Weitere Entscheidung unten: BFH, 09.05.2005

Rechtsprechung
   BFH, 09.05.2005 - VI B 3/05   

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https://dejure.org/2005,5754
BFH, 09.05.2005 - VI B 3/05 (https://dejure.org/2005,5754)
BFH, Entscheidung vom 09.05.2005 - VI B 3/05 (https://dejure.org/2005,5754)
BFH, Entscheidung vom 09. Mai 2005 - VI B 3/05 (https://dejure.org/2005,5754)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Anerkennung der Übernachtungskosten für eine berufliche Auslandsreise als Werbungskosten - Anspruch auf Anwendung von Pauschalen durch Verwaltungsanweisungen

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; AO 1977 § 162

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 9 Abs. 1 S. 1
    Unzutreffende Besteuerung; Pauschbeträge für Übernachtungen im Ausland

  • datenbank.nwb.de

    Kein Ansatz von Pauschbeträgen für Auslandsübernachtungen bei offensichtlich unzutreffender Besteuerung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2005, 1550
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 30.04.2002 - VI B 298/01

    Verfahrensmängel; unterlassene Beweiserhebung; Gesamtergebnis des Verfahrens

    Auszug aus BFH, 09.05.2005 - VI B 3/05
    Schutzziel des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO ist insbesondere die Gewährleistung einer Entscheidungsfindung in einem vorschriftsmäßigen Verfahren (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 30. April 2002 VI B 298/01, BFH/NV 2002, 1166).
  • BFH, 22.04.2004 - VI B 13/04

    Kein Ansatz der in Abschn. 40 LStR vorgesehenen Pauschbeträge für Übernachtungen

    Auszug aus BFH, 09.05.2005 - VI B 3/05
    Entgegen der Ansicht des Klägers weicht das FG mit seiner Entscheidung, dass die in den LStR 1999 vorgesehenen Pauschbeträge für Übernachtungen im Ausland im Streitfall nicht anzuerkennen sind, auch nicht von der Rechtsprechung des BFH ab (vgl. auch BFH-Beschlüsse vom 22. April 2004 VI B 13/04, Deutsches Steuerrecht/Entscheidungsdienst --DStRE-- 2004, 932; vom 17. März 2004 I B 158/03, n.v.).
  • BFH, 18.05.2004 - VI R 70/98

    Reisekosten von Architekten bei Langzeitbaustellen

    Auszug aus BFH, 09.05.2005 - VI B 3/05
    Der Kläger verkennt überdies, dass nach ständiger Rechtsprechung des BFH in Verwaltungsanweisungen enthaltene Pauschbeträge nur auf solche Sachverhalte anzuwenden sind, für die die Anweisungen nach dem Verständnis der Verwaltung gelten sollen (z.B. BFH-Urteile vom 18. Mai 2004 VI R 70/98, BFHE 206, 154, BStBl II 2004, 962; vom 10. April 2002 VI R 154/00, BFHE 198, 559, BStBl II 2002, 779, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 10.04.2002 - VI R 154/00

    Ob eine Fahrtätigkeit vorliegt, entscheidet sich nicht nach dem Berufsbild,

    Auszug aus BFH, 09.05.2005 - VI B 3/05
    Der Kläger verkennt überdies, dass nach ständiger Rechtsprechung des BFH in Verwaltungsanweisungen enthaltene Pauschbeträge nur auf solche Sachverhalte anzuwenden sind, für die die Anweisungen nach dem Verständnis der Verwaltung gelten sollen (z.B. BFH-Urteile vom 18. Mai 2004 VI R 70/98, BFHE 206, 154, BStBl II 2004, 962; vom 10. April 2002 VI R 154/00, BFHE 198, 559, BStBl II 2002, 779, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 11.05.1990 - VI R 140/86

    Zur Anwendung der für Auslandsdienstreisen geltenden Pauschbeträge für

    Auszug aus BFH, 09.05.2005 - VI B 3/05
    Nur beispielhaft (und folglich nicht abschließend) für eine solche Besteuerung wird --unter Hinweis auf das BFH-Urteil vom 11. Mai 1990 VI R 140/86 (BFHE 160, 546, BStBl II 1990, 777)-- angeführt, dass eine vom Normaltypus abweichende Art der Dienstreise, z.B. Klassenfahrt, nur geringe Übernachtungskosten verursacht.
  • BFH, 17.03.2004 - I B 158/03

