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   BFH, 01.08.2005 - X B 24/05   

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https://dejure.org/2005,8969
BFH, 01.08.2005 - X B 24/05 (https://dejure.org/2005,8969)
BFH, Entscheidung vom 01.08.2005 - X B 24/05 (https://dejure.org/2005,8969)
BFH, Entscheidung vom 01. August 2005 - X B 24/05 (https://dejure.org/2005,8969)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2005, 2222
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 14.05.2003 - X B 182/01

    Rüge der Verletzung der Sachaufklärungspflicht und der Verletzung des rechtlichen

    Auszug aus BFH, 01.08.2005 - X B 24/05
    - was er bei rechtzeitiger Gewährung der Akteneinsicht noch vorgetragen hätte und dass dies die Entscheidung des FG --auf der Basis der von diesem vertretenen Rechtsauffassung-- hätte beeinflussen können (vgl. z.B. Gräber/Ruban, a.a.O., § 119 Rz. 12, m.w.N.; ferner z.B. Senatsbeschluss vom 14. Mai 2003 X B 182/01, juris Nr: STRE200350622).
  • BFH, 22.05.2002 - VI B 2/02

    Rechtliches Gehör; Verwehrung von Akteneinsicht

    Auszug aus BFH, 01.08.2005 - X B 24/05
    Falls das Gericht die Akteneinsicht zu Unrecht verweigert, gleichwohl aber die Akten auswertet, liegt ein Verfahrensfehler vor (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 22. Mai 2002 VI B 2/02, BFH/NV 2002, 1168, m.w.N.).
  • BFH, 05.09.2011 - X B 144/10

    Festsetzung von Aussetzungszinsen - Beendigung des Zinslaufs durch Zahlung -

    a) Soweit die Kläger sinngemäß rügen, das FG habe verschiedene Akten nicht beigezogen und dadurch den Klägern das Recht auf Gehör (Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes, § 96 Abs. 2, § 119 Nr. 3 FGO) dadurch verwehrt, dass diese zur Stützung ihrer Rechtsauffassung insoweit nichts haben vorbringen können, haben sie nicht dargestellt, inwiefern die Entscheidung des FG --auf der Grundlage dessen materiell-rechtlicher Auffassung-- im Falle der begehrten Aktenbeiziehung anders hätte ausfallen können (Senatsbeschluss vom 1. August 2005 X B 24/05, BFH/NV 2005, 2222).

    Falls das Gericht die Akteneinsicht zu Unrecht verweigert, gleichwohl aber die Akten auswertet, liegt ein Verfahrensfehler vor (vgl. Senatsbeschlüsse in BFH/NV 2005, 2222, und vom 11. November 2008 X B 190/07, BFH/NV 2009, 198, m.w.N.).

    Die schlüssige Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs --hier durch die (angebliche) Versagung der begehrten Akteneinsicht-- setzt nach ständiger Rechtsprechung des BFH insbesondere die substantiierte Darlegung des Beschwerdeführers voraus, was er bei rechtzeitiger Gewährung der Akteneinsicht noch vorgetragen hätte und dass dies die Entscheidung des FG --auf der Basis der von diesem vertretenen Rechtsauffassung-- hätte beeinflussen können (z.B. Senatsbeschlüsse in BFH/NV 2005, 2222, und in BFH/NV 2009, 198; vgl. Gräber/Ruban, a.a.O., § 119 Rz 12, m.w.N.).

  • BGH, 05.03.2009 - IX ZR 90/06

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die haftungsausfüllende

    Wiederum hat es sich zutreffend an der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes orientiert, wonach die Rüge verfahrensfehlerhaft verweigerter Akteneinsicht eine Nichtzulassungsbeschwerde nur dann schlüssig zu begründen vermag, wenn der Beschwerdeführer zumindest vorbringt, welche weiteren möglicherweise entscheidungsrelevanten Umstände sich aus den Akten noch ergeben hätten (BFHE 135, 167 f; BFH/NV 1994, 380; BFH/NV 1996, 553, 554; BFH/NV 1999, 627, 628; BFH/NV 2001, 918; BFH Beschl. v. 14. Mai 2003 - X B 182/01, [...]; BFH/NV 2004, 497, 499 ; BFH Beschl. v. 24. Mai 2004 - V B 152/02, [...]; BFH/NV 2005, 2216, 2217 ; BFH/NV 2005, 2222, 2223 ; BFH Beschl. v. 27. Februar 2007 - X B 20/06, [...], Rn. 8; Beschl. v. 30. Mai 2007 - IX B 215/06, [...], Rn. 2 f.).
  • BFH, 22.03.2019 - IX B 93/18

    Anforderungen an die Darlegung einer Gehörsrüge

    den Mangel in der mündlichen Verhandlung gerügt haben bzw. aus welchen --von ihnen nicht zu vertretenden-- Gründen sie an einer solchen Rüge gehindert gewesen waren (vgl. § 155 FGO i.V.m. § 295 der Zivilprozessordnung --ZPO--, sowie BFH-Beschluss vom 1. August 2005 X B 24/05, BFH/NV 2005, 2222, Rz 3, 16; Gräber/Ratschow, Finanzgerichtsordnung, 8. Aufl., § 119 Rz 23) und.

    was sie bei rechtzeitiger Gewährung des rechtlichen Gehörs noch vorgetragen hätten und dass dies die Entscheidung des Finanzgerichts (FG) --auf der Basis der von diesem vertretenen Rechtsauffassung-- hätte beeinflussen können (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2005, 2222, Rz 17; Gräber/Ratschow, a.a.O., § 119 Rz 22).

