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   BFH, 20.11.2003 - III R 14/03   

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https://dejure.org/2003,4544
BFH, 20.11.2003 - III R 14/03 (https://dejure.org/2003,4544)
BFH, Entscheidung vom 20.11.2003 - III R 14/03 (https://dejure.org/2003,4544)
BFH, Entscheidung vom 20. November 2003 - III R 14/03 (https://dejure.org/2003,4544)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    EigZulG § 2 Abs. 1; ; EigZulG § ... 2 Abs. 1 Satz 1; ; EigZulG § 2 Abs. 2; ; EigZulG § 9 Abs. 2 Satz 1; ; EigZulG § 9 Abs. 2 Satz 2; ; EStG § 10e Abs. 1 Satz 2; ; II.WoBauG § 17; ; II.WoBauG § 17 Abs. 1 Satz 1; ; II.WoBauG § 17 Abs. 2; ; EStG § 10e

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 10e; EigZulG § 2 Abs. 1, 2 § 9 Abs. 2
    EigZul: Ausbauten und Erweiterungen

  • datenbank.nwb.de

    EigZ für Ausbauten und Erweiterungen an einer Wohnung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Herstellung einer Wohnung nach EigZulG oder bloßer Ausbau?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EigZulG § 9 Abs 2, WoEigG § 1 Abs 2
    Anbau; Ausbau; Erweiterung; Neubau

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2004, 616
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 26.02.2002 - IX R 75/00

    Förderung der Wohnraumerweiterung

    Auszug aus BFH, 20.11.2003 - III R 14/03
    Danach ist eine Wohnung eine Zusammenfassung mehrerer Räume, in denen ein selbständiger Haushalt geführt werden kann; sie müssen nach außen abgeschlossen und es müssen wenigstens ein Bad oder eine Dusche und ein WC sowie eine Küche oder Kochgelegenheit vorhanden sein (vgl. BFH-Urteile vom 27. Oktober 1998 X R 157/95, BFHE 187, 445, BStBl II 1999, 91, m.w.N.; vom 26. Februar 2002 IX R 75/00, BFHE 198, 435, BStBl II 2002, 336).

    b) Zur Auslegung der Begriffe "Ausbau" und "Erweiterung" sind die Begriffsbestimmungen in § 17 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes (II.WoBauG) in der bis 31. Dezember 2001 geltenden Fassung heranzuziehen (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteile vom 14. Mai 2003 X R 32/00, BFH/NV 2003, 1178, zu § 10e EStG, und in BFHE 198, 435, BStBl II 2002, 336, zu § 2 Abs. 2 EigZulG).

  • BFH, 27.10.1998 - X R 157/95

    Eigentumswohnung i.S. des § 10 e EStG

    Auszug aus BFH, 20.11.2003 - III R 14/03
    Danach ist eine Wohnung eine Zusammenfassung mehrerer Räume, in denen ein selbständiger Haushalt geführt werden kann; sie müssen nach außen abgeschlossen und es müssen wenigstens ein Bad oder eine Dusche und ein WC sowie eine Küche oder Kochgelegenheit vorhanden sein (vgl. BFH-Urteile vom 27. Oktober 1998 X R 157/95, BFHE 187, 445, BStBl II 1999, 91, m.w.N.; vom 26. Februar 2002 IX R 75/00, BFHE 198, 435, BStBl II 2002, 336).

    Auch eine Eigentumswohnung wird daher nur hergestellt, wenn durch die Baumaßnahmen eine bautechnisch neue Wohnung entsteht, welche die steuerrechtlichen Merkmale des Wohnungsbegriffs erfüllt (BFH-Urteil in BFHE 187, 445, BStBl II 1999, 91, zu § 10e EStG).

  • BFH, 14.05.2003 - X R 32/00

    Vollverschleiß; Herstellung eines neuen Gebäudes

    Auszug aus BFH, 20.11.2003 - III R 14/03
    b) Zur Auslegung der Begriffe "Ausbau" und "Erweiterung" sind die Begriffsbestimmungen in § 17 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes (II.WoBauG) in der bis 31. Dezember 2001 geltenden Fassung heranzuziehen (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteile vom 14. Mai 2003 X R 32/00, BFH/NV 2003, 1178, zu § 10e EStG, und in BFHE 198, 435, BStBl II 2002, 336, zu § 2 Abs. 2 EigZulG).
  • BFH, 05.06.2003 - III R 49/01

    Neuherstellung einer Wohnung durch Renovierung?

