selbständig bewertungsfähig ist (Senatsurteil vom 5. März 1998 IV R 23/96, BFHE 185, 435, BStBl II 2003, 56).
  • BFH, 19.01.1994 - XI R 72/90

    Vorsteuerabzug aus Treu und Glauben?

    Auszug aus BFH, 15.04.2004 - IV R 51/02
    Das gilt erst recht, wenn der Steuerbescheid unter dem Vorbehalt der Nachprüfung (§ 164 Abs. 1 AO 1977) stand und der Steuerpflichtige keine bindende Zusage erwirkt hatte (BFH-Urteil vom 19. Januar 1994 XI R 72/90, BFH/NV 1994, 591).
  • BFH, 14.11.2001 - X R 39/98

    Sonderausgaben - Kein Abzug des Zinsanteils einer Gegenleistungsrente

    Auszug aus BFH, 15.04.2004 - IV R 51/02
    Der erkennende Senat schließt sich insoweit der Ansicht des X. Senats im Urteil vom 14. November 2001 X R 39/98 (BFHE 197, 179, BStBl II 2002, 246, zu 6. der Entscheidungsgründe, m.w.N.) an.
  • BFH, 11.09.2003 - IV R 25/02

    Zuckerrübenlieferrecht als immaterielles WG

    Auszug aus BFH, 15.04.2004 - IV R 51/02
    Wie der erkennende Senat bereits in seinem Urteil vom 11. September 2003 IV R 25/02 (BFH/NV 2004, 617) entschieden hat, hatten sich zusätzlich --jedenfalls seit Mitte der 70er Jahre-- für den Zuckerrübenanbau deutlich kostengünstigere Anbau- und Erntetechniken durchgesetzt.
  • BFH, 19.03.2002 - VIII R 57/99

    Betriebsunternehmer - Gewerbesteuerbefreiung - Betriebsaufspaltung - Vermietung -

    Auszug aus BFH, 15.04.2004 - IV R 51/02
    b) Das Vertrauen des Steuerpflichtigen auf einen ergangenen Steuerbescheid ist selbst dann nicht geschützt, wenn das FA in ihm eine unzutreffende, für den Steuerpflichtigen aber günstige Rechtsansicht vertreten und der Steuerpflichtige im Vertrauen darauf disponiert hat (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 19. März 2002 VIII R 57/99, BFHE 198, 137, BStBl II 2002, 662, unter II.B.5., m.w.N.).
  • BGH, 30.03.1990 - V ZR 113/89

    Vollstreckung eines Grundstückskaufvertrages betreffend ein landwirtschaftliches

    Auszug aus BFH, 15.04.2004 - IV R 51/02
    Erst das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 30. März 1990 V ZR 113/89 (BGHZ 111, 110, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1990, 1723) habe dazu geführt, dass ein solches Recht auch steuerrechtlich als immaterielles Wirtschaftsgut wahrgenommen und behandelt worden sei.
  • FG Baden-Württemberg, 23.07.2019 - 5 K 338/19

    Verkauf von selbstgenutztem Wohneigentum: Steuerfreiheit des Veräußerungsgewinns

    Aber selbst wenn man die Einzelveräußerbarkeit für den Begriff des Wirtschaftsgutes nicht für erforderlich halten sollte, so verlangt der BFH bei den Gewinneinkünften zumindest eine Übertragbarkeit zusammen mit dem Betrieb (BFH-Urteil vom 15.04.2004 IV R 51/02, BFH/NV 2004, 1393).
  • BFH, 09.09.2010 - IV R 43/08

    Buchwertabspaltung bei Entnahme von Zuckerrübenlieferrechten - Keine AfA bei

    Das der Klage stattgebende Urteil des Finanzgerichts (FG) hob der erkennende Senat mit Urteil vom 15. April 2004 IV R 51/02 (BFH/NV 2004, 1393) auf.

    Gegenüberzustellen sei jedoch ein Buchwert, der nach den Grundsätzen der Senatsurteile in BFH/NV 2004, 1393 und in BFHE 203, 454, BStBl II 2010, 184 vom Buchwert des Grund und Bodens abzuspalten sei.