  • BFH, 13.03.2009 - II B 84/08

    Anforderungen an die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde bei behaupteten

    Der Kläger hat darüber hinaus auch nicht dargelegt, welche entscheidungserheblichen Umstände sich aus den betreffenden Akten möglicherweise hätten ergeben können, was er nach Akteneinsicht noch vorgetragen hätte und inwiefern dieser Vortrag unter Zugrundelegung der materiell-rechtlichen Auffassung des FG zu einer anderen Entscheidung hätte führen können (vgl. zu diesen Begründungsanforderungen BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2005, 2216, und vom 1. August 2005 X B 24/05, BFH/NV 2005, 2222).
  • BFH, 13.03.2009 - II B 102/08

    Anforderungen an die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde bei behaupteten

    Der Kläger hat darüber hinaus auch nicht dargelegt, welche entscheidungserheblichen Umstände sich aus den betreffenden Akten möglicherweise hätten ergeben können, was er nach Akteneinsicht noch vorgetragen hätte und inwiefern dieser Vortrag unter Zugrundelegung der materiell-rechtlichen Auffassung des FG zu einer anderen Entscheidung hätte führen können (vgl. zu diesen Begründungsanforderungen BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2005, 2216, und vom 1. August 2005 X B 24/05, BFH/NV 2005, 2222).
  • BFH, 12.11.2012 - III B 186/11

    Verfahrensmängel durch Übergehen von Beweisanträgen - Revisionszulassung wegen

    Zur schlüssigen Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Versagung der begehrten Akteneinsicht muss der Beschwerdeführer u.a. substantiiert darlegen, was er bei rechtzeitiger Gewährung der Akteneinsicht noch vorgetragen hätte und dass dies die Entscheidung des FG --auf der Basis der von diesem vertretenen Rechtsauffassung-- hätte beeinflussen können (z.B. BFH-Beschluss vom 1. August 2005 X B 24/05, BFH/NV 2005, 2222).
  • BFH, 13.03.2009 - II B 103/08

    Anforderungen an die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde bei behaupteten

    Der Kläger hat darüber hinaus auch nicht dargelegt, welche entscheidungserheblichen Umstände sich aus den betreffenden Akten möglicherweise hätten ergeben können, was er nach Akteneinsicht noch vorgetragen hätte und inwiefern dieser Vortrag unter Zugrundelegung der materiell-rechtlichen Auffassung des FG zu einer anderen Entscheidung hätte führen können (vgl. zu diesen Begründungsanforderungen BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2005, 2216, und vom 1. August 2005 X B 24/05, BFH/NV 2005, 2222).
  • BFH, 11.11.2008 - X B 190/07

    Unterbrechung des Rechtsstreits bei Widerruf der Rechtsanwaltszulassung des

    - was er bei rechtzeitiger Gewährung der Akteneinsicht noch vorgetragen hätte und dass dies die Entscheidung des FG --auf der Basis der von diesem vertretenen Rechtsauffassung-- hätte beeinflussen können (vgl. z.B. Gräber/Ruban, a.a.O., § 119 Rz 12, m.w.N.; ferner z.B. Senatsbeschluss vom 1. August 2005 X B 24/05, BFH/NV 2005, 2222, m.w.N.).
  • BFH, 17.03.2008 - X B 150/07

    Gewerblicher Grundstückshandel - Divergenz - nicht protokollierter Beweisantrag -

    Deshalb muss der Beschwerdeführer vorbringen, dass die unterlassene Sachaufklärung bereits in der mündlichen Verhandlung gerügt worden ist oder --wenn dies nicht geschehen sein sollte-- weshalb die Rüge dem Beschwerdeführer nicht möglich gewesen ist (Senatsbeschlüsse vom 9. Februar 2005 X B 156/04, BFH/NV 2005, 907; vom 27. April 2005 X B 145/04, BFH/NV 2005, 1494, und vom 1. August 2005 X B 24/05, BFH/NV 2005, 2222, vgl. auch Gräber/Ruban, a.a.O., § 115 Rz 101, m.w.N. aus der Rechtsprechung des BFH).
  • BFH, 21.03.2007 - II B 72/06

    Verletzung der Sachaufklärungspflicht; Darlegung einer Divergenz

    Das führt zur Unzulässigkeit der Rüge, das FG habe ihren Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 1. August 2005 X B 24/05, BFH/NV 2005, 2222).
  • BFH, 27.02.2007 - X B 20/06

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung; Fortbildung des Rechts; Einheitlichkeit

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