Rechtsprechung
BFH, 20.11.2003 - III B 44/03 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
FGO § 116 Abs. 5 Satz 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AO § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2; EStG § 33
Magnetfeldtherapie keine allgemein anerkannte Heilmethode - datenbank.nwb.de
Notwendigkeit einer vorherigen amtsärztlichen Begutachtung für die Anerkennung der Aufwendungen als agw. Bel.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Krankheitskosten
- Einzelfälle-ABC
Verfahrensgang
- FG Köln, 26.02.2003 - 4 K 3609/02
- BFH, 20.11.2003 - III B 44/03
Papierfundstellen
- BFH/NV 2004, 335
Wird zitiert von ... (9)
- FG Baden-Württemberg, 04.02.2013 - 10 K 542/12
Keine Berücksichtigung der Kosten für Liposuktion als außergewöhnliche Belastung …
Ein nachträglich erstelltes amtsärztliches Gutachten hat der BFH nur ausnahmsweise dann als Nachweis ausreichen lassen, wenn das Erfordernis einer vorherigen amtlichen Begutachtung für bestimmte Aufwendungen erstmals höchstrichterlich aufgestellt worden war und vom Steuerpflichtigen deshalb nicht erwartet werden konnte, dass er dieses Erfordernis kennt (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteil vom 21. April 2005 III R 45/03, BFHE 209, 365, BStBl II 2005, 602, und BFH-Beschluss vom 20. November 2003 III B 44/03, BFH/NV 2004, 335). - BFH, 21.04.2005 - III R 45/03
Aufwendungen für Unterbringung in einer sozialtherapeutischen Wohngruppe nur bei …
Vielmehr gilt das Erfordernis einer vorherigen Begutachtung stets, wenn der Steuerpflichtige deren Notwendigkeit erkennen konnte; es kann nur dann davon abgesehen werden, wenn er dazu nicht in der Lage war (Senatsbeschluss vom 20. November 2003 III B 44/03, BFH/NV 2004, 335). - FG Schleswig-Holstein, 01.10.2014 - 2 K 272/12
Liposuktion (Fettabsaugung) ist keine außergewöhnliche Belastung gem. § 64 Abs. 1 …
Ein nachträglich erstelltes amtsärztliches Gutachten hat der BFH nur ausnahmsweise dann als Nachweis ausreichen lassen, wenn das Erfordernis einer vorherigen amtlichen Begutachtung für bestimmte Aufwendungen erstmals höchstrichterlich aufgestellt worden war und vom Steuerpflichtigen deshalb nicht erwartet werden konnte, dass er dieses Erfordernis kennt (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteil vom 21. April 2005 III R 45/03, BFHE 209, 365 , BStBl II 2005, 602 , und BFH-Beschluss vom 20. November 2003 III B 44/03,BFH/NV 2004, 335 ).
- BFH, 24.11.2006 - III B 57/06
Kosten für Schönheitsoperation keine agB
Ein nachträglich erstelltes amtsärztliches Gutachten hat der BFH nur ausnahmsweise dann als Nachweis ausreichen lassen, wenn das Erfordernis einer vorherigen amtlichen Begutachtung für bestimmte Aufwendungen erstmals höchstrichterlich aufgestellt worden war und vom Steuerpflichtigen deshalb nicht erwartet werden konnte, dass er dieses Erfordernis kennt (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteil vom 21. April 2005 III R 45/03, BFHE 209, 365, BStBl II 2005, 602, und BFH-Beschluss vom 20. November 2003 III B 44/03, BFH/NV 2004, 335, jeweils m.w.N.). - BFH, 22.12.2005 - III B 74/05
Außergewöhnliche Belastung: Renovierungskosten wegen Hausstauballergie
Ein nachträgliches Gutachten lässt der Senat ausnahmsweise dann genügen, wenn vom Steuerpflichtigen nicht erwartet werden konnte, dass er die Notwendigkeit der vorherigen Begutachtung kannte, weil ein derartiges Erfordernis für bestimmte Aufwendungen erstmals höchstrichterlich aufgestellt worden ist (z.B. Senatsurteile vom 1. Februar 2001 III R 22/00, BFHE 195, 144, BStBl II 2001, 543; vom 9. August 2001 III R 6/01, BFHE 196, 492, BStBl II 2002, 240; vom 23. Mai 2002 III R 52/99, BFHE 199, 287, BStBl II 2002, 592; Senatsbeschluss vom 20. November 2003 III B 44/03, BFH/NV 2004, 335, m.w.N.). - FG Thüringen, 07.07.2020 - 3 K 54/20
