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   BFH, 31.03.2005 - III B 189/04   

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https://dejure.org/2005,13048
BFH, 31.03.2005 - III B 189/04 (https://dejure.org/2005,13048)
BFH, Entscheidung vom 31.03.2005 - III B 189/04 (https://dejure.org/2005,13048)
BFH, Entscheidung vom 31. März 2005 - III B 189/04 (https://dejure.org/2005,13048)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    EStG § 63; ; EStG § ... 67; ; EStG § 70 Abs. 1 Satz 1; ; EStG § 70 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1; ; EStG § 70 Abs. 2; ; AO 1977 § 37 Abs. 2; ; AO 1977 § 126 Abs. 1 Nr. 1; ; FGO § 44; ; FGO § 68; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 37 Abs. 2; EStG § 63 § 70
    Rückforderung von Kindergeld - Zahlung ohne Antrag

  • datenbank.nwb.de

    Ohne Antrag irrtümlich ausgezahltes Kindergeld kann nach § 37 Abs. 2 AO zurückgefordert werden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2005, 1305
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 26.07.2001 - VI R 163/00

    Änderung einer Kindergeldfestsetzung

    Auszug aus BFH, 31.03.2005 - III B 189/04
    Im Übrigen kann nur die Auszahlung von Kindergeld aufgrund eines zuvor gestellten Antrags auf Gewährung von Kindergeld einen Verwaltungsakt mit Dauerwirkung darstellen, der monatliche Einzelregelungen umfasst (BFH-Urteil vom 26. Juli 2001 VI R 163/00, BFHE 196, 274, BStBl II 2002, 174; Schmidt/Weber-Grellet, Einkommensteuergesetz, 23. Aufl., § 70 Rz. 1).
  • BFH, 06.05.2004 - V B 101/03

    Ausfuhrlieferung in Drittstaaten

    Auszug aus BFH, 31.03.2005 - III B 189/04
    Eine Rechtsfrage ist aber nicht klärungsbedürftig, wenn sich ihre Beantwortung eindeutig aus dem Gesetz ergibt und zweifelsfrei so zu beantworten ist, wie es das FG in dem angefochtenen Urteil getan hat (z.B. BFH-Beschlüsse vom 18. Dezember 1998 VI B 215/98, BFHE 187, 559, BStBl II 1999, 231, und vom 6. Mai 2004 V B 101/03, BFHE 205, 416, BStBl II 2004, 748).
  • BFH, 13.10.2003 - IV B 85/02

    Revisionszulassung bei schwerwiegendem Fehler

    Auszug aus BFH, 31.03.2005 - III B 189/04
    Die Entscheidung des FG erscheint weder objektiv willkürlich, noch beruht sie auf sachfremden oder rechtlich unvertretbaren Erwägungen (BFH, Beschluss vom 13. Oktober 2003 IV B 85/02, BFHE 203, 404, BStBl II 2004, 25).
  • BFH, 18.12.1998 - VI B 215/98

    Aufhebung der Kindergeldfestsetzung bei Haushaltswechsel

    Auszug aus BFH, 31.03.2005 - III B 189/04
    Eine Rechtsfrage ist aber nicht klärungsbedürftig, wenn sich ihre Beantwortung eindeutig aus dem Gesetz ergibt und zweifelsfrei so zu beantworten ist, wie es das FG in dem angefochtenen Urteil getan hat (z.B. BFH-Beschlüsse vom 18. Dezember 1998 VI B 215/98, BFHE 187, 559, BStBl II 1999, 231, und vom 6. Mai 2004 V B 101/03, BFHE 205, 416, BStBl II 2004, 748).
  • BFH, 11.12.2013 - XI R 42/11

    Doppelte Festsetzung und Auszahlung von Kindergeld durch eine Familienkasse und

    Die Festsetzung durch die Stadt ergibt sich jedenfalls aus § 70 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 EStG in der seinerzeit geltenden Fassung, wonach § 157 AO, der an sich eine schriftliche Bescheiderteilung vorsieht, nicht galt, soweit dem Antrag entsprochen wurde (vgl. zur Abgrenzung BFH-Beschluss vom 31. März 2005 III B 189/04, BFH/NV 2005, 1305).
  • FG Köln, 26.02.2014 - 12 K 1957/13

    Festsetzungsfrist bei Rückforderung von Kindergeld

    Es handelt sich dabei um einen begünstigenden teilbaren Dauerverwaltungsakt, der jeweils Einzelregelungen für jeden Monat enthält (vgl. BFH-Urteil vom 21.04.2004 VIII R 15/02, BFH/NV 2004, 910 und vom 21.03.2005 III B 189/04, BFH/NV 2005, 1305).
  • FG Nürnberg, 28.10.2011 - 7 K 408/10

    Rückforderung einer doppelten Kindergeldzahlung nach § 37 Abs. 2 AO - Abgrenzung

    Der Rückforderungsanspruch durch die Beklagte konnte unmittelbar auf § 37 Abs. 2 S. 1 AO gestützt werden (vgl. auch BFH-Beschluss vom 31.03.2005, III B 189/04, BFH/NV 2005, 1305).
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