    Der Entnahmewert für die Zuckerrübenlieferrechte war --wie das FG unter Berücksichtigung des im ersten Rechtsgang ergangenen Urteils des erkennenden Senats (in BFH/NV 2004, 1393) zutreffend entschieden hat --um einen anteiligen Buchwert zu vermindern, der von dem Buchwert des Grund und Bodens abzuspalten war.

    cc) In dem im ersten Rechtsgang des vorliegenden Verfahrens ergangenen Urteil in BFH/NV 2004, 1393 (unter 3. der Gründe) hat der erkennende Senat auf die rechtliche Beurteilung im Senatsurteil in BFHE 203, 454, BStBl II 2010, 184 verwiesen.

    aa) Die Frage, ob eine Abspaltung des Buchwerts auch tatsächlich vorzunehmen ist, wenn die nachzuholenden Feststellungen ergeben würden, dass sich die Zuckerrübenlieferrechte erst nach dem 1. Juli 1970 am Markt zu einem selbstständig bewerteten Wirtschaftsgut verfestigt hatten, ist in dem im ersten Rechtsgang ergangenen Urteil in BFH/NV 2004, 1393 --anders als das FA meint-- nicht offen geblieben.

    Denn die Anerkennung der Lieferrechte als immaterielles Wirtschaftsgut setzt deren selbstständige Verkehrsfähigkeit nicht voraus (Senatsurteil in BFH/NV 2004, 1393, unter 1. der Gründe).

    (2) Darüber hinaus hat der Senat in dem Urteil in BFHE 203, 454, BStBl II 2010, 184 (unter II.2. der Gründe) und damit aufgrund der Verweisung in dem im ersten Rechtsgang ergangenen Urteil in BFH/NV 2004, 1393 die Rechtsansicht vertreten, dass es für die Frage der Verfestigung der Zuckerrübenlieferrechte am Markt und --daraus folgend-- für die Buchwertabspaltung von dem Pauschalwert nach § 55 Abs. 1 EStG auf die vertraglichen Beziehungen mit der belieferten Zuckerfabrik ankommt.

    Das angefochtene Urteil entspricht den Vorgaben des im ersten Rechtsgang ergangenen Senatsurteils in BFH/NV 2004, 1393 und ist auch nicht zu beanstanden, soweit es sich auf das Sachverständigengutachten stützt.

  • BFH, 09.09.2010 - IV R 14/08

    Buchwertabspaltung bei der Entnahme von Zuckerrübenlieferrechten

    Das Finanzgericht (FG) holte im Hinblick auf die Senatsurteile vom 15. April 2004 IV R 51/02 (BFH/NV 2004, 1393) und vom 11. September 2003 IV R 53/02 (BFHE 203, 454, BStBl II 2010, 184) ein Sachverständigengutachten ein.

    Nach den Grundsätzen der Senatsurteile in BFH/NV 2004, 1393 und in BFHE 203, 454, BStBl II 2010, 184 habe sich das Zuckerrübenlieferrecht zum 1. Januar 1976 zu einem selbstständigen Wirtschaftsgut verfestigt, wie sich aus dem Gutachten ergebe.

    Die Entscheidung des FG, dass der Entnahmewert für die nicht an Aktien gebundenen Zuckerrübenlieferrechte um einen von dem Buchwert des Grund und Bodens abzuspaltenden Buchwert zu vermindern ist, entspricht der Rechtsprechung des erkennenden Senats (u.a. Urteile vom 24. Juni 1999 IV R 33/98, BFHE 189, 132, BStBl II 2003, 58; in BFHE 203, 454, BStBl II 2010, 184, und in BFH/NV 2004, 1393) und ist daher nicht zu beanstanden.

    Der Entnahmewert für die Zuckerrübenlieferrechte war --wie das FG unter Berücksichtigung der Senatsurteile in BFHE 203, 454, BStBl II 2010, 184 und in BFH/NV 2004, 1393 zutreffend entschieden hat --um einen anteiligen Buchwert zu vermindern, der von dem Buchwert des Grund und Bodens abzuspalten war.

    cc) Auch im Urteil in BFH/NV 2004, 1393 hat der Senat an dieser Beurteilung festgehalten (unter 3. der Gründe).

    aa) Die Frage, ob eine Abspaltung des Buchwerts auch tatsächlich vorzunehmen ist, wenn die nachzuholenden Feststellungen ergeben würden, dass sich die Zuckerrübenlieferrechte erst nach dem 1. Juli 1970 am Markt zu einem selbstständig bewerteten Wirtschaftsgut verfestigt hatten, ist in den Urteilen in BFH/NV 2004, 1393 und in BFHE 203, 454, BStBl II 2010, 184 nicht offen geblieben.

