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   BFH, 27.12.2004 - IV B 16/03   

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https://dejure.org/2004,10302
BFH, 27.12.2004 - IV B 16/03 (https://dejure.org/2004,10302)
BFH, Entscheidung vom 27.12.2004 - IV B 16/03 (https://dejure.org/2004,10302)
BFH, Entscheidung vom 27. Dezember 2004 - IV B 16/03 (https://dejure.org/2004,10302)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 6 Abs. 1; ; FGO § 119 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 76 § 96 § 115 Abs. 2 Nr. 1
    Liebhaberei - Sportförderung von Angehörigen

  • datenbank.nwb.de

    Liebhaberei bei Förderung der sportlichen Aktivitäten eines Familienmitglieds

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Steuerliche Anerkennbarkeit von Verlusten einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR); Voraussetzungen für das Vorliegen eines Verfahrensmangels; Möglichkeit des Rückschlusses auf das Fehlen einer Gewinnerzielungsabsicht bei negativer Gewinnprognose

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2005, 1078
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 21.10.1999 - VII R 15/99

    Senatsbesetzung beim FG

    Auszug aus BFH, 27.12.2004 - IV B 16/03
    Die Übertragung eines Rechtsstreits auf den Einzelrichter kommt nur dann als Besetzungsmangel i.S. des § 119 Nr. 1 FGO in Betracht, wenn die Übertragung willkürlich war (vgl. BFH-Beschluss vom 21. Oktober 1999 VII R 15/99, BFHE 190, 47, BStBl II 2000, 88; Gräber/Ruban, a.a.O., § 119 Rz. 5a, m.w.N.).

    Das vom Gesetzgeber angestrebte Ziel der Entlastung der Gerichte kann nur erreicht werden, wenn die Entscheidung über die Übertragung in einem relativ frühen Stadium des Prozesses getroffen wird (BFH-Beschluss in BFHE 190, 47, BStBl II 2000, 88 unter 3.).

  • BFH, 13.09.2000 - IX B 63/00

    Nichtzulassungsbeschwerde - Gesamtergebnis des Verfahrens - Nebenkostenpauschale

    Auszug aus BFH, 27.12.2004 - IV B 16/03
    Entgegen der in der Beschwerdebegründung vertretenen Ansicht ist das Gericht nicht verpflichtet, den Beteiligten die einzelnen für seine Entscheidung maßgeblichen Gesichtspunkte im Voraus anzudeuten (vgl. BFH-Beschlüsse vom 18. Juni 1996 IV B 96/95, BFH/NV 1996, 919; vom 19. Juni 1998 IX B 13/98, BFH/NV 1999, 58; vom 13. September 2000 IX B 63/00, juris; vom 12. September 2000 III B 48/99, juris).
  • BFH, 26.02.2004 - IV R 43/02

    Liebhaberei am Ende einer freiberuflichen Tätigkeit

    Auszug aus BFH, 27.12.2004 - IV B 16/03
    Ein solcher --vom Steuerpflichtigen widerlegbarer-- Schluss ist vielmehr nur dann gerechtfertigt, wenn die verlustbringende Tätigkeit typischer Weise dazu bestimmt und geeignet ist, der Befriedigung persönlicher Neigungen oder der Erlangung wirtschaftlicher Vorteile außerhalb der Einkunftssphäre zu dienen (ständige Rechtsprechung, vgl. aus neuerer Zeit Senatsurteil vom 26. Februar 2004 IV R 43/02, BFHE 205, 243, BStBl II 2004, 455, m.w.N.).
  • BVerfG, 27.07.2004 - 1 BvR 1196/04

    Fast dreijährige Anhängigkeit eines zivilrechtlichen Wirtschaftsrechtsstreits

    Auszug aus BFH, 27.12.2004 - IV B 16/03
    Ab wann von einer überlangen, die Gewährung effektiven Rechtsschutzes unzumutbar beeinträchtigenden und deshalb verfassungsrechtlich nicht mehr hinnehmbaren Entscheidungsdauer auszugehen ist, lässt sich nicht generell festlegen, sondern ist eine Frage der Abwägung und Entscheidung im Einzelfall (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Juli 2004 1 BvR 1196/04, Neue Juristische Wochenschrift 2004, 3320).
  • BFH, 18.06.1996 - IV B 96/95

