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   BFH, 25.05.2004 - VIII R 21/03 (1)   

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BFH, 25.05.2004 - VIII R 21/03 (1) (https://dejure.org/2004,3478)
BFH, Entscheidung vom 25.05.2004 - VIII R 21/03 (1) (https://dejure.org/2004,3478)
BFH, Entscheidung vom 25. Mai 2004 - VIII R 21/03 (1) (https://dejure.org/2004,3478)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    EStG § 74 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kindergeld: Abzweigung bei Kinderbetreuung in einem Mutter-Kind-Heim

  • datenbank.nwb.de

    Abzweigung von Kindergeld an den Jugendhilfeträger bei Betreuung des Kindes durch die nicht barunterhaltspflichtige Mutter in einem Mutter-Kind-Heim

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 74 Abs 1 S 4, EStG § 74 Abs 1 S 1, SGB I § 48
    Abzweigung; Kindergeld; Unterhalt

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2005, 171
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 22.09.1988 - 2 RU 9/88

    Erstattung - Jugendhilfe - Kind - Heim - Berufsgenossenschaft - Kosten

    Auszug aus BFH, 25.05.2004 - VIII R 21/03
    Im Streitfall ergibt sich ein Erstattungsanspruch nicht aus § 104 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 SGB X, weil Satz 1 eine Gleichartigkeit der Leistungen der beiden Leistungsträger verlangt (vgl. z.B. Urteile des Bundessozialgerichts --BSG-- vom 14. November 1984 1/4 RJ 57/84, BSGE 57, 218, 219; vom 22. September 1988 2 RU 9/88, BSGE 64, 96; vom 25. April 1990 5 RJ 12/89, BSGE 67, 6, 8; vom 8. April 1992 10 RKg 31/90, Zentralblatt für Jugendrecht --ZfJ-- 1993, 555).

    Eine Gleichartigkeit wird von der Rechtsprechung bei dem in einer Einrichtung gewährten Lebensunterhalt oder bei Sachleistungen im Rahmen einer Heimerziehung oder betreuten Wohnform einerseits und Geldleistungen andererseits verneint (vgl. BSG-Urteile in ZfJ 1993, 555; in BSGE 64, 96; Urteile des Bundesverwaltungsgerichts --BVerwG-- vom 22. Dezember 1998 5 C 25/97, BVerwGE 108, 222; vom 29. September 1994 5 C 56/92, BVerwGE 96, 379).

    Die Erstattung nach dieser Vorschrift setzt eine Kostenfestsetzung (Ermessensentscheidung des Jugendhilfeträgers, dass und in welchem Umfang von dem Kindergeldberechtigten ein Kostenbeitrag erhoben werden soll) voraus (vgl. BSG-Urteile in BSGE 64, 96; in ZfJ 1993, 555; Helmke/ Bauer, a.a.O., § 74 EStG Rn. 13).

  • BSG, 14.11.1984 - 4 RJ 57/84

    Erstattungspflichtigkeit einer Landesversicherungsanstalt (LVA) gegenüber dem

    Auszug aus BFH, 25.05.2004 - VIII R 21/03
    Im Streitfall ergibt sich ein Erstattungsanspruch nicht aus § 104 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 SGB X, weil Satz 1 eine Gleichartigkeit der Leistungen der beiden Leistungsträger verlangt (vgl. z.B. Urteile des Bundessozialgerichts --BSG-- vom 14. November 1984 1/4 RJ 57/84, BSGE 57, 218, 219; vom 22. September 1988 2 RU 9/88, BSGE 64, 96; vom 25. April 1990 5 RJ 12/89, BSGE 67, 6, 8; vom 8. April 1992 10 RKg 31/90, Zentralblatt für Jugendrecht --ZfJ-- 1993, 555).
  • BVerwG, 22.12.1998 - 5 C 25.97

    Auswärtige Unterbringung, Heranziehung zu den Kosten der in Höhe der ersparten

    Auszug aus BFH, 25.05.2004 - VIII R 21/03
    Eine Gleichartigkeit wird von der Rechtsprechung bei dem in einer Einrichtung gewährten Lebensunterhalt oder bei Sachleistungen im Rahmen einer Heimerziehung oder betreuten Wohnform einerseits und Geldleistungen andererseits verneint (vgl. BSG-Urteile in ZfJ 1993, 555; in BSGE 64, 96; Urteile des Bundesverwaltungsgerichts --BVerwG-- vom 22. Dezember 1998 5 C 25/97, BVerwGE 108, 222; vom 29. September 1994 5 C 56/92, BVerwGE 96, 379).
  • BVerwG, 29.09.1994 - 5 C 56.92

