Rechtsprechung
   BFH, 16.06.2004 - XI R 17/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,6237
BFH, 16.06.2004 - XI R 17/03 (https://dejure.org/2004,6237)
BFH, Entscheidung vom 16.06.2004 - XI R 17/03 (https://dejure.org/2004,6237)
BFH, Entscheidung vom 16. Juni 2004 - XI R 17/03 (https://dejure.org/2004,6237)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,6237) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    EStG § 4 Abs. 3; ; EStG § 4 Abs. 3 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 4 Abs. 3
    Einnahmen-Überschuss-Rechnung: Gewillkürtes Betriebsvermögen und § 4 Abs. 3 EStG

  • datenbank.nwb.de

    Gewillkürtes BV bei Gewinnermittlung durch Einnahmenüberschussrechnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 4 Abs 1, EStG § 4 Abs 3, EStG § 18, GG Art 3
    Einnahmeüberschussrechnung; Freiberufliche Tätigkeit; Gewillkürtes Betriebsvermögen; Gleichheitsgrundsatz; Verfassungsmäßigkeit

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2005, 173
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 02.10.2003 - IV R 13/03

    Einnahmenüberschussrechnung: Gewillkürtes Betriebsvermögen

    Auszug aus BFH, 16.06.2004 - XI R 17/03
    Mit Urteil vom 2. Oktober 2003 IV R 13/03 (BFHE 203, 373, BFH/NV 2004, 132) hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass die Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschussrechnung (§ 4 Abs. 3 EStG) der Bildung gewillkürten Betriebsvermögens nicht entgegen stehe; er hat damit seine bisherige Rechtsprechung geändert (zuletzt: BFH-Urteil vom 7. Oktober 1982 IV R 32/80, BFHE 137, 19, BStBl II 1983, 101).

    Der erkennende Senat schließt sich der Entscheidung in BFHE 203, 373, BFH/NV 2004, 132 an und verweist zur Begründung im Einzelnen auf die dort angeführten Gründe (unter II. 2., 3. und 4.; vgl. auch Drüen, Finanz-Rundschau 2004, 94; Paus, Die Information für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer 2004, 141).

    Die Zuordnung eines sowohl privat als auch betrieblich genutzten Wirtschaftsguts zum gewillkürten Betriebsvermögen scheidet allerdings aus, wenn das Wirtschaftsgut nur in geringfügigem Umfang betrieblich genutzt wird und daher zum notwendigen Privatvermögen gehört; als geringfügig ist auch nach Auffassung des erkennenden Senats ein betrieblicher Anteil von weniger als 10 % der gesamten Nutzung anzusehen (vgl. BFH in BFHE 203, 373, BFH/NV 2004, 132, unter II. 1. c).

  • BFH, 07.10.1982 - IV R 32/80

    Betriebsausgaben - Krankengeldversicherung

    Auszug aus BFH, 16.06.2004 - XI R 17/03
    Mit Urteil vom 2. Oktober 2003 IV R 13/03 (BFHE 203, 373, BFH/NV 2004, 132) hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass die Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschussrechnung (§ 4 Abs. 3 EStG) der Bildung gewillkürten Betriebsvermögens nicht entgegen stehe; er hat damit seine bisherige Rechtsprechung geändert (zuletzt: BFH-Urteil vom 7. Oktober 1982 IV R 32/80, BFHE 137, 19, BStBl II 1983, 101).
  • FG Bremen, 24.10.2002 - 2 K 486/02

    Zulässigkeit gewillkürten Betriebsvermögens bei der

    Auszug aus BFH, 16.06.2004 - XI R 17/03
    Das Finanzgericht (FG) wies die Klage ab; die Entscheidung ist abgedruckt in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2003, 1224.
  • BFH, 21.08.2012 - VIII R 11/11