Aufwendungen für im Jahr 2016 durchgeführte Liposuktion (Fettabsaugung) ohne …
Ein nachträglich erstelltes amtsärztliches Gutachten wurde vom BFH nur ausnahmsweise dann als Nachweis anerkannt, wenn das Erfordernis einer vorherigen amtlichen Begutachtung für bestimmte Aufwendungen erstmals höchstrichterlich aufgestellt worden war und vom Steuerpflichtigen deshalb nicht erwartet werden konnte, dass er dieses Erfordernis kennt (BFH-Urteil vom 21.04.2005 III R 45/03, BFHE 209, 365 , BStBl II 2005, 602 ; BFH-Beschluss vom 20.11.2003 III B 44/03, BFH/NV 2004, 335 ). - OVG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2012 - 13 A 2774/08
Angebot von Magnetschmuck zum Verkauf in einer Apotheke als apothekenübliche Ware
Mangels eines wissenschaftlichen Belegs für die Wirksamkeit der Magnettherapie sind die Aufwendungen für solche Behandlungsmethoden auch weder steuerlich absetzbar, vgl. BFH, Beschluss vom 20. November 2003 - 3 B 44/03 -, BFH/NV 2004, 335, noch müssen diese - außer im Falle der Verwendung implantierter Spulen - von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden, vgl. die Beschlüsse des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen vom 14. Januar 1992 (BAnz. Nr. 34 vom 19. Februar 1992) und vom 10. Dezember 1999 (BAnz. Nr. 56 vom 21. März 2000). - FG Hessen, 02.08.2006 - 1 V 665/06
Alternative Behandlungsmethode; Außergewöhnliche Belastung; Heilbehandlung; …
Der Nachweis der Zwangsläufigkeit fehlt, da kein entsprechendes ärztliches Attest beigefügt war (Bundesfinanzhof -BFH- Beschluss vom 20. November 2003, III B 44/03, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH 2004, 335).". - FG Hamburg, 27.04.2005 - II 76/03
Kosten für eine Schönheitsoperation als außergewöhnliche Belastung
Zum Nachweis der Zwangsläufigkeit von Aufwendungen kann ein erst nachträglich ausgestelltes amtsärztliches Attest ausnahmsweise ausreichen, wenn von dem Steuerpflichtigen nicht erwartet werden konnte, dass er die Notwendigkeit erkennt, eine amtsärztliche Begutachtung im Vorhinein vornehmen zu lassen, weil ein derartiges Erfordernis für bestimmte Aufwendungen erstmals höchstrichterlich aufgestellt worden ist (BFH vom 20.11.2003, III B 44/03, BFH/NV 2004, 335 ).
Rechtsprechung
BFH, 18.11.2003 - VI B 123/03 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
- rechtsportal.de
EStG § 3b
Pauschale Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit - datenbank.nwb.de
Pauschale Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit nur bei Verrechnung mit tatsächlich erbrachten Arbeitsstunden nach § 3b EStG steuerfrei
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 26.06.2003 - 8 K 138/00
- BFH, 18.11.2003 - VI B 123/03
Papierfundstellen
- BFH/NV 2004, 335
Wird zitiert von ... (8)
- BFH, 08.12.2011 - VI R 18/11
Keine Steuerfreiheit von pauschal gezahlten Zuschlägen für Sonntagsarbeit, …
d) Eine jährliche Abrechnung gemäß § 41b Abs. 1 Satz 1 EStG ist grundsätzlich unverzichtbar (BFH-Entscheidungen in BFHE 169, 515, BStBl II 1993, 314; in BFHE 210, 113, BStBl II 2005, 725;… vom 18. Mai 2005 IX B 178/04, BFH/NV 2005, 1553; vom 18. November 2003 VI B 123/03, BFH/NV 2004, 335), es sei denn, die Pauschalzahlungen werden für tatsächlich erbrachte Arbeitsstunden zur Nachtzeit geleistet und sind so bemessen, dass sie auch unter Einbeziehung von Urlaub und sonstigen Fehlzeiten --aufs Jahr bezogen-- die Voraussetzungen der Steuerfreiheit erfüllen (…BFH-Urteil vom 22. Oktober 2009 VI R 16/08, BFH/NV 2010, 201). - BFH, 27.05.2009 - VI B 69/08