    Eingliederungshilfe für Behinderte - Kindergeld

    Auszug aus BFH, 25.05.2004 - VIII R 21/03
    Eine Gleichartigkeit wird von der Rechtsprechung bei dem in einer Einrichtung gewährten Lebensunterhalt oder bei Sachleistungen im Rahmen einer Heimerziehung oder betreuten Wohnform einerseits und Geldleistungen andererseits verneint (vgl. BSG-Urteile in ZfJ 1993, 555; in BSGE 64, 96; Urteile des Bundesverwaltungsgerichts --BVerwG-- vom 22. Dezember 1998 5 C 25/97, BVerwGE 108, 222; vom 29. September 1994 5 C 56/92, BVerwGE 96, 379).
  • BSG, 25.04.1990 - 5 RJ 12/89

    Vorrang des Erstattungsanspruchs vor dem Abzweigungsanspruch

    Auszug aus BFH, 25.05.2004 - VIII R 21/03
    Im Streitfall ergibt sich ein Erstattungsanspruch nicht aus § 104 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 SGB X, weil Satz 1 eine Gleichartigkeit der Leistungen der beiden Leistungsträger verlangt (vgl. z.B. Urteile des Bundessozialgerichts --BSG-- vom 14. November 1984 1/4 RJ 57/84, BSGE 57, 218, 219; vom 22. September 1988 2 RU 9/88, BSGE 64, 96; vom 25. April 1990 5 RJ 12/89, BSGE 67, 6, 8; vom 8. April 1992 10 RKg 31/90, Zentralblatt für Jugendrecht --ZfJ-- 1993, 555).
  • BSG, 08.04.1992 - 10 RKg 31/90

    Anspruchsvoraussetzungen auf höhere Auszahlung des Kindergeldes - Der sog.

    Auszug aus BFH, 25.05.2004 - VIII R 21/03
    Im Streitfall ergibt sich ein Erstattungsanspruch nicht aus § 104 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 SGB X, weil Satz 1 eine Gleichartigkeit der Leistungen der beiden Leistungsträger verlangt (vgl. z.B. Urteile des Bundessozialgerichts --BSG-- vom 14. November 1984 1/4 RJ 57/84, BSGE 57, 218, 219; vom 22. September 1988 2 RU 9/88, BSGE 64, 96; vom 25. April 1990 5 RJ 12/89, BSGE 67, 6, 8; vom 8. April 1992 10 RKg 31/90, Zentralblatt für Jugendrecht --ZfJ-- 1993, 555).
  • FG München, 28.01.2003 - 12 K 2112/02

    Voraussetzung für die Abzweigung von Kindergeld

    Auszug aus BFH, 25.05.2004 - VIII R 21/03
    Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2003, 1715 veröffentlicht.
  • BFH, 19.04.2012 - III R 85/09

    Erstattung oder Abzweigung von Kindergeld an einen Sozialleistungsträger, der von

    Voraussetzung für diesen Erstattungsanspruch nach § 74 Abs. 2 EStG i.V.m. § 104 Abs. 1 Satz 4, Abs. 2 SGB X ist nur, dass der Kläger gegenüber dem Beigeladenen einen Kostenbeitrag festgesetzt hat (vgl. BFH-Urteil vom 25. Mai 2004 VIII R 21/03, BFH/NV 2005, 171, m.w.N.) und der Beigeladene diesen nicht oder nicht in vollem Umfang erbracht hat.
  • BFH, 15.05.2013 - VI R 28/12

    Haftung eines Arbeitgebers für die Einbehaltung und Abführung von Lohnsteuer -

    Werden erstmals während des Revisionsverfahrens Ermessenserwägungen angestellt, können diese im Revisionsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden (Anschluss an BFH-Urteil vom 25. Mai 2004 VIII R 21/03, BFH/NV 2005, 171).

    Im Umkehrschluss aus § 102 Satz 2 FGO können diese im Revisionsverfahren jedoch unabhängig davon nicht mehr berücksichtigt werden, dass eine Ergänzung im Sinne dieser Vorschrift zumindest ansatzweise zuvor angestellte Ermessenserwägungen vorausgesetzt hätte (vgl. BFH-Urteil vom 25. Mai 2004 VIII R 21/03, BFH/NV 2005, 171).

  • BFH, 28.04.2010 - III R 43/08

    Anspruch des Jugendhilfeträgers auf Erstattung von Kindergeld wegen

    Der Erstattungsanspruch nach § 74 Abs. 2 EStG i.V.m. § 104 Abs. 1 Sätze 1 und 4 SGB X setzt nach der Rechtsprechung voraus, dass der Kostenbeitragsanspruch gegenüber dem Kindergeldberechtigten durch einen Kostenbeitrags- oder Leistungsbescheid konkretisiert und betragsmäßig festgesetzt worden ist (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25. Mai 2004 VIII R 21/03, BFH/NV 2005, 171, und vom 7. Dezember 2004 VIII R 59/04, BFH/NV 2005, 864, unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts --BSG--).
  • FG Münster, 10.08.2006 - 14 K 4461/05

    Abzweigung von Kindergeld

    Bei Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen der Sätze 1 oder 3 für eine Auszahlung an das Kind kann die Auszahlung stattdessen auch an die den Unterhalt gewährende Person oder Stelle erfolgen (vgl. z.B. BFH Urteil vom 25. Mai 2004 VIII R 21/03, BFH/NV 2005, 171 mwN).

