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   BFH, 24.08.2004 - VII R 23/03   

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https://dejure.org/2004,1223
BFH, 24.08.2004 - VII R 23/03 (https://dejure.org/2004,1223)
BFH, Entscheidung vom 24.08.2004 - VII R 23/03 (https://dejure.org/2004,1223)
BFH, Entscheidung vom 24. August 2004 - VII R 23/03 (https://dejure.org/2004,1223)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StromStG § 9 Abs. 3 § 2 Nr. 3
    Stromsteuer: Zur Verfassungsmäßigkeit der Verweisung auf die Klassifikation der Wirtschaftszweige des Statistischen Bundesamtes - zur Einordnung der Mischung und Verpackung von Kaffee-Extrakt-Pulver - Zurechnung von Tätigkeitsschwerpunkten in einem verbundenen ...

  • datenbank.nwb.de

    Verfassungsmäßigkeit der Verweisung auf die Klassifikation der Wirtschaftszweige des Statistischen Bundesamtes

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verweisung auf die Klassifikation der Wirtschaftszweige des Statistischen Bundesamts nicht verfassungswidrig ? Mischen und Verpacken von Kaffee-Extrakten kein ?verarbeitendes Gewerbe? i. S. des Abschnitts D der Klassifikation der Wirtschaftszweige und damit keine ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Vornahme von Typisierungen durch den Gesetzgeber; Voraussetzungen an die Annahme eines produzierenden Gewerbes; Vermischen verschiedener Kaffee-Extrakte als Gewerbe; Verfassungswidrigkeit dynamischer Verweisungen; Zulässigkeit der ...

Besprechungen u.ä.

  • bdo.de PDF, S. 6 (Entscheidungsbesprechung)

    Stromsteuergesetz

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    StromStG § 9 Abs 3, StromStG § 4 Abs 2, StromStG § 2 Nr 3, StromStV § 15, GG Art 20 Abs 3, GG Art 80 Abs 1
    Erlaubnis; Klassifikation; Steuerermäßigung; Stromsteuer

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 207, 88
  • BB 2004, 2622
  • DB 2004, 2566
  • BFH/NV 2005, 145
 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerfG, 20.04.2004 - 1 BvR 1748/99

    Verfassungsbeschwerden gegen Ökosteuer ohne Erfolg

    Auszug aus BFH, 24.08.2004 - VII R 23/03
    Unter Hinweis auf die Stellungnahme des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 10. Oktober 2000 gegenüber dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in der Rechtssache 1 BvR 1748/99 (NUK Logistik/ Thüringer Kühlhäuser GmbH) macht die Klägerin geltend, dass eine Gleichbehandlung von unmittelbar im Wettbewerb stehenden Unternehmen im Bereich der Kaffeebranche geboten sei.

    d) Schließlich ist darauf hinzuweisen, dass das BVerfG in seinem Urteil vom 20. April 2004 1 BvR 1748/99, 1 BvR 905/00 (Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2004, 572) in dem es in der Differenzierung zwischen Produzierendem Gewerbe und Dienstleistungsunternehmen bei der Steuervergünstigung nach § 9 Abs. 3 StromStG keinen Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG zu erkennen vermochte, die gesetzliche Differenzierung nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige unbeanstandet gelassen hat, obwohl sie von den Beschwerdeführerinnen ausdrücklich als nicht gerechtfertigt angesprochen worden war.

    Wie das BVerfG in seinem Urteil in HFR 2004, 572 entschieden hat, ist die Auswahl der begünstigten Unternehmen in § 9 Abs. 3 StromStG verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.

  • BFH, 14.01.1975 - VIII R 148/71

    Herstellung - Montage von Aufzügen - Förderbänder - Müllschlucker - Baugewerbe -

    Auszug aus BFH, 24.08.2004 - VII R 23/03
    Zur Auslegung dieser Rechtsbegriffe hat der BFH in ständiger Rechtsprechung unter Hinweis auf die amtliche Begründung des Dritten Gesetzes zur Änderung des Berlinhilfegesetzes vom 19. Juli 1968 (BGBl I 1968, 833), in der unter anderem ausgeführt wird, dass sich die Abgrenzung des verarbeitenden Gewerbes von anderen Gewerbezweigen aus dem vom Statistischen Bundesamt aufgestellten Systematischen Verzeichnis der Wirtschaftszweige ergebe, aus Gründen der Rechtssicherheit eine enge Anlehnung an dieses Verzeichnis gefordert, obwohl eine entsprechende Verweisung im Gesetz selbst nicht angelegt war (vgl. BFH-Urteile vom 14. Januar 1975 VIII R 148/71, BFHE 115, 86, BStBl II 1975, 392; vom 8. April 1976 III R 161/73, BFHE 118, 516, BStBl II 1976, 410, sowie vom 30. Juni 1989 III R 85/87, BFHE 157, 291, BStBl II 1989, 809).