    Auszug aus BFH, 20.11.2003 - III R 14/03
    a) Herstellen einer Wohnung i.S. von § 2 Abs. 1 Satz 1 EigZulG bedeutet nach der ständigen, insoweit auch im Eigenheimzulagenrecht weiter einschlägigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) zu § 10e Abs. 1 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) das Schaffen einer neuen, bisher nicht vorhandenen Wohnung (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteile vom 15. Mai 2002 X R 36/99, BFH/NV 2002, 1158; vom 5. Juni 2003 III R 49/01, BFH/NV 2003, 1400).
  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 23.02.2000 - 1 K 590/98

    Eigenheimzulage bei bautechnischer "Zweitherstellung" an einem schon bestehenden

    Auszug aus BFH, 20.11.2003 - III R 14/03
    Insoweit unterscheidet sich der Fall grundlegend von den Sachverhalten, die den von der Klägerin herangezogenen Entscheidungen des Schleswig-Holsteinischen FG vom 6. November 2002 5 K 217/00 (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2003, 284) und des FG Mecklenburg-Vorpommern vom 23. Februar 2000 1 K 590/98 (EFG 2000, 540) zugrunde lagen.
  • BFH, 15.05.2002 - X R 36/99

    Herstellung einer Wohnung - Vollverschleiß

    Auszug aus BFH, 20.11.2003 - III R 14/03
    a) Herstellen einer Wohnung i.S. von § 2 Abs. 1 Satz 1 EigZulG bedeutet nach der ständigen, insoweit auch im Eigenheimzulagenrecht weiter einschlägigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) zu § 10e Abs. 1 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) das Schaffen einer neuen, bisher nicht vorhandenen Wohnung (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteile vom 15. Mai 2002 X R 36/99, BFH/NV 2002, 1158; vom 5. Juni 2003 III R 49/01, BFH/NV 2003, 1400).
  • BFH, 29.01.2003 - III R 53/00

    Eigenheimzulage: Anschaffung einer Wohnung mit Mängeln

    Auszug aus BFH, 20.11.2003 - III R 14/03
    Baumaßnahmen an einer bestehenden Wohnung können nur dann als Herstellung einer Wohnung i.S. des § 2 Abs. 1 EigZulG beurteilt werden, wenn diese Wohnung bautechnisch neu ist (BFH-Urteil vom 29. Januar 2003 III R 53/00, BFHE 202, 57, BStBl II 2003, 565).
  • FG Schleswig-Holstein, 06.11.2002 - 5 K 217/00

    Herstellung einer neuen Wohnung durch Errichtung eines Anbaus unter Einbeziehung

    Auszug aus BFH, 20.11.2003 - III R 14/03
    Insoweit unterscheidet sich der Fall grundlegend von den Sachverhalten, die den von der Klägerin herangezogenen Entscheidungen des Schleswig-Holsteinischen FG vom 6. November 2002 5 K 217/00 (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2003, 284) und des FG Mecklenburg-Vorpommern vom 23. Februar 2000 1 K 590/98 (EFG 2000, 540) zugrunde lagen.
  • BFH, 07.11.2006 - IX R 19/05

    Eigenheimzulage: Neuherstellung einer Wohnung, Wohnungsbegriff, Umbau

    Entsprechend bedeutet Herstellen einer Wohnung i.S. von § 2 Abs. 1 Satz 1 EigZulG nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) das Schaffen einer neuen, bisher nicht vorhandenen Wohnung (vgl. BFH-Urteile vom 15. Mai 2002 X R 36/99, BFH/NV 2002, 1158; vom 29. Januar 2003 III R 53/00, BFHE 202, 57, BStBl II 2003, 565; vom 20. November 2003 III R 14/03, BFH/NV 2004, 616; s.a. Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen --BMF-- vom 21. Dezember 2004, BStBl I 2005, 305, Rz. 10); darunter ist --neben der Zweitherstellung und der Wesensänderung jeweils vorhandener Wohnungen-- insbesondere die Neu- oder erstmalige Herstellung einer Wohnung zu verstehen (vgl. dazu BFH-Urteil vom 23. November 2004 IX R 59/03, BFH/NV 2005, 543, unter II. 1. a).

    b) Hingegen sind Baumaßnahmen an einer bereits bestehenden Wohnung in einem Gebäude nur dann als Herstellung einer Wohnung anzusehen, wenn die Baumaßnahmen einem Neubau gleichkommen, d.h. die Wohnung bautechnisch neu ist (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2002, 1158; in BFHE 202, 57, BStBl II 2003, 565; BFH/NV 2004, 616; s.a. BMF-Schreiben in BStBl I 2005, 305, Rz. 10, 11).

    Danach ist eine Wohnung eine Zusammenfassung mehrerer Räume, in denen ein selbständiger Haushalt geführt werden kann; sie müssen nach außen abgeschlossen und es müssen wenigstens ein Bad oder eine Dusche und ein WC sowie eine Küche oder Kochgelegenheit vorhanden sein (vgl. BFH-Urteile in BFH/NV 2004, 616; vom 27. Oktober 1998 X R 157/95, BFHE 187, 445, BStBl II 1999, 91, m.w.N.).

  • BFH, 20.03.2019 - X R 4/18

    Kein Altersvorsorge-Eigenheimbetrag bei Erweiterung einer bereits bestehenden

    Demnach bedeutet "Herstellen" einer Wohnung die Schaffung einer neuen, bisher nicht vorhandenen Wohnung (BFH-Urteile vom 7. November 2006 IX R 19/05, BFHE 215, 467, BStBl II 2007, 693, unter II.1.a, sowie vom 20. November 2003 III R 14/03, BFH/NV 2004, 616, unter II.1.a, jeweils m.w.N.; Blümich/ Erhard, § 2 EigZulG Rz 31).
  • BFH, 26.10.2006 - IX B 9/06

    Aussetzung nach § 74 FGO; Übertragung auf den Einzelrichter

    So hat der BFH mehrfach zum Begriff des Herstellens einer/s Wohnung/Gebäudes entschieden, dass darunter das Schaffen einer neuen, bisher nicht vorhandenen Wohnung (vgl. BFH-Urteile vom 15. Mai 2002 X R 36/99, BFH/NV 2002, 1158; vom 29. Januar 2003 III R 53/00, BFHE 202, 57, BStBl II 2003, 565; vom 20. November 2003 III R 14/03, BFH/NV 2004, 616), also insbesondere die Neu-oder erstmalige Herstellung (Erst-Herstellung) einer Wohnung (vgl. BFH-Urteil vom 23. November 2004 IX R 59/03, BFH/NV 2005, 543, unter II. 1. a) zu verstehen ist.

    Hingegen sind Baumaßnahmen an einer/m bereits bestehenden Wohnung/Gebäude nur dann als Herstellung einer Wohnung/eines Gebäudes anzusehen, wenn die Baumaßnahmen einem Neubau gleichkommen, d.h. die Wohnung bautechnisch neu ist (vgl. BFH-Urteile in BFHE 202, 57, BStBl II 2003, 565, und BFH/NV 2004, 616; s.a. Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen --BMF-- vom 21. Dezember 2004, BStBl I 2005, 305, Rz. 10, 11).

  • BFH, 03.03.2004 - III B 45/03

    EigZul - Herstellungsbegriff

    Die Baumaßnahmen an einer vorhandenen Wohnung müssen aber eine bautechnisch neue Wohnung ergeben (vgl. Senatsurteile vom 29. Januar 2003 III R 53/00, BFHE 202, 57, BStBl II 2003, 565; vom 26. Juni 2003 III R 41/02, BFH/NV 2004, 11; vom 20. November 2003 III R 14/03, nicht veröffentlicht, derzeit in juris, m.w.N.).

    Denn auch bei Annahme einer Divergenz wäre eine Entscheidung des BFH zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung nicht erforderlich, weil der Senat in seinem Urteil vom 20. November 2003 III R 14/03 (derzeit in juris) bereits geklärt hat, dass die Schaffung zusätzlicher Wohnräume durch einen Anbau an eine bestehende Wohnung als Erweiterung nach § 2 Abs. 2 EigZulG und nicht als Herstellung einer Wohnung i.S. des § 2 Abs. 1 EiGZulG zu beurteilen ist.

  • FG Sachsen, 26.11.2009 - 1 K 89/06

    Baumaßnahmen i.S.d. Eigenheimzulagengesetzes (EigZulG) bei Vorliegen einer

    Baumaßnahmen an einer/m bereits bestehenden Wohnung/Gebäude sind nur dann als Herstellung einer Wohnung/eines Gebäudes anzusehen, wenn die Baumaßnahmen einem Neubau gleichkommen, d.h. die Wohnung bautechnisch neu ist (vgl. BFH-Urteile vom 29. Januar 2003 III R 53/00, BStBl II 2003, 565, und vom 20. November 2003 III R 14/03, BFH/NV 2004, 616; siehe auch BMF-Schreiben vom 21. Dezember 2004, BStBl I 2005, 305, Rz. 10, 11).

    Wohnungsbau durch Erweiterung eines bestehenden Gebäudes ist danach das Schaffen von Wohnraum durch Aufstockung des Gebäudes oder durch Anbau an das Gebäude (vgl. BFH-Urteil vom 20. November 2003 III R 14/03, BFH/NV 2004, 616).

