Weitere Entscheidung unten: BFH, 12.08.2005

Rechtsprechung
   BFH, 16.08.2005 - III S 23/05   

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https://dejure.org/2005,13901
BFH, 16.08.2005 - III S 23/05 (https://dejure.org/2005,13901)
BFH, Entscheidung vom 16.08.2005 - III S 23/05 (https://dejure.org/2005,13901)
BFH, Entscheidung vom 16. August 2005 - III S 23/05 (https://dejure.org/2005,13901)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2005, 2234
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 17.06.2005 - VI S 3/05

    Anhörungsrüge: Anwendungsbereich des § 133a FGO

    Auszug aus BFH, 16.08.2005 - III S 23/05
    Auch Beschlüsse fallen unter den Begriff der gerichtlichen Entscheidung i.S. des § 133a Abs. 1 FGO (BFH-Beschluss vom 17. Juni 2005 VI S 3/05, BFH/NV 2005, 1458, m.w.N.).

    § 133a FGO beschränkt die Möglichkeit einer Selbstkorrektur der gerichtlichen Entscheidung durch den "judex a quo" ausdrücklich auf diesen Verfahrensverstoß (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2005, 1458, m.w.N.).

  • BFH, 19.05.1999 - VI B 22/99

    Prozeßkostenhilfe beim Kindergeld

    Auszug aus BFH, 16.08.2005 - III S 23/05
    Unabhängig davon könnte der Entzug eines Kindes durch öffentliche Gewalt einer Kindesentführung durch einen Elternteil nicht gleichgestellt werden (vgl. hierzu Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 19. Mai 1999 VI B 22/99, BFHE 188, 403, BFH/NV 1999, 1425).
  • BVerfG, 04.08.2004 - 1 BvR 1557/01

    Zur Anerkennung von Zeiten der Zugehörigkeit zu einem Zusatzversorgungssystem der

    Auszug aus BFH, 16.08.2005 - III S 23/05
    Der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs verlangt von dem erkennenden Gericht vornehmlich, dass es die Beteiligten über den Verfahrensstoff informiert, ihnen Gelegenheit zur Äußerung gibt, ihre Ausführungen sowie Anträge zur Kenntnis nimmt und bei seiner Entscheidung in Erwägung zieht (ständige Rechtsprechung, z.B. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 4. August 2004 1 BvR 1557/01, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 2005, 81).
  • BFH, 16.06.2011 - XI B 120/10

    Kein strukturelles Vollzugsdefizit bei der Umsatzbesteuerung sexueller

    Der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs verlangt von dem erkennenden Gericht vornehmlich, dass es die Beteiligten über den Verfahrensstoff informiert, ihnen Gelegenheit zur Äußerung gibt, ihre Ausführungen sowie Anträge zur Kenntnis nimmt und bei seiner Entscheidung in Erwägung zieht (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 16. August 2005 III S 23/05, BFH/NV 2005, 2234, m.w.N.).
  • BFH, 15.10.2008 - I S 27/08

    Mitwirkung eines abgelehnten Richters an der Entscheidung über ein offensichtlich

    b) Die Rüge richtet sich gegen einen ablehnenden Beschluss des BFH, gegen den ein Rechtsbehelf nicht gegeben ist; insoweit ist daher der Anwendungsbereich des § 133a FGO eröffnet (z.B. BFH-Beschluss vom 16. August 2005 III S 23/05, BFH/NV 2005, 2234).
  • BFH, 15.12.2011 - XI B 50/11

    Keine grundsätzliche Bedeutung der umsatzsteuerrechtlichen Beurteilung der

    a) Der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs verlangt von dem erkennenden Gericht vornehmlich, dass es die Beteiligten über den Verfahrensstoff informiert, ihnen Gelegenheit zur Äußerung gibt, ihre Ausführungen sowie Anträge zur Kenntnis nimmt, und bei seiner Entscheidung in Erwägung zieht (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 16. August 2005 III S 23/05, BFH/NV 2005, 2234, m.w.N.).
  • BFH, 11.01.2006 - III S 33/05

    Vertretungszwang für Gegenvorstellung gegen verworfene Nichtzulassungsbeschwerde;

    Die Anhörungsrüge gegen diesen Beschluss wies der Senat durch Beschluss vom 16. August 2005 III S 23/05 als unbegründet zurück.
  • FG Saarland, 07.11.2005 - 1 V 217/05

    Geltendmachung der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Verfahren

    Der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs verlangt von dem erkennenden Gericht vornehmlich, dass es die Beteiligten über den Verfahrensstoff informiert, ihnen Gelegenheit zur Äußerung gibt, ihre Ausführungen sowie Anträge zur Kenntnis nimmt und bei seiner Entscheidung in Erwägung zieht (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH, Beschluss vom 16. August 2005 III S 23/05, juris m.w.N.).
  • FG Saarland, 07.11.2005 - 1 V 271/05