    Denn die Anerkennung der Lieferrechte als immaterielles Wirtschaftsgut setzt deren selbstständige Verkehrsfähigkeit nicht voraus (Senatsurteil in BFH/NV 2004, 1393, unter 1. der Gründe).

    Das angefochtene Urteil entspricht der Rechtsprechung des Senats (Urteile in BFHE 203, 454, BStBl II 2010, 184, und in BFH/NV 2004, 1393) und ist auch nicht zu beanstanden, soweit es sich auf das Sachverständigengutachten stützt.

  • BFH, 21.08.2012 - VIII R 11/11

    Keine Entnahme betrieblicher und in Vorjahren zu mehr als 10 % genutzter PKW

    Eine als falsch erkannte Rechtsauffassung muss es zum frühest möglichen Zeitpunkt aufgeben, auch wenn der Steuerpflichtige auf diese Rechtsauffassung vertraut und entsprechend disponiert haben sollte (BFH-Urteile vom 23. Mai 1989 X R 17/85, BFHE 157, 516, BStBl II 1989, 879; vom 5. September 1990 X R 100/89, BFH/NV 1991, 217; vom 15. April 2004 IV R 51/02, BFH/NV 2004, 1393, und vom 29. April 2008 VIII R 75/05, BFHE 221, 136, BStBl II 2008, 817).
  • BFH, 09.09.2010 - IV R 2/10

    Buchwertabspaltung bei der Veräußerung oder Entnahme von Zuckerrübenlieferrechten

    Nach den Grundsätzen der BFH-Urteile vom 15. April 2004 IV R 51/02 (BFH/NV 2004, 1393) und in BFHE 203, 454, BStBl II 2010, 184 (Urteil im zweiten Rechtsgang im vorliegenden Verfahren) sei entgegen der Auffassung des FA dem auf das betriebliche Zuckerrübenlieferrecht entfallenden Veräußerungserlös ein Buchwert gegenüberzustellen, bei dessen Berechnung das FG dem eingeholten Sachverständigengutachten folge.

    cc) An dieser rechtlichen Beurteilung hat der Senat im Urteil in BFH/NV 2004, 1393, unter 3. der Gründe festgehalten.

    Denn die Anerkennung der Lieferrechte als immaterielles Wirtschaftsgut setzt deren selbständige Verkehrsfähigkeit nicht voraus (Senatsurteil in BFH/NV 2004, 1393, unter 1. der Gründe).

  • FG Niedersachsen, 16.06.2021 - 9 K 16/20

    Veräußerung einer Wohnung als privates Veräußerungsgeschäft

    Darüber hinaus wird auch im Rahmen der Gewinneinkünfte zumindest die Möglichkeit der Übertragung des Grundstücks mit dem Betrieb verlangt (BFH-Urteil vom 15. April 2004 IVR 51/02, BFH/NV 2004, 1393).
  • FG Niedersachsen, 18.11.2009 - 2 K 39/04

    Abzug des Buchwerts für Rübenlieferrechte bei der Veräußerung eines

    Hierbei sind die Grundsätze der Urteile des BFH vom 15. April 2004, IV R 51/02, BFH/NV 2004, 1393 und vom 11. September 2003, IV R 53/02, BFH/NV 2004, 258 (zurückverweisendes Urteil im vorliegenden Verfahren) anzuwenden.

    Sie steht insbesondere in Einklang mit den Ausführungen des Urteils des BFH vom 15. April 2004, IV R 51/02, BFH/NV 2004, 1393 und mit den Ermittlungen von Proett, Zuckerrübenlieferrechte in: Referenzmengen und Lieferrechte in der Landwirtschaft, Schriftenreihe des Hauptverbandes der landwirtschaftlichen Buchstelle und Sachverständigen e. V. - HLBS - Heft 147, 37ff.

    Insbesondere hat der Sachverständige bei der Ermittlung der rübenfähigen Fläche des klägerischen Betriebes zum 1. Juli 1070 entsprechend der Ausführungen des BFH im Urteil vom 15. April 2004 (IV R 51/02 BFH/NV 2004, 1393) berücksichtigt, dass von der landwirtschaftlichen Nutzfläche von 63, 9533 ha solche Flächen, die nicht für den Rübenanbau genutzt werden können abzuziehen sind und für Hofstelle, Wohnungs- und Grünland- sowie Waldflächen 7, 3534 ha abgezogen.