    Aus Gründen der Rechtssicherheit sei es erforderlich, die Unterscheidung in engster Anlehnung an das Systematische Verzeichnis durchzuführen (BFH-Urteil in BFHE 115, 86, 89, BStBl II 1975, 392).

  • BVerfG, 05.10.1993 - 1 BvL 34/81

    Verfassungsmäßigkeit von § 186c Abs. 3 Satz 1 in Verbindung mit Abs. 2 Satz 2 AFG

    Auszug aus BFH, 24.08.2004 - VII R 23/03
    Denn eine nach der Rechtsprechung des BVerfG für einen Verstoß gegen das in Art. 3 Abs. 1 GG angelegte Willkürverbot zu fordernde Evidenz der Unsachlichkeit der Regelung liegt nach Auffassung des Senats nicht vor (vgl. BVerfG-Beschluss vom 5. Oktober 1993 1 BvL 34/81, BVerfGE 89, 132, 141 f.) .
  • BFH, 03.05.1990 - VII R 71/88

    Umsatzsteuer; Anwendung des Gemeinschaftszollrechts auf die Einfuhrumsatzsteuer

    Auszug aus BFH, 24.08.2004 - VII R 23/03
    Auf eine dynamische Verweisung (zum Begriff vgl. Senatsurteil vom 3. Mai 1990 VII R 71/88, BFHE 161, 260, 262) in der ursprünglichen Fassung von § 2 Nr. 3 StromStG deutet auch der Umstand hin, dass der Gesetzgeber durch Art. 2 des Gesetzes zur Fortentwicklung der ökologischen Steuerreform vom 23. Dezember 2002 mit Wirkung vom 1. Januar 2003 eine Änderung von § 2 Nr. 3 und 5 StromStG vorgenommen und dem Hinweis auf die Klassifikation der Wirtschaftszweige die Angabe "Ausgabe 1993 (WZ 93)" hinzugefügt hat.
  • BVerfG, 10.04.1997 - 2 BvL 77/92

    Weihnachtsfreibetrag

    Auszug aus BFH, 24.08.2004 - VII R 23/03
    Dabei hat der Gesetzgeber einfache, für die Betroffenen verständliche Regelungen zu wählen, die verlässlich und effizient vollzogen werden können (BVerfG-Beschluss vom 11. November 1998 2 BvL 10/95, BVerfGE 99, 280, 290, und vom 10. April 1997 2 BvL 77/92, BVerfGE 96, 1, 7).
  • BVerfG, 18.05.1988 - 2 BvR 579/84

    Schatzregal der Länder

    Auszug aus BFH, 24.08.2004 - VII R 23/03
    Dabei ist es als ausreichend zu erachten, dass die Betroffenen die Rechtslage erkennen und ihr Verhalten danach ausrichten können (Urteile des BVerfG vom 17. November 1992 1 BvL 8/87, BVerfGE 87, 234, 263, und vom 18. Mai 1988 2 BvR 579/84, BVerfGE 78, 205, 212).
  • BVerfG, 14.12.1965 - 1 BvR 571/60

    Kirchensteuergesetz

    Auszug aus BFH, 24.08.2004 - VII R 23/03
    Als Ausdruck des Rechtsstaatsprinzips im Bereich des Abgabenwesens fordert der Grundsatz der Tatbestandsmäßigkeit der Besteuerung, dass steuerbegründende Tatbestände so bestimmt sein müssen, dass der Steuerpflichtige die auf ihn entfallende Steuerlast vorausberechnen kann (Urteile des BVerfG vom 14. Dezember 1965 1 BvR 571/60, BVerfGE 19, 253, 267, und vom 23. Oktober 1986 2 BvL 7, 8/84, BVerfGE 73, 388, 400).
  • BVerfG, 31.05.1988 - 1 BvR 520/83

