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   BFH, 01.08.2005 - X B 32/05   

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https://dejure.org/2005,15565
BFH, 01.08.2005 - X B 32/05 (https://dejure.org/2005,15565)
BFH, Entscheidung vom 01.08.2005 - X B 32/05 (https://dejure.org/2005,15565)
BFH, Entscheidung vom 01. August 2005 - X B 32/05 (https://dejure.org/2005,15565)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2005, 2223
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 18.01.1991 - VI B 140/89

    Einspruch gegen Lohnsteuerpauschalierungsbescheid

    Auszug aus BFH, 01.08.2005 - X B 32/05
    Das FG muss seiner Entscheidung einen tragenden abstrakten Rechtssatz zugrunde gelegt haben, der mit den ebenfalls tragenden Rechtsausführungen in der Divergenzentscheidung des anderen Gerichts nicht übereinstimmt (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 18. Januar 1991 VI B 140/89, BFHE 163, 204, BStBl II 1991, 309; Gräber/Ruban, a.a.O., § 115 Rz. 54, m.w.N.).
  • BFH, 26.02.1997 - X R 31/95

    Keine Betriebsunterbrechung, sondern Betriebsaufgabe, wenn die werbende Tätigkeit

    Auszug aus BFH, 01.08.2005 - X B 32/05
    Er lässt dabei außer Acht, dass die Anwendung dieser Grundsätze notwendigerweise eine tatrichterliche Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalls erfordert (vgl. Senatsurteil vom 26. Februar 1997 X R 31/95, BFHE 183, 65, BStBl II 1997, 561).
  • BFH, 23.02.2015 - X B 71/14

    Gewerblicher Grundstückshandel: Übertragung von Eigentumswohnungen vor

    Ihre Einwände gelten in Wahrheit der im Verfahren der Revisionszulassung unbeachtlichen Subsumtion des vom FG ermittelten Sachverhalts unter die prinzipiell nicht mehr klärungsbedürftigen Rechtsgrundsätze der typisierenden Anwendung der Drei-Objekt-Grenze in Bezug auf das Vorliegen eines gewerblichen Grundstückshandels (vgl. auch Senatsbeschluss vom 1. August 2005 X B 32/05, BFH/NV 2005, 2223; Lange in Hübschmann/Hepp/Spitaler --HHSp--, § 115 FGO Rz 183, m.w.N.).
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