    Kein Ansatz der in Abschn. 40 LStR vorgesehenen Pauschbeträge für Übernachtungen

    Auszug aus BFH, 09.05.2005 - VI B 3/05
    Entgegen der Ansicht des Klägers weicht das FG mit seiner Entscheidung, dass die in den LStR 1999 vorgesehenen Pauschbeträge für Übernachtungen im Ausland im Streitfall nicht anzuerkennen sind, auch nicht von der Rechtsprechung des BFH ab (vgl. auch BFH-Beschlüsse vom 22. April 2004 VI B 13/04, Deutsches Steuerrecht/Entscheidungsdienst --DStRE-- 2004, 932; vom 17. März 2004 I B 158/03, n.v.).
  • BFH, 28.03.2012 - VI R 48/11

    Übernachtungskosten und regelmäßige Arbeitsstätte bei LKW-Fahrern

    Die Pauschbeträge für Auslandsdienstreisen sind dann nicht der Besteuerung zugrunde zu legen, wenn sie zu einer offensichtlich unzutreffenden Steuerfestsetzung führen würden, weil die tatsächlich angefallenen Übernachtungskosten die Pauschbeträge in nicht unbeträchtlichem Umfang unterschreiten (BFH-Urteil in BFHE 160, 546, BStBl II 1990, 777; BFH-Beschlüsse vom 9. Mai 2005 VI B 3/05, BFH/NV 2005, 1550; vom 12. November 2009 VI B 66/09, BFH/NV 2010, 884).

    Führt der Ansatz von Übernachtungspauschalen --wie im Streitfall-- zu einer unzutreffenden Besteuerung, so können die tatsächlich angefallenen Aufwendungen als Werbungskosten berücksichtigt werden (BFH-Urteil in BFHE 160, 546, BStBl II 1990, 777; BFH-Beschluss in BFH/NV 2005, 1550).

    Liegen Einzelnachweise nicht vor, ist zu schätzen (BFH-Beschluss in BFH/NV 2005, 1550).

  • FG Schleswig-Holstein, 27.09.2012 - 5 K 99/12

    Übernachtungskosten eines im Lkw übernachtenden Kraftfahrers

    Die Pauschbeträge für Auslandsdienstreisen sind dann nicht der Besteuerung zugrunde zu legen, wenn sie zu einer offensichtlich unzutreffenden Steuerfestsetzung führen würden, weil die tatsächlich angefallenen Übernachtungskosten die Pauschbeträge in nicht unbeträchtlichem Umfang unterschreiten (BFH-Urteil in BFHE 160, 546, BStBl II 1990, 777; BFH-Beschlüsse vom 9. Mai 2005 VI B 3/05, BFH/NV 2005, 1550; vom 12. November 2009 VI B 66/09, BFH/NV 2010, 884).

    In diesem Fall können nur die dem Steuerpflichtigen tatsächlich erwachsenen Aufwendungen für Übernachtungen im Ausland (ggf. in geschätzter Form) als Werbungskosten berücksichtigt werden (BFH, Beschluss vom 9. Mai 2005 VI B 3/05, BFH/NV, 2005, 1550; BFH, Urteil vom 28. März 2012 VI R 48/11, BFH/NV 2012, 1234).

  • FG Niedersachsen, 30.10.2015 - 9 K 105/12

    Ermittlung beruflich veranlasster Übernachtungskosten eines auswärtstätigen

    Die Pauschbeträge sind jedoch dann nicht der Besteuerung zugrunde zu legen, wenn sie zu einer offensichtlich unzutreffenden Steuerfestsetzung führen würden, weil die tatsächlich angefallenen Übernachtungskosten die Pauschbeträge in nicht unbeträchtlichem Umfang unterschreiten (vgl. BFH-Urteil vom 28. März 2012 VI R 48/11, BFHE 237, 82, BStBl II 2012, 926 m.w.N.) bzw. die zu beurteilenden Lebenssachverhalte von den Sachverhalten abweichen, für die nach dem Verständnis der Verwaltung die Pauschbeträge gelten sollten (vgl. BFH, Beschluss vom 9. Mai 2005 VI B 3/05, BFH/NV 2005, 1550, Urteil vom 18. Mai 2004 VI R 70/98, BFHE 206, 154, BStBl II 2004, 962; Urteil vom 10. April 2002 VI R 154/00, BFHE 198, 559, BStBl II 2002, 779, jeweils m.w.N.).
  • FG Hessen, 16.03.2009 - 11 K 1498/05

    Steuerfreiheit des Arbeitslohns für Übernachtungspauschalen

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass für Übernachtungen im Ausland keine vom Gesetzgeber festgelegten Pauschbeträge vorliegen (vgl. auch BFH-Beschluss vom 9. Mai 2005 VI B 3/05, BFH/NV 2005, 1550).