    Umfang des Anspruchs auf rechtliches Gehör im finanzgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BFH, 27.12.2004 - IV B 16/03
    Entgegen der in der Beschwerdebegründung vertretenen Ansicht ist das Gericht nicht verpflichtet, den Beteiligten die einzelnen für seine Entscheidung maßgeblichen Gesichtspunkte im Voraus anzudeuten (vgl. BFH-Beschlüsse vom 18. Juni 1996 IV B 96/95, BFH/NV 1996, 919; vom 19. Juni 1998 IX B 13/98, BFH/NV 1999, 58; vom 13. September 2000 IX B 63/00, juris; vom 12. September 2000 III B 48/99, juris).
  • BFH, 12.09.2000 - III B 48/99

    Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung - Betriebsstätte -

    Auszug aus BFH, 27.12.2004 - IV B 16/03
    Entgegen der in der Beschwerdebegründung vertretenen Ansicht ist das Gericht nicht verpflichtet, den Beteiligten die einzelnen für seine Entscheidung maßgeblichen Gesichtspunkte im Voraus anzudeuten (vgl. BFH-Beschlüsse vom 18. Juni 1996 IV B 96/95, BFH/NV 1996, 919; vom 19. Juni 1998 IX B 13/98, BFH/NV 1999, 58; vom 13. September 2000 IX B 63/00, juris; vom 12. September 2000 III B 48/99, juris).
  • BFH, 19.06.1998 - IX B 13/98

    Anspruch auf rechtliches Gehör - Steuerakte - Zugrundeliegender Akteninhalt -

    Auszug aus BFH, 27.12.2004 - IV B 16/03
    Entgegen der in der Beschwerdebegründung vertretenen Ansicht ist das Gericht nicht verpflichtet, den Beteiligten die einzelnen für seine Entscheidung maßgeblichen Gesichtspunkte im Voraus anzudeuten (vgl. BFH-Beschlüsse vom 18. Juni 1996 IV B 96/95, BFH/NV 1996, 919; vom 19. Juni 1998 IX B 13/98, BFH/NV 1999, 58; vom 13. September 2000 IX B 63/00, juris; vom 12. September 2000 III B 48/99, juris).
  • BFH, 24.08.2000 - IV R 46/99

    Gewinnerzielungsabsicht bei einem landwirtschaftlichen Generationenbetrieb

    Auszug aus BFH, 27.12.2004 - IV B 16/03
    Nach Wegfall der persönlichen Motive entstehende Verluste können als Anlaufverluste des "neuen" Betriebs anzusehen sein (Senatsurteil vom 24. August 2000 IV R 46/99, BFHE 192, 542, BStBl II 2000, 674 unter 3.d.).
  • BFH, 13.03.2024 - VIII B 129/22

    Bezeichnung des Klagebegehrens

    Dafür genügt im Allgemeinen der Eingang von Klagebegründung, Klageerwiderung und der den Streitfall betreffenden Steuerakten im Sinne von § 71 Abs. 2 FGO (vgl. BFH-Beschlüsse vom 27.12.2004 - IV B 16/03, BFH/NV 2005, 1078, unter II.II.6.
  • BFH, 30.05.2022 - II B 55/21

    Umfang eines Akteneinsichtsanspruchs

    Eine Besetzungsrüge mit der Begründung, die Voraussetzungen des § 6 Abs. 1 FGO für eine Übertragung auf den Einzelrichter hätten nicht vorgelegen, kann deshalb nur Erfolg haben, wenn die Übertragung willkürlich war (BFH-Beschluss vom 27.12.2004 - IV B 16/03, BFH/NV 2005, 1078, unter II.II.6.).

    Dafür genügt im Allgemeinen der Eingang von Klagebegründung, Klageerwiderung und Steuerakten (vgl. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2005, 1078, unter II.II.6., und in BFH/NV 2016, 1574, Rz 5).

  • BFH, 30.05.2022 - II B 56/21

    Pflicht zur Vorlage der den Streitfall betreffenden Akten

    Eine Besetzungsrüge mit der Begründung, die Voraussetzungen des § 6 Abs. 1 FGO für eine Übertragung auf den Einzelrichter hätten nicht vorgelegen, kann deshalb nur Erfolg haben, wenn die Übertragung willkürlich war (BFH-Beschluss vom 27.12.2004 - IV B 16/03, BFH/NV 2005, 1078, unter II.II.6.).

