Rechtsprechung
BFH, 14.04.2005 - XI R 11/04 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- IWW
- Judicialis
EStG § 34 Abs. 1; ; EStG § 34 Abs. 2 Nr. 2; ; EStG § 24 Nr. 1; ; EStG § 34 Abs. 2; ; EStG § 34; ; EStG § 3 Nr. 9
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 34 Abs. 1 § 24 Nr. 1
Abfindung; Entschädigungszusatzleistung - datenbank.nwb.de
Arbeitgeberzahlungen zur Aufstockung des Arbeitslosengelds
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Köln, 19.12.2001 - 10 K 2834/97
- BFH, 14.04.2005 - XI R 11/04
Papierfundstellen
- BFH/NV 2005, 1772
Wird zitiert von ... (21) Neu Zitiert selbst (8)
- BFH, 04.02.1998 - XI B 108/97
Spätere Ausgleichszahlungen bei aufgelöstem Arbeitsverhältnis
Auszug aus BFH, 14.04.2005 - XI R 11/04
Insbesondere könnten die monatlichen Raten zur Aufstockung des Arbeitslosengeldes nicht als "Ausfluss der fortdauernden Fürsorgepflicht des Arbeitgebers" (Hinweis auf Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 4. Februar 1998 XI B 108/97, BFH/NV 1998, 1082, sowie auf Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 18. Dezember 1998 IV A 5 -S 2290-18/98, BStBl I 1998, 1512) und als unschädlich für die begünstigte Besteuerung angesehen werden. - BFH, 02.09.1992 - XI R 44/91
Zusammenballung von Einkünften (§ 34 Abs. 1 und 2 EStG
- BFH, 02.09.1992 - XI R 63/89
Außerordentliche Einkünfte durch Entschädigung für entgangene Einnahmen
Auszug aus BFH, 14.04.2005 - XI R 11/04
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (…vgl. Urteile vom 28. Juli 1993 XI R 74/92, BFH/NV 1994, 368, und vom 2. September 1992 XI R 63/89, BFH/NV 1993, 23) sind außerordentliche Einkünfte i.S. des § 34 Abs. 1 und 2 EStG zwar nur dann gegeben, wenn die zu begünstigenden Einkünfte in einem Veranlagungszeitraum zu erfassen sind und durch die Zusammenballung von Einkünften erhöhte steuerliche Belastungen entstehen.
- BFH, 24.01.2002 - XI R 43/99
Steuerbegünstigung von Abfindungen bei späteren Zusatzleistungen
Auszug aus BFH, 14.04.2005 - XI R 11/04
Eine Ausnahme von diesem Grundsatz hält der Senat allerdings in solchen Fällen für geboten, in denen --neben der Hauptentschädigungsleistung-- in späteren Veranlagungszeiträumen aus Gründen der sozialen Fürsorge für eine gewisse Übergangszeit Entschädigungszusatzleistungen gewährt werden (vgl. dazu BFH-Urteile vom 14. August 2001 XI R 22/00, BFHE 196, 500, BStBl II 2002, 180, und vom 24. Januar 2002 XI R 43/99, BFH/NV 2002, 717). - BFH, 06.03.2002 - XI R 16/01
Zusatzleistung zu einer Abfindung
Auszug aus BFH, 14.04.2005 - XI R 11/04
Das FG ist deshalb zu Recht davon ausgegangen, dass sämtliche Zahlungen als Teil einer einheitlich zu beurteilenden Entschädigung anzusehen sind, da sie Ersatz für ein und dasselbe Schadensereignis darstellen (vgl. BFH-Urteile vom 6. März 2002 XI R 16/01, BFHE 198, 484, BFH/NV 2002, 1379, …und vom 3. Juli 2002 XI R 80/00, BFHE 199, 395, BFH/NV 2002, 1645). - BFH, 14.08.2001 - XI R 22/00
EStG § 24 Nr. 1 Buchst. a, § 34 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2
Auszug aus BFH, 14.04.2005 - XI R 11/04