    Diese Verwaltungsanweisungen führen wegen des Gebots der Gleichbehandlung zu einer Selbstbindung der Verwaltung und begründen grundsätzlich einen Anspruch des Steuerpflichtigen auf Anwendung der Pauschalen (vgl. BFH-Beschluss vom 9. Mai 2005 VI B 3/05 a.a.O. m.w.N. und BFH-Urteil vom 11. Mai 1990 VI R 140/86, BFHE 160, 564, BStBl II 1990, 777 sowie FG Baden-Württemberg, Urteil vom 3. März 2006, 10 K 62/05, EFG 2006, 880 m.w. Rechtsprechungsnachweisen).

    Bestehen Anhaltspunkte, dass die tatsächlich angefallenen Übernachtungskosten, die in den LStR genannten Pauschbeträge nicht unwesentlich unterschreiten, behält sich die Verwaltung also vor, weitere Ermittlungen über die Höhe der dem Steuerpflichtigen erwachsenen Kosten anzustellen (vgl. BFH-Beschluss vom 9. Mai 2005, VI B 3/05, a.a.O.; BFH-Urteil vom 11. Mai 1990 VI R 140/86, a.a.O.; FG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 19. März 2004, EFG 2004, 1256 und FG Baden-Württemberg, Urteil vom 3. März 2006, 10 K 62/05, a.a.O.).

    Zudem sind nach ständiger Rechtsprechung des BFH in Verwaltungsanweisungen enthaltene Pauschbeträge nur auf solche Sachverhalte anzuwenden, für die die Anweisungen nach dem Verständnis der Verwaltung gelten sollen (vgl. BFH-Urteil vom 9. Mai 2005 VI B 3/05, a.a.O. mit Rechtsprechungsnachweisen).

  • FG Baden-Württemberg, 03.03.2006 - 10 K 62/05

    Versagung der in den Lohnsteuerrichtlinien vorgesehenen Pauschbeträge, für

    Diese Verwaltungsanweisungen führen wegen des Gebots der Gleichbehandlung zu einer Selbstbindung der Verwaltung und begründen grundsätzlich einen Anspruch des Steuerpflichtigen auf Anwendung der Pauschalen (vgl. BFH, Urteil vom 11. Mai 1990 VI R 140/86, BFHE 160, 546, BStBl II 1999, 777; Beschl.v. 9. Mai 2005 VI B 3/05, BFH/NV 2005, 1550; Beschl. v. 22. April 2004 VI B 13/04, DStRE 2004, 932).

    Bestehen Anhaltspunkte, dass die tatsächlich angefallenen Übernachtungskosten die in den LStR genannten Pauschbeträge nicht unwesentlich unterschreiten, behält sich die Verwaltung also vor, weitere Ermittlungen über die Höhe der dem Steuerpflichtigen erwachsenen Kosten anzustellen (BFH, Beschl. v. 9. Mai 2005 VI B 3/05, BFH/NV 2005, 1550; Urt. v. 11. Mai 1990 VI R 140/86, BFHE 160, 546 , BStBl II 1990, 777; FG Sachsen- Anhalt, Urt. v. 19. März 2004, EFG 2004, 1256; FG Brandenburg, Urt. v. 9. April 2003, EFG 2003, 1079).

    Des Weiteren ist zu berücksichtigen, dass die in Verwaltungsanweisungen enthaltenen Pauschbeträge nur auf solche Sachverhalte anzuwenden sind, für die die Anweisungen nach dem Verständnis der Verwaltung gelten sollen (vgl. BFH, Beschl. v. 9. Mai 2005 VI B 3/05, BFH/NV 2005, 1550; Urt. v. 18. Mai 2004 VI R 70/98, BFHE 206, 154, BStBl II 2004, 962 ; Urt. v. 10. April 2002 VI R 154/00 , BFHE 198, 559 , BStBl II 2002, 779 , jeweils m.w.N.).

    Vor diesem Hintergrund ist das Vorgehen des Beklagten, die Pauschbeträge nicht zu gewähren und die Aufwendungen für die Anmietung auf der Grundlage der vom Arbeitgeber steuerfrei erstattungsfähigen Beträge (sachgerecht) zu schätzen (siehe hierzu BFH, Beschl. v. 9. Mai 2005 VI B 3/05, BFH/NV 2005, 1550), im Ergebnis rechtlich nicht zu beanstanden.