  • FG Niedersachsen, 15.06.2007 - 15 K 320/02

    Ermittlung des abgespaltenen Buchwertes für das dem Entnahmewert des

    Hierbei sind die Grundsätze der Urteile des BFH vom 15. April 2004 IV R 51/02, BFH/NV 2004, 1393 und vom 11. September 2003 IV R 53/02, BFH/NV 2004.258 anzuwenden.

    Sie steht insbesondere in Einklang mit den Ausführungen des Urteils des BFH vom 15. April 2004 IV 51/02, BFH/NV 2004, 1393 und mit den Ermittlungen von Proett, Zuckerrübenlieferrechte in: Referenzmengen und Lieferrechte in der Landwirtschaft, Schriftenreihe des Hauptverbandes der landwirtschaftlichen Buchstelle und Sachverständigen e. V. - hlbs - Heft 147, 37 ff.

    Die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Buchwertabspaltung anzunehmen ist, ist u.a. durch die Entscheidung des Bundesfinanzhofs IV R 51/02 vom 15. April 2004 a.a.O. als geklärt anzusehen.

  • BFH, 12.07.2006 - IV B 9/05

    NZB: Abschnittsbesteuerung - keine Bindung des FA an frühere Rechtsauffassung

    Das FA ist an eine bei einer früheren Veranlagung zugrunde gelegten Rechtsauffassung auch dann nicht gebunden, wenn der Steuerpflichtige im Vertrauen darauf disponiert hat (BFH-Entscheidungen vom 23. Mai 1989 X R 17/85, BFHE 157, 516, BStBl II 1989, 879; vom 15. April 2004 IV R 51/02, BFH/NV 2004, 1393; vom 2. August 2004 IX B 41/04, BFH/NV 2005, 68, m.w.N.).
  • FG Niedersachsen, 15.06.2007 - 15 K 377/04

    Zuckerrübenlieferungsrechte als selbstständige Wirtschaftsgüter

    Im sich anschließenden Revisionsverfahren - Az. IV R 51/02 - hob der BFH das Urteil auf und verwies die Sache an das NFG zurück.

    Hierbei sind die Grundsätze der Urteile des BFH vom 15. April 2004 IV R 51/02, BFH/NV 2004, 1393 und vom 11. September 2003 IV R 53/02, BFH/NV 2004, 258 anzuwenden.

    Sie steht insbesondere in Einklang mit den Ausführungen des Urteils des BFH vom 15. April 2004 IV 51/02, BFH/NV 2004, 1393 und mit den Ermittlungen von Proett, Zuckerrübenlieferrechte in: Referenzmengen und Lieferrechte in der Landwirtschaft, Schriftenreihe des Hauptverbandes der landwirtschaftlichen Buchstelle und Sachverständigen e. V. HLBS Heft 147, 37 ff.

  • FG Baden-Württemberg, 03.05.2017 - 4 K 173/14

    Keine Bilanzierung einer Fernsehlizenz mangels Übertragbarkeit und

  • BFH, 14.10.2009 - X R 37/07

    Betriebsaufspaltung und Option auf Erwerb aller Geschäftsanteile an der

  • FG Bremen, 24.08.2016 - 1 K 67/16

    Einkommensteuerliche Behandlung von Aufwendungen für erworbene

  • FG Baden-Württemberg, 13.10.2005 - 6 K 123/03

    Abspaltung eines anteiligen Buchwerts vom Pauschalwert des Grund und Bodens (§ 55

  • FG Schleswig-Holstein, 17.02.2022 - 3 K 42/21

    Teilweise inhaltsgleich mit Urteil des Schleswig-Holsteinischen FG vom 17.02.2022

  • FG Hamburg, 09.07.2007 - 2 K 310/04

    Einkommensteuerrecht, Abgabeordnung: Vertrauensschutz gem. § 176 Abs. 2 AO

  • FG Baden-Württemberg, 17.06.2009 - 1 K 337/05

    Bustransfer im Gemeinschaftsgebiet bei einem von einem Reiseunternehmen

  • FG Schleswig-Holstein, 17.02.2022 - 3 K 41/21

    Bestimmung der Mitunternehmereigenschaft - Gesamtbetrachtung aller vertraglichen

  • FG Hessen, 15.01.2007 - 11 V 3247/06

    Zur Bindung des Finanzamts an eine unzutreffende Teilwertermittlung

  • FG Hessen, 15.01.2007 - 11 V 2553/06

    Zur Bindung des Finanzamts an eine unzutreffende Teilwertermittlung

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 16.08.2005 - 2 V 17/05

    Aktivierungspflicht für gekaufte Zuckerrübenlieferrechte als immaterielle, nicht

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