    Diese Vorschrift setzt - anders als Satz 1 - keine Verletzung der Unterhaltpflicht voraus, sondern erfasst den Sachverhalt, dass der Kindergeldberechtigte wegen fehlender Leistungsfähigkeit entweder überhaupt keinen Barunterhalt oder einen niedrigeren Unterhalt als das Kindergeld zahlen muss (vgl. z.B. BFH Urteil vom 25. Mai 2004 VIII R 21/03, BFH/NV 2005, 171 mwN).

    Der Bundesfinanzhof hat es in seiner Entscheidung vom 25. Mai 2004 (VIII R 21/03, BFH/NV 2005, 171) als nicht für von vorneherein ausgeschlossen erachtet, dass es vertretbar und damit ermessensgerecht i. S. des § 5 der Abgabenordnung (AO) sein könnte, diejenigen Überlegungen in die Ermessenserwägungen einzubeziehen, die dem § 76 Abs. 2 Nr. 5 des Bundessozialhilfegesetzes in der ab Mai 2002 gültigen Fassung zugrunde liegen.

  • BFH, 17.11.2004 - VIII R 30/04

    Kindergeld: Abzweigung

    Der Senat hat mit Beschluss vom 9. Februar 2004 VIII R 21/03 (BFH/NV 2004, 662) entschieden, dass zu dem Verfahren über ein Abzweigungsbegehren nach § 74 Abs. 1 EStG der Elternteil, zu dessen Gunsten das Kindergeld festgesetzt ist, notwendig beizuladen ist.

    Sie steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Senats in den Urteilen in BFHE 206, 1 und vom 25. Mai 2004 VIII R 21/03 (juris).

  • BFH, 07.12.2004 - VIII R 57/04

    Kindergeld: Erstattungsansprüche des Sozialleistungsträgers

    Der erkennende Senat hat sich der Rechtsauffassung des BSG durch Urteil vom 25. Mai 2004 VIII R 21/03 (BFH/NV 2005, 171) angeschlossen.

    Der erkennende Senat hat sich in seinem Urteil in BFH/NV 2005, 171 der Rechtsprechung des BSG angeschlossen, dass eine Auszahlung des Kindergeldes an den Träger der Sozial- oder Jugendhilfe gemäß § 104 Abs. 1 Satz 4 SGB X einen anfechtbaren Kostenbeitrags- oder Leistungsbescheid gegenüber dem Kindergeldberechtigten voraussetzt.

  • BFH, 28.04.2010 - III R 44/08

    Anspruch des Jugendhilfeträgers auf Erstattung von Kindergeld wegen

    Der Erstattungsanspruch nach § 74 Abs. 2 EStG i.V.m. § 104 Abs. 1 Sätze 1 und 4 SGB X setzt nach der Rechtsprechung voraus, dass der Kostenbeitragsanspruch gegenüber dem Kindergeldberechtigten durch einen Kostenbeitrags- oder Leistungsbescheid konkretisiert und betragsmäßig festgesetzt worden ist (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25. Mai 2004 VIII R 21/03, BFH/NV 2005, 171, und vom 7. Dezember 2004 VIII R 59/04, BFH/NV 2005, 864, unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts --BSG--).
  • FG München, 24.05.2006 - 9 K 4733/02

    Überleitung bzw. Abzweigung des Kindergeldes nach § 74 EStG 2002 an den

    Eine Gleichartigkeit wird von der Rechtsprechung bei dem in einer Einrichtung gewährten Lebensunterhalt oder bei Sachleistungen im Rahmen einer Heimerziehung oder betreuten Wohnform einerseits und Geldleistungen andererseits verneint (BFH-Urteil vom 25. Mai 2004 VIII R 21/03, BFH/NV 2005, 171 m.w.N.).

    Die Erstattung nach dieser Vorschrift setzt eine Kostenfestsetzung (Ermessensentscheidung des Jugendhilfeträgers, ob und in welchem Umfang von dem Kindergeldberechtigten ein Kostenbeitrag erhoben werden soll) voraus (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2005, 171 m.w.N.).

    § 74 Abs. 1 Satz 4 EStG ist nicht isoliert zu betrachten, sondern bewirkt lediglich eine Erweiterung der in Betracht kommenden Auszahlungsempfänger (BFH-Urteil in BFH/NV 2005, 171).