    Unterhaltsleistung ins Ausland

    Auszug aus BFH, 24.08.2004 - VII R 23/03
    Bei der Ordnung von Massenerscheinungen ist der Gesetzgeber berechtigt, die Vielzahl der Einzelfälle in dem Gesamtbild zu erfassen, das nach den ihm vorliegenden Erfahrungen die regelungsbedürftigen Sachverhalte zutreffend wiedergibt (BVerfG-Beschluss vom 31. Mai 1988 1 BvR 520/83, BVerfGE 78, 214, 227).
  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvL 8/87

    Einkommensanrechnung

    Auszug aus BFH, 24.08.2004 - VII R 23/03
    Dabei ist es als ausreichend zu erachten, dass die Betroffenen die Rechtslage erkennen und ihr Verhalten danach ausrichten können (Urteile des BVerfG vom 17. November 1992 1 BvL 8/87, BVerfGE 87, 234, 263, und vom 18. Mai 1988 2 BvR 579/84, BVerfGE 78, 205, 212).
  • BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvL 11/74

    Allgemeinverbindlicherklärung I

    Auszug aus BFH, 24.08.2004 - VII R 23/03
    Allerdings darf der Gesetzgeber seine Normsetzungsbefugnis nicht in beliebigem Umfang außerstaatlichen Stellen überlassen und den Bürger nicht schrankenlos der normsetzenden Gewalt autonomer Gremien ausliefern, die ihm gegenüber nicht demokratisch bzw. mitgliedschaftlich legitimiert sind (BVerfG-Beschluss vom 24. Mai 1977 2 BvL 11/74, BVerfGE 44, 322, 348).
  • BFH, 30.06.1989 - III R 85/87

    Abgrenzung von Wirtschaftszweigen - Verarbeitende Gewerbe - Baugewerbe -

  • BVerfG, 08.10.1991 - 1 BvL 50/86

    Zweifamilienhaus

  • BFH, 08.02.1991 - III R 92/87

    Bestimmung des Beginns eines Herstellungsvorgangs auf den Zeitpunkt der

  • BVerfG, 11.11.1998 - 2 BvL 10/95

    Aufwandsentschädigung Ost

  • BVerfG, 30.05.1990 - 1 BvL 2/83

    Kündigungsfristen für Arbeiter

  • BVerfG, 23.03.1982 - 2 BvL 13/79

    Konkursfähigkeit juristischer Personen des öffentlichen Rechts nach

  • BFH, 08.04.1976 - III R 161/73

    Verarbeitendes Gewerbe - Baugewerbe - Auslegung und Abgrenzung - Auffassung der

  • BVerfG, 01.03.1978 - 1 BvR 786/70

    Teilweise Verfassungswidrigkeit des § 144 Abs. 3 KostO

  • BVerfG, 23.10.1986 - 2 BvL 7/84

    Kirchgeld

  • BFH, 24.04.2018 - VII R 21/17

    Stromentnahme durch eine Tochtergesellschaft kann der Muttergesellschaft nicht

    Die Definition in § 2 Nr. 4 StromStG ist im Zusammenhang mit den Regelungen in § 2 Nr. 3 und Nr. 2a StromStG zu sehen, welche auf die WZ 2003 Bezug nehmen (zur grundsätzlichen Verfassungsmäßigkeit dieses Verweises vgl. Senatsentscheidungen vom 24. August 2004 VII R 23/03, BFHE 207, 88, Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern --ZfZ-- 2005, 88; vom 16. Juni 2005 VII R 10/03, BFH/NV 2005, 1876, ZfZ 2005, 418).
  • BFH, 24.06.2021 - VII R 26/19

    Eigenbetriebliche Entnahme des Stroms nach § 9b Abs. 3 StromStG

    Die Definition in § 2 Nr. 4 StromStG ist im Zusammenhang mit den Regelungen in § 2 Nr. 3 und Nr. 2a StromStG zu sehen, welche auf die Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2003 (WZ 2003) Bezug nehmen (zur grundsätzlichen Verfassungsmäßigkeit dieses Verweises vgl. Senatsurteil vom 24.08.2004 - VII R 23/03, BFHE 207, 88, ZfZ 2005, 88, und Senatsbeschluss vom 16.06.2005 - VII R 10/03, BFH/NV 2005, 1876, ZfZ 2005, 418).
  • BFH, 28.10.2008 - VII R 38/07

    Energiebesteuerung - Prüfungskompetenz der Hauptzollämter bei der Einordnung in

    Wie der Senat wiederholt entschieden hat, handelt es sich bei der Verweisung auf die Klassifikation der Wirtschaftszweige um eine an das Gemeinschaftsrecht (NACE) angelehnte und verfassungsrechtlich nicht zu beanstandende Typisierung (Senatsurteil vom 24. August 2004 VII R 23/03, BFHE 207, 88).