Eine Ausnahme von diesem Grundsatz hält der Senat allerdings in solchen Fällen für geboten, in denen --neben der Hauptentschädigungsleistung-- in späteren Veranlagungszeiträumen aus Gründen der sozialen Fürsorge für eine gewisse Übergangszeit Entschädigungszusatzleistungen gewährt werden (vgl. dazu BFH-Urteile vom 14. August 2001 XI R 22/00, BFHE 196, 500, BStBl II 2002, 180, …und vom 24. Januar 2002 XI R 43/99, BFH/NV 2002, 717). - BFH, 03.07.2002 - XI R 80/00
Unschädliche Zusatzleistungen zu Abfindungszahlungen
Auszug aus BFH, 14.04.2005 - XI R 11/04
Das FG ist deshalb zu Recht davon ausgegangen, dass sämtliche Zahlungen als Teil einer einheitlich zu beurteilenden Entschädigung anzusehen sind, da sie Ersatz für ein und dasselbe Schadensereignis darstellen (…vgl. BFH-Urteile vom 6. März 2002 XI R 16/01, BFHE 198, 484, BFH/NV 2002, 1379, und vom 3. Juli 2002 XI R 80/00, BFHE 199, 395, BFH/NV 2002, 1645). - BFH, 28.07.1993 - XI R 74/92
Entschädigungszahlungen an GmbH-Geschäftsführer (§§ 24 , 34 EStG )
Auszug aus BFH, 14.04.2005 - XI R 11/04
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteile vom 28. Juli 1993 XI R 74/92, BFH/NV 1994, 368, …und vom 2. September 1992 XI R 63/89, BFH/NV 1993, 23) sind außerordentliche Einkünfte i.S. des § 34 Abs. 1 und 2 EStG zwar nur dann gegeben, wenn die zu begünstigenden Einkünfte in einem Veranlagungszeitraum zu erfassen sind und durch die Zusammenballung von Einkünften erhöhte steuerliche Belastungen entstehen.
- BSG, 25.01.2006 - B 12 KR 2/05 R
Krankenversicherung - Ausschluss der Familienversicherung - Überschreiten des …
Vom Arbeitgeber gezahlte Entlassungsentschädigungen sind auch dann als einheitliche Entschädigung anzusehen, wenn sie nicht in einem einmaligen Betrag, sondern in monatlichen Teilbeträgen fortlaufend gezahlt werden (vgl Urteil des BFH vom 14. April 2005 - XI R 11/04 - BFH/NV 2005, 1772 mwN). - FG Düsseldorf, 25.10.2010 - 11 K 2909/09
Aufstockung des Transferkurzarbeitergeldes einkommensteuerrechtlich Entschädigung
Der BFH habe auch monatliche Zahlungen zur Aufstockung von Arbeitslosengeld als Teil einer einheitlich zu beurteilenden Entschädigung angesehen (Urteil vom 14. April 2005 XI R 11/04, BFH/NV 2005, 1772).Ähnlich wie monatliche Zuzahlungen zur Aufstockung des Arbeitslosengeldes (BFH-Urteil vom 14. April 2005 XI R 11/04, BFH/NV 1772) verfolgen auch die Aufstockungen zum Kurzarbeitergeld den Zweck, dem Kläger Ersatz im Sinne des § 24 Nr. 1 EStG für den durch den Verlust seines Arbeitsplatzes bedingten Einnahmeverlust zu leisten.
- BFH, 28.06.2006 - XI R 58/05
Berücksichtigung des Freibetrags nach § 3 Nr. 9 EStG bei der ersten Teilzahlung …
Zwar hat nach der Rechtsprechung des Senats (z.B. Urteile vom 2. September 1992 XI R 44/91, BFHE 169, 98, BStBl II 1993, 52, und vom 14. April 2005 XI R 11/04, BFH/NV 2005, 1772) die Aufsplittung einer vereinbarten Zuwendung anlässlich der Auflösung des Dienstverhältnisses in einen zuerst auszuzahlenden steuerbefreiten Abfindungs- und einen in einem späteren Veranlagungszeitraum auszuzahlenden weiteren Entschädigungsteil zur Folge, dass bei der Prüfung der Frage, ob hinsichtlich des in dem späteren Veranlagungszeitraum auszuzahlenden Entschädigungsteils eine tarifbegünstigte Entschädigung i.S. des § 34 EStG vorliegt, der erste Teilbetrag, der nach § 3 Nr. 9 EStG in voller Höhe steuerfrei ist, nicht berücksichtigt werden darf.
- LAG Baden-Württemberg, 05.11.2020 - 17 Sa 12/20
Schadensersatzanspruch - Auskunftspflicht - steuerrechtliche Frage - Abfindung - …
Diese Auslegung leitet der BFH aus einer zweckentsprechenden Auslegung des § 34 EStG unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ab (…vgl. BFH 14. April 2015 - IX R 29/14 - Rn. 14, aaO; 14. April 2005 - XI R 11/04 - Rn. 15, BFH/NV 2005, 1772) . - BFH, 08.04.2014 - IX R 28/13
Außerordentliche Einkünfte aus Entschädigungen
Diese Auslegung leitet der BFH aus einer zweckentsprechenden Auslegung des § 34 EStG unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ab (BFH-Urteil vom 14. April 2005 XI R 11/04, BFH/NV 2005, 1772). - BFH, 15.12.2022 - VI R 19/21
Zu den Voraussetzungen der Tarifermäßigung nach § 34 EStG
Dies leitet der BFH aus einer zweckentsprechenden Auslegung des § 34 EStG unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ab (BFH-Urteil vom 14.04.2005 - XI R 11/04, BFH/NV 2005, 1772). - BFH, 14.04.2015 - IX R 29/14
Keine Tarifbegünstigung bei Teilzahlung
Diese Auslegung leitet der BFH aus einer zweckentsprechenden Auslegung des § 34 EStG unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ab (BFH-Urteil vom 14. April 2005 XI R 11/04, BFH/NV 2005, 1772). - BFH, 11.05.2010 - IX R 39/09
Ermäßigte Besteuerung von aus Anlass der Auflösung eines Arbeitsverhältnisses …
Bei der Berechnung der Zusammenballung von Einkünften sind steuerfreie Einnahmen i.S. von § 3 Nr. 9 EStG --entgegen der Ansicht des FA-- nicht zu berücksichtigen (BFH-Urteile vom 2. September 1992 XI R 44/91, BFHE 169, 98, BStBl II 1993, 52; vom 14. April 2005 XI R 11/04, BFH/NV 2005, 1772; Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 24. Mai 2004, BStBl I 2004, 505 Tz 9 a.E.). - FG Niedersachsen, 01.02.2011 - 8 K 343/10
Entgegenstehen von zwei in den Vorjahren erhaltenen weiteren Leistungen der …
Sie ist in solchen Fällen geboten, in denen - neben der Hauptentschädigungsleistung - in späteren Veranlagungszeiträumen aus Gründen der sozialen Fürsorge für eine gewisse Übergangszeit Entschädigungszusatzleistungen gewährt werden (vgl. BFH-Urteile vom 03.07.2002 XI R 80/00, BStBl II 2004, 447;… vom 21.01.2004 XI R 33/02, BStBl II 2004, 715 m.w.N. und XI R 22/03, BFH/NV 2004, 1226; vom 14.04.2005 XI R 11/04, BFH/NV 2005, 1772). - FG Nürnberg, 02.07.2009 - 7 K 328/08
Steuerpflicht, ermäßigte Besteuerung und Unzumutbarkeit der Besteuerung einer …
Der BFH lässt sie beispielsweise zu, wenn neben der Hauptentschädigungsleistung in anderen Veranlagungszeiträumen aus Gründen der sozialen Fürsorge Übergangsleistungen gewährt werden (BFH-Urteil vom 3.7.2002 XI R 80/00, BStBl II 2004, 447;… vom 21.1.2004 XI R 33/02, BStBl II 2004, 715 und XI R 22/03, BFH/NV 2004, 1226 sowie vom 14.4.2005 XI R 11/04, BFH/NV 2005, 1772). - FG Rheinland-Pfalz, 24.01.2013 - 6 K 2670/10
Keine Steuerbegünstigung bei Abfindung in mehreren Teilbeträgen
- FG Münster, 24.07.2009 - 14 K 5107/07
Ermäßigte Besteuerung einer aufgrund einer Sozialplanregelung geleisteten …
- FG Köln, 06.12.2017 - 14 K 1918/17
Besteuerung von monatlichen Zahlungen einer Transfergesellschaft zur Aufstockung …
- FG Köln, 09.03.2010 - 8 K 972/08
Geringfügigkeit für gesplittete Abfindungszahlungen bei 5%
- FG Niedersachsen, 20.03.2014 - 1 K 130/13
