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   BFH, 04.11.2003 - IX R 55/02   

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https://dejure.org/2003,3792
BFH, 04.11.2003 - IX R 55/02 (https://dejure.org/2003,3792)
BFH, Entscheidung vom 04.11.2003 - IX R 55/02 (https://dejure.org/2003,3792)
BFH, Entscheidung vom 04. November 2003 - IX R 55/02 (https://dejure.org/2003,3792)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Judicialis

    EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1; ; FGO § 126 Abs. 3 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einkünfteerzielungsabsicht

  • datenbank.nwb.de

    Vor Bezugsfertigkeit einer Eigentumswohnung aufgewandte Kreditkosten als vorab entstandene WK; Einkünfteerzielungsabsicht bei beabsichtigter kurzer Vermietungstätigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Anlaufverluste bei Aufgabe der Vermietungsabsicht

  • IWW (Kurzinformation)

    Einkommensteuer - Anlaufverluste bei Immobilien trotz Aufgabe der Vermietungsabsicht

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2004, 484
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 09.07.2002 - IX R 57/00

    Einkunftserzielungsabsicht bei befristeter Vermietung

    Auszug aus BFH, 04.11.2003 - IX R 55/02
    Zutreffend weist die Revision darauf hin, dass die Einkünfteerzielungsabsicht bei von vornherein nicht auf Dauer, sondern nur für einen begrenzten Zeitraum angelegter Vermietungstätigkeit anhand einer Prognose überprüft werden muss (BFH-Urteil vom 9. Juli 2002 IX R 57/00, BFHE 199, 422, BStBl II 2003, 695).

    Es wird dabei die Grundsätze zu beachten haben, die der Senat in seinen Urteilen vom 6. November 2001 IX R 97/00 (BFHE 197, 151, BStBl II 2002, 726) und in BFHE 199, 422, BStBl II 2003, 695 dazu aufgestellt hat.

  • BFH, 27.01.1993 - IX R 64/88

    Anerkennung von Werbungskosten, Absetzungen für Abnutzung und Schuldzinsen bei

    Auszug aus BFH, 04.11.2003 - IX R 55/02
    Zwar hat der Senat in mehreren Entscheidungen zur Abziehbarkeit von Aufwendungen für eine leerstehende Wohnung ausgeführt, der Entschluss zur Einkünfteerzielungsabsicht dürfe später nicht wieder weggefallen sein (BFH-Beschluss vom 21. September 2000 IX B 75/00, BFH/NV 2001, 585, m.w.N., und Urteil vom 27. Januar 1993 IX R 64/88, BFH/NV 1993, 528).
  • BFH, 04.03.1997 - IX R 29/93

    Schuldzinsen, die auf die Zeit zwischen Kündigung und Auseinandersetzung im

    Auszug aus BFH, 04.11.2003 - IX R 55/02
    Voraussetzung für die Berücksichtigung vorab entstandener Werbungskosten ist, dass ein ausreichend bestimmter wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen den Aufwendungen und der Einkunftsart besteht, in deren Rahmen der Abzug begehrt wird (Großer Senat des Bundesfinanzhofs --BFH--, Beschluss vom 4. Juli 1990 GrS 1/89, BFHE 160, 466, BStBl II 1990, 830, unter C. III. 2. a; BFH-Urteil vom 4. März 1997 IX R 29/93, BFHE 183, 75, BStBl II 1997, 610).
  • BFH, 26.08.1975 - VIII R 120/72

    Erwerb einer Eigentumswohnung - Vermietung der Eigentumswohnung - Spätere

    Auszug aus BFH, 04.11.2003 - IX R 55/02
    Indes ist dies vor dem Hintergrund des in Bezug genommenen BFH-Urteils vom 26. August 1975 VIII R 120/72 (BFHE 117, 54, BStBl II 1976, 9) nur so zu verstehen, dass der spätere Wegfall der Einkünfteerzielungsabsicht nicht zur Folge haben dürfe, dass "zwischen den Aufwendungen überhaupt kein ursächlicher Zusammenhang mit der Erzielung von Einnahmen mehr besteht" (so BFH in BFHE 117, 54, BStBl II 1976, 9).
  • BFH, 15.11.1994 - IX R 11/92

    Begleichung eines Damnums durch ein Tilgungsstreckungsdarlehen

    Auszug aus BFH, 04.11.2003 - IX R 55/02
    Im Streitfall konnte das FG zu der Schlussfolgerung gelangen, dass ein ausreichend bestimmter wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen den strittigen Aufwendungen für die Disagien (zur sofortigen Abziehbarkeit von Disagien als Werbungskosten vgl. BFH-Urteil vom 15. November 1994 IX R 11/92, BFH/NV 1995, 669) mit einer Vermietung der Wohnung bestand.
  • BFH, 04.07.1990 - GrS 1/89

