Weitere Entscheidung unten: BFH, 29.07.2004

Rechtsprechung
   BFH, 26.07.2004 - X R 30/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,7473
BFH, 26.07.2004 - X R 30/04 (https://dejure.org/2004,7473)
BFH, Entscheidung vom 26.07.2004 - X R 30/04 (https://dejure.org/2004,7473)
BFH, Entscheidung vom 26. Juli 2004 - X R 30/04 (https://dejure.org/2004,7473)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    InsO § 80 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO §§ 121 40 Abs. 2; InsO § 80 Abs. 1
    Insolvenzverfahren: Prozessführungsbefugnis

  • datenbank.nwb.de

    Uneingeschränkte Prozessführungsbefugnis des Insolvenzverwalters nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2004, 1547
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 22.01.1997 - I R 101/95

    Revisionsbegründung - Verfahrensfehler - Zeugeneigenschaft - Eröffnung des

    Auszug aus BFH, 26.07.2004 - X R 30/04
    Der Insolvenzverwalter hat im Streitfall die Revision des Klägers nicht genehmigt (vgl. zur Genehmigung einer unzulässigen Klageerhebung BFH-Urteil vom 22. Januar 1997 I R 101/95, BFHE 182, 269, BStBl II 1997, 464).
  • BFH, 23.05.2000 - IX S 5/00

    PKH; Beiordnung eines Notanwalts; Akteneinsicht durch Konkursverwalterin

    Auszug aus BFH, 26.07.2004 - X R 30/04
    Dieser ist nicht prozessführungsbefugt (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 10. Juni 1970 III R 128/67, BFHE 99, 348, BStBl II 1970, 665; vom 23. Mai 2000 IX S 5/00, BFH/NV 2000, 1134).
  • BFH, 10.06.1970 - III R 128/67

    Finanzgerichtliches Verfahren - Unterbrechung aufgrund Konkurseröffnung -

    Auszug aus BFH, 26.07.2004 - X R 30/04
    Dieser ist nicht prozessführungsbefugt (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 10. Juni 1970 III R 128/67, BFHE 99, 348, BStBl II 1970, 665; vom 23. Mai 2000 IX S 5/00, BFH/NV 2000, 1134).
  • FG Münster, 18.06.1999 - 13 K 7791/98

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Nachholung der versäumten

    Auszug aus BFH, 26.07.2004 - X R 30/04
    Das Urteil, das in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2001, 381 veröffentlicht ist, wurde dem damaligen Prozessvertreter des Klägers am 12. August 1999 zugestellt.
  • BFH, 20.09.2016 - VII R 10/15

    Bestimmtheit einer Nachtragsverteilungsanordnung

    Der Schuldner ist nicht prozessführungsbefugt (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 26. Juli 2004 X R 30/04, BFH/NV 2004, 1547, m.w.N.; BFH-Urteil vom 6. Juli 2011 II R 34/10, BFH/NV 2012, 10).
  • BFH, 06.07.2011 - II R 34/10

    Prozessführungsbefugnis des Insolvenzverwalters bei Beendigung des

    Der Schuldner ist nicht prozessführungsbefugt (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 26. Juli 2004 X R 30/04, BFH/NV 2004, 1547, m.w.N.).
  • BFH, 31.01.2012 - I S 15/11

    Klagebefugnis des Insolvenzschuldners gegen nach Eröffnung des

    Der Schuldner ist nicht prozessführungsbefugt (BFH-Beschluss vom 26. Juli 2004 X R 30/04, BFH/NV 2004, 1547, m.w.N.; BFH-Urteil vom 6. Juli 2011 II R 34/10, BFH/NV 2012, 10).
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Rechtsprechung
   BFH, 29.07.2004 - VI B 174/02   

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https://dejure.org/2004,13787
BFH, 29.07.2004 - VI B 174/02 (https://dejure.org/2004,13787)
BFH, Entscheidung vom 29.07.2004 - VI B 174/02 (https://dejure.org/2004,13787)
BFH, Entscheidung vom 29. Juli 2004 - VI B 174/02 (https://dejure.org/2004,13787)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    EStG § 3b; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3

  • rechtsportal.de

    FGO § 60 Abs. 3 § 116 Abs. 3 S. 3
    Haftungsschuldner - Beiladung

  • datenbank.nwb.de

    Keine notwendige Beiladung des ArbG im Klageverfahren über die Steuerfreiheit von Teilen des Arbeitslohns

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2004, 1547
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 19.04.1988 - VII R 56/87

    Notwendige Beiladung - Bestellung eines Beratungsstellenleiters -

    Auszug aus BFH, 29.07.2004 - VI B 174/02
    Nach ständiger Rechtsprechung (z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 19. April 1988 VII R 56/87, BFHE 153, 472, BStBl II 1988, 789) ist das nur dann der Fall, wenn die Entscheidung notwendigerweise und unmittelbar Rechte Dritter gestaltet, verändert oder zum Erlöschen bringt, insbesondere in Fällen, in denen das, was einen Prozessbeteiligten begünstigt oder benachteiligt, notwendigerweise umgekehrt den Dritten benachteiligt oder begünstigen muss (s. Brandis in Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, § 60 FGO Tz. 19, m.w.N.).
  • BFH, 29.10.2002 - V B 186/01