    Selbst das Mischen von Kaffee-Extrakten hat der erkennende Senat lediglich als handelsübliche Manipulation eingestuft (BFH-Urteil in BFHE 207, 88).

  • BFH, 30.11.2004 - VII R 41/03

    Stromsteuerliche Behandlung des Mineralöltransports in Rohrfernleitungen;

    Wie der Senat bereits in seiner Entscheidung vom 24. August 2004 VII R 23/03 (BFHE 207, 88, BFH/NV 2005, 145) ausgeführt hat, dient diese Regelung insbesondere der Praktikabilität und des einfachen Verwaltungsvollzugs, denn eine isolierte Betrachtung jedes einzelnen Tätigkeitsbereichs eines Unternehmens würde zu erheblichen Abgrenzungsproblemen und zu einer Erschwerung der Steuererhebung führen.

    a) Soweit sich die Klägerin unter dem Gesichtspunkt der Bestimmtheit steuerlicher Normen gegen die Ausgestaltung des Begünstigungstatbestandes in § 9 Abs. 3 StromStG wendet, verweist der Senat auf seine Entscheidung in BFHE 207, 88, BFH/NV 2005, 145, in der er ausführlich dargelegt hat, dass die Verweisung auf die Klassifikation der Wirtschaftszweige zur Festlegung des Begünstigtenkreises verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist.

  • BFH, 02.03.2005 - VII B 173/04

    Einordnung in die Klassifikation der Wirtschaftszweige

    Die Frage, ob die Bezugnahme in § 2 Nr. 3 StromStG auf die Klassifikation der Wirtschaftszweige für die Einordnung der betroffenen Unternehmen als Produzierendes Gewerbe dem verfassungsmäßigen Bestimmtheitsgebot und dem Prinzip des Vorbehalts des Gesetzes entspricht, ist nicht mehr klärungsbedürftig, nachdem der Senat sie mit Urteil vom 24. August 2004 VII R 23/03 (BFH/NV 2005, 145) dahin gehend entschieden hat, dass die in § 2 Nr. 3 StromStG enthaltene und bis zur Änderung von § 2 Nr. 3 StromStG durch das Gesetz zur Fortentwicklung der ökologischen Steuerreform vom 23. Dezember 2002 (BGBl 1, 4602) dynamisch angelegte Verweisung auf die Klassifikation der Wirtschaftszweige unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten nicht zu beanstanden ist.

    Nach Auffassung des Senats hat sich der Gesetzgeber nicht in unzulässiger Weise seiner Gesetzgebungsbefugnis begeben und die Bestimmung des Begünstigtenkreises i.S. von § 9 Abs. 3 StromStG nicht in verfassungswidriger Weise der ausschließlichen Kompetenz des Statistischen Bundesamtes überlassen, weil die Klassifikation der Wirtschaftszweige auf Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft zurückzuführen ist und mit der gemeinschaftsrechtlichen Systematik bis auf die Ebene der Klassen übereinstimmt, so dass letztlich die Verweisung als mittelbarer Verweis auf geltendes Gemeinschaftsrecht anzusehen ist (Senatsurteil in BFH/NV 2005, 145, 148).

    Vorbehaltlich der in § 15 StromStV vorgesehenen Abweichungen ergibt sich aus diesen Festlegungen, dass die Zuordnung grundsätzlich in enger Anlehnung an die statistischen Zuordnungsmethoden nach dem Schwerpunkt der wirtschaftlichen Tätigkeit erfolgen soll und vom Gesetzgeber eine weitgehende Kongruenz zwischen statistischer und stromsteuerrechtlicher Einordnung angestrebt wird (vgl. Senatsurteil in BFH/NV 2005, 145, 149).