    Vorauszahlungen und Bauunternehmerkonkurs

    Auszug aus BFH, 04.11.2003 - IX R 55/02
    Voraussetzung für die Berücksichtigung vorab entstandener Werbungskosten ist, dass ein ausreichend bestimmter wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen den Aufwendungen und der Einkunftsart besteht, in deren Rahmen der Abzug begehrt wird (Großer Senat des Bundesfinanzhofs --BFH--, Beschluss vom 4. Juli 1990 GrS 1/89, BFHE 160, 466, BStBl II 1990, 830, unter C. III. 2. a; BFH-Urteil vom 4. März 1997 IX R 29/93, BFHE 183, 75, BStBl II 1997, 610).
  • BFH, 04.06.1991 - IX R 30/89

    Werbungskosten beim Grundstückskauf

    Auszug aus BFH, 04.11.2003 - IX R 55/02
    Ein solcher Zusammenhang ist gegeben, wenn sich anhand objektiver Umstände feststellen lässt, dass der Steuerpflichtige den Entschluss, Einkünfte aus einer bestimmten Einkunftsart zu erzielen, endgültig gefasst hat (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteil vom 4. Juni 1991 IX R 30/89, BFHE 164, 364, BStBl II 1991, 761).
  • BFH, 21.09.2000 - IX B 75/00

    Vermietung/Verpachtung: Vorab entstandene Werbungskosten

    Auszug aus BFH, 04.11.2003 - IX R 55/02
    Zwar hat der Senat in mehreren Entscheidungen zur Abziehbarkeit von Aufwendungen für eine leerstehende Wohnung ausgeführt, der Entschluss zur Einkünfteerzielungsabsicht dürfe später nicht wieder weggefallen sein (BFH-Beschluss vom 21. September 2000 IX B 75/00, BFH/NV 2001, 585, m.w.N., und Urteil vom 27. Januar 1993 IX R 64/88, BFH/NV 1993, 528).
  • BFH, 06.11.2001 - IX R 97/00

    Einkommensteuerrechtliche Behandlung von Ferienwohnungen

    Auszug aus BFH, 04.11.2003 - IX R 55/02
    Es wird dabei die Grundsätze zu beachten haben, die der Senat in seinen Urteilen vom 6. November 2001 IX R 97/00 (BFHE 197, 151, BStBl II 2002, 726) und in BFHE 199, 422, BStBl II 2003, 695 dazu aufgestellt hat.
  • BFH, 11.01.2005 - IX R 15/03

    Erstattung von Instandsetzungsaufwendungen und Modernisierungsaufwendungen im

    Voraussetzung für die Berücksichtigung solcher vorab entstandener Werbungskosten ist, dass ein ausreichend bestimmter wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen den Aufwendungen und der Einkunftsart besteht, in deren Rahmen der Abzug begehrt wird (Beschluss des Großen Senats des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 4. Juli 1990 GrS 1/89, BFHE 160, 466, BStBl II 1990, 830; BFH-Urteil vom 4. November 2003 IX R 55/02, BFH/NV 2004, 484).
  • FG Saarland, 23.05.2006 - 1 K 443/02

    Einkunftserzielungsabsicht bei Vermietungseinkünften trotz längerem Leerstand (§§

    Es muss sich anhand objektiver Umstände feststellen lassen, dass der Steuerpflichtige den Entschluss, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zu erzielen, endgültig gefasst hat (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH vom 4. Juni 1991 IX R 30/89, BStBl. II 1991, 761; vom 4. November 2003 IX R 55/02, BFH/NV 2004, 484).
  • FG Saarland, 17.12.2008 - 1 K 2011/04

    Einkommensteuer; Schätzung bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG;

    Es muss sich anhand objektiver Umstände feststellen lassen, dass der Steuerpflichtige den Entschluss, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zu erzielen, endgültig gefasst hat (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH vom 4. Juni 1991 IX R 30/89, BStBl II 1991, 761; vom 4. November 2003 IX R 55/02, BFH/NV 2004, 484; vom 28. Oktober 2008 IX R 1/07 noch nv).
  • BFH, 18.05.2004 - IX R 57/01

    Aufwendungen zur Zwangsräumung eines besetzten Grundstücks

    Voraussetzung für die Berücksichtigung solcher vorab entstandener Werbungskosten ist, dass ein ausreichend bestimmter wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen den Aufwendungen und der Einkunftsart besteht, in deren Rahmen der Abzug begehrt wird (Beschluss des Großen Senats des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 4. Juli 1990 GrS 1/89, BFHE 160, 466, BStBl II 1990, 830, unter C. III. 2. a; BFH-Urteil vom 4. November 2003 IX R 55/02, BFH/NV 2004, 484).
  • BFH, 14.07.2004 - IX R 56/01