    Beiladung

    Auszug aus BFH, 29.07.2004 - VI B 174/02
    Das Unterlassen einer einfachen Beiladung (§ 60 Abs. 1 FGO) stellt nach ständiger Rechtsprechung indes keinen Verfahrensmangel i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO dar und hätte lediglich zur Folge, dass der Entscheidung dem nicht Beigeladenen gegenüber keine Bindungswirkung zukäme (BFH-Beschluss vom 29. Oktober 2002 V B 186/01, BFH/NV 2003, 780).
  • BFH, 23.01.2004 - VII B 184/03

    GbR-Gesellschafter als Haftungsschuldner; Beiladung

    Auszug aus BFH, 29.07.2004 - VI B 174/02
    Ein solches Verhältnis gegenseitiger Abhängigkeit ist im Streitfall aber nicht gegeben (vgl. zu diesem Erfordernis: BFH-Beschluss vom 23. Januar 2004 VII B 184/03, BFH/NV 2004, 795).
  • BFH, 07.02.1980 - VI B 97/79

    Unanfechtbarkeit eines Urteils - Beiladung - Anfechtung eines

    Auszug aus BFH, 29.07.2004 - VI B 174/02
    Der Arbeitnehmer ist Schuldner der Lohnsteuer, der Arbeitgeber dagegen lediglich Haftungsschuldner; für die Inanspruchnahme als Schuldner und als Haftungsschuldner sind aber unterschiedliche Voraussetzungen gegeben, die z.T. in keinem Zusammenhang miteinander stehen (s. im Einzelnen BFH-Beschluss vom 7. Februar 1980 VI B 97/79, BFHE 129, 310, BStBl II 1980, 210).
  • BFH, 23.03.2004 - X B 129/03

    Darlegung von Revisionszulassungsgründen

    Auszug aus BFH, 29.07.2004 - VI B 174/02
    Hierzu hätte es eines substantiierten Vortrags bedurft, inwieweit die Rechtsfrage klärungsbedürftig ist, d.h. in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchen Gründen sie umstritten ist (vgl. BFH-Beschluss vom 23. März 2004 X B 129/03, BFH/NV 2004, 979).
  • BFH, 15.05.1997 - VII B 5/97
    Auszug aus BFH, 29.07.2004 - VI B 174/02
    Denn das Finanzgericht (FG) kann im vorliegenden Klageverfahren über die Steuerfreiheit von Teilen des Arbeitslohns des Klägers gemäß § 3b des Einkommensteuergesetzes (EStG) anders entscheiden als in einem Verfahren über einen eventuellen Haftungsbescheid gegen die frühere Arbeitgeberin des Klägers (vgl. BFH-Beschluss vom 15. Mai 1997 VII B 5/97, BFH/NV 1997, 867).
  • BFH, 24.04.2007 - I R 39/04

    Besteuerung künstlerischer Darbietungen innerhalb der EG

    Denn in dem vorliegenden Klage- und Revisionsverfahren über die Inhaftungnahme der Klägerin als Vergütungsschuldnerin kann durchaus anders entschieden werden als in einem etwaigen Freistellungs- oder Erstattungsverfahren des E (vgl. auch BFH-Beschlüsse vom 15. Mai 1997 VII B 5/97, BFH/NV 1997, 867; vom 29. Juli 2004 VI B 174/02, BFH/NV 2004, 1547).
  • BFH, 26.04.2010 - II B 131/08

    Keine notwendige Hinzuziehung/Beiladung eines Gesamtschuldners im Verfahren eines

    Das Unterlassen einer einfachen Beiladung (§ 60 Abs. 1 FGO) ist nach ständiger Rechtsprechung kein Verfahrensmangel und hat lediglich zur Folge, dass die Entscheidung gegenüber dem nicht Beigeladenen keine Bindungswirkung zukommt (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 29. Juli 2004 VI B 174/02, BFH/NV 2004, 1547; Gräber/ Stapperfend, a.a.O., § 60 Rz 153).
  • BFH, 14.05.2013 - X B 184/12

    Voraussetzungen der Revisionszulassung wegen Divergenz

    Im Übrigen führt das Übersehen einer höchstrichterlichen Rechtsprechung --anders als das Übersehen einer Rechtsnorm-- nach den vom BFH zu § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO entwickelten Grundsätzen nicht zur Annahme einer greifbar gesetzwidrigen Entscheidung (BFH-Beschlüsse vom 29. Juli 2004 VI B 174/02, BFH/NV 2004, 1547, und vom 19. Juli 2012 X B 88/11, BFH/NV 2012, 1932, unter II.1.b aa, beide m.w.N.).
  • BFH, 05.08.2022 - VI B 65/21

    Zum Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme

    Denn die Entscheidung über die Höhe der Einkünfte der Klägerin aus nichtselbständiger Arbeit im Rahmen der Einkommensteuerfestsetzung musste nicht einheitlich ergehen mit einer etwaigen Lohnsteuernachforderung oder Lohnsteuerhaftung beim Arbeitgeber (s. dazu auch Senatsbeschluss vom 29.07.2004 - VI B 174/02, BFH/NV 2004, 1547).
  • BFH, 19.07.2012 - X B 88/11

    Zurechnung der Bankkonten einer ausländischen Domizilgesellschaft an einen

    Demgegenüber reicht es nicht schon aus, dass das FG im konkreten Einzelfall unrichtig entschieden und dabei ggf. eine vorhandene höchstrichterliche Rechtsprechung übersehen oder fehlerhaft umgesetzt hat (BFH-Beschluss vom 29. Juli 2004 VI B 174/02, BFH/NV 2004, 1547, mit zahlreichen weiteren Nachweisen).
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