Durchführung der Vergleichsberechnung ohne steuerfreie Lohnersatzleistungen; …
- FG Baden-Württemberg, 22.02.2021 - 8 K 3125/18
Einheitlichkeit von Abfindungsleistungen für den Verlust des Arbeitsplatzes bei …
- BFH, 09.05.2007 - XI R 52/05
Abfindung - Ende eines Dienstverhältnisses beim "Management-Buy-out"
- LAG Hamm, 30.01.2015 - 18 Sa 984/14
Pflicht des Arbeitgebers zum Einbehalt der auf eine Abfindung entfallenden …
- FG Nürnberg, 26.02.2009 - 4 K 1370/08
Tarifermäßigung für eine in zwei Veranlagungszeiträumen ausgezahlten Abfindung …
- FG München, 15.04.2014 - 12 K 2449/12
Tarifermäßigung nach § 34 Abs. 1 EStG für eine in mehreren Veranlagungszeiträumen …
- FG München, 30.05.2016 - 2 K 1846/13
Einkünfte aus dem Wettbewerbsverbot
Rechtsprechung
BFH, 01.04.2005 - VIII B 199/03 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; EStG § 17 Abs. 2; ; EStG § 17 Abs. 4; ; EStG § 17 Abs. 4 Satz 2
- rechtsportal.de
EStG § 17 Abs. 2, 4; FGO § 114 Abs. 2 Nr. 1
Entstehen eines Auflösungsverlusts - datenbank.nwb.de
Entstehen eines Auflösungsverlusts S. 15
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Schleswig-Holstein, 17.06.2003 - 3 K 6/02
- BFH, 01.04.2005 - VIII B 199/03
Papierfundstellen
- BFH/NV 2005, 1772
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BFH, 12.12.2000 - VIII R 52/93
GmbH-Gesellschafter: Darlehensverlust eines Angehörigen
Auszug aus BFH, 01.04.2005 - VIII B 199/03
Dabei geht die Rechtsprechung davon aus, dass sich dies bei Auflösung der Kapitalgesellschaft mit anschließender Liquidation regelmäßig erst im Zeitpunkt des Abschlusses der Liquidation beurteilen lässt (BFH-Urteil vom 12. Dezember 2000 VIII R 52/93, BFHE 194, 120, BStBl II 2001, 286), und dass ausnahmsweise ein Verlust schon vor Abschluss der Liquidation realisiert sein kann, wenn mit einer wesentlichen Änderung des bereits festgestellten Verlustes nicht mehr zu rechnen ist (…BFH-Urteil vom 12. Dezember 2000 VIII R 36/97, BFH/NV 2001, 761, m.w.N.). - BFH, 12.12.2000 - VIII R 36/97
Bürgschaftsverluste als nachträgliche AK der Beteiligung
Auszug aus BFH, 01.04.2005 - VIII B 199/03
Dabei geht die Rechtsprechung davon aus, dass sich dies bei Auflösung der Kapitalgesellschaft mit anschließender Liquidation regelmäßig erst im Zeitpunkt des Abschlusses der Liquidation beurteilen lässt (BFH-Urteil vom 12. Dezember 2000 VIII R 52/93, BFHE 194, 120, BStBl II 2001, 286), und dass ausnahmsweise ein Verlust schon vor Abschluss der Liquidation realisiert sein kann, wenn mit einer wesentlichen Änderung des bereits festgestellten Verlustes nicht mehr zu rechnen ist (BFH-Urteil vom 12. Dezember 2000 VIII R 36/97, BFH/NV 2001, 761, m.w.N.). - BFH, 03.06.1993 - VIII R 46/91
Definition des Auflösungsgewinns
Auszug aus BFH, 01.04.2005 - VIII B 199/03
Tragende Überlegungen des BFH für die Entstehung eines Auflösungsverlusts vor Beendigung der Liquidation ist, dass mit Zuteilungen und Rückzahlungen gemäß § 17 Abs. 4 Satz 2 EStG nicht mehr zu rechnen ist und feststeht, ob und in welcher Höhe noch nachträgliche Anschaffungskosten oder sonstige im Rahmen des § 17 Abs. 2 EStG zu berücksichtigende wesentliche Aufwendungen anfallen werden (BFH-Urteil vom 3. Juni 1993 VIII R 46/91, BFH/NV 1994, 364).
