Rechtsprechung
BFH, 08.04.2005 - IV B 105/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 96 Abs. 2; GG Art. 103
NZB: Recht auf Gehör; Überraschungsentscheidung - datenbank.nwb.de
Voraussetzungen für das Vorliegen einer Überraschungsentscheidung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Berlin, 04.04.2003 - 3 K 3359/01
- BFH, 08.04.2005 - IV B 105/03
Papierfundstellen
- BFH/NV 2005, 1355
Wird zitiert von ... (7)
- BFH, 14.12.2006 - VIII B 108/05
Verfahrensfehler; Verstoß gegen den Inhalt der Akten
Eine Überraschungsentscheidung liegt indes nicht schon dann vor, wenn das Gericht in seiner Entscheidung Gesichtspunkte als maßgeblich herausstellt, die bisher nicht im Vordergrund standen; denn die --fachkundig vertretenen-- Prozessparteien müssen grundsätzlich alle vertretbaren rechtlichen Gesichtspunkte von sich aus in Betracht ziehen und ihren Vortrag darauf einrichten (BFH-Beschlüsse vom 8. April 2005 IV B 105/03, BFH/NV 2005, 1355; vom 10. Mai 2005 IV B 114/03, juris; vom 27. Januar 2004 III B 60/03, juris;… vom 22. Januar 2003 VIII B 63/02, BFH/NV 2003, 790). - BFH, 21.11.2007 - XI B 101/06
Nichtzulassungsbeschwerde bei kumulativer Begründung des FG-Urteils - …
Die --fachkundigen-- Prozessparteien müssen grundsätzlich alle vertretbaren rechtlichen Gesichtspunkte von sich aus in Betracht ziehen und ihren Vortrag darauf einrichten (BFH-Beschluss vom 8. April 2005 IV B 105/03, BFH/NV 2005, 1355, m.w.N.). - BFH, 31.01.2008 - VII B 88/07
Mineralölsteuer: Zur Einordnung eines Unternehmens in die Klassifikation der …
Denn im Rahmen der Gewährung rechtlichen Gehörs ist das Gericht nicht gehalten, den Beteiligten seine mögliche Wertung von vorgelegten Unterlagen anzudeuten (BFH-Entscheidungen vom 8. April 2005 IV B 105/03, BFH/NV 2005, 1355; vom 28. Februar 1989 VIII R 303/84, BFHE 157, 51, BStBl II 1989, 711, …und vom 21. April 1995 VIII B 133/94, BFH/NV 1995, 954).
- BFH, 08.02.2008 - VII B 123/07
Keine Mineralölsteuerbegünstigung bei defekten Stromzählern und fehlenden …
Das FG war im Rahmen der Gewährung rechtlichen Gehörs nicht gehalten, den Beteiligten die Wertung der vorgelegten Unterlagen anzudeuten und auf die gefundenen Widersprüche hinzuweisen (Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 8. April 2005 IV B 105/03, BFH/NV 2005, 1355, m.w.N.). - BFH, 07.05.2007 - V B 13/06
Grundsätzliche Bedeutung; rechtliches Gehör
Eine Überraschungsentscheidung liegt nicht vor (vgl. zum Begriff BFH-Beschluss vom 8. April 2005 IV B 105/03, BFH/NV 2005, 1355). - BFH, 17.08.2006 - III B 38/06
Verletzung des Rechts auf Gehör; Vorliegen einer Überraschungsentscheidung
Die --fachkundigen-- Prozessparteien müssen grundsätzlich alle vertretbaren rechtlichen Gesichtspunkte von sich aus in Betracht ziehen und ihren Vortrag darauf einrichten (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 8. April 2005 IV B 105/03, BFH/NV 2005, 1355, m.w.N.). - BFH, 07.02.2008 - XI B 193/07
Keine Verletzung rechtlichen Gehörs bei Nichtabgabe angeforderter …
Insbesondere darf das FG die Verfahrensbeteiligten mit einer Entscheidung auch nicht überraschen (BFH-Beschluss vom 8. April 2005 IV B 105/03, BFH/NV 2005, 1355, m.w.N.).