  • BFH, 23.03.2011 - X R 44/09

    Verhältnis zwischen Sachaufklärung, Reduzierung des Beweismaßes und Entscheidung

    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass diese Pauschbeträge nicht anzusetzen sind, wenn sie im Einzelfall zu einer offensichtlich unzutreffenden Besteuerung führen würden (BFH-Entscheidungen vom 11. Mai 1990 VI R 140/86, BFHE 160, 546, BStBl II 1990, 777, unter 2.c, und vom 9. Mai 2005 VI B 3/05, BFH/NV 2005, 1550).
  • FG Schleswig-Holstein, 30.06.2011 - 5 K 108/10

    Übernachtungspauschalen bei Berufskraftfahrern keine zusätzlichen Werbungskosten

    Stellt sich dabei heraus, dass die tatsächlich angefallenen Kosten die Pauschbeträge in nicht unbeträchtlichem Umfang unterschreiten, so würde der Ansatz der Pauschbeträge zu einer offensichtlich unzutreffenden Besteuerung führen (BFH, Beschluss vom 9. Mai 2005 VI B 3/05, BFH/NV 2005, 1550), und zwar hier in der Regel bei der Benutzung der Schlafkabinen (BFH, Beschluss vom 17. März 2004 I B 158/03, Juris, und BFH, Urteil vom 15. Oktober 1992 V R 81/87, BStBl II 1993, 207).

    In diesem Fall können nur die dem Steuerpflichtigen tatsächlich erwachsenen Aufwendungen für Übernachtungen im Ausland (ggf. in geschätzter Form) als Werbungskosten berücksichtigt werden (BFH, Beschluss vom 9. Mai 2005 VI B 3/05, BFH/NV, 2005, 1550).

  • FG Köln, 27.03.2007 - 8 K 5009/04

    Unterfallen einer in Portugal und Belgien ausgeübten Tätigkeit unter das deutsche

    Übernachtungskosten anlässlich einer - hier jeweils vorliegenden - Auslandsreise sind als Werbungskosten anzuerkennen, wenn sie in tatsächlicher Höhe nachgewiesen werden (BFH-Urteil vom 9. Mai 2005 VI B 3/05, NFH/NV 2005, 1550).

    Diese Verwaltungsanweisungen führen wegen des Gebots der Gleichbehandlung zu einer Selbstbindung der Verwaltung und begründen grundsätzlich einen Anspruch des Steuerpflichtigen auf Anwendung der Pauschalen (BFH-Urteil vom 9. Mai 2005 VI B 3/05, NFH/NV 2005, 1550).

    Bestehen Anhaltspunkte dafür, dass die tatsächlich angefallenen Übernachtungskosten die Pauschbeträge nicht unwesentlich unterschreiten, behält sich die Verwaltung also vor, weitere Ermittlungen über die Höhe der dem Steuerpflichtigen erwachsenen Kosten anzustellen (BFH-Urteil vom 9. Mai 2005 VI B 3/05, BFH/NV 2005, 1550; vergl. dazu auch: Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 3. März 2006 10 K 62/05, EFG 2006, 880).

  • FG Sachsen-Anhalt, 13.01.2012 - 1 K 1386/09

    Kein Ansatz der Pauschbeträge für Auslandsübernachtung bei offensichtlich

    Zwar besteht grundsätzlich ein Anspruch des Steuerpflichtigen auf Anwendung der Pauschbeträge für Auslandsübernachtungen, weil zu den Betriebsausgaben bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb auch die anlässlich einer Dienstreise entstandenen Übernachtungskosten gehören und weil die Finanzverwaltung bei fehlendem Einzelnachweis in Verwaltungsanweisungen auch Pauschbeträge zugelassen hat, die als Schätzung aufgrund des Gebots der Gleichbehandlung zu einer Selbstbindung führen (vgl. BFH, Beschluss vom 09.05.2005, VI B 3/05, BFH/NV 2005, 1550).

    Sowohl der grundsätzliche Anspruch des Steuerpflichtigen auf Anwendung der Pauschbeträge, als auch die Ausnahmefälle der offensichtlich unzutreffenden Besteuerung sind bereits höchstrichterlich geklärt (vgl. bspw. BFH, Beschl. v. 9. Mai 2005, IV B 3/05, BFH/ NV 2005, 1550).

