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   BFH, 27.05.2004 - IV R 55/02   

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https://dejure.org/2004,9598
BFH, 27.05.2004 - IV R 55/02 (https://dejure.org/2004,9598)
BFH, Entscheidung vom 27.05.2004 - IV R 55/02 (https://dejure.org/2004,9598)
BFH, Entscheidung vom 27. Mai 2004 - IV R 55/02 (https://dejure.org/2004,9598)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    EStG § 16; ; EStG § ... 16 Abs. 4; ; EStG § 18 Abs. 3; ; EStG § 34; ; EStG § 34 Abs. 1; ; UmwStG § 24; ; UmwStG § 24 Abs. 2; ; UmwStG § 24 Abs. 3 Satz 2; ; UmwStG § 24 Abs. 3 Satz 3; ; UmwStG § 27 Abs. 1; ; UmwStG § 27; ; AO 1977 § 227

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 163 § 227; UmwStG § 24 Abs. 3 S. 3
    Begrenzung der Steuerbegünstigung nach § 24 Abs. 3 UmwStG - fehlende Übergangsregelung

  • datenbank.nwb.de

    Fehlen einer Übergangsregelung bei Begrenzung der Steuerbegünstigung des § 24 Abs. 3 UmwStG ab 1994 durch das StMBG nicht verfassungswidrig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Sachliche Unbilligkeit der Festsetzung einer Steuer; Gebot einer Billigkeitsmaßnahme wegen verfassungsrechtlich zu beanstandenden Verhaltens des Gesetzgebers; Zeitlicher Anwendungsbereich der Änderung des § 24 des Umwandlungssteuergesetzes durch das StMBG; Anspruch auf ...

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    AO 1977 § 163, AO 1977 § 227, UmwStG § 24 Abs 3 S 3, StMBG, EStG § 18 Abs 3, EStG § 16 Abs 4, EStG § 34 Abs 1
    Änderung; Einbringung; Erlass; Gesetz; Tarif; Unbilligkeit; Veräußerungsgewinn

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2004, 1555
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 21.09.2000 - IV R 54/99

    Aufnahme eines Sozius in eine Einzelpraxis

    Auszug aus BFH, 27.05.2004 - IV R 55/02
    Die hiergegen gerichtete Klage und die anschließende Revision zum Bundesfinanzhof (BFH) hatten keinen Erfolg (vgl. Senatsurteil vom 21. September 2000 IV R 54/99, BFHE 193, 301, BStBl II 2001, 178).

    Wie bereits im Senatsurteil in BFHE 193, 301, BStBl II 2001, 178 ausgeführt, richtete sich die Neuregelung insbesondere gegen das zuvor vielfach praktizierte sog. Aufstockungsmodell, durch das einerseits ein tarif- und freibetragsbegünstigter Gewinn, andererseits aber zusätzliches Abschreibungsvolumen geschaffen wurde, mit dem künftige tarifbesteuerte Gewinne gemindert wurden.

    Zum einen steht diese Behauptung, die erstmals im Revisionsverfahren IV R 54/99 aufgestellt wird, im Widerspruch zu der Erklärung des Steuerberaters der Kläger im Einspruchsverfahren.

  • Drs-Bund, 07.09.1993 - BT-Drs 12/5630
    Auszug aus BFH, 27.05.2004 - IV R 55/02
    Zugleich wird darauf hingewiesen, dass die eigentliche Vergünstigung des § 24 UmwStG nicht in der Möglichkeit des Ansatzes der eingebrachten Wirtschaftsgüter mit dem Teilwert, sondern darin liegt, dass die Fortführung des Buchwertes zulässig ist und dadurch steuerliche Erschwernisse bei betriebsnotwendigen Umstrukturierungen vermieden werden (BTDrucks 12/5630, S. 80).

    Abgesehen davon war die Absicht der Bundesregierung, eine entsprechende Gesetzesänderung herbeizuführen, durch Veröffentlichungen im Fachschrifttum bekannt (vgl. z.B. Streck/Schwedhelm, Betriebs-Berater 1993, 2420 -Heft 34- vom 10. Dezember 1993; Entwurf und Begründung des Entwurfs zum StMBG der Fraktionen der CDU/CSU und der F.D.P., BTDrucks 12/5630 vom 7. September 1993).

  • BVerfG, 03.12.1997 - 2 BvR 882/97

    Schiffbauverträge

    Auszug aus BFH, 27.05.2004 - IV R 55/02
    Das BVerfG hat in seinem Beschluss vom 3. Dezember 1997 2 BvR 882/97 (BVerfGE 97, 67, Finanz-Rundschau 1998, 377) dem Gesetzgeber gestattet, eine für verfehlt angesehene Subvention rückwirkend auf den Tag des Bekanntwerdens der Absicht zur Gesetzesänderung wegfallen zu lassen, wenn zu befürchten steht, dass andernfalls das gesetzgeberische Vorhaben durch Abschluss einer Vielzahl von Verträgen unterlaufen würde.
  • BFH, 06.02.1976 - III R 24/71
    Auszug aus BFH, 27.05.2004 - IV R 55/02
    Auch wenn demnach Härten, die der Gesetzgeber bei der Regelung des gesetzlichen Tatbestands bedacht und in Kauf genommen hat, grundsätzlich keine Billigkeitsmaßnahme rechtfertigen, so ist eine derartige Maßnahme gleichwohl geboten, wenn ohne die begehrte Billigkeitsmaßnahme das Verhalten des Gesetzgebers aus verfassungsrechtlichen Gründen zu beanstanden wäre (vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 8. Juli 1987 1 BvR 623/86, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1988, 177; BFH-Urteil vom 6. Februar 1976 III R 24/71, BFHE 118, 151).
  • BFH, 26.05.1994 - IV R 51/93

    Sachliche Billigkeitsmaßnahme bei versäumter Antragstellung (Ausschlußfrist) nach

    Auszug aus BFH, 27.05.2004 - IV R 55/02
    Sachliche Gründe sind gegeben, wenn nach dem erklärten oder mutmaßlichen Willen des Gesetzgebers angenommen werden kann, dass der Gesetzgeber die im Billigkeitswege zu entscheidende Frage --hätte er sie geregelt-- im Sinne der beabsichtigten Billigkeitsmaßnahme entschieden hätte (ständige BFH-Rechtsprechung, vgl. z.B. Senatsurteil vom 26. Mai 1994 IV R 51/93, BFHE 174, 482, BStBl II 1994, 833, m.w.N.).
  • BVerfG, 08.07.1987 - 1 BvR 623/86
    Auszug aus BFH, 27.05.2004 - IV R 55/02
    Auch wenn demnach Härten, die der Gesetzgeber bei der Regelung des gesetzlichen Tatbestands bedacht und in Kauf genommen hat, grundsätzlich keine Billigkeitsmaßnahme rechtfertigen, so ist eine derartige Maßnahme gleichwohl geboten, wenn ohne die begehrte Billigkeitsmaßnahme das Verhalten des Gesetzgebers aus verfassungsrechtlichen Gründen zu beanstanden wäre (vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 8. Juli 1987 1 BvR 623/86, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1988, 177; BFH-Urteil vom 6. Februar 1976 III R 24/71, BFHE 118, 151).
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