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   BFH, 07.10.2004 - XI B 210/03   

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https://dejure.org/2004,3720
BFH, 07.10.2004 - XI B 210/03 (https://dejure.org/2004,3720)
BFH, Entscheidung vom 07.10.2004 - XI B 210/03 (https://dejure.org/2004,3720)
BFH, Entscheidung vom 07. Oktober 2004 - XI B 210/03 (https://dejure.org/2004,3720)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Darlegung der Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage auf Grund eines allgemeinen Interesses - Wirtschaftliche Bedeutung von Ansparabschreibungen als klärungsbedürftige Rechtsfrage - Bezeichnung von abstrakten Rechtssätzen zur Erkennbarkeit von Abweichungen einer ...

  • Judicialis

    FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; EStG § 7g Abs. 3; ; EStG § 7g

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 7g
    § 7g EStG : Konkretisierung der Investitionsentscheidung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2007, 3
  • BFH/NV 2005, 204
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 25.04.2002 - IV R 30/00

    Bildung einer Ansparrücklage vor Betriebseröffnung

    Auszug aus BFH, 07.10.2004 - XI B 210/03
    Der BFH hat für den Fall eines erst noch zu eröffnenden Betriebs mit Urteil vom 25. April 2002 IV R 30/00 (BFHE 199, 170, BStBl II 2004, 182) entschieden, dass die Investitionsentscheidung hinsichtlich der wesentlichen Betriebsgrundlagen ausreichend konkretisiert sein muss.

    Das Urteil des erkennenden Senats betraf die in einem bereits bestehenden Betrieb geplanten Investitionen, das Urteil in BFHE 199, 170, BStBl II 2004, 182 einen sog. Existenzgründer.

    Die Frage, ob, wenn ja, welche Ansprüche an eine verbindliche Bestellung im Sinne der BFH-Entscheidung in BFHE 199, 170, BStBl II 2004, 182 zu stellen sind, könnte in einem Revisionsverfahren nicht geklärt werden (vgl. hierzu Gräber/Ruban, a.a.O., § 115 Rdnr. 30).

  • BFH, 12.12.2001 - XI R 13/00

    Ansparabschreibung - Ansparrücklage auch ohne echte Investitionsabsicht

    Auszug aus BFH, 07.10.2004 - XI B 210/03
    Eine nochmalige Entscheidung des BFH ist auch nicht im Hinblick auf das Urteil des erkennenden Senats vom 12. Dezember 2001 XI R 13/00 (BFHE 197, 448, BStBl II 2002, 385) erforderlich.
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