    VuV: Einkünfteerzielungsabsicht

    Ein solcher Zusammenhang ist gegeben, wenn sich anhand objektiver Umstände feststellen lässt, dass der Steuerpflichtige den Entschluss, Einkünfte aus einer bestimmten Einkunftsart zu erzielen, endgültig gefasst hat (BFH-Urteile vom 4. März 1997 IX R 29/93, BFHE 183, 75, BStBl II 1997, 610 unter 2.; vom 4. November 2003 IX R 55/02, BFH/NV 2004, 484 unter II. 1.) und dieser Entschluss später nicht wieder weggefallen ist (BFH-Urteil vom 27. Januar 1993 IX R 64/88, BFH/NV 1993, 528; BFH-Beschluss vom 21. September 2000 IX B 75/00, BFH/NV 2001, 585, m.w.N.).
  • BFH, 17.10.2012 - VIII R 51/09

    Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung der Einkünfte aus Kapitalvermögen i. S. des

    In seinem Urteil vom 4. November 2003 IX R 55/02 (BFH/NV 2004, 484) hat der BFH zwar erkannt, dass die Einkünfteerzielungsabsicht auch dann anhand einer Totalüberschussprognose zu überprüfen ist, wenn sich die Absicht des Steuerpflichtigen auf eine nur für einen begrenzten Zeitraum angelegte Vermietungstätigkeit bezieht.
  • BFH, 29.05.2018 - IX R 8/17

    Einkünfteerzielungsabsicht - Überschussprognose - Prognosezeitraum

    Bei von vornherein nicht auf Dauer, sondern nur für einen begrenzten Zeitraum angelegter Vermietungstätigkeit muss die Einkünfteerzielungsabsicht anhand einer Prognose überprüft werden (vgl. z.B. Senatsurteil vom 4. November 2003 IX R 55/02, BFH/NV 2004, 484, unter II.2., m.w.N.).
  • BFH, 27.03.2008 - IX B 36/07

    Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung keine vorweggenommenen

    Denn im Anschluss an die Entscheidung zu Ferienwohnungen (vgl. BFH-Urteil vom 6. November 2001 IX R 97/00, BFHE 197, 151, BStBl II 2002, 726) hat der BFH in ständiger Rechtsprechung den Prognosezeitraum generell auf 30 Jahre festgelegt (vgl. Urteil vom 10. Mai 2007 IX R 7/07, BStBl II 2007, 873; vom 4. November 2003 IX R 55/02, BFH/NV 2004, 484; so auch BMF-Schreiben vom 8. Oktober 2004, BStBl II 2004, 933, Tz 34).
  • BFH, 29.05.2008 - IX R 46/06

    Zur Einkünfteerzielungsabsicht des Vertretenen bei gesetzlicher Vertretung

    So verhält es sich, wenn sich anhand objektiver Umstände feststellen lässt, dass der Steuerpflichtige den Entschluss, Einkünfte aus einer bestimmten Einkunftsart zu erzielen, endgültig gefasst und nicht wieder aufgegeben hat (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteile vom 4. Juni 1991 IX R 30/89, BFHE 164, 364, BStBl II 1991, 761; vom 4. November 2003 IX R 55/02, BFH/NV 2004, 484).
  • FG München, 29.11.2006 - 1 K 1946/06

    Steuermindernde Berücksichtigung von laufenden Aufwendungen für ein Gebäude bei

    Ein Zusammenhang im vorstehenden Sinne ist gegeben, wenn sich anhand objektiver Umstände feststellen lässt, dass der Steuerpflichtige den Entschluss, Einkünfte aus einer bestimmten Einkunftsart zu erzielen, endgültig gefasst hat (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteil vom 4. November 2003 IX R 55/02, BFH/NV 2004, 484).

    Bei einer von vorneherein nur auf einen beschränkten Zeitraum angelegten Vermietungstätigkeit muss anhand einer Prognose überprüft werden, ob der Steuerpflichtige einen Totalüberschuss erzielen kann (BFH-Urteile vom 9. Juli 2002 IX R 57/00, BStBl II 2003, 695;vom 4. November 2003 IX R 55/02, BFH/NV 2004, 484).

  • BFH, 17.02.2010 - IX B 180/09

    Keine Vermietungsabsicht bei konkret beabsichtigtem Verkauf

  • FG Bremen, 11.06.2004 - 1 K 265/03

    Keine Einkunftserzielungsabsicht für eine vorrangig zum Verkauf bestimmte, nur

  • FG München, 25.11.2009 - 10 K 3260/08

    Fehlende Vermietungsabsicht bei Uneinigkeit zwischen den Mitgliedern einer

  • FG München, 19.05.2010 - 10 K 288/09

    Kein Abzug von Renovierungsaufwendungen als Werbungskosten aus Vermietung und

  • FG Hessen, 14.08.2009 - 4 K 2892/08

    Einkünfteerzielungsabsicht bei zeitlich begrenzter Vermietung; Vermietung und

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