  • FG Schleswig-Holstein, 04.12.2009 - 5 K 123/04

    Kein Anspruch auf Investitionszulage für Investitionen in fotografische

    Der Subsumtionsweg des BFH (Hinweis auf BFH-Urteile vom 24. August 2004, VII R 23/03, Sammlung amtlich nicht veröffentlichte Entscheidungen des Bundesfinanzhofs -BFH/NV- 2005, 145 und vom 23. März 2005, III R 20/00, BStBl II 2005, 497), für die Anwendbarkeit der WZ 93 im Rahmen der Gewährung der Investitionszulage auch die Regelung des Stromsteuergesetzes heranzuziehen, werde von ihr nicht geteilt.

    Bereits in seinem Urteil vom 24. August 2004 (VII R 23/03, BFH/NV 2005, 145) habe der BFH die durch die Klassifikation der Wirtschaftszweige entstandene Typisierung (sowohl hinsichtlich der Investitionszulage als auch hinsichtlich der Stromsteuer) als verfassungsgemäß angesehen und darauf verwiesen, dass die Klassifikation auf einen Rechtsakt des Gemeinschaftsgesetzgebers zurückzuführen sei und innerstaatliche Geltung aufgrund des Zustimmungsgesetzes zum Vertrag zur Gründung der europäischen Gemeinschaften beanspruchen könne.

    Der BFH hat diese Regelung im StromStG als verfassungsgemäß beurteilt (Urteil vom 24. August 2004 VII R 23/03, BFHE 207, 88, BFH/NV 2005, 145).

  • BFH, 19.03.2019 - VII R 11/18

    Unternehmen des Produzierenden Gewerbes

    Der Gesetzgeber hat in diesem Zusammenhang eine weitgehende Kongruenz zwischen statistischer und stromsteuerrechtlicher Einordnung angestrebt (vgl. Senatsurteil vom 24. August 2004 VII R 23/03, BFHE 207, 88, ZfZ 2005, 88; Senatsbeschluss vom 2. März 2005 VII B 173/04, BFH/NV 2005, 1390).
  • BFH, 23.03.2005 - III R 20/00

    Abgrenzung von Betrieben der Produktion zu Betrieben des verarbeitenden Gewerbes

    Der BFH hat diese Regelung im StromStG als verfassungsgemäß beurteilt (Urteil vom 24. August 2004 VII R 23/03, BFHE 207, 88, BFH/NV 2005, 145).
  • BFH, 16.04.2013 - VII R 25/11

    Keine Stromsteuerbegünstigung für die Herstellung von Brennstoffen aus

    Wie der Senat wiederholt entschieden hat, handelt es sich bei der Verweisung auf die Klassifikation der Wirtschaftszweige um eine an das Unionsrecht angelehnte und verfassungsrechtlich nicht zu beanstandende Typisierung (Senatsurteil vom 24. August 2004 VII R 23/03, BFHE 207, 88, Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern --ZfZ-- 2005, 88).
  • FG München, 08.05.2008 - 14 K 3942/06

    Sonnenstudio kein Produzierendes Gewerbe im Sinne des Stromsteuergesetzes

    Insbesondere verstößt sie nicht gegen das aus dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 Grundgesetz - GG) abzuleitende Gebot hinreichender Bestimmtheit der Gesetze (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 24. August 2004 VII R 23/03, BFHE 207, 88; BFH-Beschluss vom 16. Juni 2005 VII R 10/03, BFH/NV 2005, 1876).

    Darüber hinaus ist die Verweisung auf die Klassifikation der Wirtschaftszweige im Stromsteuergesetz selbst angelegt, wodurch ihr Geltungsanspruch verstärkt und im Hinblick auf die Durchsetzung des Rechtsstaatsprinzips (Art. 20 Abs. 3 GG) in hinreichender Weise legitimiert wird (BFH-Urteil vom 24. August 2004 VII R 23/03, a. a. O.; BFH-Beschluss vom 16. Juni 2005 VII R 10/03, a. a. O.).

    Die Verweisung auf die Klassifikation der Wirtschaftszweige stellt damit zumindest eine mittelbare Verweisung auf geltendes Gemeinschaftsrecht dar, das innerstaatliche Geltung aufgrund des Zustimmungsgesetzes zum Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften beanspruchen kann (vgl. BFH-Urteil vom 24. August 2004 VII R 23/03, a. a. O.; BFH-Beschluss vom 16. Juni 2005 VII R 10/03, a. a. O.).