    Keine Entnahme betrieblicher und in Vorjahren zu mehr als 10 % genutzter PKW

    a) Auch im Fall der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG) --wie im Streitfall-- kann gewillkürtes Betriebsvermögen gebildet werden, wenn das Wirtschaftsgut zu mindestens 10 % betrieblich genutzt wird (vgl. BFH-Urteil vom 26. Januar 2011 VIII R 19/08, BFH/NV 2011, 1311) und dessen Zuordnung unmissverständlich, zeitnah und unumkehrbar dokumentiert wird (vgl. BFH-Urteile vom 2. Oktober 2003 IV R 13/03, BFHE 203, 373, BStBl II 2004, 985; vom 16. Juni 2004 XI R 17/03, BFH/NV 2005, 173; vom 29. April 2008 VIII R 67/06, BFH/NV 2008, 1662 zur Zuordnung von Fahrzeugen zum Betriebsvermögen).
  • FG Köln, 29.01.2007 - 14 V 4485/06

    Leasingfahrzeug; privater Nutzungswert

    Diese ist nach der auch von der Finanzverwaltung akzeptierten (s. BMF-Schreiben vom 17. November 2004, BStBl I 2004, 1064) Rechtsprechung des BFH (Urteile v. 2. Oktober 2003 IV R 13/03, BFHE 203, 373, BStBl II 2004, 985; v. 16. Juni 2004 XI R 17/03, BFH/NV 2005, 173) auch bei Steuerpflichtigen zulässig, die ihren Gewinn durch Einnahme-Überschuss-Rechnung nach § 4 Abs. 3 EStG ermitteln.

    Dies gilt auch dann, wenn die Zuordnung nur erfolgt, um die Versteuerung der privaten Nutzung nach der Ein-Prozent-Regelung zu eröffnen (BFH-Urteil in BFH/NV 2005, 173).

  • BFH, 29.04.2008 - VIII R 67/06

    Anwendbarkeit der 1 v.H.-Regelung nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG auf einen

    b) Für die Annahme gewillkürten Betriebsvermögens, das nach der jüngeren Rechtsprechung auch bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG grundsätzlich bei einem betrieblichen Nutzungsanteil von mehr als 10 % --wie im Streitfall-- gebildet werden kann (vgl. BFH-Urteile in BFHE 203, 373, BStBl II 2004, 985; vom 16. Juni 2004 XI R 17/03, BFH/NV 2005, 173; R 4.2 Abs. 1 Satz 3 der Einkommensteuer-Richtlinien --EStR-- 2005), fehlt es an der erforderlichen Zuordnung des Fahrzeugs zum Betriebsvermögen in unmissverständlicher Weise durch entsprechende, zeitnah erstellte Aufzeichnungen; entgegen der Auffassung des Klägers genügt dafür nicht schon die Erfassung der Leasingraten sowie der weiteren Betriebskosten des Kfz in der Gewinnermittlung als Betriebsausgaben (BFH-Urteil in BFH/NV 2006, 1277).
  • BFH, 19.09.2016 - X B 159/15

    Sachaufklärung - Beweislastentscheidung

    Unabhängig von der Gewinnermittlungsart verlangt eine Zuordnung zum gewillkürten Betriebsvermögen, dass dessen Zuordnung unmissverständlich, zeitnah und unumkehrbar dokumentiert wird (vgl. BFH-Urteile in BFHE 203, 373, BStBl II 2004, 985; vom 16. Juni 2004 XI R 17/03, BFH/NV 2005, 173; vom 29. April 2008 VIII R 67/06, BFH/NV 2008, 1662).
  • BFH, 02.03.2006 - IV R 36/04

    1%-Regelung - Leasingfahrzeuge

    Nach der geänderten Rechtsprechung des Senats, der die Finanzverwaltung gefolgt ist (R 4.2 Abs. 1 Satz 3 der Einkommensteuer-Richtlinien --EStR-- 2005), kann zwar auch bei der Gewinnermittlung durch Einnahmenüberschussrechnung gewillkürtes Betriebsvermögen gebildet werden (BFH-Urteil in BFHE 203, 373, BStBl II 2004, 985; s. auch BFH-Urteil vom 16. Juni 2004 XI R 17/03, BFH/NV 2005, 173).
  • BFH, 21.08.2012 - VIII R 12/11

