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   BFH, 14.07.2004 - I R 14/04   

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https://dejure.org/2004,3350
BFH, 14.07.2004 - I R 14/04 (https://dejure.org/2004,3350)
BFH, Entscheidung vom 14.07.2004 - I R 14/04 (https://dejure.org/2004,3350)
BFH, Entscheidung vom 14. Juli 2004 - I R 14/04 (https://dejure.org/2004,3350)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Judicialis

    AO 1977 § 163; ; BetrAVG § 1; ; BetrAVG § 1b Abs. 1 Satz 1; ; KStG § 8 Abs. 1; ; KStG § 8 Abs. 3 Satz 2; ; EStG § 6a; ; EStG § 6a Abs. 3 Satz 2 Nr. 1; ; GmbHG § 43 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 6a; KStG § 8 Abs. 3 S. 2
    Pensionszusage Gesellschafter-Geschäftsführer: Erdienbarkeit - Zur Frage der Verpflichtung zur Herabsetzung

  • datenbank.nwb.de

    VGA bei Erteilung einer Pensionszusage nach Vollendung des 60. Lebensjahrs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • IWW (Kurzinformation)

    GmbH - Pensionszusage auch kurz nach dem 60. Geburtstag

  • IWW (Kurzinformation)

    GmbH - Pensionszusage auch kurz nach dem 60. Geburtstag

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Einhaltung der Voraussetzungen des § 6a Einkommensteuergesetz (EStG) als Voraussetzung für die Minderung des steuerlichen Gewinns einer Kapitalgesellschaft wegen der Pensionszusage zu Gunsten ihres Geschäftsführers; Voraussetzungen für das Vorliegen einer verdeckten ...

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Beherrschender Gesellschafter
    Auswirkungen im Recht der vGA
    Die klare (Vorab-)Vereinbarung im Einzelnen
    Pensionsvereinbarungen
    Weitere Entscheidungen
    Gesellschafter-Geschäftsführer
    Die Tatbestandsvoraussetzungen im Einzelnen
    Pensionsvereinbarungen
    Weitere Entscheidungen
    Verdeckte Gewinnausschüttung
    Fallgruppen

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    KStG § 8 Abs 3 S 2
    Angemessenheit; Anpassung; Gesellschaftergeschäftsführer; Pensionszusage; Verdeckte Gewinnausschüttung; Zeitpunkt

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2005, 245
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 23.07.2003 - I R 80/02

    VGA: Nicht erdienbare Pensionszusage

    Auszug aus BFH, 14.07.2004 - I R 14/04
    Das ist anzunehmen, wenn die Gesellschaft einem gesellschaftsfremden Geschäftsführer unter ansonsten vergleichbaren Umständen keine entsprechende Zusage erteilt hätte (Senatsurteile vom 15. Oktober 1997 I R 42/97, BFHE 184, 444, BStBl II 1999, 316; vom 23. Juli 2003 I R 80/02, BFHE 203, 114, BStBl II 2003, 926, jeweils m.w.N.).

    Ob eine Pensionszusage durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst oder mitveranlasst ist, muss vorrangig das FG anhand aller Umstände des jeweiligen Einzelfalls beurteilen (Senatsbeschluss vom 19. Juni 2000 I B 110/99, BFH/NV 2001, 67; Senatsurteile vom 4. September 2002 I R 48/01, BFH/NV 2003, 347; in BFHE 203, 114, BStBl II 2003, 926, jeweils m.w.N.).

    Das ist im allgemeinen nicht anzunehmen, wenn die Zusage einem Gesellschafter-Geschäftsführer erteilt wurde und dieser im Zusagezeitpunkt das 60. Lebensjahr vollendet hatte (Senatsurteil in BFHE 203, 114, BStBl II 2003, 926, m.w.N.) oder wenn zwischen dem Zusagezeitpunkt und dem vorgesehenen Eintritt in den Ruhestand nur noch eine kurze Zeitspanne liegt, in der der Versorgungsanspruch vom Begünstigten nicht mehr erdient werden kann (vgl. hierzu Senatsurteile vom 15. März 2000 I R 40/99, BFHE 191, 330, BStBl II 2000, 504; vom 18. August 1999 I R 10/99, BFH/NV 2000, 225, 226; vom 30. Januar 2002 I R 56/01, BFH/NV 2002, 1055, m.w.N.).

    Ein Versorgungsanspruch ist danach von einem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer grundsätzlich nur dann erdienbar, wenn zwischen der Erteilung der Pensionszusage und dem vorgesehenen Eintritt in den Ruhestand ein Zeitraum von mindestens zehn Jahren liegt (z. B. Senatsurteil in BFHE 203, 114, BStBl II 2003, 926, m.w.N.), von einem nicht beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer überdies dann, wenn dieser Zeitraum zwar mindestens drei Jahre beträgt, der Gesellschafter-Geschäftsführer dem Betrieb aber mindestens zwölf Jahre angehört (Senatsurteil in BFHE 191, 330, BStBl II 2000, 504, m.w.N.).

    Allerdings können diese Fristen mangels eindeutiger gesetzlicher Vorgaben nicht im Sinne allgemein gültiger zwingender Voraussetzungen verstanden werden dürfen, die unabdingbar wären (vgl. Senatsurteile vom 24. April 2002 I R 43/01, BFHE 199, 157, BStBl II 2003, 416; in BFHE 203, 114, BStBl II 2003, 926).

    Diese Beurteilung erfolgt aber im Grundsatz unabhängig von der konkreten Anwendbarkeit des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (Senatsurteil in BFHE 203, 114, BStBl II 2003, 926).

  • BFH, 15.03.2000 - I R 40/99

    Erdienbarkeit einer Pensionszusage

    Auszug aus BFH, 14.07.2004 - I R 14/04
    Das ist im allgemeinen nicht anzunehmen, wenn die Zusage einem Gesellschafter-Geschäftsführer erteilt wurde und dieser im Zusagezeitpunkt das 60. Lebensjahr vollendet hatte (Senatsurteil in BFHE 203, 114, BStBl II 2003, 926, m.w.N.) oder wenn zwischen dem Zusagezeitpunkt und dem vorgesehenen Eintritt in den Ruhestand nur noch eine kurze Zeitspanne liegt, in der der Versorgungsanspruch vom Begünstigten nicht mehr erdient werden kann (vgl. hierzu Senatsurteile vom 15. März 2000 I R 40/99, BFHE 191, 330, BStBl II 2000, 504; vom 18. August 1999 I R 10/99, BFH/NV 2000, 225, 226; vom 30. Januar 2002 I R 56/01, BFH/NV 2002, 1055, m.w.N.).

    Ein Versorgungsanspruch ist danach von einem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer grundsätzlich nur dann erdienbar, wenn zwischen der Erteilung der Pensionszusage und dem vorgesehenen Eintritt in den Ruhestand ein Zeitraum von mindestens zehn Jahren liegt (z. B. Senatsurteil in BFHE 203, 114, BStBl II 2003, 926, m.w.N.), von einem nicht beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer überdies dann, wenn dieser Zeitraum zwar mindestens drei Jahre beträgt, der Gesellschafter-Geschäftsführer dem Betrieb aber mindestens zwölf Jahre angehört (Senatsurteil in BFHE 191, 330, BStBl II 2000, 504, m.w.N.).

  • BFH, 19.06.2000 - I B 110/99

    Pensionszusage zugunsten eines 74-jährigen Angehörigen

    Auszug aus BFH, 14.07.2004 - I R 14/04
    Ob eine Pensionszusage durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst oder mitveranlasst ist, muss vorrangig das FG anhand aller Umstände des jeweiligen Einzelfalls beurteilen (Senatsbeschluss vom 19. Juni 2000 I B 110/99, BFH/NV 2001, 67; Senatsurteile vom 4. September 2002 I R 48/01, BFH/NV 2003, 347; in BFHE 203, 114, BStBl II 2003, 926, jeweils m.w.N.).

    Dabei muss es u.a. prüfen, ob die begünstigte Person während der ihr voraussichtlich verbleibenden Dienstzeit den Versorgungsanspruch noch erdienen kann (Senatsbeschluss in BFH/NV 2001, 67, m.w.N.).

  • BFH, 24.04.2002 - I R 43/01

    Erdienbarkeit einer Pensionszusage

    Auszug aus BFH, 14.07.2004 - I R 14/04
    Allerdings können diese Fristen mangels eindeutiger gesetzlicher Vorgaben nicht im Sinne allgemein gültiger zwingender Voraussetzungen verstanden werden dürfen, die unabdingbar wären (vgl. Senatsurteile vom 24. April 2002 I R 43/01, BFHE 199, 157, BStBl II 2003, 416; in BFHE 203, 114, BStBl II 2003, 926).

    Ist aufgrund der Gegebenheiten des Einzelfalles anderweitig sichergestellt, dass mit der Zusage die künftige Arbeitsleistung des Geschäftsführers abgegolten werden soll, ist dies deshalb auch dann anzunehmen, wenn die besagten Zeiträume nicht erreicht werden (z.B. Senatsurteil in BFHE 199, 157, BStBl II 2003, 416; s. auch BMF-Schreiben vom 13. Mai 2003, BStBl I 2003, 300).

  • BFH, 04.09.2002 - I R 48/01

    Pensionszusage; vGA

    Auszug aus BFH, 14.07.2004 - I R 14/04
    Ob eine Pensionszusage durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst oder mitveranlasst ist, muss vorrangig das FG anhand aller Umstände des jeweiligen Einzelfalls beurteilen (Senatsbeschluss vom 19. Juni 2000 I B 110/99, BFH/NV 2001, 67; Senatsurteile vom 4. September 2002 I R 48/01, BFH/NV 2003, 347; in BFHE 203, 114, BStBl II 2003, 926, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 21.12.1994 - I R 98/93

    Zur Frage der Erdienbarkeit einer Pension eines beherrschenden

    Auszug aus BFH, 14.07.2004 - I R 14/04
    Den erforderlichen Erdienenszeitraum hat der Senat in ständiger Rechtsprechung aus den gesetzlichen Vorschriften zur Unverfallbarkeit von Pensionsansprüchen aus einem Arbeitsverhältnis abgeleitet (vgl. § 1 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung --BetrAVG-- a.F.; z.B. Senatsurteil vom 27. Oktober 1994 I R 34/94, BFHE 176, 413, BStBl II 1995, 419, 421).
  • BFH, 20.12.2000 - I R 15/00

    Pensions- und Invalididtätszusage an GmbH-Gesellschafter

    Auszug aus BFH, 14.07.2004 - I R 14/04
    Sie ist dann, soweit sie sich in der Steuerbilanz ausgewirkt und demgemäss den Unterschiedsbetrag gemindert hat, dem Gewinn der Gesellschaft außerhalb der Bilanz hinzuzurechnen (Senatsurteile vom 20. Dezember 2000 I R 15/00, BFHE 194, 191; vom 7. November 2001 I R 79/00, BFHE 197, 164, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 15.10.1997 - I R 42/97

    VGA bei Pensionszusagen

    Auszug aus BFH, 14.07.2004 - I R 14/04
    Das ist anzunehmen, wenn die Gesellschaft einem gesellschaftsfremden Geschäftsführer unter ansonsten vergleichbaren Umständen keine entsprechende Zusage erteilt hätte (Senatsurteile vom 15. Oktober 1997 I R 42/97, BFHE 184, 444, BStBl II 1999, 316; vom 23. Juli 2003 I R 80/02, BFHE 203, 114, BStBl II 2003, 926, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 18.08.1999 - I R 10/99

    Probezeit bei Pensionszusagen

    Auszug aus BFH, 14.07.2004 - I R 14/04
    Das ist im allgemeinen nicht anzunehmen, wenn die Zusage einem Gesellschafter-Geschäftsführer erteilt wurde und dieser im Zusagezeitpunkt das 60. Lebensjahr vollendet hatte (Senatsurteil in BFHE 203, 114, BStBl II 2003, 926, m.w.N.) oder wenn zwischen dem Zusagezeitpunkt und dem vorgesehenen Eintritt in den Ruhestand nur noch eine kurze Zeitspanne liegt, in der der Versorgungsanspruch vom Begünstigten nicht mehr erdient werden kann (vgl. hierzu Senatsurteile vom 15. März 2000 I R 40/99, BFHE 191, 330, BStBl II 2000, 504; vom 18. August 1999 I R 10/99, BFH/NV 2000, 225, 226; vom 30. Januar 2002 I R 56/01, BFH/NV 2002, 1055, m.w.N.).
  • BFH, 31.03.2004 - I R 70/03

    Korrektur der Pensionsrückstellung bei Zusage einer sog. Übermaßrente

    Auszug aus BFH, 14.07.2004 - I R 14/04
    Insbesondere errechnet sich nach den getroffenen Feststellungen auch nach der ab Juli 1996 erfolgten Herabsetzung der an A zu leistenden Festvergütung keine auf eine Überversorgung gerichtete Rentenanwartschaft; ein Verstoß gegen den nach § 6a Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 EStG anzusetzenden Teilwert der Pensionsverpflichtung als Rückstellungshöchstbetrag (vgl. dazu Senatsurteil vom 31. März 2004 I R 70/03, BFH/NV 2004, 1343, m.w.N.) scheidet damit aus.
  • BFH, 07.11.2001 - I R 79/00

    Finanzierbarkeit einer Pensionszusage

  • BFH, 27.10.1994 - I R 34/94

    Steuerbefreiung für 1990 nach § 3 der 1. DV-ReprivG DDR auch für eine aus einer

  • BFH, 30.01.2002 - I R 56/01

    Pensionszusage; Erdienbarkeit bei Unterbrechung des Dienstverhältnisses

  • BFH, 20.12.2016 - I R 4/15

    Sog. Überversorgungsprüfung für Pensionsrückstellungen

    Jedenfalls ist in der Senatsrechtsprechung anerkannt, dass es im Zuge einer Verminderung des Gehalts in einer Unternehmenskrise (d.h. bei einer nur vorübergehenden betriebsbedingten Gehaltsherabsetzung) nicht zwingend sofort zu einer Absenkung der Versorgung kommen muss, um einen Verstoß gegen die Überversorgungsgrundsätze zu vermeiden (Senatsurteil in BFHE 236, 74, BStBl II 2012, 665; s.a. FG München, Urteil vom 6. Mai 2008  6 K 4096/05, Deutsches Steuerrecht/Entscheidungsdienst 2009, 521; zur vGA s.a. Senatsurteile vom 8. November 2000 I R 70/99, BFHE 193, 422, BStBl II 2005, 653; vom 14. Juli 2004 I R 14/04, BFH/NV 2005, 245; ebenso BMF-Schreiben in GmbHR 2006, 560).

    Vielmehr ist für C sechs Jahre vor der Fälligkeit des Versorgungsversprechens eine dauerhafte Gehaltskürzung vereinbart worden, die ein Abweichen von den beschriebenen Überversorgungsgrundsätzen --und damit der grundsätzlichen Maßgabe des am Bilanzstichtag aktuell bezogenen Gehalts-- ebenso wenig rechtfertigt wie die Situation einer Neuzusage (s. allgemein Senatsurteil in BFHE 236, 74, BStBl II 2012, 665; s. zu dem insoweit parallelen Maßstab der vGA die Senatsurteile in BFHE 193, 422, BStBl II 2005, 653; in BFH/NV 2005, 245; s.a. BMF-Schreiben in GmbHR 2006, 560).

  • BFH, 27.07.2016 - I R 8/15

    VGA bei nicht kostendeckender teilweiser Vermietung eines Gebäudes

    d) Der Senat hat im Übrigen im Urteil in BFHE 208, 519 (unter II.1.b der Entscheidungsgründe) bereits deutlich gemacht, dass er im Rahmen des gebotenen Fremdvergleichs aufgrund der immer (auch) vorliegenden gesellschaftlichen (Mit-)Veranlassung der getätigten Investition und der im Zusammenhang damit in Kauf genommenen Verluste jedenfalls dann von einer Vermietung zur Befriedigung privater Interessen des Gesellschafters ausgeht, wenn aus Sicht der Gesellschaft im betroffenen Veranlagungszeitraum keine Anhaltspunkte für die Erzielbarkeit einer angemessenen Rendite vorgelegen haben (vgl. zur schädlichen Mitveranlassung von Pensionszusagen aus dem Gesellschaftsverhältnis auch die Senatsurteile vom 23. Juli 2003 I R 80/02, BFHE 203, 114, BStBl II 2003, 926; vom 14. Juli 2004 I R 14/04, BFH/NV 2005, 245).
  • BFH, 27.07.2016 - I R 12/15

    VGA bei nicht kostendeckender Vermietung eines Einfamilienhauses an den

    d) Der Senat hat im Übrigen im Urteil in BFHE 208, 519 (unter II.1.b der Entscheidungsgründe) bereits deutlich gemacht, dass er im Rahmen des gebotenen Fremdvergleichs aufgrund der immer (auch) vorliegenden gesellschaftlichen (Mit-)Veranlassung der getätigten Investition und der im Zusammenhang damit in Kauf genommenen Verluste jedenfalls dann von einer Vermietung zur Befriedigung privater Interessen des Gesellschafters ausgeht, wenn aus Sicht der Gesellschaft im betroffenen Veranlagungszeitraum keine Anhaltspunkte für die Erzielbarkeit einer angemessenen Rendite vorgelegen haben (vgl. zur schädlichen Mitveranlassung von Pensionszusagen aus dem Gesellschaftsverhältnis auch die Senatsurteile vom 23. Juli 2003 I R 80/02, BFHE 203, 114, BStBl II 2003, 926; vom 14. Juli 2004 I R 14/04, BFH/NV 2005, 245).
  • BFH, 27.03.2012 - I R 56/11

    Sog. Überversorgung bei dauerhafter Reduzierung der Aktivbezüge - Anteilige

    aa) Um den Maßgaben der Überversorgung zu entsprechen, muss es im Zuge einer Verminderung des Gehalts in einer Unternehmenskrise --bei einer nur vorübergehenden betriebsbedingten Gehaltsherabsetzung-- allerdings nicht zwingend sofort zu einer Absenkung der Versorgung kommen (FG München, Urteil vom 6. Mai 2008 6 K 4096/05, Deutsches Steuerrecht/Entscheidungsdienst 2009, 521; Gosch in Kirchhof, EStG, 11. Aufl., § 6a Rz 19; Gosch, KStG, 2. Aufl., § 8 Rz 1128; Veit, Betriebs-Berater --BB-- 2008, 1840; nach dem rechtlichen Maßstab der verdeckten Gewinnausschüttung --vGA-- s. auch Senatsurteile vom 8. November 2000 I R 70/99, BFHE 193, 40, BStBl II 2005, 653; vom 14. Juli 2004 I R 14/04, BFH/NV 2005, 245; ebenso BMF-Schreiben in GmbHR 2006, 560).

    Für ein Abweichen von den beschriebenen Überversorgungsgrundsätzen besteht dann ebenso wenig Anlass wie bei einer Neuzusage (s. zu dem insoweit parallelen Maßstab der vGA die Senatsurteile in BFHE 193, 40, BStBl II 2005, 653; in BFH/NV 2005, 245; s. auch BMF-Schreiben in GmbHR 2006, 560; Lieb, BB 2011, 2546; abweichend --genereller Ausschluss einer sog. Überversorgung bei einer Gehaltsherabsetzung-- Janssen in Mössner/Seeger, KStG, § 8 Rz 860/3; derselbe, Verdeckte Gewinnausschüttungen, 10. Aufl., Rz 1747; Kohlhaas, GmbHR 2006, 521, 523 und GmbHR 2009, 685, 686).

  • BFH, 11.09.2013 - I R 26/12

    Erdienbarkeit des Pensionsanspruchs eines Gesellschafter-Geschäftsführers

    a) Ob einem gesellschaftsfremden Dritten unter sonst vergleichbaren Umständen eine vergleichbare Zusage erteilt worden wäre, unterliegt vorrangig der Würdigung durch das FG anhand aller Umstände des jeweiligen Einzelfalls (Senatsbeschluss vom 19. Juni 2000 I B 110/99, BFH/NV 2001, 67; Senatsurteile vom 4. September 2002 I R 48/01, BFH/NV 2003, 347, und vom 14. Juli 2004 I R 14/04, BFH/NV 2005, 245).

    cc) Angesichts dieser erheblichen Überschreitung der Altersgrenze entfällt deren Indizwirkung für die mangelnde Erdienbarkeit nicht wegen einer nur geringfügigen Überschreitung (vgl. Senatsurteil in BFH/NV 2005, 245; Blümich/Rengers, § 8 KStG Rz 723).

  • FG Bremen, 08.05.2008 - 1 K 63/07

    Steuerliche Anerkennung einer Pensionszusage; Beurteilung einer Sonderzahlung als

    Dies ist anhand des sog. Fremdvergleichs danach zu entscheiden, ob die Kapitalgesellschaft unter sonst gleichen Verhältnissen auch einem Nichtgesellschafter eine entsprechende Pensionszusage erteilt hätte (z.B. BFH-Urteile vom 30. Januar 2002 I R 56/01, BFH/NV 2002, 1055; in BFHE 199, 157, BStBl II 2003, 416; vom 23. Juli 2003 I R 80/02, BFHE 203, 114, BStBl II 2003, 926; vom 14. Juli 2004 I R 14/04, BFH/NV 2005, 245; BFH-Beschluss vom 28. Juni 2005 I R 25/04, BFH/NV 2005, 2252).

    Bei beherrschenden Gesellschaftern kann nach ständiger Rechtsprechung eine Pension grundsätzlich nur dann erdient werden, wenn zwischen der Erteilung der Pensionszusage und dem vorgesehenen Eintritt in den Ruhestand ein Zeitraum von mindestens zehn Jahren liegt (z.B. BFH-Urteile in BFH/NV 2002, 1055; in BFHE 199, 157, BStBl II 2003, 416; in BFHE 203, 114, BStBl II 2003, 926; in BFH/NV 2005, 245; BFH-Beschluss in BFH/NV 2005, 2252).

    Wenn aufgrund der Gegebenheiten des Einzelfalls anderweitig sichergestellt ist, dass mit der Zusage die künftige Arbeitsleistung des Geschäftsführers abgegolten werden soll, ist dies auch dann anzunehmen, wenn die genannten Zeiträume nicht erreicht werden (BFH-Urteile in BFH/NV 2002, 1055; in BFHE 199, 157, BStBl II 2003, 416; in BFH/NV 2005, 245; BFH-Beschluss in BFH/NV 2005, 2252).

    Zudem rechtfertigt die pauschale Behauptung der Klägerin, A sei aufgrund seines Arbeitseinsatzes, seiner fachlichen Kompetenz und seiner Führungsqualitäten Garant dafür, dass das Unternehmen nach anfänglichen Schwierigkeiten eine positive wirtschaftliche Entwicklung nehme, nicht den Schluss, dass A von derart überragender Bedeutung für den wirtschaftlichen Erfolg der Klägerin war wie der beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer für die Klägerin in dem vom FG Brandenburg entschiedenen o.g. Fall oder für die Klägerinnen in den vom FG Berlin-Brandenburg mit Urteil vom 27. Juni 2007 12 K 8253/06 B (EFG 2007, 1731) und vom FG Münster mit Urteil vom 19. Dezember 2003 9 K 491/01 K,G,F (DStRE 2004, 649 - nachfolgend BFH-Urteil in BFH/NV 2005, 245) entschiedenen Fällen.

  • BFH, 27.07.2016 - I R 71/15

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 27. 7. 2016 I R 12/15 - vGA bei

    d) Der Senat hat im Übrigen im Urteil in BFHE 208, 519 (unter II.1.b der Entscheidungsgründe) bereits deutlich gemacht, dass er im Rahmen des gebotenen Fremdvergleichs aufgrund der immer (auch) vorliegenden gesellschaftlichen (Mit-)Veranlassung der getätigten Investition und der im Zusammenhang damit in Kauf genommenen Verluste jedenfalls dann von einer Vermietung zur Befriedigung privater Interessen des Gesellschafters ausgeht, wenn aus Sicht der Gesellschaft im betroffenen Veranlagungszeitraum keine Anhaltspunkte für die Erzielbarkeit einer angemessenen Rendite vorgelegen haben (vgl. zur schädlichen Mitveranlassung von Pensionszusagen aus dem Gesellschaftsverhältnis auch die Senatsurteile vom 23. Juli 2003 I R 80/02, BFHE 203, 114, BStBl II 2003, 926; vom 14. Juli 2004 I R 14/04, BFH/NV 2005, 245).
  • FG Schleswig-Holstein, 04.07.2017 - 1 K 201/14

    Vertragsauslegung über Pensionszusage - Verdeckte Gewinnausschüttung durch

    Maßgeblich ist vielmehr eine Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalls (vgl. BFH, Urteil I R 14/04, BFH/NV 2005, 245).
  • BFH, 19.11.2008 - I B 108/08

    Weiterhin zehn Jahre Erdienenszeitraum für Versorgungszusagen an beherrschende

    Als "Erdienenszeitraum" werden --im Rahmen einer indiziellen Würdigung (z.B. Senatsurteile vom 14. Juli 2004 I R 14/04, BFH/NV 2005, 245; vom 11. August 2004 I R 108-110/03, BFH/NV 2005, 385)-- bei einem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer zehn Jahre angesetzt, die zwischen der Erteilung der Versorgungszusage und dem vorgesehenen Eintritt des Versorgungsfalls liegen müssen (z.B. Senatsurteil vom 21. Dezember 1994 I R 98/93, BFHE 176, 412, BStBl II 1995, 419; Senatsbeschluss vom 3. Dezember 1999 I B 3/99, BFH/NV 2000, 892).

    Aus diesem Grund hat der Senat durch Urteil in BFH/NV 2005, 245 entschieden, dass allein der Umstand einer späteren Verkürzung der Fristen in diesem Gesetz nicht maßgebend ist (vgl. auch Senatsbeschluss vom 6. November 2007 I B 95/07, [...]; ebenso Bundesministerium der Finanzen, Schreiben vom 9. Dezember 2002, BStBl I 2002, 1393).

    Das Senatsurteil in BFH/NV 2005, 245 bezieht sich zwar auf eine Versorgungszusage, die vor dem Inkrafttreten der Änderungen durch das Altersvermögensgesetz erteilt worden war.

  • FG Berlin-Brandenburg, 22.06.2011 - 12 K 12274/09

    Körperschaftsteuer 2001 und 2002, Gewerbesteuermessbetrag 2002; gesonderter

    Eine Überversorgung im Sinne der ständigen Rechtsprechung kann vielmehr auch dann die Korrektur der Pensionsrückstellungen erfordern, wenn sie das Resultat eines erst später erfolgenden Absenkens der Aktivbezüge der Zusageberechtigten ist (vgl. BFH, Urteil vom 14. Juli 2004, I R 14/04, BFH/NV 2005, 245, zu II.1. der Urteilsgründe; im dortigen Fall allerdings nicht entscheidungserheblich, da die Grenze von 75% auch nach Absenken der Aktivbezüge noch nicht überschritten war; eine Überversorgung bei späterem Absenken der Aktivbezüge bejahend: FG München, Urteil vom 6. Mai 2008, 6 K 4096/05, veröffentlicht in juris).

    Das ist anzunehmen, wenn ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter der Gesellschaft einem gesellschaftsfremden Dritten unter ansonsten vergleichbaren Umständen keine entsprechende Zusage erteilt hätte (BFH, Urteile vom 15. Oktober 1997 - I R 42/97, BStBl. II 1999, 316; vom 14. Juli 2004 - I R 14/04, a.a.O.).

    Bei dieser Ausgangslage ist es dann aber unter dem Gesichtspunkt einer vGA nicht zu beanstanden, wenn die die Versorgung zusagende Gesellschaft davon absieht, parallel zu Arbeitszeit und Aktivbezügen auch die Pensionszusagen entsprechend zu kürzen (vgl. auch BFH, Urteil vom 14. Juli 2004 - I R 14/04, a.a.O.).

  • FG Düsseldorf, 10.01.2006 - 6 V 3308/05

    Kürzung von Pensionsrückstellungen wegen Überversorgung; Aktivbezüge;

  • FG München, 06.05.2008 - 6 K 4096/05

    Auswirkung einer Gehaltsabsenkung auf die Rückstellung für eine Pensionszusage

  • BFH, 06.11.2007 - I B 95/07

    Pensionszusage als verdeckte Gewinnausschüttung

  • FG Düsseldorf, 09.12.2013 - 6 K 1754/10

    Erdienbarkeit einer Pensionszusage an nicht beherrschenden

  • FG Münster, 29.06.2007 - 9 K 293/03

    Erhöhung einer Pensionszusage eines Gesellschafter-Geschäftsführers als verdeckte

  • BFH, 19.11.2008 - I B 111/08

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung bei bestehender BFH-Rechtsprechung

  • BFH, 22.08.2007 - I B 5/07

    VGA; Vereinbarungen zwischen Genossenschaft und ihrem Vorstandsmitglied

  • FG Köln, 29.04.2015 - 13 K 2435/09

    Anwendung der Grundsätze zur Überversorgung

  • FG Münster, 20.11.2014 - 12 K 3758/11

    Betriebliche Veranlassung einer Pensionszusage, Mitunternehmerstellung nach

  • FG Münster, 17.07.2019 - 9 K 384/18

    Verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) bei einer Änderungsvereinbarung zu einer

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