    Geltendmachung der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Verfahren

    Der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs verlangt von dem erkennenden Gericht vornehmlich, dass es die Beteiligten über den Verfahrensstoff informiert, ihnen Gelegenheit zur Äußerung gibt, ihre Ausführungen sowie Anträge zur Kenntnis nimmt und bei seiner Entscheidung in Erwägung zieht (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH, Beschluss vom 16. August 2005 III S 23/05, juris m.w.N.).
  • FG Düsseldorf, 15.12.2014 - 13 V 3218/14

    Aussetzung eines Gewerbesteuermessbescheides für eine behauptete freiberufliche

    Der Anspruch auf rechtliches Gehör verlangt von dem erkennenden Gericht vornehmlich, dass es die Beteiligten über den Verfahrensstoff informiert, ihnen Gelegenheit zur Äußerung gibt, ihre Ausführungen sowie Anträge zur Kenntnis nimmt und bei seiner Entscheidung in Erwägung zieht (Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 16. August 2005, III S 23/05, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des Bundesfinanzhofs 2005, 2234, unter II.2.; Beschluss des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - vom 4. August 2004, 1 BvR 1557/01, Kammerentscheidungen des BVerfGE 4, 12, unter III.2.b).
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Rechtsprechung
   BFH, 12.08.2005 - VIII B 280/04   

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https://dejure.org/2005,17782
BFH, 12.08.2005 - VIII B 280/04 (https://dejure.org/2005,17782)
BFH, Entscheidung vom 12.08.2005 - VIII B 280/04 (https://dejure.org/2005,17782)
BFH, Entscheidung vom 12. August 2005 - VIII B 280/04 (https://dejure.org/2005,17782)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2005, 2234
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 23.08.2002 - IV B 89/01

    NZB; Verfahrensmangel; Urteilszustellung

    Auszug aus BFH, 12.08.2005 - VIII B 280/04
    Hierzu bedarf es neben dem Vorliegen eines Verfahrensmangels des Weiteren der Erläuterung, dass die Vorentscheidung auf dem gerügten Verfahrensverstoß beruhen kann und damit Ausführungen dazu, dass der Urteilstenor bei fristgemäßer Niederlegung anders als im zugestellten Urteil gelautet hätte (so Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 22. Februar 1980 VI R 132/79, BFHE 130, 126, BStBl II 1980, 398; BFH-Beschluss vom 23. August 2002 IV B 89/01, BFH/NV 2003, 177, m.w.N.).
  • BFH, 22.02.1980 - VI R 132/79

    Berufsrichter - Rechtsmittelbelehrung - Entscheidungsgründe - Verfahrensmangel -

    Auszug aus BFH, 12.08.2005 - VIII B 280/04
    Hierzu bedarf es neben dem Vorliegen eines Verfahrensmangels des Weiteren der Erläuterung, dass die Vorentscheidung auf dem gerügten Verfahrensverstoß beruhen kann und damit Ausführungen dazu, dass der Urteilstenor bei fristgemäßer Niederlegung anders als im zugestellten Urteil gelautet hätte (so Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 22. Februar 1980 VI R 132/79, BFHE 130, 126, BStBl II 1980, 398; BFH-Beschluss vom 23. August 2002 IV B 89/01, BFH/NV 2003, 177, m.w.N.).
  • BFH, 19.09.2012 - IV R 45/09

    Frisör-Gutscheine: Keine Verbindlichkeiten oder Rückstellungen im Ausgabejahr -

    Der BFH hat wiederholt entschieden, dass der Verstoß gegen § 104 Abs. 2 FGO eine Revision nicht begründen kann, solange nicht dargetan oder sonst erkennbar ist, dass der Urteilstenor bei fristgemäßer Niederlegung anders als im zugestellten Urteil gelautet hätte (u.a. BFH-Beschlüsse vom 12. August 2005 VIII B 280/04, BFH/NV 2005, 2234; vom 21. Dezember 2004 IX B 42/04, BFHE/NV 2005, 1311; vom 23. August 2002 IV B 89/01, BFH/NV 2003, 177).
  • BFH, 17.07.2019 - II B 35/18

    Keine Verletzung der richterlichen Hinweispflicht

    Hierzu bedarf es neben dem Vorliegen eines Verfahrensmangels des Weiteren der Erläuterung, dass die Vorentscheidungen auf dem gerügten Verfahrensverstoß beruhen können und damit Ausführungen dazu, dass der Tenor der jeweiligen Urteile bei fristgemäßer Niederlegung anders als in den zugestellten Urteilen gelautet hätte (BFH-Beschluss vom 12. August 2005 - VIII B 280/04, BFH/NV 2005, 2234).
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