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   BFH, 15.10.2003 - XI R 39/01   

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https://dejure.org/2003,4021
BFH, 15.10.2003 - XI R 39/01 (https://dejure.org/2003,4021)
BFH, Entscheidung vom 15.10.2003 - XI R 39/01 (https://dejure.org/2003,4021)
BFH, Entscheidung vom 15. Oktober 2003 - XI R 39/01 (https://dejure.org/2003,4021)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    AO 1977 § 164 Abs. 2; ; EStG § 15; ; FGO § 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 15 Abs. 2
    GmbH-Beteiligung als notwendiges BV

  • datenbank.nwb.de

    Zuordnung einer Beteiligung an einer GmbH zum BV

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gehören einer Beteiligung zum notwendigen Betriebsvermögen; Förderung der gewerblichen Betätigung des Steuerpflichtigen; Drei-Objekt-Grenze zur Bewertung als gewerblicher Grundstückshandel

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 4 Abs 1, EStG § 5 Abs 1, EStG § 15 Abs 1 Nr 1, FGO § 76, FGO § 118 Abs 2
    Anteil; Betriebsvermögen; Kapitalgesellschaft; Notwendiges Betriebsvermögen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2005, 3
  • BFH/NV 2004, 622
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 01.02.2001 - IV R 57/99

    GmbH-Anteile als Honorar für Steuerberater

    Auszug aus BFH, 15.10.2003 - XI R 39/01
    Der an Erfüllungs statt gegebene Vermögensgegenstand bleibt grundsätzlich Teil des notwendigen Betriebsvermögens, es sei denn, er kann nur für private Zwecke genutzt werden (vgl. BFH-Urteil vom 1. Februar 2001 IV R 57/99, BFHE 195, 150, BStBl II 2001, 546).

    Deshalb wird auch die Beurteilung des FG, dass der Kläger durch den bei der Veräußerung seines X-Anteils realisierten Wertzuwachs gleichsam ein "verstecktes Honorar" für seine Grundstücksaktivitäten im Bereich der B-GbR erhalten habe und somit die X-GmbH-Beteiligung entsprechend dem BFH-Urteil in BFHE 195, 150, BStBl II 2001, 546 dem Betriebsvermögen seines Einzelunternehmens zuzuordnen sei, von entsprechenden tatsächlichen Feststellungen des FG nicht getragen.

    Es kommt nicht darauf an, ob der Wert der dem Kläger eingeräumten Beteiligung ein angemessenes Honorar darstellt (BFH-Urteil in BFHE 195, 150, BStBl II 2001, 546).

  • BFH, 08.12.1993 - XI R 18/93

    Anteil an Wohnungsbau-GmbH als notwendiges Betriebsvermögen eines Malermeisters

    Auszug aus BFH, 15.10.2003 - XI R 39/01
    Sie muss dazu bestimmt sein, die gewerbliche Betätigung des Steuerpflichtigen entscheidend zu fördern oder dazu dienen, den Absatz von Produkten des Steuerpflichtigen zu gewährleisten (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 8. Dezember 1993 XI R 18/93, BFHE 173, 137, BStBl II 1994, 296, und vom 3. März 1998 VIII R 66/96, BFHE 185, 422, BStBl II 1998, 383; BFH-Beschlüsse vom 13. Juni 2002 III B 13/01, BFH/NV 2002, 1301, und vom 22. November 2002 X B 92/02, BFH/NV 2003, 320).
  • BFH, 10.12.2001 - GrS 1/98

    gewerblicher Grundstückshandel

    Auszug aus BFH, 15.10.2003 - XI R 39/01
    Im Beschluss vom 10. Dezember 2001 GrS 1/98 (BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291) hat der Große Senat des BFH die Geltung der Drei-Objekt-Grenze grundsätzlich bestätigt.
  • BFH, 10.04.2019 - X R 28/16

    Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft als notwendiges Betriebsvermögen

    Demgegenüber reicht die Unterhaltung von Geschäftsbeziehungen, wie sie üblicherweise auch mit anderen Unternehmen bestehen, für die Annahme notwendigen Betriebsvermögens ebenso wenig aus wie ein einmaliger Geschäftsvorfall (dazu BFH-Urteil vom 15. Oktober 2003 XI R 39/01, BFH/NV 2004, 622, unter II.2.a).
  • BFH, 12.06.2019 - X R 38/17

    Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft als notwendiges Betriebsvermögen eines

    Soweit der BFH die Zuordnung einer Beteiligung einer Kapitalgesellschaft zum notwendigen Betriebsvermögen verneint hat, sofern diese nur für einen einzigen Geschäftsvorfall für den Einzelgewerbebetrieb nützlich war (vgl. Urteil vom 15. Oktober 2003 - XI R 39/01, BFH/NV 2004, 622, unter II.2.a), ist dies auf den vorliegenden Streitfall nicht übertragbar.
  • BFH, 02.09.2008 - X R 32/05

    Übergang des Geschäftswerts von einem Einzelunternehmen auf eine

    Unmittelbar für eigenbetriebliche Zwecke wird eine solche Beteiligung aber dann genutzt, wenn sie dazu bestimmt ist, die gewerbliche Betätigung des Steuerpflichtigen entscheidend zu fördern oder wenn sie dazu dient, den Absatz von Produkten des Steuerpflichtigen zu gewährleisten (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteile vom 9. September 1986 VIII R 159/85, BFHE 148, 246, BStBl II 1987, 257; vom 3. Oktober 1989 VIII R 328/84, BFH/NV 1990, 361; in BFHE 173, 137, BStBl II 1994, 296; in BFH/NV 1996, 393; vom 15. Oktober 2003 XI R 39/01, BFH/NV 2004, 622, m.w.N. der Rechtsprechung).
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