  • BFH, 21.04.2009 - VII R 24/07

    Keine Stromsteuerermäßigung für Gastransport in Rohrfernleitungen - Keine

  • BFH, 16.03.2007 - VII B 140/06

    Produzierendes Gewerbe

  • BFH, 24.01.2006 - VII R 44/04

    Keine Stromsteuerbegünstigung nach § 9 Abs.3 StromStG für Augenoptiker

  • BFH, 23.02.2005 - VII R 27/04

    Steuerbegünstigte Verwendung von Strom - Arzneimittelabpackung kein

  • FG Baden-Württemberg, 07.04.2020 - 11 K 1492/19

    Stahlhandelsunternehmen sind grundsätzlich keine Unternehmen des Produzierenden

  • BFH, 19.03.2013 - VII R 57/11

    Maßgeblichkeit des Referenzjahrs 1998 bei der Berechnung des nach § 10 StromStG

  • FG München, 28.07.2011 - 14 K 1335/10

    Stromsteuerermäßigung für kommunale Entsorgungsbetriebe

  • BFH, 19.03.2013 - VII R 15/11

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 19. 3. 2013 - VII R 57/11 -

  • BFH, 21.04.2009 - VII R 25/07

    Erdgastransport in Rohrfernleitungen gehört nicht zum stromsteuerbegünstigten

  • FG Baden-Württemberg, 23.01.2018 - 11 K 2452/14

    Ein Unternehmen, dass von Hüttenwerken bezogene Coils umarbeitet und anschließend

  • BFH, 27.05.2009 - VII R 5/09

    Keine Stromsteuerbegünstigung für Zwischenlagerung von Erdgas in Erdgaskavernen -

  • BFH, 15.09.2006 - VII B 234/05

    NZB: grundsätzliche Bedeutung, Stromsteuerbegünstigung

  • FG Düsseldorf, 22.11.2005 - 3 K 7241/01

    Beschränkter Verlustausgleich; Verfassungsmäßigkeit - Verfassungsmäßigkeit von §

  • VG Düsseldorf, 30.05.2008 - 13 K 1005/08

    Notwendigkeit einer Regelung im Einzelfall für den Übergang eines

  • BFH, 01.02.2005 - VII B 232/04

    Klassifikation der Wirtschaftszweige - stromsteuerliche Zuordnung von sog.

  • VG Düsseldorf, 30.05.2008 - 13 K 5281/07

    Verfassungsmäßigkeit des Eingliederungsgesetzes Nordrhein-Westfalen (EglG NRW);

  • VG Düsseldorf, 06.02.2009 - 13 K 5850/08

    Beamtenverhältnis Überleitung Kommunalisierung der Umweltverwaltung

  • FG Düsseldorf, 20.04.2011 - 4 K 3932/10

    Die Verwendung von Strom im Abfallbeseitigungsgewerbe ist nicht steuerbegünstigt

  • VG Düsseldorf, 30.05.2008 - 13 K 6043/07

    Verfassungsmäßigkeit des Eingliederungsgesetzes Nordrhein-Westfalen (EglG NRW);

  • FG Düsseldorf, 21.03.2007 - 4 K 3113/05

    Anspruch auf die Vergütung von Mineralölsteuer für das in einer

  • FG Hamburg, 02.05.2006 - 4 K 409/02

    Zurücknahme der Erlaubnis steuerbegünstigter Entnahme von Strom bei Bearbeitung

  • FG Hamburg, 13.07.2009 - 4 K 170/08

    Energiesteuer: Steuerentlastung für Unternehmen des produzierenden Gewerbes

  • VG Düsseldorf, 30.05.2008 - 13 K 5403/07

    Feststellungsklage zur Klärung der Frage des Fortbestehens eines

  • FG Hamburg, 07.11.2014 - 4 K 95/14

    Stromsteuerentlastung und Energiesteuerentlastung - Fehlende Zugehörigkeit zum

  • VG Düsseldorf, 30.05.2008 - 13 K 5515/07

    Verfassungsmäßigkeit der Überleitung eines Beamten nach dem Personalfolgengesetz;

  • FG Hamburg, 08.07.2010 - 4 K 5/10

    Verbrauchsteuerrecht: Stromsteuerbegünstigung für Unternehmen des Produzierenden

  • FG Hamburg, 23.03.2015 - 4 K 90/13

    Keine Stromsteuerbegünstigung für die Umwandlung von Klärschlamm in

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