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   BFH, 27.08.2003 - II R 53/01   

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https://dejure.org/2003,10583
BFH, 27.08.2003 - II R 53/01 (https://dejure.org/2003,10583)
BFH, Entscheidung vom 27.08.2003 - II R 53/01 (https://dejure.org/2003,10583)
BFH, Entscheidung vom 27. August 2003 - II R 53/01 (https://dejure.org/2003,10583)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    HBauO § 3; ; HBauO § 3 Abs. 3; ; HBauO § 43 Abs. 5; ; HBauO § 45; ; HBauO § 45 Abs. 3; ; HBauO § 45 Abs. 5; ; HBauO § 45 Abs. 6 Satz 1; ; HBauO § 45 Abs. 6 Satz 2; ; HZwStG § 2 Abs... . 3 Satz 1; ; HZwStG § 3 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HZwStG § 2 Abs. 3
    Zweitwohnungssteuer Hamburg; HZwStG

  • datenbank.nwb.de

    Hamburger ZwSt auch für Altbau-Mietwohnung mit einem über Abluftgitter und Abluftschacht entlüftbaren fensterlosen Waschraum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    ZwStG § 2 Abs 3, HBauO § 45 Abs 3
    Durchlüftbarkeit; Wohnung; Wohnungsbegriff; Zweitwohnungsteuer

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2004, 546
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 05.03.1997 - II R 41/95

    Hamburgisches Zweitwohnungsteuergesetz - Verfassungsmäßigkeit

    Auszug aus BFH, 27.08.2003 - II R 53/01
    Diesem Zweck der Zweitwohnungsteuer entsprechend dient der in § 2 Abs. 3 Satz 1 HZwStG unter Verweisung auf § 45 Abs. 3, 5 und 6 Sätze 1 und 2 HBauO definierte Wohnungsbegriff nur der typisierenden Umschreibung der Wohnungen, die aufgrund der näher festgeschriebenen qualitativen Anforderungen zweitwohnungsteuerrechtlich als zum Wohnen geeignet anzusehen sind und deren Innehaben typischerweise wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zum Ausdruck bringt (vgl. auch BFH-Urteil vom 5. März 1997 II R 41/95, BFHE 182, 249).
  • BVerfG, 27.12.1991 - 2 BvR 72/90

    Verfassungsmäßigkeit der unterschiedlichen Besteuerung von Bauherrenmodellen und

    Auszug aus BFH, 27.08.2003 - II R 53/01
    Durch Auslegung ist jeweils zu ermitteln, ob das Steuerrecht den Wertungen des jeweiligen Rechtsgebiets folgt oder mit Hilfe des entlehnten Begriffs eigenständige steuerrechtliche Tatbestände bildet (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 27. Dezember 1991 2 BvR 72/90, BStBl II 1992, 212).
  • BFH, 05.03.1997 - II R 28/95

    Zweitwohnungsteuer Hamburg

    Auszug aus BFH, 27.08.2003 - II R 53/01
    Zweck der Zweitwohnungsteuer als Aufwandsteuer ist die Besteuerung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, wie sie typischerweise im Innehaben einer weiteren Wohnung für den persönlichen Lebensbedarf zum Ausdruck kommt (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 5. März 1997 II R 28/95, BFHE 182, 243, BStBl II 1997, 469).
  • BFH, 01.08.2001 - II R 71/99

    Zweitwohnungssteuer - Mietvertrag - Vermietung

    Auszug aus BFH, 27.08.2003 - II R 53/01
    In diesem Rahmen erstreckt sich die Steuerpflicht auch auf das Innehaben von (Altbau-)Wohnungen mit unzeitgemäß niedrigem Ausstattungsstandard; die Zweitwohnungsteuer als Aufwandsteuer ist nicht mit einer Luxussteuer gleichzusetzen (BFH-Urteil vom 1. August 2001 II R 71/99, BFH/NV 2002, 232).
  • FG Hamburg, 17.10.2000 - VII 192/96

    Keine Zweitwohnungsteuer für Wohnung, die über

    Auszug aus BFH, 27.08.2003 - II R 53/01
    Das Finanzgericht (FG) gab der Klage, nachdem es zur Frage der Durchlüftbarkeit des Waschraums ein Sachverständigengutachten eingeholt hatte, mit seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2001, 395 veröffentlichten Urteil statt und führte zur Begründung aus: Der Zweitwohnung der Kläger fehle mangels ausreichender Durchlüftbarkeit des Waschraums ein für die Eigenschaft als Wohnung i.S. des § 2 Abs. 3 Satz 1 des Zweitwohnungsteuergesetzes der Freien und Hansestadt Hamburg (HZwStG) vom 23. Dezember 1992 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt --GVBl HA--, 330) erforderliches Merkmal.
  • Drs-Bund, 15.12.1999 - BT-Drs 14/2408
    Auszug aus BFH, 27.08.2003 - II R 53/01
    Damit ist --lediglich-- ein Mindestbestand an Räumlichkeiten und Wohnungsausstattung vorausgesetzt (vgl. Gesetzesbegründung des HZwStG, BTDrucks 14/2408, S. 4 f.).
  • BFH, 17.02.2010 - II R 5/08

    Zweitwohnungsteuer für Studentenwohnung in Berlin - Zweitwohnungsbegriff i. S. d.

    Das Innehaben einer weiteren Wohnung für den persönlichen Lebensbedarf (Zweitwohnung) neben der Erstwohnung ist ein besonderer Aufwand, der gewöhnlich die Verwendung von finanziellen Mitteln erfordert und in der Regel wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zum Ausdruck bringt (BFH-Urteile vom 5. März 1997 II R 28/95, BFHE 182, 243, BStBl II 1997, 469; vom 27. August 2003 II R 53/01, BFH/NV 2004, 546).
  • VGH Bayern, 29.10.2015 - 4 ZB 15.830

    Ausnahme von der Zweitwohnungsteuer für Wohnung im gleichen Gebäude wie die

    Dies setzt zwar eine gewisse "wohnungsmäßige" Grundausstattung, nicht dagegen die Erfüllung aller bauordnungsrechtlichen Anforderungen voraus (vgl. BFH, U. v. 27.8.2003 - II R 53/01 - juris Rn. 10 f.).
  • VG München, 26.01.2017 - M 10 K 16.1328

    Ausgestaltung der Zweitwohnungssteuer

    Dies setzt nicht die Erfüllung aller bauordnungsrechtlichen Anforderungen voraus (vgl. BFH, U.v. 27.8.2003 - II R 53/01 - juris Rn. 10 f.; BayVGH, B.v. 29.10.2015 - 4 ZB 15.830 - juris Rn. 16).
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