  • BFH, 19.10.2011 - X R 29/10

    Offensichtlich unzutreffende Besteuerung bei Anwendung der Pauschbeträge für

    Dies entspricht auch der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BFH-Entscheidungen vom 11. Mai 1990 VI R 140/86, BFHE 160, 546, BStBl II 1990, 777, unter 2.c; vom 9. Mai 2005 VI B 3/05, BFH/NV 2005, 1550, und vom 23. März 2011 X R 44/09, BFHE 233, 297, BStBl II 2011, 884, unter II.3.d).
  • FG Nürnberg, 11.12.2008 - 4 K 752/08

    Offensichtlich unzutreffende Besteuerung bei Ansatz der Pauschbeträge für

  • BFH, 12.11.2009 - VI B 66/09

    Pauschbeträge für Auslandsübernachtungen - Selbstbindung der Verwaltung aufgrund

  • FG Sachsen, 04.03.2009 - 8 K 1098/08

    Steuerliche Berücksichtigung von Werbungskosten für Auslandsübernachtungen in

  • FG Köln, 29.08.2007 - 10 K 3758/04

    Berücksichtigung von Reisekosten als Werbungskosten; Qualifizierung einer Reise

  • FG Niedersachsen, 08.04.2010 - 10 K 181/09

    Änderung eines Bescheides durch das Finanzamt zu Ungunsten des Steuerpflichtigen

  • FG Nürnberg, 29.04.2009 - 3 K 1777/07

    Pauschbeträge für Auslandsübernachtungen

  • FG Sachsen, 04.03.2009 - 8 K 2348/07

    Aufhebung bzw. Rückzahlung von Kindergeld durch den Vater wegen Überschreitens

  • FG Sachsen, 20.08.2015 - 1 K 216/15

    Werbungskostenabzug für nicht nachgewiesene Übernachtungsnebenkosten eines an

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Rechtsprechung
   BFH, 09.05.2005 - VI B 50/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,12305
BFH, 09.05.2005 - VI B 50/04 (https://dejure.org/2005,12305)
BFH, Entscheidung vom 09.05.2005 - VI B 50/04 (https://dejure.org/2005,12305)
BFH, Entscheidung vom 09. Mai 2005 - VI B 50/04 (https://dejure.org/2005,12305)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Abzugsbeschränkung für ein häusliches Arbeitszimmer bei Vorhandensein von Büroräumen - Vorliegen einer richterlichen Überraschungsentscheidung

  • Judicialis

    EStG § 4 Abs. 5 Nr. 6b; ; FGO § 118 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    EStG § 4 Abs. 5 Nr. 6 lit. b § 9 Abs. 5
    Häusliches Arbeitszimmer - zwei Räume

  • datenbank.nwb.de

    Häusliches Arbeitszimmer bei Benutzung von zwei Räumen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Häusliches Arbeitszimmer
    Begriff des häuslichen Arbeitszimmers
    Häusliche Betriebsstätte
    Mehrere Räume
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2005, 1550
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 13.11.2002 - VI R 28/02

    Häusliches Arbeitszimmer bei Außendienstmitarbeitern

    Auszug aus BFH, 09.05.2005 - VI B 50/04
    Auch der Vortrag der Kläger, der vorliegend zu beurteilende Sachverhalt sei demjenigen im Urteilsfall vom 13. November 2002 VI R 28/02 (BFHE 201, 106, BStBl II 2004, 59) ähnlich, genügt nicht, um die Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung zuzulassen (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative FGO).
  • BFH, 16.12.2004 - IV R 19/03

    Häusliches Arbeitszimmer: mehrere Erwerbstätigkeiten, Mittelpunkt der

    Auszug aus BFH, 09.05.2005 - VI B 50/04
    Denn es ist zwischenzeitlich höchstrichterlich geklärt, dass zwei Räume, die ein Steuerpflichtiger im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit als Arbeitszimmer nutzt, als ein Objekt im Sinne der Abzugsbeschränkung zu behandeln sind (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 16. Dezember 2004 IV R 19/03, BFH/NV 2005, 463).
  • BFH, 06.08.2004 - II B 69/03

    Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Auszug aus BFH, 09.05.2005 - VI B 50/04
    Eine verfahrensfehlerhafte Überraschungsentscheidung liegt nach ständiger Rechtsprechung nur dann vor, wenn das Gericht seine Entscheidung auf einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt stützt und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Verfahrensverlauf nicht hätte rechnen können (BFH-Beschluss vom 6. August 2004 II B 69/03, BFH/NV 2004, 1666).
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