    Dafür genügt im Allgemeinen der Eingang von Klagebegründung, Klageerwiderung und Steuerakten (vgl. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2005, 1078, unter II.II.6., und in BFH/NV 2016, 1574, Rz 5).

  • BFH, 21.07.2016 - V B 66/15

    Anforderungen an die Übertragung auf den Einzelrichter

    Hierfür genügt nach allgemeiner Auffassung der Eingang von Klagebegründung, Klageerwiderung und Steuerakten (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27. Dezember 2004 IV B 16/03, BFH/NV 2005, 1078, unter II.6.; ebenso Brandis in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 6 FGO Rz 14; Sunder-Plassmann in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 6 FGO Rz 31, und Müller-Horn in Beermann/Gosch, AO/FGO, § 6 FGO Rz 33).
  • FG Düsseldorf, 29.11.2019 - 3 K 1318/15

    Einnahmen aus Kapitalvermögen in Form verdeckter Gewinnausschüttungen

    Zu solchen persönlichen Gründen ist auch die im Streitfall eindeutig im Vordergrund stehende Förderung der sportlichen Entwicklung eines Familienmitglieds zu zählen (vgl. hierzu auch BFH, Beschluss vom 27.12.2004 IV B 16/03, BFH/NV 2005, 1078; FG München, Urteil vom 19.11.2002 13 K 2255/98, juris).
  • BFH, 15.07.2008 - I B 12/08

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; rechtliches Gehör

    Der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs verlangt nicht, dass das Gericht die für die Entscheidung maßgeblichen Gesichtspunkte mit den Beteiligten umfassend erörtert (z.B. BFH-Urteil vom 31. Juli 1991 VIII R 23/89, BFHE 165, 398, BStBl II 1992, 375) bzw. die einzelnen für seine Entscheidung maßgeblichen Gesichtspunkte im Voraus andeutet (z.B. BFH-Beschluss vom 27. Dezember 2004 IV B 16/03, BFH/NV 2005, 1078).
  • BFH, 18.12.2008 - IV B 8/08

    Grenzen der richterlichen Hinweispflicht

    Sie wäre umso mehr erforderlich gewesen, als das FG keine Hinweise geben muss, was noch vorgetragen werden könnte, um einer abweisungsreifen Klage wenigstens zur Schlüssigkeit zu verhelfen (Senatsbeschluss vom 27. Dezember 2004 IV B 16/03, BFH/NV 2005, 1078).
  • BFH, 03.03.2006 - IV B 127/04

    Beweiserhebung; Sachaufklärung

    Fehlt es jedoch an einem ordnungsgemäßen Beweisantrag oder wird lediglich Beteiligtenvernehmung angeboten, ist das Gericht nicht verpflichtet, Hinweise zu erteilen, wie der aus seiner Sicht unzutreffende Vortrag eines Beteiligten glaubhafter dargestellt werden könnte (vgl. Senatsbeschluss vom 27. Dezember 2004 IV B 16/03, BFH/NV 2005, 1078).
  • BFH, 20.04.2006 - IV B 148/04

    Willkürliche Übertragung eines Rechtsstreits auf den Einzelrichter als

    Die Übertragung eines Rechtsstreits auf den Einzelrichter kommt nur dann als Besetzungsmangel i.S. des § 119 Nr. 1 FGO in Betracht, wenn die Übertragung willkürlich war (vgl. BFH-Beschlüsse vom 27. Dezember 2004 IV B 16/03, BFH/NV 2005, 1078, II.II.6 der Gründe, und vom 21. Oktober 1999 VII R 15/99, BFHE 190, 47, BStBl II 2000, 88; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 119 Rz. 5 a, m.w.N.).
  • BFH, 27.03.2007 - IV B 151/05

    Vorliegen einer Überraschungsentscheidung; Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Eine Verletzung des rechtlichen Gehörs kann auch nicht darin gesehen werden, dass das FG keinen Erörterungstermin abgehalten und den Klägern keinen Hinweis auf die Notwendigkeit weiterer Beweismittel erteilt hat (vgl. auch Senatsbeschluss vom 27. Dezember 2004 IV B 16/03, BFH/NV 2005, 1078).
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