  • FG Baden-Württemberg, 12.09.2012 - 3 K 3887/11

    Kosten des Mittagessens im Wohnstift als haushaltsnahe Dienstleistung

    Dass das Appartement --entgegen der Annahme des FA in der Einspruchsentscheidung-- nach § 1 der Änderung des Wohnstiftsvertrags vom 2. Februar 2003 (Bl. 40 GA) "nur" über eine Kochmöglichkeit und nicht über eine Küche verfügt, ist unschädlich; denn ein selbständiger Haushalt kann auch dort geführt werden, wo keine Küche, sondern nur eine Kochgelegenheit vorhanden ist (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 3. Oktober 1985 VI R 129/82, BFHE 145, 513, BStBl II 1986, 369, zur doppelten Haushaltsführung; vom 20. November 2003 III R 14/03, BFH/NV 2004, 616, zur Eigenheimzulage; vom 30. September 2003 IX R 7/03, BFHE 203, 364, BStBl II 2004, 223, zu § 7 Abs. 5 EStG; vom 27. Oktober 1998 X R 157/95, BFHE 187, 445, BStBl II 1999, 91, zu § 10e EStG; vom 3. Februar 1998 IX R 51/96, BFH/NV 1998, 848, zu § 21 Abs. 2 EStG a.F.; vom 30. April 1982 III R 33/80, BFHE 136, 293, BStBl II 1982, 671, zu § 5 Abs. 2 des Grundsteuergesetzes).
  • BFH, 01.03.2005 - IX R 60/04

    Neuherstellung einer Wohnung durch Anbau

    Die Baumaßnahmen an einer vorhandenen Wohnung müssen aber eine bautechnisch neue Wohnung ergeben (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 29. Januar 2003 III R 53/00, BFHE 202, 57, BStBl II 2003, 565; vom 26. Juni 2003 III R 41/02, BFH/NV 2004, 11; vom 20. November 2003 III R 14/03, BFH/NV 2004, 616, m.w.N.).
  • FG München, 14.02.2006 - 10 K 463/06

    Anspruch auf Eigenheimzulage wegen Durchführung umfangreicher Umbaumaßnahmen;

    Herstellen einer Wohnung i.S. von § 2 Abs. 1 Satz 1 EigZulG bedeutet nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) das Schaffen einer neuen, bisher nicht vorhandenen Wohnung (z.B. BFH-Urteile vom 20. November 2003 III R 14/03, BFH/NV 2004, 616;vom 15. Mai 2002 X R 36/99, BFH/NV 2002, 1158;vom 5. Juni 2003 III R 49/01, BFH/NV 2003, 1400).

    Danach ist eine Wohnung eine Zusammenfassung mehrerer Räume, in denen ein selbständiger Haushalt geführt werden kann; sie müssen nach außen abgeschlossen sein, über einen eigenen Zugang verfügen und es müssen wenigstens ein Bad oder eine Dusche und ein WC sowie eine Küche oder Kochgelegenheit vorhanden sein (BFH-Urteile in BFH/NV 2004, 616 m.w.N., undvom 14. Januar 2004 IX R 82/00, BFH/NV 2004, 777).

  • FG München, 10.05.2005 - 6 K 2349/02

    Eigenheimzulage bei Anbau, bei dem aus einem Einfamilienhaus zwei Wohnungen

    Baumaßnahmen an einer bestehenden Wohnung können nur dann als Herstellung einer Wohnung i. S. des § 2 Abs. 1 EigZulG beurteilt werden, wenn diese Wohnung bautechnisch neu ist (Urteil des BFH vom 20. November 2003 III R 14/03, BFH/NV 2004, 616 ).

    Die Wohnung entspricht dem Wohnungsbegriff des Bewertungsrechts (vgl. BFH vom 20. November 2003, aaO).

  • BFH, 06.04.2005 - IX B 198/04

    EigZulG; Wohnungsbegriff

    Es ist in seiner Entscheidung von dem BFH-Urteil vom 20. November 2003 III R 14/03 (BFH/NV 2004, 616) ausgegangen, wonach sich die Beurteilung, ob eine Wohnung i.S. des Eigenheimzulagengesetzes (EigZulG) vorhanden ist, nach dem Wohnungsbegriff des Bewertungsrechts richtet.
  • FG Nürnberg, 23.04.2010 - 6 K 1539/08

    Kindergeldanspruch - Volljährige, behinderte Geschwister - Begründung eines

  • FG Rheinland-Pfalz, 08.12.2003 - 5 K 2451/01

    Neubauförderung bei einem umfassenden Anbau?

  • FG Thüringen, 05.09.2007 - III 680/06

    Kindergeld für behindertes Pfegekind: Haushaltszugehörigkeit bei eigener Wohnung

  • FG Baden-Württemberg, 30.03.2011 - 2 K 4091/08

    Neubau einer DG-Wohnung: einzelne der Wohnung ein bautechnisch neues Gepräge

  • FG München, 25.04.2007 - 10 K 1055/06

    Anforderungen an die substantiierte Darlegung der Nutzung einer Wohnung zu

  • FG Hessen, 15.03.2006 - 3 K 5968/98

    Eigenheimzulage: Herstellen einer neuen Wohnung

  • SG Osnabrück, 26.06.2006 - S 24 AS 250/05
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