- BFH, 25.01.2000 - VIII R 63/98
Auflösungsverlust bei wesentlicher Beteiligung
Auszug aus BFH, 01.04.2005 - VIII B 199/03
Der Zwangsvergleich ist in diesem Kontext nur insoweit von Bedeutung, als sich die letztgenannte Feststellung bei einer Auflösung der Gesellschaft wegen der Eröffnung des Konkursverfahrens regelmäßig noch nicht treffen lässt, indem die zivilrechtliche Auflösung der Gesellschaft nach der Konzeption der KO nicht notwendig zu deren Vollbeendigung führt, weil selbst bei erheblicher Überschuldung der Gesellschaft bis zur Schlussverteilung ein Zwangsvergleich möglich ist (BFH-Urteil vom 25. Januar 2000 VIII R 63/98, BFHE 191, 115, BStBl II 2000, 343, zu II.2.b bb). - BFH, 19.08.2002 - II B 122/01
NZB; grundsätzliche Bedeutung
Auszug aus BFH, 01.04.2005 - VIII B 199/03
Die Kläger legen jedoch nicht schlüssig dar, aus welchen Gründen die Klärung dieser Rechtsfrage durch die angestrebte Revisionsentscheidung aus Gründen der Rechtssicherheit, der Rechtseinheitlichkeit und/oder der Rechtsentwicklung im allgemeinen Interesse liegt (stellvertretend Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 19. August 2002 II B 122/01, BFH/NV 2003, 64;… vom 11. Februar 2003 VII B 244/02, BFH/NV 2003, 833). - BFH, 11.02.2003 - VII B 244/02
NZB: Zulassungsgründe, gewöhnlicher Wohnsitz
Auszug aus BFH, 01.04.2005 - VIII B 199/03
Die Kläger legen jedoch nicht schlüssig dar, aus welchen Gründen die Klärung dieser Rechtsfrage durch die angestrebte Revisionsentscheidung aus Gründen der Rechtssicherheit, der Rechtseinheitlichkeit und/oder der Rechtsentwicklung im allgemeinen Interesse liegt (…stellvertretend Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 19. August 2002 II B 122/01, BFH/NV 2003, 64; vom 11. Februar 2003 VII B 244/02, BFH/NV 2003, 833).
- FG Münster, 21.05.2007 - 1 K 215/03
Aufwendungen im Zusammenhang mit der Betriebsaufgabe einer GmbH; Bekanntgabe …
Regelmäßig ist ein Auflösungsverlust nach § 17 Abs. 4 EStG erst in dem Veranlagungszeitraum zu berücksichtigen, in dem die Liquidation der Gesellschaft beendet worden ist (BFH-Beschluss vom 1.4.2005 VIII B 199/03, BFH/NV 2005, 1772 m.w.N.).Es könnte diesbezüglich nicht abziehbarer Drittaufwand gegeben sein (vgl. zu dieser Problematik BFH-Urteil vom 12.12.2000 VIII R 52/93, BFH/NV 2005, 1772).