Keine Diskriminierung von Frauen durch Steuerbefreiungsvorschrift des § 3b EStG
Nach ständiger Rechtsprechung des BFH tritt die Steuerfreiheit nur ein, wenn Zahlungen für tatsächlich geleistete Arbeit zu den bezeichneten begünstigten Zeiten erfolgen (vgl. z.B. BFH-Urteile in BFHE 163, 73, BStBl II 1991, 293; vom 25. Mai 2005 IX R 72/02, BFHE 210, 113, BStBl II 2005, 725; BFH-Beschluss vom 18. November 2003 VI B 123/03, BFH/NV 2004, 335; jeweils m.w.N.). - BFH, 16.12.2010 - VI R 27/10
Steuerfreiheit von pauschalen Zuschlägen für Sonntagsarbeit, Feiertagsarbeit oder …
Folgerichtig sind die Zuschläge weder zum Ende des Kalenderjahres errechnet noch ist eine Einzelabrechnung bis zum jährlichen Abschluss des Lohnkontos vorgenommen worden, obwohl eine solche Abrechnung grundsätzlich unverzichtbar ist (BFH-Entscheidungen in BFHE 169, 515, BStBl II 1993, 314; in BFHE 210, 113, BStBl II 2005, 725;… vom 18. Mai 2005 IX B 178/04, BFH/NV 2005, 1553; vom 18. November 2003 VI B 123/03, BFH/NV 2004, 335).
- BFH, 22.10.2009 - VI R 16/08
Steuerfreiheit von pauschal gezahlten Zuschlägen für Nachtarbeit - Verzicht auf …
Die Klägerin hat zwar keine Einzelabrechnung bis zum jährlichen Abschluss des Lohnkontos vorgenommen, obwohl eine solche Abrechnung grundsätzlich unverzichtbar ist (BFH-Entscheidungen in BFHE 169, 515, BStBl II 1993, 314; in BFHE 210, 113, BStBl II 2005, 725;… vom 18. Mai 2005 IX B 178/04, BFH/NV 2005, 1553; vom 18. November 2003 VI B 123/03, BFH/NV 2004, 335). - FG Niedersachsen, 17.12.2010 - 11 K 15/10
Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit als steuerpflichtiger …
Die Klägerin hat keine Einzelabrechnung bis zum jährlichen Abschluss des Lohnkontos vorgenommen, obwohl eine solche Abrechnung grundsätzlich unverzichtbar ist (BFH-Entscheidungen in BStBl II 1993, 314; BStBl II 2005, 725;… v. 18. Mai 2005 IX B 178/04, BFH/NV 2005, 1553; v. 18. November 2003 VI B 123/03, BFH/NV 2004, 335). - FG Hessen, 12.10.2004 - 9 K 315/03
Nachtarbeit; Sonntagszuschlag; Feiertagszuschlag; Abschlagszahlung; …
Nach der genannten Rechtsprechung (zuletzt: Beschluss vom 18. November 2003 VI B 123/03, BFH/NV 2004, 335 ) können pauschale Zuschläge für SFNA nach § 3 b EStG - ausnahmsweise - steuerfrei sein, wenn die monatlichen Zahlungen als Abschlagszahlungen bzw. Vorschüsse für tatsächlich geleistete SFNA erfolgen.Insbesondere in dem Beschluss vom 18. November 2003 VI B 123/03 a.a.O. hat er festgelegt, dass es nicht ausreicht, die geleisteten SFNA-Stunden aufzuzeichnen; entscheidend ist danach die abschließende Verrechnung - und diese ist im Streitfall nicht erfolgt.
- FG Saarland, 07.12.2004 - 1 K 152/04
Begünstigung pauschal ausgezahlter Zulagen für Sonntags-, Feiertags- oder …
Es genügt nicht, dass die geleisteten Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeitsstunden lediglich aufgezeichnet, aber nicht verrechnet werden (BFH vom 18. November 2003 VI B 123/03, BFH/NV 2004, 335). - BFH, 18.05.2005 - IX B 178/04
Zuschläge nach § 3 b EStG
Dies ist aber nur anzunehmen, wenn eine Verrechnung der Zuschläge mit den tatsächlich erbrachten Arbeitsstunden an Sonn-, Feiertagen und zur Nachtzeit jeweils vor Erstellung der Lohnsteuerbescheinigung i.S. des § 41b Abs. 1 EStG erfolgt (BFH-Beschluss vom 18. November 2003 VI B 123/03, BFH/NV 2004, 335).