  • BFH, 27.10.2004 - VIII R 65/04

    Kindergeld: Abzweigung nach § 74 Abs. 1 EStG

    Soweit der Bundesfinanzhof (BFH) in einem Urteil vom 25. Mai 2004 VIII R 21/03 (juris) entschieden habe, dass eine Abzweigung an die den Unterhalt gewährende Stelle gemäß § 74 Abs. 1 Satz 4 EStG auch möglich sei, wenn die Voraussetzungen des § 74 Abs. 1 Satz 3 EStG erfüllt seien, hätten die Familienkassen sich diese Auffassung bisher nicht zu Eigen gemacht, weil zu der Frage, ob die Abzweigung nach § 74 Abs. 1 Satz 4 EStG eine Verletzung der Unterhaltspflicht der Eltern voraussetze, noch weitere Revisionen anhängig seien.

    a) Wie der Senat durch Urteil vom 25. Mai 2004 VIII R 21/03, juris, sowie durch Urteil vom 17. Februar 2004 VIII R 58/03 (BFH/NV 2004, 1447) entschieden hat, kann eine Abzweigung des Kindergeldes an die in § 74 Abs. 1 Satz 4 EStG genannte Stelle auch dann erfolgen, wenn der Tatbestand des § 74 Abs. 1 Satz 3 EStG erfüllt ist.

  • FG Münster, 30.11.2009 - 8 K 2812/09

    Abzweigung von Kindergeld

    Diese setzen voraus, dass solche zuvor zumindest ansatzweise angestellt worden sind (BFH-Urteil vom 25.05.2004 VIII R 21/03 BFH/NV 2005, 171).

    in welcher Höhe das Kindergeld an die Klin. auszuzahlen ist, auszuüben (BFH-Urteile vom 17.11.2004 VIII R 30/04 BFH/NV 2005, 692 und vom 25.05.2004 VIII R 21/03 BFH/NV 2005, 171).

  • BFH, 07.12.2004 - VIII R 59/04

    Kindergeld: Erstattungsansprüche des Sozialleistungsträgers

  • FG Münster, 18.02.2010 - 6 K 390/08

    Erstattungsanspruch bei nachträglich festgesetztem Kindergeld

  • BFH, 25.09.2008 - III R 16/06

    Ermessensreduzierung auf Null bei Abzweigung des Kindergeldes zugunsten des

  • FG Rheinland-Pfalz, 09.04.2018 - 6 K 2194/17

    (Rückforderung von Kindergeld bei Doppelzahlungen: Kenntnis des vorrangig

  • FG München, 31.07.2007 - 12 K 1664/06

    Voraussetzungen der Abzweigung des Kindergeldes an den entsprechenden

  • FG Köln, 21.01.2009 - 14 K 2708/05

    Auszahlung von Kindergeld an das Kind selbst wegen fehlender Gewährung von

  • FG Düsseldorf, 31.07.2008 - 14 K 272/08

    Möglichkeit des Abzweigens von Kindergeld an einen Minderjährigen; Aufzählung der

  • FG München, 11.09.2007 - 12 K 1275/05

    Anspruch des Sozialleistungsträgers auf Erstattung von ausgezahlten Kindergeld;

  • FG Thüringen, 13.02.2008 - 3 K 177/07

    Keine Abzweigung des Kindergeldes zu Gunsten des Sozialhilfeträgers bei

  • FG Thüringen, 13.02.2008 - 3 K 178/07

    Abzweigung von Kindergeld an Sozialhilfeträger bei in Folge Mittellosigkeit nicht

  • FG Sachsen-Anhalt, 22.05.2012 - 4 K 925/11

    Prüfung der tatbestandlichen Voraussetzungen des § 74 Abs. 1 EStG nach BGB -

  • FG Sachsen-Anhalt, 01.03.2022 - 5 K 834/18

    Erstattungsansprüche eines Sozialleistungsträgers auf Kindergeld

  • FG Sachsen-Anhalt, 29.03.2012 - 4 K 916/11

    Voraussetzungen für die Abzweigung von Kindergeld - Kindergeld stellt

  • FG Sachsen-Anhalt, 14.06.2022 - 5 K 328/16

    Rechtmäßigkeit eines Abrechnungsbescheids über Kindergeld - Minderung des von der

  • FG Sachsen-Anhalt, 05.07.2011 - 4 K 882/10

    Abzweigung von Kindergeld an Sozialleistungsträger - Keine analoge Anwendung des

  • FG München, 26.10.2005 - 10 K 3849/05

    Abzweigung von Kindergeld; Ermessensentscheidung

  • FG München, 26.10.2005 - 10 K 3833/03

    Abzweigung von Kindergeld; Ermessensentscheidung

  • FG Münster, 29.08.2012 - 11 K 3406/10

    Zulässigkeit der Fortsetzungsfeststellungsklage bei Abzweigungsverlangen

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