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 21. 08. 2012 VIII R 11/11 -

    Auch im Fall der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG --wie im Streitfall-- kann gewillkürtes Betriebsvermögen gebildet werden, wenn das Wirtschaftsgut zu mindestens 10 % betrieblich genutzt wird (vgl. BFH-Urteil vom 26. Januar 2011 VIII R 19/08, BFH/NV 2011, 1311) und dessen Zuordnung unmissverständlich, zeitnah und unumkehrbar dokumentiert wird (vgl. BFH-Urteile vom 2. Oktober 2003 IV R 13/03, BFHE 203, 373, BStBl II 2004, 985; vom 16. Juni 2004 XI R 17/03, BFH/NV 2005, 173; vom 29. April 2008 VIII R 67/06, BFH/NV 2008, 1662 zur Zuordnung von Fahrzeugen zum Betriebsvermögen).
  • FG Rheinland-Pfalz, 23.09.2010 - 6 K 2286/08

    Zuordnung zum gewillkürten Betriebsvermögen

    Die Zuordnung eines Wirtschaftsguts zum gewillkürten Betriebsvermögen setzt ferner im Falle einer Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschussrechnung voraus, dass dies in unmissverständlicher Weise durch entsprechende, zeitnah erstellte Aufzeichnungen dokumentiert wird (vgl. BFH-Urteile vom 2. Oktober 2003 - IV R 13/03, BFH/NV 2004, 132 und vom 16. Juni 2004 - XI R 17/03, BFH/NV 2005, 173).
  • FG Düsseldorf, 22.06.2006 - 15 K 4921/04

    Öffentliche Toilettenanlage; Betrieb gewerblicher Art; Funktionaler Zusammenhang;

    Mit dem Urteil in BFH/NV 2004, 132 hat der BFH unter Änderung seiner bisherigen Rechtsprechung entschieden, dass die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG der Bildung gewillkürten Betriebsvermögens nicht entgegen steht (ebenso nunmehr BFH-Urteil vom 16.06.2004 XI R 17/03, BFH/NV 2005, 173).
  • FG München, 09.03.2009 - 6 K 4619/06

    Nachweis des Umfangs der betrieblichen Nutzung bei gewillkürtem Betriebsvermögen

    Dabei reichen Angaben über die betrieblich veranlassten Fahrten (jeweiliger Anlass und die jeweils zurückgelegte Strecke) und die Kilometerstände zu Beginn und Ende des Aufzeichnungszeitraumes aus (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 16. Juni 2004 XI R 17/03, BFH/NV 2005, 173 und BMF-Schreiben vom 7. Juli 2006, BStBl I 2006, 446; das BMF-Schreiben gibt insoweit allgemeine zeitlich uneingeschränkt geltende Beweismöglichkeiten wieder).
  • FG Schleswig-Holstein, 30.11.2005 - 3 K 50316/03

    An Gesellschaft vermieteter PKW des Gesellschafters als Sonderbetriebsvermögen

    Als geringfügig ist dabei ein betrieblicher Anteil von weniger als 10 % der gesamten Nutzung anzusehen (vgl. BFH, Urteil vom 16. Juni 2004, XI R 17/03, BFH/NV 2005, 173 ).
  • FG Rheinland-Pfalz, 23.09.2010 - 6 K 1585/09

    Fahrzeug mit betrieblicher Nutzung von weniger als 50% als gewillkürtes

  • FG Köln, 12.02.2008 - 15 K 2446/02

    Änderung eines Einkommensteuerbescheides i.R.e. postmortalen Betriebsprüfung;

  • FG München, 29.03.2006 - 10 K 3073/04

    GmbH-Beteiligung und übernommene Bürgschaftsverpflichtung als

  • FG München, 11.03.2008 - 6 V 2927/07

    Aussetzung der Vollziehung - Pkw als gewillkürtes Betriebsvermögen - Umfang der

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht